Wohnungseingangstür: Beschädigung beim Einbau & Luftspalt – Was tun? Kosten, Rechte, Gutachter
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Wohnungseingangstür: Beschädigung beim Einbau & Luftspalt – Was tun? Kosten, Rechte, Gutachter

Hallo,
folgende Situation:
es wurden von einer Fachfirma 2 Wohnungseingangstüren eingebaut. Beim Einbau wurden beide beschädigt und nicht richtig eingestellt soll heißen bänderseitig ist ein 4-5 mm breiter Spalt, schlossseitig nicht.
desweiteren steht an einer Tür unten die Bekleidung ca. 1,8 cm ab, während sie oben fast bündig abschließt.
Der Handwerksmeister war während unserer Abwesenheit da, hat die eine Tür mit Hartwachs ausgeflickt (ist kaum zu sehen), die Türen auf der Außenseite mit transparentem Silikon verfugt/abgespritzt, innen gar nicht.
Letztes Jahr haben wir schon eine gleiche Tür einbauen lassen da wurde die Tür mit farbig passendem Silikon verfugt.
Nun stellt sich der gute Mann etwas quer, erzählt das mit der Bekleidung ginge nicht anders => da würde er nicht's mehr ausklinken usw., das mit dem einstellen könnten/sollten wir selber machen, die Beschädigung auf der anderen Tür sei ja nicht zu sehen gewesen (die beiden Monteure haben uns gesagt das sie noch mal kommen müssten um beide Türen aus zu bessern) und und und ...
kurz gesagt wir hätten keine Ahnung und sollten uns nicht so anstellen.
Die Rechnungssumme beträgt pro Tür ca. 1100-1200 €.
wieviel sollten/können/dürfen wir davon einbehalten um die Firma dazu zu bringen die Arbeiten fertig zu stellen und die Beschädigung aus zu bessern?
desweiteren würdet Ihr eine beschädigte Tür akzeptieren?
Bundesland ist Hessen
fragende Grüße
Jürgen
  • Name:
  • J. k.
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

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    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

    Sicherheitshinweise

    🔴 Gefahr: Durch den Luftspalt kann Zugluft entstehen, die zu gesundheitlichen Problemen führen kann.

    GoogleAI-Analyse

    Ich verstehe, dass Sie Probleme mit dem Einbau Ihrer Wohnungseingangstüren haben. Beschädigungen und einseitige Luftspalte sind inakzeptabel.

    Mögliche Ursachen für den Luftspalt:

    • Falsche Montage der Türzarge
    • Verzogene Türzarge oder Türblatt
    • Fehlerhafte Justierung der Türbänder

    Mögliche Vorgehensweise:

    1. Mängelrüge: Setzen Sie die Fachfirma schriftlich (per Einschreiben) in Verzug und fordern Sie eine Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist (z.B. 2 Wochen). Beschreiben Sie die Mängel detailliert (Beschädigungen, Luftspalt).
    2. Dokumentation: Fotografieren Sie die Schäden und den Luftspalt als Beweismittel.
    3. Gutachter: Wenn die Firma nicht reagiert oder die Mängel bestreitet, beauftragen Sie einen unabhängigen Sachverständigen, der den Schaden begutachtet und ein Gutachten erstellt.
    4. Rechtliche Schritte: Mit dem Gutachten können Sie Ihre Ansprüche (Nachbesserung, Schadensersatz, Minderung) gegenüber der Firma geltend machen. Im Streitfall kann ein Anwalt helfen.

    🔴 Gefahr: Ein unzureichend abgedichteter Luftspalt kann zu Zugluft, Wärmeverlust und erhöhten Heizkosten führen. Im schlimmsten Fall kann Feuchtigkeit eindringen und zu Schimmelbildung führen.

    👉 Handlungsempfehlung: Dokumentieren Sie die Mängel, setzen Sie die Firma schriftlich in Verzug und holen Sie sich ggf. rechtlichen Rat.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Mängelrüge
    Eine Mängelrüge ist die formelle Beanstandung von Fehlern oder Defekten an einer erbrachten Leistung. Sie muss schriftlich erfolgen und die Mängel detailliert beschreiben. Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Nachbesserung, Schadensersatz.
    Gewährleistung
    Die Gewährleistung ist die gesetzliche Verpflichtung des Handwerkers, für Mängel an seiner Leistung einzustehen. Sie beträgt in der Regel fünf Jahre bei Bauleistungen. Verwandte Begriffe: Mängelrüge, Nachbesserung, Verjährung.
    Sachverständiger
    Ein Sachverständiger ist eine Person mit besonderer Fachkenntnis, die in der Lage ist, Mängel an Bauleistungen zu beurteilen und ein Gutachten zu erstellen. Verwandte Begriffe: Gutachten, Beweissicherung, Schadensfeststellung.
    Abnahme
    Die Abnahme ist die Erklärung des Auftraggebers, dass die Bauleistung im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht wurde. Mit der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist. Verwandte Begriffe: Bauvertrag, Werkvertrag, Mängelprotokoll.
    Verzug
    Verzug tritt ein, wenn der Handwerker die vereinbarte Leistung nicht innerhalb der vereinbarten Frist erbringt. Der Auftraggeber muss den Handwerker in Verzug setzen, bevor er weitere rechtliche Schritte einleiten kann. Verwandte Begriffe: Mahnung, Fristsetzung, Schadensersatz.
    Schadensersatz
    Schadensersatz ist die finanzielle Entschädigung für Schäden, die durch mangelhafte Bauleistungen entstanden sind. Der Schadensersatz kann z.B. die Kosten für die Mängelbeseitigung oder den entgangenen Gewinn umfassen. Verwandte Begriffe: Mängel, Gewährleistung, Haftung.
    Werkvertrag
    Ein Werkvertrag ist ein Vertrag, bei dem sich der Handwerker verpflichtet, ein bestimmtes Werk (z.B. den Einbau einer Tür) herzustellen, und der Auftraggeber verpflichtet sich, die vereinbarte Vergütung zu zahlen. Verwandte Begriffe: Bauvertrag, BGBAbk., Gewährleistung.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist eine Mängelrüge?
      Eine Mängelrüge ist eine schriftliche Mitteilung an den Handwerker, in der die aufgetretenen Mängel detailliert beschrieben und die Aufforderung zur Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist ausgesprochen wird. Sie dient als Beweismittel und ist Voraussetzung für weitere rechtliche Schritte.
    2. Wie lange habe ich Zeit, einen Mangel zu melden?
      Die Gewährleistungsfrist für Bauleistungen beträgt in der Regel fünf Jahre ab Abnahme der Leistung. Innerhalb dieser Frist müssen Mängel gerügt werden. Es empfiehlt sich, Mängel so schnell wie möglich nach Entdeckung zu melden.
    3. Was kann ich tun, wenn die Firma die Mängel nicht behebt?
      Wenn die Firma die Mängel trotz Mängelrüge nicht behebt, können Sie einen unabhängigen Sachverständigen beauftragen, ein Gutachten erstellen lassen und anschließend rechtliche Schritte einleiten. Sie können die Firma auf Nachbesserung verklagen oder Schadensersatz fordern.
    4. Wer trägt die Kosten für den Gutachter?
      Grundsätzlich trägt der Auftraggeber die Kosten für den Gutachter. Wenn jedoch nachgewiesen werden kann, dass die Mängel von der Firma verursacht wurden, kann der Auftraggeber die Kosten für das Gutachten als Schadensersatz von der Firma zurückfordern.
    5. Kann ich die Rechnung kürzen, wenn Mängel vorhanden sind?
      Ja, Sie können die Rechnung in angemessenem Umfang kürzen, bis die Mängel behoben sind. Die Höhe der Kürzung sollte sich an den voraussichtlichen Kosten für die Mängelbeseitigung orientieren.
    6. Was ist eine Abnahme?
      Die Abnahme ist die förmliche Entgegennahme der Bauleistung durch den Auftraggeber. Mit der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist. Es ist wichtig, bei der Abnahme alle vorhandenen Mängel zu protokollieren.
    7. Was bedeutet "in Verzug setzen"?
      Einen Handwerker in Verzug setzen bedeutet, ihn schriftlich aufzufordern, die vereinbarte Leistung innerhalb einer bestimmten Frist zu erbringen. Der Verzug ist eine wichtige Voraussetzung für weitere rechtliche Schritte, wie z.B. die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen.
    8. Welche Rolle spielt das BGB bei Baumängeln?
      Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt die Rechte und Pflichten von Auftraggebern und Auftragnehmern bei Bauverträgen. Insbesondere die Paragraphen zum Werkvertragsrecht (§§ 631 ff. BGB) sind relevant für Baumängel.

    🔗 Verwandte Themen

    • Mängelanzeige richtig formulieren
      Worauf Sie bei der schriftlichen Mängelanzeige achten müssen.
    • Rechte bei mangelhafter Handwerkerleistung
      Ihre Ansprüche auf Nachbesserung, Schadensersatz und Minderung.
    • Sachverständigengutachten bei Baumängeln
      Wann ein Gutachten sinnvoll ist und wie Sie den richtigen Sachverständigen finden.
    • Die Abnahme von Bauleistungen
      Was Sie bei der Abnahme beachten sollten, um Ihre Rechte zu wahren.
    • Verjährung von Mängelansprüchen
      Wie lange Sie Zeit haben, Mängel geltend zu machen.
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