Notarkostenrechnung prüfen: Ist die Gebühr für die Identitätsfeststellung rechtmäßig?
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Notarkostenrechnung prüfen: Ist die Gebühr für die Identitätsfeststellung rechtmäßig?
wir haben uns ein Grundstück gekauft und haben bisher zwei Termine beim gleichen Notar gehabt. Nun halten wir die Rechnung für den zweiten Termin (zur Grundpfandrechtsbestellung) in Händen und wundern uns. Der Notar hat uns für die Identitätsfeststellung 50 € in Rechnung gestellt, obwohl er uns ja bereits kennt. Die Gebühr kann ich für den ersten Termin nachvollziehen, für den zweiten Termin jedoch nicht. Ist das so üblich? In der Grundpfandrechtsbestellungurkunde ist natürlich die Feststellung unserer Identität aufgeführt - ist das der Grund für die Gebührenerhebung, obwohl wir ihm persönlich bekannt sind?
Beste Grüße
Mike
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Ich verstehe, dass Sie die Notarkostenrechnung für die Grundpfandrechtsbestellung prüfen möchten, insbesondere die Gebühr für die Identitätsfeststellung.
Die Gebührenerhebung für die Identitätsfeststellung durch den Notar ist grundsätzlich rechtmäßig, da sie eine notwendige Amtshandlung darstellt. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Die konkrete Gebühr von 50 € kann angemessen sein, hängt aber vom Geschäftswert ab, der der Beurkundung zugrunde liegt.
Ich empfehle Ihnen, die Rechnung genau zu prüfen und mit dem zugrunde liegenden Geschäftswert abzugleichen. Sie können auch eine detaillierte Aufschlüsselung der Gebühren vom Notar verlangen. Sollten Sie weiterhin Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Gebühren haben, können Sie sich an die Notarkammer wenden oder rechtlichen Rat einholen.
👉 Handlungsempfehlung: Fordern Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der Notarkosten an und prüfen Sie diese anhand des GNotKG. Bei Unklarheiten kontaktieren Sie die Notarkammer.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Notarkosten
- Gebühren für notarielle Leistungen, geregelt im GNotKG. Sie umfassen Beurkundungsgebühren, Betreuungsgebühren und Auslagen. Die Höhe richtet sich nach dem Geschäftswert. Verwandte Begriffe: GNotKG, Beurkundungsgebühr, Geschäftswert.
- Grundpfandrechtsbestellung
- Eintragung einer Hypothek oder Grundschuld ins Grundbuch zur Kreditsicherung. Erfordert notarielle Beurkundung. Verwandte Begriffe: Hypothek, Grundschuld, Grundbuch.
- Identitätsfeststellung
- Notarielle Prüfung der Identität der Beteiligten anhand von Ausweisdokumenten. Dient der Rechtssicherheit und Betrugsprävention. Verwandte Begriffe: Ausweispflicht, Beurkundung, Rechtssicherheit.
- GNotKG
- Gerichts- und Notarkostengesetz, regelt die Gebühren für Gerichte und Notare. Es legt die Gebührensätze und Berechnungsgrundlagen fest. Verwandte Begriffe: Notarkosten, Gebührenordnung, Gerichtskosten.
- Geschäftswert
- Wert des Rechtsgeschäfts, der die Grundlage für die Berechnung der Notarkosten bildet. Beim Grundstückskauf ist dies in der Regel der Kaufpreis. Verwandte Begriffe: Kaufpreis, Berechnungsgrundlage, Notarkosten.
- Beurkundung
- Notarielle Niederschrift eines Rechtsgeschäfts, die dessen Gültigkeit und Beweiskraft sicherstellt. Erfordert die Anwesenheit aller Beteiligten und die Identitätsfeststellung. Verwandte Begriffe: Notar, Rechtsgeschäft, Niederschrift.
- Notarkammer
- Selbstverwaltungsorganisation der Notare, die die Aufsicht über die Notare ausübt und Ansprechpartner für Beschwerden ist. Sie berät auch in Fragen des Notarrechts. Verwandte Begriffe: Aufsichtsbehörde, Berufsverband, Notarrecht.
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Frage: Was ist die Identitätsfeststellung beim Notar?
Antwort: Die Identitätsfeststellung ist eine Amtspflicht des Notars, um sicherzustellen, dass die an einer Beurkundung beteiligten Personen tatsächlich diejenigen sind, die sie vorgeben zu sein. Dies dient der Rechtssicherheit und der Verhinderung von Betrug. Der Notar prüft hierzu in der Regel den Personalausweis oder Reisepass der Beteiligten. - Frage: Wie berechnen sich Notarkosten?
Antwort: Notarkosten sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgelegt. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Geschäftswert, also dem Wert des Rechtsgeschäfts (z.B. Kaufpreis des Grundstücks). Für bestimmte Tätigkeiten, wie die Identitätsfeststellung, gibt es feste Gebührensätze oder Gebührenrahmen. - Frage: Kann ich die Notarkosten beeinflussen?
Antwort: Die Notarkosten selbst sind gesetzlich festgelegt und nicht verhandelbar. Allerdings können Sie indirekt Einfluss nehmen, indem Sie beispielsweise den Umfang der notariellen Tätigkeit begrenzen (z.B. durch Vorbereitung von Vertragsentwürfen). Es ist ratsam, sich vorab über die zu erwartenden Kosten zu informieren. - Frage: Was kann ich tun, wenn ich die Notarkostenrechnung nicht verstehe?
Antwort: Wenn Sie die Notarkostenrechnung nicht verstehen, sollten Sie zunächst den Notar um eine detaillierte Erläuterung bitten. Der Notar ist verpflichtet, Ihnen die Berechnungsgrundlagen nachvollziehbar darzulegen. Bei weiterhin bestehenden Unklarheiten können Sie sich an die Notarkammer wenden. - Frage: Was ist die Notarkammer?
Antwort: Die Notarkammer ist eine Selbstverwaltungsorganisation der Notare in einem bestimmten Bezirk. Sie übt die Aufsicht über die Notare aus und ist Ansprechpartner für Beschwerden oder Fragen im Zusammenhang mit notariellen Tätigkeiten. Die Kontaktdaten der zuständigen Notarkammer finden Sie in der Regel auf der Notarkostenrechnung oder im Internet. - Frage: Was passiert, wenn ich die Notarkosten nicht bezahlen kann?
Antwort: Wenn Sie die Notarkosten nicht bezahlen können, sollten Sie sich umgehend mit dem Notar in Verbindung setzen. Unter Umständen kann eine Zahlungsvereinbarung getroffen werden. Wenn Sie nachweislich nicht in der Lage sind, die Kosten zu tragen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe beantragen. - Frage: Kann ich den Notar frei wählen?
Antwort: Grundsätzlich können Sie den Notar frei wählen. Es ist jedoch ratsam, einen Notar in der Nähe des Grundstücks oder Ihres Wohnortes zu wählen, da dies die Kommunikation und die Abwicklung erleichtern kann. Bei bestimmten Rechtsgeschäften (z.B. Grundstückskauf) ist die notarielle Beurkundung zwingend vorgeschrieben. - Frage: Was ist eine Grundpfandrechtsbestellung?
Antwort: Eine Grundpfandrechtsbestellung ist die Eintragung einer Sicherheit (z.B. Hypothek oder Grundschuld) in das Grundbuch. Diese Sicherheit dient der Absicherung eines Kredits, beispielsweise für den Kauf eines Grundstücks oder einer Immobilie. Die Grundpfandrechtsbestellung ist in der Regel notariell zu beurkunden.
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Weiß also auch nicht ob es nach Gebührenordnung zulässig und vorgesehen ist. Würde an Ihrer Stelle mal bei der zuständigen Notarkammer anfragen, denke aber, das der Notar keinen Unsinn in Rechnung stellt. Wahrscheinlich ist es ein Kann-Betrag und wenn es Ihrem Notar gerade schlecht geht, haben Sie wahrscheinlich Pech gehabt (obwohl ich eine doppelte Identitätsfeststellung schon nachvollziehen kann, wenn Sie nicht monatlich einmal beim Notar sind). -
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werden Sie Minister, Raubritter oder machen Sie ein Finanzamt auf. -
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📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 15.01.2026
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Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Notarkostenrechnung prüfen: Rechtmäßigkeit der Identitätsfeststellung
💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Rechtmäßigkeit der Gebühr für die Identitätsfeststellung in der Notarkostenrechnung, insbesondere bei wiederholten Terminen. Es wird die Gebührenordnung thematisiert und die Frage aufgeworfen, ob eine doppelte Berechnung zulässig ist. Einige Nutzer berichten von ähnlichen Erfahrungen, während andere die Notwendigkeit der Identitätsfeststellung auch bei bekannten Personen betonen. Die Möglichkeit einer Anfrage bei der zuständigen Notarkammer wird in Betracht gezogen.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Die Berechnung der Identitätsfeststellung kann auch dann erfolgen, wenn der Notar die Person bereits kennt, da die Ausweisnummer dokumentiert wird. Siehe Notargebühren: Identitätsfeststellung trotz persönlicher Kenntnis.
💰 Zusatzinfo: Die Höhe der Gebühr für die Identitätsfeststellung wird mit ca. 50€ angegeben. Es wird spekuliert, ob es sich um einen "Kann-Betrag" handelt, den der Notar nach Ermessen erhebt.
👉 Handlungsempfehlung: Es wird empfohlen, die Notarkostenrechnung genau zu prüfen und gegebenenfalls bei der Notarkammer anzufragen, um die Rechtmäßigkeit der Gebührenerhebung zu klären. Vergleiche auch Notarkosten: Gebührenordnung für Identitätsfeststellung prüfen.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
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