Verwaltungsgerichtsurteile verstehen: Revision, Berufung & Urteilsbegründung im Baurecht?
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Verwaltungsgerichtsurteile verstehen: Revision, Berufung & Urteilsbegründung im Baurecht?

Ich habe eine allgemeine Frage zu Urteilen von Verwaltungsgerichten oder auch von anderen Gerichten, es hat natürlich auch was mit Baurecht zu tun, aber vorerst würde mich das Allgemeine interessieren.
Kurz vorweg :
Also, ein Urteil vom Verwaltungsgericht ... 7 Seiten ... top verständlich geschrieben ...
In dem Urteil letzter Absatz :
Gegen dieses Urteil ist die Berufung nur zulässig, wenn sie von dem OVG zugelassen worden ist ...
Die Beklagten, die den Prozess verloren haben, stellen diesen Antrag an das OVG.
Das OVG schreibt: IM Namen DES VOLKES URTEIL ... Die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes wird zurückgewiesen ... Die Revision wird nicht zugelassen ...
Gut und was mich nun verwirrt, sind die 24 Seiten dahinter, wo tatsächlich viel wirres unverständliches Geschreibsel vom OVG steht ...
Aber, sehe ich es richtig, Fakt und rechtskräftig ist doch das Urteil des Verwaltungsgerichtes, das Oberverwaltungsgericht hat ja in dem Sinne gar kein Urteil gesprochen, oder?
Und, um auf den Punkt zu kommen, die Begründungen für das Urteil sind doch ziemlich widersprüchlich und die sind für das Baurecht doch recht ausschlaggebend, nur was zählt denn jetzt?
Über Meinungen würde ich mich freuen.
liebe Grüße
Britta
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    Ich verstehe, dass Sie sich für Urteile von Verwaltungsgerichten interessieren, insbesondere im Hinblick auf das Baurecht. Es ist wichtig, die grundlegenden Begriffe und Abläufe zu verstehen, um ein Urteil richtig einordnen zu können.

    Ein Urteil des Verwaltungsgerichts ist die Entscheidung einer Behörde über einen Rechtsstreit. Es enthält in der Regel eine Darstellung des Sachverhalts, die Anträge der Parteien, die rechtliche Würdigung und die Entscheidungsgründe. Die Urteilsbegründung ist besonders wichtig, da sie erklärt, warum das Gericht zu dieser Entscheidung gekommen ist.

    Gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts kann unter Umständen Berufung oder Revision eingelegt werden. Die Berufung ist ein Rechtsmittel gegen eine erstinstanzliche Entscheidung, während die Revision ein Rechtsmittel gegen eine zweitinstanzliche Entscheidung ist. Ob ein Rechtsmittel zulässig ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. dem Streitwert und der Art des Verfahrens.

    👉 Handlungsempfehlung: Bei konkreten Fragen zu einem Urteil empfehle ich Ihnen, sich an einen Rechtsanwalt oder eine andere fachkundige Person zu wenden.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Verwaltungsgericht
    Ein Verwaltungsgericht ist ein Gericht, das für Streitigkeiten zwischen Bürgern und der Verwaltung zuständig ist. Es entscheidet über Klagen gegen Verwaltungsakte und andere Maßnahmen der Behörden.
    Verwandte Begriffe: Oberverwaltungsgericht, Verwaltungsrecht, Behörde
    Berufung
    Die Berufung ist ein Rechtsmittel gegen eine erstinstanzliche Entscheidung. Sie ermöglicht es, den Fall von einem höheren Gericht erneut prüfen zu lassen.
    Verwandte Begriffe: Revision, Rechtsmittel, Beschwerde
    Revision
    Die Revision ist ein Rechtsmittel gegen eine zweitinstanzliche Entscheidung. Sie dient dazu, Rechtsfehler des Berufungsgerichts zu korrigieren.
    Verwandte Begriffe: Berufung, Rechtsmittel, Beschwerde
    Urteilsbegründung
    Die Urteilsbegründung ist der Teil des Urteils, in dem das Gericht seine Entscheidung begründet. Sie enthält die rechtliche Würdigung des Sachverhalts und die Gründe, warum das Gericht zu dieser Entscheidung gekommen ist.
    Verwandte Begriffe: Urteil, Entscheidungsgründe, Rechtsfindung
    Baurecht
    Das Baurecht umfasst alle Rechtsnormen, die das Bauen betreffen. Es regelt die Zulässigkeit von Bauvorhaben, die Anforderungen an die Bauausführung und die Rechte und Pflichten der am Bau Beteiligten.
    Verwandte Begriffe: Bauordnung, Bauplanungsrecht, Baugenehmigung
    Antrag
    Ein Antrag ist eine förmliche Bitte an eine Behörde oder ein Gericht, eine bestimmte Entscheidung zu treffen oder eine bestimmte Handlung vorzunehmen.
    Verwandte Begriffe: Klage, Beschwerde, Rechtsmittel
    Beklagte
    Die Beklagte ist die Partei, gegen die ein Anspruch vor Gericht geltend gemacht wird. Sie ist diejenige, die sich gegen die Klage verteidigen muss.
    Verwandte Begriffe: Kläger, Partei, Prozess
    Prozess
    Ein Prozess ist ein förmliches Verfahren vor einem Gericht, in dem ein Rechtsstreit zwischen zwei oder mehr Parteien ausgetragen wird. Der Prozess dient dazu, den Sachverhalt aufzuklären und eine rechtliche Entscheidung zu treffen.
    Verwandte Begriffe: Gerichtsverfahren, Klage, Urteil

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist ein Urteil des Verwaltungsgerichts?
      Ein Urteil des Verwaltungsgerichts ist die Entscheidung einer Behörde über einen Rechtsstreit. Es enthält eine Darstellung des Sachverhalts, die Anträge der Parteien, die rechtliche Würdigung und die Entscheidungsgründe. Es ist wichtig, die Urteilsbegründung zu verstehen, um die Entscheidung nachvollziehen zu können.
    2. Was bedeutet Berufung?
      Die Berufung ist ein Rechtsmittel gegen eine erstinstanzliche Entscheidung. Sie ermöglicht es, den Fall von einem höheren Gericht erneut prüfen zu lassen. Ob eine Berufung zulässig ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. dem Streitwert und der Art des Verfahrens.
    3. Was bedeutet Revision?
      Die Revision ist ein Rechtsmittel gegen eine zweitinstanzliche Entscheidung. Sie dient dazu, Rechtsfehler des Berufungsgerichts zu korrigieren. Die Revision ist in der Regel nur zulässig, wenn das Berufungsgericht die Revision zugelassen hat oder das Revisionsgericht die Nichtzulassung der Revision auf Beschwerde hin aufhebt.
    4. Was ist eine Urteilsbegründung?
      Die Urteilsbegründung ist der Teil des Urteils, in dem das Gericht seine Entscheidung begründet. Sie enthält die rechtliche Würdigung des Sachverhalts und die Gründe, warum das Gericht zu dieser Entscheidung gekommen ist. Die Urteilsbegründung ist wichtig, um die Entscheidung nachvollziehen und gegebenenfalls Rechtsmittel einlegen zu können.
    5. Was ist das Oberverwaltungsgericht?
      Das Oberverwaltungsgericht (OVG) ist in den meisten Bundesländern das höchste Verwaltungsgericht. Es entscheidet über Berufungen gegen Urteile der Verwaltungsgerichte und über Revisionen gegen Urteile der Oberverwaltungsgerichte anderer Bundesländer in bestimmten Fällen.
    6. Was ist ein Antrag im Gerichtsverfahren?
      Ein Antrag ist eine förmliche Bitte an das Gericht, eine bestimmte Entscheidung zu treffen oder eine bestimmte Handlung vorzunehmen. Anträge können von den Parteien des Verfahrens gestellt werden und sind ein wichtiger Bestandteil des Gerichtsverfahrens.
    7. Was bedeutet "Beklagte" im Gerichtsverfahren?
      Die Beklagte ist die Partei, gegen die ein Anspruch vor Gericht geltend gemacht wird. Sie ist diejenige, die sich gegen die Klage verteidigen muss.
    8. Was bedeutet "Prozess" im juristischen Kontext?
      Ein Prozess ist ein förmliches Verfahren vor einem Gericht, in dem ein Rechtsstreit zwischen zwei oder mehr Parteien ausgetragen wird. Der Prozess dient dazu, den Sachverhalt aufzuklären und eine rechtliche Entscheidung zu treffen.

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  2. Revision im Baurecht: OVG-Prüfung von Verwaltungsgerichtsurteilen

    So ungefähr
    das OVG hat hier das Urteil gesprochen, eben die Revision nicht zuzulassen.
    Bei LG und OLG ist es dassaelbe da wird geprüft ob der Senat (OLG) Die Revision (Prüfung) des Urteils überhaupt annimmt.
  3. Verwaltungsgerichtsurteil: OVG-Überprüfung und heutige Rechtsprechung

    Danke für die Antwort,
    habe ich es richtig verstanden?
    Das Urteil des VG wurde durch das OVG nicht überprüft bzw. das OVG hat überprüft, dass das Urteil des VG nicht überprüft werden muss, daher ist es z.Z. jedenfalls die heutige Rechtsprechung, richtig?
    Das wäre ja klasse ...
    liebe Grüße
    Britta
  4. Kann

    man das Aktenzeichen haben?
  5. VG Braunschweig: Dachüberstände/Gesimse in Niedersachsen – Urteile

    Na klar,
    Verwaltungsgericht Braunschweig Az. 2 A 282/02 vom 10.09.2003
    niedersächisches Oberverwaltungsgericht Az. 1 LB 43/07 vom 05.09.2007
    nach diesen Urteilen Landgericht Braunschweig Az. 12 O 3205/02 vom 29.07.2008 ...
    Es geht um die verfluchten Dachüberstände/-vorsprünge / Gesimse, die in Niedersachsen ja leider nicht geregelt sind, na ja, nun habe ich zumindest eine ganz konkete Aussage vom Verwaltungsgericht und 2 schwammige ... aber immer noch besser als nichts.
    liebe Grüße
    Britta
  6. Dachüberstände in Niedersachsen: Maß der baulichen Nutzung?

    Frau Tews,
    wie ist denn nun Ihr Kenntnisstand?
    Ab welchem Maß sind Dachüberstände in Niedersachsen nicht mehr untergeordnet? Sind Sie nur beim Grenzabstand oder auch bei der Berechnung des Maßes der baulichen Nutzung zu berücksichtigen?
    Danke
    Gruß
  7. NBauO-Kommentare: Einarbeitung von Urteilen zu Dachüberständen

    Hallo Herr Lott,
    sorry, dass ich mich erst jetzt melde, aber ich vergesse immer die "persönliche Benachrichtigung" anzuklicken und dann finde ich meinen Beitrag nicht wieder bzw. vergesse es einfach.
    Also, ich bin irre gespannt auf die neuen Kommentare der NBauO, da müssen die Urteile mit eingearbeitet werden ... dieses immer wieder erwähnte Urteil von 1981 (ist Ihnen ja bekannt), was zur Erläuterung der Dachüberstände herangezogen wird, haben beide Gerichte (Verwaltungsgegericht und OVG) derart zerrissen, dass dieses Urteil endlich aus der Literatur verschwinden muss.
    Hier mal ein Auszug vom OVG als Resultat nach einigen Seiten Erläuterung zu dem Urteil von 1981 :
    "Die Kommentarliteratur (Barth/Müller ; Große-Suchsdorf/Lindorf ...) hat diese Entscheidung (von 1981) uneingeschränkt beigepflichtet und dabei die "Ca. -Begrenzung" als "Höchstbegrenzung" interpretiert. Dass sich der Gesetzestext seither etwas geändert und die DINAbk. 277 Fassung 1950 ebenso wie die in Bezug genommene Wertermittlungsverordnung jetzt nicht mehr gelten, hat nicht etwa die Auffassung beflügelt, man könne deshalb von der im Februar 1981 getroffenen Entscheidung Abstand nehmen. Das Gegenteil ist der Fall ... "
    Sagt doch alles ...
    Wer sich für das Thema interessiert, dem lege ich die HP

    Zu Ihrer Frage :
    Ab welchem Maß sind Dachüberstände nicht mehr untergeordnet?
    Es gibt kein eindeutiges Maß, es kommt auf den Einzelfall und auf das Gesamtgebäude bzw. das Verhältnis an ...
    Ich rechne Dachüberstande nicht mit zur GRZAbk. ...
    Ach, vielleicht noch wichtig :
    In meinem Kommentar Große-Suchsdorf ... steht Dachüberstand = Dachvorsprung ... das OVG hat eindeutig geschrieben ein Dachüberstand ist kein Dachvorsprung ...
    Für mich und da würden mich auch andere Meinungen interessieren ist ein Dachvorsprung eine Dachverlängerung vor einer Giebelwand und ein Dachüberstand ist an der Traufseite und mit dem Begriff Gesims zu vergleichen oder wie sehen Sie das?
    Die Begriffe gehen in den Urteilen doch ziemlich durcheinander.
    liebe Grüße
    Britta

  8. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 15.01.2026
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    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 15.01.2026

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    Verwaltungsgerichtsurteile im Baurecht: Revision, Berufung und Urteilsbegründung

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um das Verständnis von Verwaltungsgerichtsurteilen im Kontext des Baurechts, insbesondere die Bedeutung von Revision und Berufung. Ein Schwerpunkt liegt auf der Auslegung von Urteilen bezüglich Dachüberständen in Niedersachsen und deren Berücksichtigung bei der Berechnung der baulichen Nutzung. Die Teilnehmer tauschen sich über konkrete Gerichtsurteile und deren Auswirkungen auf die Baupraxis aus. Die Notwendigkeit der Einarbeitung relevanter Urteile in die NBauO-Kommentare wird betont.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Beachten Sie die spezifischen Regelungen zu Dachüberständen in Niedersachsen, da diese nicht explizit geregelt sind. Die Urteile des Verwaltungsgerichts Braunschweig und des niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts, erwähnt in VG Braunschweig: Dachüberstände/Gesimse in Niedersachsen – Urteile, sind hier relevant.

    ✅ Zusatzinfo: Das OVG prüft, ob das Urteil des Verwaltungsgerichts einer Überprüfung bedarf. Die aktuelle Rechtsprechung ist maßgeblich für die Auslegung von Urteilen im Verwaltungsrecht, wie in Verwaltungsgerichtsurteil: OVG-Überprüfung und heutige Rechtsprechung erläutert wird.

    👉 Handlungsempfehlung: Informieren Sie sich über die aktuellen Kommentare zur NBauO, um die neuesten Urteile und deren Auswirkungen auf die Baupraxis zu berücksichtigen. Konsultieren Sie Fachliteratur und Kommentare, wie von Barth, Müller, Große-Suchsdorf und Lindorf, um ein umfassendes Verständnis der Thematik zu erlangen. Beachten Sie den Beitrag Dachüberstände in Niedersachsen: Maß der baulichen Nutzung? für weitere Details.

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