ich habe bei einem Tiefbauunternehmen Carportfundamente in Auftrag gegeben. Drei dieser Fundamente Grenzen unmittelbar an die ehemalige Baugrube meines Hauses, die in diesem Bereich mit Füllkies verfüllt ist. Die Baugrube hat eine Tiefe von ca. 1,30 m. Darunter befindet sich bis ca. 2 m Tiefe eine gewachsene Lehmschicht.
In seltenen Fällen kann bis 90 cm Schichtenwasser anstehen. Zudem befindet sich in diesem Bereich eine Sickerpackung, die meine Kellerabgang entwässert.
Meine Anweisungen waren, in eine Tiefe zu gehen, in der eine Gründung unbedenklich ist und mich nach Begutachtung des Baugrundes über ggf. erforderliche Zusatzmaßnahmen zu informieren.
Die ausführende Firma hat die Fundamente nicht in Höhe der Sohle der ehemaligen Baugrube gegründet, sondern etwa 30 cm höher. Zwar stehen die Fundamente auf gewachsener Lehmschicht, aber unmittelbar daneben geht es eben gleich bis ca. 1,30 m runter.
Ich habe vor den Ausführung hinterfragt, ob diese Gründung sicher ist und darauf die Antwort bekommen - völlig unbedenklich.
Geplant waren Fundamente nach Vorgabe des Carportherstellers mit einer Abmessung von 40 x 40 cm. Eingebaut wurden runde Fundamente (verlorene Schalung: Betonringe mit Innendurchmesser ca. 43 cm, außen ca. 55 cm).
Nach dem sich eines der Fundamente beim Verdichten des umliegenden Areals 1/2 cm (an der Oberkante) geneigt hat, habe ich den Bauleiter gebeten, mir zu bestätigen, dass diese Setzung normal ist und dass die Gründung "auf Kante" den Regeln der Technik entspricht und unbedenklich ist.
Diese Bestätigung will er mir nicht geben. Stattdessen verlangt er von mir den Nachweis, dass eine daneben (unter Fundamentsohle) laufende Drainageleitung vorschriftsmäßig entwässert wird.
Mit anderen Worten: Wenn es unten feucht wird, sei das eine unerwartete Situation und er könne keine Verantwortung übernehmen.
Meine Fragen sind:
Entspricht eine Gründung unmittelbar neben der ehemaligen Baugrube den Regeln der Technik oder hätte man bis auf das alte Niveau heruntergehen müssen?
Kann die ausführende Firma eine Gründung vornehmen, die sie selbst nur dann für unbedenklich hält, wenn niemals Wasser ansteht?
Ist es normal, dass Fundamente dieser Dimension beim Verdichten des umliegenden Areals 1/2 cm wegdriften?
Mache ich mir im vorliegenden Fall bezüglich der Standsicherheit ggf. zu viele Gedanken?
Schon mal vielen Dank für eure Meinung
Gerd