Die Filterschicht unterhalb der Bodenplatte war mit 15 cm Schotter pauschalisiert. Eingebracht wurde aber Recycling zw. 25-50 cm. Dies versucht der Rohbauer jetzt unter einer LVAbk. Position "Arbeitsraumverfüllung 5,0 m³ nach tatsächlichen Massen" abzurechnen (55 cm über die ganze Fläche = 137 m³). Laut Vertrag müssen auch Mengenüberschreitung vor Ausführung dem Auftraggeber angezeigt werden. Aufmaß wurde angeblich dem Architekten nach Ausführung zugeschickt. Kein gemeinsames Aufmaß! Angeblich hat er größzügig geschottert und möchte auch die volle Fläche abrechen - 250,00 m² (Haus + Garage ca. 180 m²) - inkl. dort wo jetzt die Fundamente sind. Eigentlich kann nur die Masse nach fertiger Arbeit abgerechnet werden. Die 15 cm Schotter will er noch zusätzlich obwohl gar nicht eingebracht. Begründung: wird pauschal abgerechnet. Aufmaß Baugrubenaushub und fertige Höhe Bodenplatte ergeben zw. 40-20 cm Einbau unter Bodebplatte. Die 55+15 cm sind also absolut absurd.
Der Bereich unterhalb der Bodenplatte ist für mich kein Arbeitsraum, zumal es eine Position geibt, welche diesen Bereich eindeutig definiert - Filterschicht unterhalb der Bodenplatte.
Abrechnen möchte er auch Arbeitsraumaushub, Verfüllung und Schalung innen und außen für alle Fundamente. Bilder beweisen eindeutig, dass max 25 % geschalt wurde. Aufmaße sind somit definitiv falsch. Bei diesem Umfang meiner Meinung nach vorsätzlich falsch erstellt. Arbeitsraumaushub aufgemessen, wo nie ausgehoben wurde. Rest im Erdgraben direkt gegossen. Schtrafanzeige wegen Betrugs? Hat sich mit der Schlussrechnung 2,5 Jahre Zeit gelassen?
