Zum ersten Mal können Verbraucher für das Jahr 2003 kleinere Handwerkerleistungen von der Steuer absetzen. Haushaltsnahe Dienstleistungen sind als Sonderausgaben abzugsfähig. Wer zum Beispiel einen Maler mit dem Tapezieren beauftragt, kann 20 Prozent der Rechnung direkt von der Steuer abziehen, maximal 600 €. Das gilt für Renovierungen, Schönheitsreparaturen, Erneuern von Fußbodenbelägen, Gartenpflege, Fensterputzen oder das Reinigen von Dachrinnen. Nicht abgesetzt werden können aber umfassende Modernisierungen oder wenn etwas völlig Neues geschaffen wird, etwa eine Hecke gepflanzt oder ein Bad eingebaut wird (Erlass des Bundesfinanzministeriums, Az. IVAbk. A 5 - S 2296 b - 13/03).
Tipp: Wer beispielsweise eine Rechnung über 4 800 € hat, kann vielleicht in diesem Jahr nur 3 000 € zahlen und dafür 600 € Steuer erstattet bekommen. Die übrigen 1 800 € zahlt er erst im nächsten Jahr, um dann noch einmal 360 € erstattet zu bekommen.
Achtung: Zusammenlebende, die getrennt veranlagt werden, können nur jeweils die Hälfte in Anspruch nehmen.
Quelle: Stiftung Warentest 1/2004
Prima, oder? Ist aber schon wieder eine neue Subvention. Und ich dachte eigentlich, die sollten abgebaut werden..? 😉
