Die Fallleitung ist DNAbk. 100 (siehe auch Schema unter
)
Der Sammerlstrang DN 70.
Nun frage ich mich, ob das Ende des Sammelstrangs ebenfalls entlüftet werden muss (so wie auf meiner Skizze dargestellt)?
Wann genau ist eigentlich eine Nebenlüftung erforderlich?
Wäre schön, wenn jemand was dazu zu sagen hätte.
MfG
Andreas Wagner