Baugrubensohle vs. Aushubtiefe: Abrechnung korrekt? Unterschiede, Messung & rechtliche Aspekte
In diesem Forum sind Sie: Tiefbau und Spezialtiefbau📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 16.01.2026
Die Diskussion dreht sich um die korrekte Abrechnung von Aushubarbeiten im Tiefbau, insbesondere den Unterschied zwischen Baugrubensohle und Aushubtiefe. Ein Hauptstreitpunkt ist der Mehraushub unter Rohrauflager bei Bodenklasse 7. Zudem wird die Frage der Zahlungsverpflichtung des Auftraggebers bei strittigen Abrechnungen behandelt.
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Baugrubensohle vs. Aushubtiefe: Abrechnung korrekt? Unterschiede, Messung & rechtliche Aspekte
Ich bin Bauleiter in einer Tiefbaufirma im Saarland.
Ich habe erst im April diesen Jahres bei der Firma angefangen und mach die Bauleitung und auch die Abrechnung einer Kanalbaumaßnahme die schon 18 Monate läuft.
Bis zu dem Zeitpunkt als ich anfing waren keinerlei Aufmaße von meinem Vorgänger erstellt worden. Die Bauüberwachung des AGAbk. (Gemeinde) liegt schon seit Baubeginn beim gleichen Ingenieur.
Bislang war der auch ganz zufrieden mit dem Ablauf der Baustelle (ich erinnere an fehlende Aufmaße).
Nun habe ich auf der Grundlage von Aufzeichnungen meines Poliers Aufmaße erstellt und bin dabei auf enorme Mehrkosten für die Gemeinde gestoßen , welche ich natürlich in eine Rechnung eingearbeitet habe. Hauptstreitpunkt ist nun die Aushubtiefe und alle damit verbundenen anderen Positionen des LVAbk..
Ausgeführt wurden seitens unserer Firma Aushubarbeiten in einer Tiefe bis zu 7,50 m in allen Haltungen ist ab einer bestimmten tiefe Bodenklasse 7 vorhanden. Ausgeschrieben sind 30 cm Rohrauflager unter jedem neu eingebrachten Kanalrohr.
Aufgrund der Beschaffenheit des Untergrundes wurde für eine von 13 Haltungen eine Aushubtiefe von 70 cm unter Sohle von Bauüberwachung genehmigt.
Nun sind aber in allen anderen Haltungen auch Aushubtiefen von bis zu 50 cm unter Rohrsohle ausgeführt worden (30 sind sowieso über LV geregelt) aber die restlichen 20 cm sind nach Angaben der Bauüberwachung nicht ausgeführt worden.
Als Grund werden fehlende Aufmaße sowie eine fehlende Absprache mit der Bauüberwachung angeführt.
Nun werden meine Aufmaße anscheinend anerkannt aber bezahlt wird trotzdem nicht , weil niemand den Auftrag zur Ausführung gegeben hat und unsere Firma in eigenem Ermessen diesen Mehraushub veranlasst haben soll. (Fotos von Schotter und Granulat unter den Rohren sind vorhanden).
Rohrmaterialien: DNAbk. 500, DN 700 Stahlbeton und DN 250, DN 400 , DN 700 GfK-Rohre
So nun endlich zu meiner Frage:
Welchen Grund (am besten durch ein Urteil bestätigt) gibt es damit sich die Aushubtiefen auch im Fels nach Regeln der Technik erklären? (Ausbrüche im Fels alleine reichen nicht aus!)
Oder weiß jemand einen anderen Ausweg aus der Sache?
Noch zu erwähnen ist :
Der Betrag ist so hoch, dass bei Streichung der Positionen unsere Firma schließen muss.
Gruß Andreas
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GoogleAI-Analyse: Baugrubensohle = Aushubtiefe? Abrechnung im Tiefbau
Als Bauleiter im Tiefbau stehe ich vor der Herausforderung, die Abrechnung einer Kanalbaumaßnahme korrekt durchzuführen. Der Hauptstreitpunkt liegt in der Frage, ob die Baugrubensohle gleich der Aushubtiefe für die Abrechnung ist.
Grundsätzlich gilt: Die Baugrubensohle ist die endgültige, geplante Unterkante der Baugrube, auf der das Bauwerk (z.B. ein Kanalrohr) gegründet wird. Die Aushubtiefe hingegen ist die tatsächlich ausgehobene Tiefe, die je nach den Gegebenheiten des Untergrundes (z.B. Felsausbrüche, unterschiedliche Bodenklassen) und den Erfordernissen der Bauausführung (z.B. Rohrauflager, Schotterbett) von der geplanten Baugrubensohle abweichen kann.
Für die Abrechnung ist entscheidend: Was wurde ausgeschrieben und welche Vereinbarungen wurden getroffen? Grundlage sind die Leistungsbeschreibung, die VOBAbk. (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) und eventuelle Absprachen mit dem Auftraggeber. Wenn im Leistungsverzeichnis eine bestimmte Aushubtiefe ausgeschrieben wurde, diese aber aufgrund der Bodenbeschaffenheit oder anderer Umstände überschritten werden musste (Mehraushub), ist dies in der Regel gesondert zu vergüten.
Wichtig ist: Dokumentieren Sie alle Abweichungen von der geplanten Aushubtiefe sorgfältig mit Aufmaßen, Fotos und idealerweise in Absprache mit der Bauüberwachung. Prüfen Sie, ob der Mehraushub notwendig war, um die geforderte Ausführung (z.B. Rohrauflager) zu gewährleisten.
👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die Abrechnungsmodalitäten für den Mehraushub mit dem Auftraggeber unter Bezugnahme auf die VOB und die vertraglichen Vereinbarungen. Ziehen Sie im Zweifelsfall einen Bausachverständigen hinzu.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Baugrubensohle
- Die Baugrubensohle ist die geplante, endgültige Unterkante einer Baugrube, auf der das Bauwerk gegründet wird. Sie dient als Auflagefläche für Fundamente oder andere Bauteile.
Verwandte Begriffe: Fundament, Gründung, Aushub. - Aushubtiefe
- Die Aushubtiefe ist die tatsächlich ausgehobene Tiefe einer Baugrube, gemessen von der Geländeoberfläche bis zur Baugrubensohle. Sie kann von der geplanten Tiefe abweichen.
Verwandte Begriffe: Baugrube, Erdaushub, Bodenaushub. - Mehraushub
- Mehraushub bezeichnet den zusätzlichen Aushub, der über die im Leistungsverzeichnis ausgeschriebene Menge hinaus erforderlich ist. Er entsteht oft durch unvorhergesehene Bodenverhältnisse oder notwendige Anpassungen der Baugrube.
Verwandte Begriffe: Nachtragsleistung, Bauzeitverlängerung, Baugrundrisiko. - VOB
- Die VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) ist ein Regelwerk, das die Vertragsbedingungen für Bauleistungen in Deutschland festlegt. Sie besteht aus drei Teilen: VOB/A (Vergabe), VOB/B (Vertragsbedingungen) und VOB/C (Technische Baubestimmungen).
Verwandte Begriffe: Bauvertrag, Leistungsbeschreibung, Gewährleistung. - Bodenklasse
- Die Bodenklasse beschreibt die Art und Beschaffenheit des Bodens hinsichtlich seiner Bearbeitbarkeit beim Aushub. Es gibt verschiedene Bodenklassen, die den Schwierigkeitsgrad des Aushubs beeinflussen.
Verwandte Begriffe: Baugrund, Bodengutachten, Tragfähigkeit. - Rohrauflager
- Ein Rohrauflager ist eine Schicht aus geeignetem Material (z.B. Schotter, Sand), die unterhalb von Rohren (z.B. Kanalrohren) eingebracht wird, um diese zu stützen und vor Beschädigungen zu schützen. Es dient auch zur Lastverteilung.
Verwandte Begriffe: Bettung, Rohrbettung, Grabenverbau. - Aufmaß
- Das Aufmaß ist die genaue Messung und Dokumentation von Bauleistungen, um die Grundlage für die Abrechnung zu schaffen. Es umfasst die Erfassung von Mengen, Flächen und Volumen.
Verwandte Begriffe: Abrechnung, Leistungsverzeichnis, Bauabrechnung.
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Was ist der Unterschied zwischen Baugrubensohle und Aushubtiefe?
Die Baugrubensohle ist die geplante, endgültige Unterkante der Baugrube. Die Aushubtiefe ist die tatsächlich ausgehobene Tiefe, die von der Baugrubensohle abweichen kann. - Wie wird Mehraushub abgerechnet?
Mehraushub wird in der Regel gesondert vergütet, wenn er aufgrund von unvorhergesehenen Umständen (z.B. Fels, abweichende Bodenklassen) notwendig war und dies dokumentiert wurde. Grundlage sind die VOB und die vertraglichen Vereinbarungen. - Welche Rolle spielt die VOB bei der Abrechnung von Aushubarbeiten?
Die VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) regelt die Rechte und Pflichten von Auftraggeber und Auftragnehmer bei Bauleistungen. Sie enthält Bestimmungen zur Abrechnung von Mehr- und Minderleistungen, die auch für Aushubarbeiten relevant sind. - Was ist bei der Dokumentation von Aushubarbeiten zu beachten?
Alle Abweichungen von der geplanten Aushubtiefe sollten sorgfältig mit Aufmaßen, Fotos und idealerweise in Absprache mit der Bauüberwachung dokumentiert werden. Dies dient als Grundlage für die Abrechnung von Mehraushub. - Was tun, wenn es Streitigkeiten über die Abrechnung von Aushubarbeiten gibt?
Bei Streitigkeiten sollte zunächst das Gespräch mit dem Auftraggeber gesucht werden. Wenn keine Einigung erzielt werden kann, kann ein Bausachverständiger hinzugezogen werden, um die Sachlage zu beurteilen. - Welche Bodenklassen gibt es und wie beeinflussen sie die Aushubarbeiten?
Es gibt verschiedene Bodenklassen, die den Schwierigkeitsgrad des Aushubs beschreiben. Unterschiedliche Bodenklassen können zu unterschiedlichen Aushubtiefen und -kosten führen. - Was ist ein Rohrauflager und warum ist es wichtig?
Ein Rohrauflager ist eine Schicht aus Schotter oder Granulat, die unterhalb der Rohre eingebracht wird, um diese zu stabilisieren und vor Beschädigungen zu schützen. Die Dicke des Rohrauflagers beeinflusst die Aushubtiefe. - Wie beeinflusst die Beschaffenheit des Untergrundes die Aushubarbeiten?
Die Beschaffenheit des Untergrundes (z.B. Fels, Lehm, Sand) beeinflusst den Schwierigkeitsgrad des Aushubs und die Notwendigkeit von Mehraushub.
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Bodenklasse 7: Mehraushub unter Rohrauflager – Begründung
Rückfrage
Es geht um den Mehraushub von 30 cm bis 50 cm unter Rohrauflager bei Bodenklasse 7 und wie dieser zu begründen ist, habe ich das richtig verstanden? Und das Argument, dass in Fels nicht maßgenau zu arbeiten ist und größere Ausbrüche stattfinden bzw. notwendig sind zieht laut Auftraggeber nicht, auch richtig verstanden? -
Streitige Abrechnung: Muss Auftraggeber vorab Zahlungen leisten?
Muss der Auftraggeber bei Streitigkeiten vorab Zahlungen leisten?
Diese Fragen sind für die gleiche Baumaßnahme.
1. Es wurde eine Abschlagrechnung gestellt die von geforderten 150.000 € von der Bauüberwachung auf - 50.000 € runtergestrichen wurde. Es entstand ein Differenzbetrag von 200.000 € und eine Forderung der Gemeinde an unsere Firma in Höhe von 50.000 € wegen Überbezahlung.
Nun haben der Abrechner und ich auf eine neue Summe ermittelt.
Forderungen von mir 100.000 € die der Abrechner aber nicht anerkennen will, da die ausgeführten Arbeiten (es wird nicht bestritten dass die Arbeiten ausgeführt wurden) nicht mit der Bauüberwachung abgesprochen waren.
1. Ist der Auftraggeber bis zum Zeitpunkt der Klärung der Rechtslage verpflichtet diese Zahlungen zu leisten?
2. Wer ist in der Beweispflicht , dass diese Arbeiten ausgeführt wurden? Ist es ausreichend Aufmaße vorzulegen die von der Bauüberwachung nicht anerkannt werden und ich nur die Aussagen des Polieres bezüglich der ausgeführten Arbeiten habe?
3. Wo kann ich allgemein anerkannte Regeln der Technik bezüglich Aushubarbeiten in Bodenklasse 7 nachlesen? oder kann mir jemand sagen warum bei Arbeiten in Bodenklasse 7 unter der Rohrsohle bis zu 50 cm tiefe Mehraushub gemacht wurde?
4. Kann ein gekündigter Bauleiter (mein Vorgänger) in die Verpflichtung genommen werden hierzu gerichtlich oder auch außergerichtlich Stellung zu nehmen? -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026
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Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Baugrubensohle vs. Aushubtiefe: Abrechnung im Tiefbau
💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die korrekte Abrechnung von Aushubarbeiten im Tiefbau, insbesondere den Unterschied zwischen Baugrubensohle und Aushubtiefe. Ein Hauptstreitpunkt ist der Mehraushub unter Rohrauflager bei Bodenklasse 7. Zudem wird die Frage der Zahlungsverpflichtung des Auftraggebers bei strittigen Abrechnungen behandelt.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Bei Fels kann nicht immer maßgenau gearbeitet werden, was zu größeren Ausbrüchen führt. Laut Bodenklasse 7: Mehraushub unter Rohrauflager – Begründung wird dies jedoch nicht immer vom Auftraggeber akzeptiert. Eine detaillierte Dokumentation der Aushubarbeiten ist daher entscheidend.
💰 Zusatzinfo: Die Höhe der Abschlagszahlungen kann bei Streitigkeiten erheblich reduziert werden, wie im Beitrag Streitige Abrechnung: Muss Auftraggeber vorab Zahlungen leisten? beschrieben. Dies kann zu erheblichen finanziellen Belastungen für das ausführende Unternehmen führen. Es ist ratsam, frühzeitig rechtlichen Rat einzuholen.
📊 Fakten/Zahlen: Im konkreten Fall wurde eine Abschlagsrechnung von 150.000 € auf -50.000 € reduziert, was zu einer Forderung der Gemeinde in Höhe von 50.000 € führte. Solche Differenzen verdeutlichen die Notwendigkeit präziser Aufmaße und einer klaren Kommunikation zwischen Bauleitung, Bauüberwachung und Auftraggeber.
👉 Handlungsempfehlung: Um Abrechnungsstreitigkeiten im Tiefbau zu vermeiden, sollten Bauleiter stets detaillierte Aufmaße erstellen und die Aushubarbeiten genau dokumentieren. Bei Unklarheiten bezüglich der Aushubtiefe und der Abrechnung von Mehraushub sollte frühzeitig eine Klärung mit dem Auftraggeber gesucht werden. Die VOBAbk. sollte als Grundlage für die Abrechnung herangezogen werden.
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