DIY & Eigenbau: THG-Quote für Ladesäulen

THG-Quote für öffentliche Ladesäulen: Das müssen Bauherren wissen

THG-Quote für öffentliche Ladesäulen: Das müssen Bauherren wissen
Bild: Michael Schwarzenberger / Pixabay

THG-Quote für öffentliche Ladesäulen: Das müssen Bauherren wissen

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Erstellt mit Gemini, 12.04.2026

Foto / Logo von GeminiGemini: Ratgeber: THG-Quote für öffentliche Ladesäulen - Schritt für Schritt erklärt

Die THG-Quote (Treibhausgas-Minderungsquote) ist ein Instrument, das Betreibern von öffentlichen Ladesäulen attraktive Zusatzerlöse ermöglicht und gleichzeitig den Ausbau der Elektromobilität fördert. Kurz gesagt: Wer eine öffentliche Ladesäule betreibt, kann durch den Verkauf der eingesparten CO2-Emissionen bares Geld verdienen. Dieser Ratgeber zeigt Ihnen, wie Sie als Bauherr oder Betreiber von Ladeinfrastruktur von der THG-Quote profitieren können und welche Schritte dafür notwendig sind.

So generieren Sie Zusatzerlöse mit der THG-Quote – 6 Schritte zur erfolgreichen Vermarktung

  1. Schritt 1: Definition der Öffentlichkeit – Ist Ihre Ladesäule THG-fähig?

    Nicht jede Ladesäule qualifiziert sich automatisch für die THG-Quote. Entscheidend ist der öffentliche Zugang. Eine Ladesäule gilt als öffentlich zugänglich, wenn sie sich beispielsweise auf einem frei zugänglichen Supermarktparkplatz, in einem öffentlichen Parkhaus oder auf einem Firmenparkplatz befindet, der auch nach Feierabend und am Wochenende zugänglich ist. Prüfen Sie, ob Ihre Ladesäule diese Kriterien erfüllt.

  2. Schritt 2: Regulatorische Anforderungen sicherstellen – Eichrechtskonformität und Bezahlsysteme

    Ihre Ladesäule muss eichrechtskonform sein, das bedeutet, sie muss den gesetzlichen Vorgaben für Messgeräte entsprechen. Dies dient dem Schutz der Verbraucher und stellt sicher, dass die abgerechnete Strommenge korrekt ist. Zudem ist ein gängiges Bezahlsystem erforderlich, das idealerweise sowohl Ad-hoc-Zahlungen (z.B. per Kreditkarte oder QR-Code) als auch die Nutzung von Ladekarten (RFID) ermöglicht. Achten Sie darauf, dass Ihre Ladesäule diese Anforderungen erfüllt, bevor Sie mit dem nächsten Schritt fortfahren. Eine fehlende Eichrechtskonformität kann nachträglich zu Problemen führen.

  3. Schritt 3: Registrierung bei der Bundesnetzagentur – Betreibernummer beantragen

    Um am THG-Quotenhandel teilnehmen zu können, müssen Sie sich als Betreiber von Ladeinfrastruktur bei der Bundesnetzagentur registrieren und eine Betreibernummer beantragen. Dieser Schritt ist notwendig, damit Ihre Ladesäule eindeutig identifiziert werden kann und die generierten THG-Quoten Ihnen zugeordnet werden können. Das Antragsformular finden Sie auf der Website der Bundesnetzagentur. Halten Sie alle relevanten Informationen zu Ihrer Ladesäule bereit (Standort, Leistung, Inbetriebnahmedatum etc.).

  4. Schritt 4: Eintragung ins Ladesäulenregister – Vollständige Informationen bereitstellen

    Nach der Registrierung bei der Bundesnetzagentur müssen Sie Ihre Ladesäule im Ladesäulenregister eintragen. Hierfür sind detaillierte Angaben erforderlich, wie z.B. der genaue Standort (Adresse, GPS-Koordinaten), das Inbetriebnahmedatum, die Nennleistung der Ladesäule (in kW) und die verfügbaren Bezahlsysteme. Insbesondere für Schnellladepunkte ist zusätzlich ein Inbetriebnahmeprotokoll erforderlich. Stellen Sie sicher, dass alle Angaben korrekt und vollständig sind, um Verzögerungen oder Ablehnungen zu vermeiden. Eine unvollständige Eintragung kann dazu führen, dass Ihre THG-Quote nicht anerkannt wird.

  5. Schritt 5: Dienstleister auswählen – Unterstützung bei der Vermarktung

    Die Vermarktung der THG-Quote kann komplex sein. Es empfiehlt sich daher, einen spezialisierten Dienstleister zu beauftragen. Diese Dienstleister übernehmen den gesamten Prozess von der Datenübermittlung bis hin zum Verkauf der THG-Zertifikate. Achten Sie bei der Auswahl auf transparente Konditionen und eine nachvollziehbare Abrechnung. Vergleichen Sie die Angebote verschiedener Anbieter, um den für Sie passenden Dienstleister zu finden. Einige Dienstleister bieten auch zusätzliche Services an, wie z.B. die Überprüfung der Eichrechtskonformität oder die Unterstützung bei der Eintragung ins Ladesäulenregister.

  6. Schritt 6: Datenübermittlung und Erlösauszahlung – Regelmäßige Aktualisierung

    Nachdem Sie einen Dienstleister ausgewählt haben, übermitteln Sie diesem regelmäßig die relevanten Daten Ihrer Ladesäule (z.B. die geladene Strommenge in kWh). Der Dienstleister bündelt diese Daten und verkauft die entsprechenden THG-Zertifikate an quotenverpflichtete Unternehmen (z.B. Mineralölkonzerne). Anschließend erhalten Sie Ihren Anteil am Erlös. Die Auszahlung erfolgt in der Regel jährlich oder quartalsweise. Achten Sie darauf, die Daten regelmäßig zu aktualisieren, um eine korrekte Abrechnung zu gewährleisten.

Wichtige Entscheidungskriterien: Pro/Contra der THG-Quote für Ladesäulenbetreiber

Pro/Contra THG-Quote für Ladesäulenbetreiber
Aspekt Vorteil Nachteil Empfehlung
Finanzieller Anreiz: Zusätzliche Einnahmequelle Zusatzerlöse durch den Verkauf der THG-Quote Höhe der Erlöse kann schwanken (Marktpreisabhängig) Prüfen Sie die Angebote verschiedener Dienstleister und berücksichtigen Sie die Marktpreisentwicklung.
Förderung der Elektromobilität: Aktiver Beitrag zum Umweltschutz Unterstützung des Ausbaus der Ladeinfrastruktur und Reduzierung von CO2-Emissionen Kein direkter Einfluss auf die Nutzung der Ladesäule Nutzen Sie die THG-Quote als Teil einer umfassenden Strategie zur Förderung der Elektromobilität.
Komplexität: Regulatorische Anforderungen und Datenübermittlung Professionelle Unterstützung durch Dienstleister möglich Aufwand für Registrierung, Eintragung und Datenpflege Beauftragen Sie einen erfahrenen Dienstleister, der den gesamten Prozess übernimmt.
Öffentlicher Zugang: Voraussetzung für die Teilnahme Erschließung neuer Kundengruppen und Steigerung der Attraktivität des Standorts Potenzielle Einschränkungen der Nutzung (z.B. Parkplatzsituation) Wählen Sie den Standort Ihrer Ladesäule sorgfältig aus und berücksichtigen Sie die Bedürfnisse Ihrer Zielgruppe.
Eichrechtskonformität: Gesetzliche Vorgabe Sicherstellung einer korrekten Abrechnung und Schutz der Verbraucher Kosten für die Eichung und regelmäßige Überprüfung Achten Sie von Anfang an auf die Eichrechtskonformität Ihrer Ladesäule.

Häufige Fehler & wie Sie diese vermeiden

  • Fehlende Eichrechtskonformität: Ladesäulen, die nicht den Eichrechtsvorschriften entsprechen, können nicht für die THG-Quote angemeldet werden. Vermeidung: Kaufen Sie ausschließlich eichrechtskonforme Ladesäulen und lassen Sie diese regelmäßig überprüfen.
  • Unvollständige Daten im Ladesäulenregister: Fehlerhafte oder fehlende Angaben führen zur Ablehnung der THG-Quote. Vermeidung: Überprüfen Sie alle Angaben im Ladesäulenregister sorgfältig und aktualisieren Sie diese regelmäßig.
  • Falsche Einschätzung des öffentlichen Zugangs: Nicht jede Ladesäule auf einem Firmengelände gilt automatisch als öffentlich zugänglich. Vermeidung: Prüfen Sie die Kriterien für den öffentlichen Zugang genau und stellen Sie sicher, dass Ihre Ladesäule diese erfüllt.
  • Unzureichende Auswahl des Dienstleisters: Die Konditionen und Leistungen der THG-Dienstleister können stark variieren. Vermeidung: Vergleichen Sie die Angebote verschiedener Dienstleister und achten Sie auf transparente Konditionen und eine nachvollziehbare Abrechnung.
  • Versäumnis der regelmäßigen Datenübermittlung: Die THG-Quote wird auf Basis der tatsächlich geladenen Strommenge berechnet. Vermeidung: Richten Sie einen automatisierten Prozess zur regelmäßigen Datenübermittlung an Ihren Dienstleister ein.

Kostenrahmen & Fördermöglichkeiten

Die Kosten für die Installation einer öffentlichen Ladesäule variieren je nach Leistung, Standort und Ausstattung. Als groben Richtwert können Sie mit Kosten zwischen 5.000 und 20.000 Euro pro Ladepunkt rechnen. Hinzu kommen laufende Kosten für Wartung, Strom und die Dienstleistungen des THG-Anbieters. Die Einnahmen aus der THG-Quote können einen Teil dieser Kosten decken. Aktuelle Förderkonditionen für den Aufbau von Ladeinfrastruktur erfragen Sie direkt bei BAFA/KfW. Es gibt verschiedene Förderprogramme des Bundes und der Länder, die den Ausbau der Ladeinfrastruktur unterstützen. Informieren Sie sich über die aktuellen Fördermöglichkeiten, bevor Sie mit Ihrem Projekt beginnen.

🔍 Weiterführende Fragen zur Selbstrecherche

Die folgenden Fragen helfen Ihnen, Ihre persönliche Situation besser einzuschätzen und die richtigen Entscheidungen zu treffen. Recherchieren Sie diese Punkte eigenständig bei Fachbetrieben, Behörden oder in der Fachliteratur - die Verantwortung für Ihre Entscheidung liegt bei Ihnen.

Erstellt mit Grok, 10.05.2026

Foto / Logo von GrokGrok: Ratgeber: THG-Quote für öffentliche Ladesäulen - Schritt für Schritt erklärt

Die THG-Quote bietet Bauherren und Betreibern von Ladesäulen eine attraktive Möglichkeit, CO2-Emissionen im Verkehrssektor zu reduzieren und gleichzeitig Zusatzerlöse zu generieren. In Zeiten des Ausbaus der Elektromobilität ist dies ein praxisnaher Anreiz, um nachhaltig zu investieren und von staatlichen Mechanismen zu profitieren. Dieser Ratgeber gibt Ihnen klare Orientierung: Sie lernen die Voraussetzungen, den Anmeldeprozess und die wirtschaftlichen Vorteile kennen, um schnell umzusetzen und Fehler zu vermeiden.

Schritt 1: Prüfen Sie, ob Ihre Ladesäule als öffentlich zugänglich gilt

Öffentliche Ladesäulen müssen für jedermann barrierefrei zugänglich sein, z. B. auf Supermarktparkplätzen, in Parkhäusern oder frei nutzbaren Firmenparkplätzen. Wichtig ist, dass keine Zutrittsbeschränkungen wie Zäune oder Codes existieren, die den öffentlichen Zugang behindern. Erfüllen Sie diese Kriterien nicht, qualifiziert sich die Säule nicht für die THG-Quote – prüfen Sie daher den Standort genau und dokumentieren Sie Fotos oder Pläne als Nachweis.

Zusätzlich muss die Säule eichrechtskonform sein, was bedeutet, dass sie nach dem Eichrecht geeicht ist und genaue kWh-Messungen liefert. Für Schnellladesäulen ist ein offizielles Inbetriebnahmeprotokoll vom Netzbetreiber erforderlich. Starten Sie hier, um spätere Ablehnungen zu vermeiden und den Prozess reibungslos zu gestalten.

Schritt 2: Registrieren Sie sich als Betreiber bei der Bundesnetzagentur

Beantragen Sie eine Betreibernummer bei der Bundesnetzagentur – das ist der erste formelle Schritt zur Teilnahme am THG-Quotenhandel. Geben Sie dabei Firmendaten, Kontaktdaten und eine Liste aller Ladesäulen an. Die Registrierung ist kostenlos und dauert in der Regel 2-4 Wochen; nutzen Sie das Online-Portal der Bundesnetzagentur für eine schnelle Abwicklung.

Parallel richten Sie ein Backend-System mit Authentifizierung ein, z. B. via RFID-Karte oder App, um Ladevorgänge nachzuverfolgen. Dies ist essenziell für die genaue Berechnung der THG-Quoten, da jede kWh, die an Elektrofahrzeuge geliefert wird, Emissionsreduktionen zertifiziert. Testen Sie das System vorab mit Probe-Ladevorgängen, um Datenintegrität zu gewährleisten.

Schritt 3: Tragen Sie Ihre Ladesäulen ins Ladesäulenregister ein

Im Ladesäulenregister der Bundesnetzagentur erfassen Sie detaillierte Daten: Standortkoordinaten, Inbetriebnahmedatum, Nennleistung in kW, Typ (AC/DC), Bezahlsystem und Eichrechtskonformität. Für jede Säule erstellen Sie einen separaten Eintrag; das Register dient als zentrale Datenbank für den THG-Quotenhandel. Die Eintragung ist obligatorisch und muss jährlich aktualisiert werden, um Quotenansprüche geltend zu machen.

Stellen Sie sicher, dass ein Bezahlsystem vorhanden ist, da dies regulatorisch vorgeschrieben ist – Kreditkarte, App oder Roaming-Dienste reichen aus. Nutzen Sie Tools wie das Marktstammdatenregister (MaStR) für die Integration, um Doppelarbeit zu vermeiden. Nach der Eintragung erhalten Sie eine Bestätigung, die für den nächsten Schritt benötigt wird.

Schritt 4: Berechnen und vermarkten Sie Ihre THG-Quoten

Die THG-Quote wird basierend auf den gelieferten kWh berechnet: Pro kWh an öffentlichen Säulen entsteht eine Reduktionseinheit, die als THG-Zertifikat handelbar ist. Sammeln Sie Ladedaten über Ihr Backend und übermitteln Sie sie quartalsweise an zertifizierte Dienstleister. Diese übernehmen die Zertifizierung und den Verkauf auf dem THG-Quotenmarkt, wo Preise je nach Nachfrage bei 200-400 € pro Tonne CO2-Äquivalent liegen (Richtwert: Stand 2023).

Wählen Sie einen Dienstleister wie CO2online oder etablierte Roaming-Plattformen, die den gesamten Prozess inklusive Datenübermittlung handhaben. Der Verkauf generiert Zusatzerlöse, die Ihre Investition in die Ladeinfrastruktur amortisieren – rechnen Sie mit 0,05-0,10 € pro kWh als Erfahrungswert. Überwachen Sie den Marktpreis monatlich, um optimal zu verkaufen.

Schritt 5: Erfüllen Sie laufende Betreiberpflichten

Als Betreiber müssen Sie die Säulen wartungsfähig halten, Ladevorgänge protokollieren und jährliche Berichte abgeben. Die Ladesäulenverordnung regelt Aspekte wie Mindestleistung (mind. 4 kW), Verfügbarkeit und Barrierefreiheit. Ignorieren Sie dies nicht, da Strafen bis zu 50.000 € drohen; planen Sie regelmäßige Checks durch zertifizierte Elektriker ein.

Fördern Sie die Nutzung durch klare Beschilderung und Integration in Roaming-Netze wie Hubject. Dies steigert nicht nur die kWh-Auslastung, sondern maximiert Ihre Quoten. Dokumentieren Sie alles digital für Audits.

Pro/Contra-Tabelle: THG-Quote für Ladesäulen im Überblick

Vergleich der Vor- und Nachteile mit Empfehlungen
Vorteil Nachteil Empfehlung
Zusatzerlöse generieren: Jede kWh bringt ca. 0,05-0,10 € Einnahmen durch Quotenverkauf. Hoher administrativer Aufwand durch Registrierung und Berichte. Nutzen Sie Dienstleister für Automatisierung, um Zeit zu sparen.
Nachhaltigkeitsimage stärken: Beitrag zur CO2-Reduktion im Verkehrssektor. Strenge regulatorische Anforderungen (Eichrecht, öffentlicher Zugang). Prüfen Sie vor Baubeginn alle Kriterien, um Nachrüstungen zu vermeiden.
Ausbau der Ladeinfrastruktur fördern: Anreiz für Investitionen in Elektromobilität. Abhängigkeit vom Marktpreis der THG-Zertifikate. Monatliche Marktbeobachtung und Diversifikation mit anderen Einnahmen.
Langfristige Amortisation: Erhöht Rendite öffentlicher Ladepunkte. Inbetriebnahmeprotokoll für Schnelllader zeitintensiv. Planen Sie Pufferzeiten ein und wählen Sie geeichte Säulen ab Werk.
Roaming-Integration möglich: Mehr Nutzer durch Netzwerke wie Hubject. Jährliche Aktualisierung des Registers obligatorisch. Automatisieren Sie Datenpflege mit Backend-Software.

Häufige Fehler und wie Sie sie vermeiden

Fehler 1: Falsche Definition von Öffentlichkeit. Viele Betreiber überschätzen den Zugang und platzieren Säulen hinter Schranken – das führt zu Quote-Ablehnung. Vermeiden Sie dies, indem Sie den Standort vorab mit Fotos dokumentieren und die Kriterien der Ladesäulenverordnung prüfen. Lassen Sie bei Zweifel die Bundesnetzagentur vorab bestätigen.

Fehler 2: Fehlende Eichrechtskonformität. Ungenügende Kalibrierung der kWh-Messung macht Quoten ungültig. Wählen Sie nur zertifizierte Wallboxen oder Säulen (z. B. mit PTB-Zulassung) und führen Sie jährliche Eichungen durch. Arbeiten Sie mit akkreditierten Prüfstellen zusammen.

Fehler 3: Unvollständige Registereinträge. Vergessene Daten wie Nennleistung oder Bezahlsystem verzögern den Prozess. Erstellen Sie eine Checkliste mit allen Pflichtfeldern und doppelt prüfen Sie vor Absenden. Nutzen Sie Vorlagen vom Ladesäulenregister.

Fehler 4: Kein Backend-System. Ohne Authentifizierung und Roaming fehlen Nachweise für kWh. Installieren Sie von Anfang an kompatible Systeme und testen Sie die Datenübertragung. Schulen Sie Personal in der Bedienung.

Fehler 5: Verkauf zu früh oder zu spät. Niedrige Marktpreise kosten Einnahmen. Beobachten Sie Plattformen wie den THG-Quotenmarkt und verkaufen Sie in Hochphasen. Binden Sie Dienstleister ein, die Timing optimieren.

Kostenrahmen & Fördermöglichkeiten

Die Anschaffung einer öffentlichen Ladesäule kostet Richtwert: 5.000-15.000 € pro Standort (Wallbox bis Schnelllader), plus Installation ca. 2.000-5.000 €. Laufende Kosten umfassen Eichung (ca. 200 € jährlich) und Backend (50-100 €/Monat). THG-Quoten amortisieren dies durch Zusatzerlöse von 1.000-5.000 € pro Säule und Jahr bei guter Auslastung (Erfahrungswert).

Aktuelle Förderkonditionen für Ladeinfrastruktur erfragen Sie direkt bei KfW oder BAFA – Programme wie KfW 442 unterstützen den Ausbau über THG-Quote hinaus. Regionale Zuschüsse für Elektromobilität prüfen Sie bei Ihrer Kommune. Rechnen Sie mit Eigenanteilen von 30-50 %, abhängig vom Programmstand.

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Die folgenden Fragen helfen Ihnen, Ihre persönliche Situation besser einzuschätzen und die richtigen Entscheidungen zu treffen. Recherchieren Sie diese Punkte eigenständig bei Fachbetrieben, Behörden oder in der Fachliteratur.

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