Falsche Bebauungsauskunft beim Hauskauf: Wertminderung, Rechte & Vorgehen?
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Falsche Bebauungsauskunft beim Hauskauf: Wertminderung, Rechte & Vorgehen?
Entstanden sind dort stattdessen jedoch 2 Blöcke Sozialwohnungen.
Auch hinter unserem Haus sollen anstelle der versprochenen Eigentumswohnungen Sozialwohnungen entstehen. Die Stadt hat dies bestätigt. Der Architekt hat also allen Käufern die Unwahrheit erzählt um die Häuser zu verkaufen.
Diese Bebauung mindert den Wert des Hauses, wie wir gerade merken, da wir versuchen es zu verkaufen.
Kann man diese Minderung widerverlangen? Das Haus ist jetzt 2 Jahre alt.
Danke
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Ich verstehe, dass Sie aufgrund falscher Auskünfte über die Bebauung rund um Ihr neu erworbenes Reiheneckhaus verunsichert sind. Anstelle der versprochenen Eigentumswohnungen wurden Sozialwohnungen errichtet, was möglicherweise den Wert Ihres Hauses mindert.
🔴 Gefahr: Eine abweichende Bebauung kann tatsächlich zu einer Wertminderung Ihrer Immobilie führen. Dies ist besonders relevant, wenn die Sozialwohnungen den Wohnwert oder die Attraktivität der Lage beeinträchtigen.
Ich empfehle Ihnen folgende Schritte:
- Prüfung der Bebauungsgenehmigung: Fordern Sie die Baugenehmigungen für die errichteten Sozialwohnungen an, um die tatsächlichen Planungen zu überprüfen.
- Gutachterliche Stellungnahme: Lassen Sie den Wert Ihres Hauses durch einen unabhängigen Sachverständigen begutachten. Dieser kann die Wertminderung aufgrund der veränderten Bebauung feststellen.
- Rechtliche Beratung: Konsultieren Sie einen Anwalt für Immobilienrecht. Dieser kann Ihre Rechte prüfen und Sie hinsichtlich möglicher Ansprüche gegenüber dem Verkäufer oder der Stadt beraten.
👉 Handlungsempfehlung: Dokumentieren Sie alle relevanten Informationen und suchen Sie zeitnah rechtlichen Rat, um Ihre Ansprüche geltend zu machen.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Bebauungsgenehmigung
- Die Bebauungsgenehmigung ist eine behördliche Genehmigung für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen. Sie stellt sicher, dass die Bauvorhaben den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen.
Verwandte Begriffe: Bauantrag, Baurecht, Bauordnung. - Eigentumswohnung
- Eine Eigentumswohnung ist eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus, die im Sondereigentum einer Person steht. Der Eigentümer hat das Recht, die Wohnung selbst zu nutzen, zu vermieten oder zu verkaufen.
Verwandte Begriffe: Wohnungseigentum, Gemeinschaftseigentum, Sondereigentum. - Sozialwohnung
- Sozialwohnungen sind Wohnungen, die mit öffentlichen Mitteln gefördert werden und an einkommensschwache Personen vermietet werden. Die Miete ist in der Regel niedriger als bei frei finanzierten Wohnungen.
Verwandte Begriffe: Wohnraumförderung, Mietpreisbindung, Einkommensgrenze. - Wertminderung
- Eine Wertminderung ist eine dauerhafte Reduzierung des Verkehrswerts einer Immobilie. Sie kann durch verschiedene Faktoren verursacht werden, wie z.B. Baumängel, Lärmbelästigung oder eine ungünstige Lage.
Verwandte Begriffe: Verkehrswert, Sachverständigengutachten, Schadensersatz. - Immobilienrecht
- Das Immobilienrecht ist ein Rechtsgebiet, das sich mit allen rechtlichen Fragen rund um Immobilien befasst. Es umfasst unter anderem das Kaufrecht, das Mietrecht, das Wohnungseigentumsrecht und das Baurecht.
Verwandte Begriffe: Grundstücksrecht, Sachenrecht, Grundbuch. - Baurecht
- Das Baurecht ist ein Teil des öffentlichen Rechts, das sich mit der Zulässigkeit von Bauvorhaben befasst. Es regelt unter anderem die Anforderungen an die Bebauung von Grundstücken und die Einhaltung von Bauvorschriften.
Verwandte Begriffe: Bauordnung, Bebauungsplan, Baugenehmigung. - Kaufvertrag
- Ein Kaufvertrag ist ein Vertrag, durch den sich der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer eine Sache zu übereignen und der Käufer sich verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen.
Verwandte Begriffe: Übereignung, Kaufpreis, Gewährleistung.
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Welche Rechte habe ich bei falscher Bebauungsauskunft?
Sie haben möglicherweise Anspruch auf Schadensersatz oder Minderung des Kaufpreises, wenn die falsche Auskunft zu einer Wertminderung Ihrer Immobilie geführt hat. Dies hängt von den Umständen des Einzelfalls und den vertraglichen Vereinbarungen ab. - Wie kann ich eine Wertminderung meines Hauses nachweisen?
Eine Wertminderung kann durch ein unabhängiges Gutachten eines Sachverständigen nachgewiesen werden. Der Gutachter vergleicht den Wert Ihres Hauses mit der ursprünglich geplanten Bebauung und dem tatsächlichen Zustand. - Was ist der Unterschied zwischen Eigentumswohnungen und Sozialwohnungen?
Eigentumswohnungen werden von den Eigentümern selbst bewohnt oder vermietet, während Sozialwohnungen staatlich gefördert werden und an einkommensschwache Personen vermietet werden. Sozialwohnungen können bestimmte Auflagen und Einschränkungen haben. - Kann ich den Kaufvertrag rückgängig machen?
Ein Rücktritt vom Kaufvertrag ist nur in Ausnahmefällen möglich, beispielsweise wenn arglistige Täuschung vorliegt oder wesentliche Eigenschaften der Immobilie fehlen. Dies sollte von einem Anwalt geprüft werden. - Welche Rolle spielt der Architekt in diesem Fall?
Wenn der Architekt falsche Auskünfte gegeben hat, kann er unter Umständen haftbar gemacht werden. Dies ist jedoch von den konkreten Umständen und den vertraglichen Vereinbarungen abhängig. - Wie lange habe ich Zeit, meine Ansprüche geltend zu machen?
Die Verjährungsfristen für Ansprüche aus Kaufverträgen betragen in der Regel mehrere Jahre. Es ist jedoch ratsam, die Ansprüche zeitnah geltend zu machen, um keine Fristen zu versäumen. - Was kostet ein Gutachten zur Wertminderung?
Die Kosten für ein Gutachten zur Wertminderung variieren je nach Umfang und Komplexität des Falls. Sie sollten sich vorab ein Angebot von einem Sachverständigen einholen. - Wo finde ich einen Anwalt für Immobilienrecht?
Sie finden einen Anwalt für Immobilienrecht über die Anwaltssuche der Rechtsanwaltskammer oder über Online-Portale. Achten Sie auf eine Spezialisierung im Bereich Immobilienrecht.
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Sozialwohnungen: Eigentumswohnungen? Wertminderung prüfen!
Mal eine dumme Frage: Sind Sozialwohnungen keine Eigentumswohnungen?
Ich kann Ihren Groll verstehen, es würde mir auch nicht passen, aber ich glaub da haben Sie wenig Chancen. Sozialwohnungen sind doch auch Eigentumswohnungen, oder? Irgendwem gehören die doch ...
Außerdem, wenn's nur mündlich war, wie wollen Sie das beweisen?
Wie hoch ist die wirklich durch die Sozialwohnungen verursachte Wertminderung? Denn auch die "normalen" Marktpreise können ja in den letzten 2 Jahren nach unten gegangen sein ...
Ganz schwierig, würd ich sagen ... leider ... -
Konzeptänderung: Architekt haftbar bei falscher Auskunft?
Es kann ja auch sein ...
Es kann ja auch sein dass es ursprünglich geplant war, hier zwei Blöcke mit ETW zu errichten und das Konzept umgeplant wurde Aufgrund von Absatzproblemen. Schließlich sind ja nun auch zwei Jahre vergangen. Ihr Architekt kann dafür auch nicht's. Wenn er Ihnen den damals aktuellen Stand der Dinge mitgeteilt hat, ist das OK. Aber ich glaube nicht, das Sie ihn dafür an die Hörner packen können. -
Wertminderung: Preisminderung bei Sozialwohnungsbau fordern!
Es war absolut kein Irrtum vom Architekten leider ...
Es war absolut kein Irrtum vom Architekten- leider . Wir haben die Wahrheit alle noch im Rohbau erfahren.
Mir wurde gesagt, dass unter diesen Umständen der Preis für das Haus zu teuer war und man diese Differenz zurückfordern kann. Weil er unter diesen Bedingungen das Haus auch nur niedriger hätte verkaufen können.
Natürlich ist es wie sie sagen, schwer überhaupt diese Differenz zu ermitteln. -
Architektenhaftung: Standesrechtliche Klärung möglich?
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Bebauung: Architekt haftet für falsche Angaben zu Sozialwohnungen!
Ja er ist Architekt und eigentlich ein guter ...
Ja er ist Architekt und eigentlich ein guter. Er arbeitet für einen Bauträger, die schlüsselfertig verkaufen.
Das Haus selbst ist super geworden. Kein typisches Reihenhaus, sondern mit Pultdach.
Aber ohne zu lügen über die Bebauung gegenüber, hätte er die Häuser zu dem Preis nie losbekommen. So geht es jetzt nämlich einem andern Bauträger, der hinter den Sozialwohnungen Doppelhäuser gebaut hat.
Unser Architekt sagt einfach, wir hätten ihn alle falsch verstanden und er hätte das nie gesagt. Und sogar wenn wir es schriftlich hätten, kann man nicht beweisen, dass Sozialwohnungen als Nachbarn schlechter als Eigentumswohnungen sind. Obwohl jeder die Problematik kennt. Zudem handelt es sich ja nicht nur um ein paar Wohnungen, sondern 4 Blöcke (2 vor und 2 hinter unserem Haus). -
Sozialwohnungen: Keine Ghettos! Bewertung durch Architekt unzulässig?
Mal eine dumme Frage?
Sind Bewohner von Sozialwohnungen eigentlich schlechtere Menschn, die es nicht verdienen, in "normalen" Wohngebieten zu wohnen, sondern in Ghettos gepfercht werden müssen? Meines Erachtens hat Ihr Architekt doch überhaupt kein Recht, eine solche Bewertung abzugeben und Sie doch auch nicht, oder! Wenn Ihr Architekt nun gesagt hätte, "dort drüben entstehen Wohnungen", was hätten Sie denn dann gemacht? Soziale schwächere Menschen ziehen also den Preis in Deutschland für Immobilien herunter. Ich glaube, wir Deutschen (einige) haben noch nicht's dazu gelernt. -
Wertminderung: Befürchtungen beeinflussen Immobilienpreise negativ!
Die Problematik ist doch die:
Nicht der Bau der Wohnungen an sich hat negativen Einfluss auf den Marktwert Ihres Hauses! Sondern die Befürchtung poteniteller Kaufinteressenten, in den gegenüberliegenden Wohnungen könnte "irgendwelches Gesocks" einziehen (um es mal so platt zu formulieren), also Nachbarn, die einem das Wohnen vermiesen könnten.
Problematisch. Wie kann man da einen rechtlichen Anspruch auf einen Marktwertausgleich herleiten? (den müsste man strenggenommen von den neuen Nachbarn in den Wohnungen einklagen, sofern sie als Nachbarn wirklich so schrecklich sind, aber das ist natürlich unmöglich)
Wie gesagt, die Wertminderung Ihres Hauses liegt ausschließlich in der Erwartungshaltung der Allgemeinheit, dass in Sozialwohnungen "wohnwertmindernde Nachbarn" einziehen könnten, begründet.
Ich glaube, da haben Sie (leider) schlechte Karten.
Denn: In diese Situation kann doch jeder kommen, ist halt allgemeines Risiko. Wenn in ein paar Jahren bei mir gegenüber in die Reihenhäuser nach und nach irgendwelche fürchterlichen Nachbarn einziehen und die ganze Straße in Verruf Gerät, dann wirkt sich das ebenso wertmindernd auf mein Haus aus.
Die Wertminderung erstattet mir doch dann auch keiner. -
Wohnungen für Behinderte: Wertminderung durch Vorurteile?
Und noch eine dumme Frage!
Wie hätten Sie denn geurteilt, wenn Ihr Architekt Ihnen mitgeteilt hätte "dort kommen Wohnungen für Behinderte hin, die im Garten oder auf dem Balkon sind und Sie damit rechnen müssen, dass Sie deren "Geräusche" hören müssen. Sind die es auch nicht Wert, in Ihrer Nachbarschaft zu leben, weil die den Preis Ihrer Immobilie "kaputt" machen? -
Wertminderung: Realität vs. Ideal – Marktwert beeinflusst!
Herr Plecker, Sie haben Recht
es dürfte keine Wertminderung geben, denn warum sollten sozialwohnungs-wohnende Menschen weniger Wert sein als andere, klar.
Die Realität zeigt aber (leider), dass es trotzdem so ist!
Es ist nun mal Tatsache, dass man dann das Haus nur zu einem geringeren Preis loswird, auch wenn man es als Verkäufer nicht gutheißt, es ist trotzdem so.
Also gibt es eine Wertminderung, das ist Fakt. Denn der Markt bestimmt nun mal den Wert. -
Sozialwohnungen: Nachbarschaft drückt Eigenheimpreise – Realität!
Hallo Herr Plecker!
Damit mögen Sie ja grds. recht haben. Aber neben den hohen gesellschaftlichen Zielen die sich jeder setzen kann (und sollte), gibt es leider auch die Gesetze des Marktes. Und da ist es nun mal so, dass die Nachbarschaft von Sozialwohnungen den Preis eines Eigenheims deutlich drückt. Die Einschätzung der Fragestellerin hinsichtlich der Wertentwicklung hat also nichts mit persönlichen Einstellungen zu tun, sondern entspricht der Realität.
Hier in Ahrensburg war es genau so. Es wurde ein großes Neubaugebiet erschlossen, mit der Zusage auf Geschosswohnungsbau und Sozialwohnungen zu verzichten. Kurze Zeit später wurden 5 Etagen Blöcke hochgezogen, in denen man sämtliche ankommenden Aussiedler zusammengpfercht hat. Man mag dazu stehen wie man will, aber der Preisverfall für die Häuser in der Gegend ist real. -
Soziale Schichten: 'Gesocks' nur in Ghettos? Vorurteile abbauen!
Meinen Sie nicht ...
dass es auch "Gesocks" in anderen sozialen Schichten gibt, ich denke da nur an pinkelnden Prinzen auf der Expo. Sozial schwach bedeutet doch nicht sofort "Gesocks". Wenn die sozial schwächeren Menschen eine andere Auffassung vom Leben haben, ist das zunächst ganz alleine deren Sache, wenn man Sie in Ruhe lässt. Darf Ihrer Meinung das "Gesocks" wirklich nur in ausgesiedelte Ghettos? außerdem, wie ist denn die aktuelle Situation? Wohnt dort schon Gesocks? -
Wertminderung: Eigentümer-Interesse am angemessenen Verkaufspreis!
Herr Plecker, wieso reagieren Sie denn so gereizt?
Natürlich glaube ich, dass Svenja nichts gegen die Nachbarn hat, die da einziehen. Bestimmt hätte sie auch nichts gegen Behinderte. Aber darum geht es hier doch gar nicht!
Es geht vielmehr darum: Als Eigentümer möchte man doch auch die Gewissheit haben, dass man das Haus ggf. nach einigen Jahren (falls es denn notwendig wird z.B. durch neuen Job etc.) auch wieder zum angemessenen Preis verkaufen kann.
Und an dem Punkt entsteht doch dann die Wertminderung, ob ich will oder nicht!
Ich kann das auch nicht gutheißen, aber es ist doch nun mal (leider!) so. -
Wertverlust: Nachbarschaft von Sozialwohnungen senkt Immobilienpreise!
Darum geht es nicht!
Sie haben ja recht, wenn Sie auf die Vorurteile gegenüber den Bewohnern von Sozialwohnungen hinweisen. Aber das nützt doch einem potentiellen Verkäufer nichts, wenn er durch die neue Nachbarschaft einen Wertverlust erleidet. Jenseits aller ethischen und moralischen Grundsätze wird für Immobilien in der Nachbarschaft von Sozialwohnungen, Behinderteneinrichtungen und auch Kindergärten ein niedrigerer Preis gezahlt. Das hat mit der persönlichen Meinung des Verkäufers überhaupt nichts zu tun, sondern wird durch die potentiellen Käufer gesteuert. -
Sündenbock: Architekt für Werteverfall verantwortlich machen?
Ist mit schon klar ...
Ist mit schon klar das der Werteverfall da ist, weil der Markt den Preis bestimmt. aber finden Sie nicht auch, dass es an den Haaren herbeigezogen ist, Ihren Architekten nun an den Karren zu fahren, weil er die Entwicklung des Marktes nicht erkannt hat oder gar gar nicht kannte. Sie suchen jetzt doch nur einen Sündenbock, der Ihnen den Werteverfall ersetzt, weil Ihnen keiner gesagt hat, dass später mal "Gesocks" in Ihrer Nachbarschaft wohnen wird. Es geht trotzdem um viel mehr. Solange es in unseren Köpfen ist, das "normale" Menschen nicht neben sozial schwachen Menschen wohnen sollten, wird der Markt sich nicht ändern. Die Schere zwischen Arm und Reich wird sich immer mehr öffnen. An den gesellschaftlichen Problemen, die daraus entstehen, will dann keiner Schuld sein und es wird dann auf das "Gesocks" gezeigt. Haben wir denn gar nichts gelernt, dass wir es erlauben, dass sich der Markt so entwickelt? -
Handlungsweise: Wie reagieren bei 5-stelligem Wertverlust?
Was würden Sie denn tun?
Mich würde interessieren, wie Sie in dieser Situation reagieren würden. Die Fragestellerin wird vermutlich einen Verlust im 5-stelligen Bereich erleiden. Würden Sie sich nicht über die Handlungsweise des Architekten ärgern? -
Marktpreisverfall: Höheren Preis verlangen – Haus unverkäuflich?
Was soll man denn machen?
als Verkäufer den Marktpreisverfall für so eine Immobilie nicht mitmachen, trotzdem den höheren (eigentlich angemessenen) Preis verlangen und das Haus dadurch nie und nimmer loswerden? Das ändert nichts, aber auch rein gar nichts.
Im Übrigen gibt es in allen Gesellschaftsschichten "Gesocks", da muss ich zustimmen. Der Meinung sind aber leider in Deutschland nicht viele. -
Baupartnerwahl: Preis vor Qualität? Kompromisse bei Mängeln?
Seien wir doch mal ehrlich!
Werteverfall! Wem interessierts in der Bauphase. Jetzt flechte ich mal ein weiteren Punkt ein, der hier vielfach diskutiert wurde. (Bitte nicht verallgemeinern!) Bei der Wahl des Baupartners wird so wenig hinterfragt - oft nur der Preis - die Qualität ist zweitrangig. Manche Eigenleister basteln sich einen solchen Mist zusammen und sind auch bereit Kompromisse zu machen, wenn mal nicht ganz so fachgerecht ist. Aber wenn's ans eigene Geld geht und man verspürt hier Nachteile, wird immer ein anderer als Sündenbock gesucht: Es sind die Unternehmer, die Architekten, es sind die Banken, es sind die Makler, es sind die Nachbarn etc. In diesem Fall ist es der Architekt und die Nachbarn. Entschuldigung! Wenn mir klar ist, dass ich hinter meinem Haus einen Wohnblock bekomme, dann muss ich mir im Klaren sein, dass dieser Wohnblock auch später mal von ganz anderen Menschen bewohnt werden kann. Vielleicht sind es jetzt neu schöne Eigentumswohnungen, aber ändert sich die Infrastruktur kann es doch schnell kommen, das diese Wohnungen ganz schnell vermietet werden und vielleicht auch versehentlich an "Gesocks". Übrigens, ich bin nicht gereizt. -
Weitsichtigkeit: Verantwortung für eigene Unachtsamkeit übernehmen!
Was ich machen würde ...?
Habe ich eigentlich in meinem letzten Beitrag gesagt. Ich bin nicht der Mensch, der für die eigene Unachtsamkeit oder fehlende Weitsicht andere zur Verantwortung zieht. mir ist klar, dass Eigentumswohnungen kein Freibrief ist, für gute Immobilienpreise, sondern weitsichtig kann sich gerade beim Wohnungsbau einiges ändern. Das muss mir klar sein, wenn ich dort ein Haus kaufe oder baue, so wie Svenja. Ich unterstelle ihr hier die fehlende Weitsichtigkeit. In Ihrem Falle trat der Fall der Nutzungsänderung nicht langfristig ein, sondern schon zwei Jahre später. Ich möchte hier nicht als "Klugscheißer" auftreten, aber leider ist es so, dass einigen diese Weitsichtigkeit fehlt. Das ist aber jedetmanns eigenes Problem und ich finde es vermessen, andere letztlich dafür verantwortlich zu machen. -
Wertminderung: Vorurteile beeinflussen Immobilienpreise – Risiko!
OK
es klang für mich etwas gereizt, aber OK, wenn nicht umso besser ... 🙂
Klar, derartige Risiken hat jeder, der nicht gerade allein auf dem freien Feld oder mitten im Wald baut. Habe ich doch auch schon gesagt.
Deshalb glaube ich auch nicht, dass die Fragestellerin einen Anspruch geltend machen kann.
Trotzdem ist der Wertverfall vorhanden. Leider.
Und im Fall der Sozialwohnungen Aufgrund von Vorurteilen der Allgemeinheit leider schon im Vorfeld, ohne dass schon jemand drin wohnt. Die Schuld von Svenja ist das jedenfalls nicht! Theoretisch ist nämlich die "Allgemeinheit" schuld, die solche Vorurteile in Wertminderung ummünzt ... -
Beratungspflicht: Architekt muss Kunden beraten – oder nicht?
Fehlende Weitsicht des Kunden! Und wer muss ihn beraten?
Der Architekt doch wohl, oder? -
Sündenbock: Fehlende Weitsicht – Architekt für Schaden verantwortlich?
Moment!
Ich gebe Svenja nicht die Schuld für dieses Problem. Ich verweise lediglich dahin, dass ihr die nötige Weitsicht gefehlt hat, als sie Ihre Immobilien gebaut hat und nun einen SÜndenbock sucht, der ihren finanziellen Schaden ersetzt. Ich habe das moralische Problem hier eingeworfen, da sie diesem als Ursache für den Werteverfall in Verbindung mit der Schuldzuweisung nennt. Der Architekt muss gar nicht wissen, was in der Nachbarschaft passiert und wenn er eine halbe Information kennt und diese auch weitergibt, dann ist das völlig in Ordnung. Nur in Svenjas Fall geht es nun an ihre Breiftasche und legt nun alles gegen dem Architekten aus. Das ist mir zu vermessen. Sie ist nun mal ein Opfer eines gesellschaftlichen Problems geworden (das ich nun angesprochen habe) und nicht eine Opfer Ihres Architekten. Nur die Gesellschaft ersetzt nicht ihren Wertverlust. -
Architektenpflicht: Mängelfreies Haus, keine Sozialberatung!
Nein Werner!
Der Architekt muss Svenja beraten um ein mängelfreies Haus entstehen zu lassen und nicht mehr. Über gesellschaftliche Probleme und Nachbargebäude muss er gar nichts sagen. Jeder Mensch sucht sich sein Wohnumfeld selber aus und muss eben soviel Weitsicht besitzen, um eine Entscheidung zu treffen. Wir neigen immer dazu, andere für die eigenen Schwächen verantwortlich zu machen. Das ist FALSCH! -
Architektenhaftung: Beratung zu Hunden in der Nachbarschaft?
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Bebauungsplan: Eigenverantwortung bei Erkundigung vor Hauskauf!
Im allgemeinen gibt es doch einen Bebauungsplan
den man bei der Stadt einsehen kann.
Jedenfalls war das bei uns so. Ist aber eine B-Planbebauung.
Hätte man sich vor Kauf da nicht selber erkundigen können/müssen? -
Bebauungsplan: Keine Auskunft über Sozialschicht der Bewohner!
Hallo Andrea!
Gebe Ihnen Recht. Aber ein Bebaaungsplan gibt nun mal nicht Auskunft darüber, welcher Sozialschicht die Bewohner haben dürfen. Zumindest nicht direkt. Aber man kann schon erkennen, ob auf einem Grundstück ein Wohnblock oder eine offene Wohnbebauung vorgesehen ist. Sicher kann man sich informieren, vielleicht hätte das Bauamt ja was durchklingen lassen, was der Wohnblock nun wirklich hergibt, aber das muss das Amt nun mal nicht. Es scheitert lediglich an der Weitsicht. -
Neubaugebiet: Bebauungspläne ändern sich – Risiken beachten!
Bebauungspläne ändern sich
Ich habe unterschiedliche Planungen für unser Neubaugebiet für zwei bestimmte Grundstücke gesehen: Zuerst waren es 2 Einzelhäuser, dann waren es 4 Doppelhäuser. Gebaut wurden dann am Ende 5 Reihenhäuser!
Soviel zu dem Thema.
Herr Plecker: OK, mag sein. Aber wenn der Architekt nicht nur das Haus baut, sondern als Bauträger das Grundstück mitverkauft, dann muss er auch über die Dinge des Grundstücks beraten. Und dazu gehören auch die direkt angrenzenden Bauten. Die sind nämlich sehr wohl relevant, z.B. im Bezug auf Zugang zum Garten bei einem Reihenmittelhaus etc. -
Bebauungsplan: Keine Einschränkung der freien Wohnortwahl!
Bebauungsplan regelt doch keine gesellschaftlichen Probleme
Der Bebauungsplan darf im privaten Bereich eines jeden Bürgers weder vorschreiben noch ausklammern, wo er sich bewegen und wohnlich niederlassen will. Also, da stimme ich mit Ihrem Hinweis gar nicht überein. Ich hoffe, dass es niemals aus einem Bebauungsplan einen Rechtsanspruch auf (willkürliche) Einschränkung der sonst im Grundrecht freien Wahl des Aufenthaltsortes abzuleiten gäbe!
Ein Thema, zu dem wir Zivilcourage zeigen müssen. Viele Grüße -
Architekt: Umsatz durch Versprechen – Verantwortung für Käufer?
Naja ...
Sicherlich sollte man Weitsicht bei der Auswahl der Immobilie walten lassen. Aber wenn der Architekt Eigentumswohnungen verspricht, und es entstehen Sozialwohnungen, kann man die Verantwortung nicht alleine der Käuferin zuschieben. Der Architekt macht diese Aussage ja nicht aus lauter Menschenfreundlichkeit, sondern um mehr Umsatz zu machen. So gesehen ist Svenja sicherlich in gewisser Hinsicht getäuscht worden.
Was den Vergleich mit dem Hundefeind angeht: Svenja hat nicht durchblicken lassen, dass sie grds. etwas gegen die Bewohner von Sozialwohnungen hat. Insofern zäumen Sie das Pferd von der falschen Seite auf. Vielmehr hat der Architekt von sich aus eine Umgebung mit bestimmten Eigenschaften beschrieben, um so eine erhöhte Wertbeständigkeit der Immobilie hervorzuheben.
Lieber Herr Plecker, nicht jeder würde so wie Sie die Verantwortung alleine schultern und den Verlust klaglos wegstecken (wenn ich Ihre Aussagen richtig deute). Würden Sie also gar nichts weiter tun, oder wären Sie grds. nicht in die Nähe von Wohnblöcken gezogen? -
Architekt: Keine Beratungspflicht zu sozialer Nutzerschicht!
Der Architekt ist in dem Falle NICHT der Sündenbock!
Es ist richtig, Werner, das der Architekt auch zum Grundstück Beratungen machen muss, nämlich zur Lage im Verhältnis zum Erschließung (Straßen, Wege, Nachbargebäude) und möglicherweise zur Belichtung und Besonnung in Bezug auf die Himmelsrichtung. Punkt aus. Und nicht mehr. Über die mögliche Nutzerschicht in sozialer Hinsicht der Nachbargebäude und auch das Beispiel mit dem Hund hat der Architekt überhaupt keine Beratungspflicht - auch nicht als Bauträger! Sie verwechseln da was. Es kommen nun mal überall Eventualitäten hinzu, die auch Ihr Architekt nicht wissen kann und muss und dazu gehören auch die Bewohner und deren Verhalten. Diese Eventualitäten können nur durch Weitsicht erahnt werden, aber das müssen Sie schon selber tun und nicht einen Sündenbock suchen. -
Architekt: Beratung zu geplanten Bauten, nicht Sozialschicht!
Das habe ich nicht gesagt, Herr Plecker
sondern: Der Architekt muss sehr wohl beraten, was für Bauten neben den Grundstücken geplant sind, zumindest auf Anfrage (aber NICHT welche gesellschaftliche Schicht dort einzieht, das ist doch Blödsinn. Habe ich auch nie gesagt). Und wenn er eine Aussage gibt, dann auch richtig. Außerdem ist es gerade bei Reihenhäusern wegen der kleinen Grundstücke sehr wichtig, was direkt nebenan geplant ist.
In diesem Fall hat er ja wohl sogar Werbung damit gemacht, dass dort Eigentumswohnungen hinkommen.
Aber nochmal meine anfängliche dumme Frage: Sind Sozialwohnungen eigentlich keine Eigentumswohnungen? Gehören die niemenanden? -
Markt: Wertverlust durch Sozialwohnungen – Architekt verantwortlich?
Jetzt bitte nicht's durcheinanderwerfen!
Herr Alde, das Beispiel mit dem Hund habe ich ja gar nicht mit Svenja in Verbindung gebracht, sondern als Beispiel um meine Antwort zur Architekten-Beratungsverantwortlichkeit zu erläutern.
Es ist richtig, dass ich - hätte ich ein Vorurteil zu Sozialwohnungen - erst ganicht in die Nähe gezogen wäre. Das Vorurteil habe ich aber nicht. Gut mir wäre schon klar gewesen, das meine Meinung alleine den Markt nicht beeinflusst und auch deshalb hätte ich darüber nachgedacht - aus Weitsicht eben - mich in der Nähe eines Wohnblocks niederzulassen.
Wer sagt eigentlich, dass der Architekt der Svenja Eigentumswohnungen versprochen hat? Und wer sagt dem Bauherren des Wohnblocks, dass er jetzt keine Sozialwohnungn bauen darf, weil der Architekt von Svenja den "alten" Stand der Dinge erzählt hat, nur um Svenja den Gefallen zu tun, sie vor dem Wertverlust zu bewahren. Selbst wenn der Arch. Eigentumswohnungen angekündigt hat, muss mit entsprechendem Weitblick damit rechnen, dass sich die Situation auch mal ändern kann - auch zum eigenen Nachteil! -
Architekt: Beratung zu Bebauung, nicht Sozialschicht – Klarstellung!
Werner!
Ich habe ja auch nie behauptet, dass Sie gesagt haben, Architekt müsse auch über die Sozialen Schichten in der Nachbarschaft beraten. Das ist sicher Blödsinn und deshalb habe ich es in meine Antwort auf Ihren Einwurf, ein Architekt müsse über die nachbarlichen Bebauungen und das eigene Grundstück beraten, eingebunden. Klar sind Sozialwohnungen auch Eigentumswohnungen. Das ist aber eine Wortspielerei, da unter Eigentumswohnungen als normale Wortwahl anders verstanden wird.
Ich gebe Ihnen zu 100 % Recht, das der Architekt (auch ohne Nachfrage) Sie über Ihr Bauvorhaben und dessen Einbindung ins bauliche Umfeld beraten muss. -
Architekt: Teilschuld bei Wertverlust durch falsche Aussage?
Das kam von Svenja
Hallo Herr Plecker,
kurz zu ihrem Beitrag:- Das die Aussage "es werden Eigentumswohnungen gebaut" vom Architekten kam, können Sie den Ausführungen von Svenja entnehmen.
- Die Tatsache, dass Sozialwohnungen errichtet werden, entscheidet sich schon alleine Aufgrund der Förderung der Baumaßnahmen durch Vater Staat nicht innerhalb kurzer Zeit.
- Vor welchem Wertverlust der Architekt Svenja durch die nicht zutreffende Aussage bewahren wollte ist mir nicht klar. Tatsächlich hat er sich selber vor einem Wertverlust bewahrt, da er ansonsten einen niedrigeren Verkaufspreis erzielt hätte.
- Es kommt wohl extrem selten vor, dass frei finanzierter Wohnungsbau in Sozialwohnungen umgewidmet wird.
So gesehen trifft nach meinem Rechtsempfinden den Architekten zumindest eine Teilschuld, wenn er fahrlässig oder vorsätzlich eine derartige nicht zutreffende Aussage trifft.
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Architekt: Keine Falschaussage? Allgemeine Info zu Eigentumswohnungen!
Es ist ja richtig, Herr ALde!
Aber der Architekt hat doch gar keine Falschaussage gemacht. Er hat lediglich gemeint, dass Eigentumswohnungen entstehen. Wie und wo Sie finanziert werden, ob durch Sozialmittel unseres Staates, steht doch gar nicht zur Diskussion. Nach meinen Rechtsempfinden hat der Architekt eine Info preisgegeben, die sicherlich noch von irgendjemanden verfeinerbar ist. Er seine Info sehr allgemein verfasst. Und da greift nun wieder die Weitsicht. Sie unterstellen dem Architekten, dass er die Info manipiliert habe, nur um seinen Schaden zu minimieren. Zu dem Zeitpunkt war der Nachbarbau doch auch noch nicht fertig (denke ich). Hätte er gar nichts gesagt, oder er hätte verlauten lassen, er wüsste nicht, was da entsteht, wäre doch kluger gewesen und er hätte sich kein Eigentor Geschossen. Das wäre doch wohl auch leichter für ihn gewesen - auch im Hinblick auf seine Schadenminimierung. Hat er aber nicht, deshalb unterstelle ich ihm keine böse Absicht, sondern die fehlende Weitsicht von Svenja. Warum sollte der Architekt sich mit einer freiwilligen Aussage auf's Glatteis begeben? -
Eigentumswohnungen: Erwartungen vs. Realität – Architekt haftbar?
Ist doch klar!
Eine Aussage hinsichtlich Eigentumswohnungsbau bedeutet für den Architekten bares Geld. Beweisen lässt sich das natürlich von hier aus nicht, ist alles nur Möglichkeit und/oder Vermutung.
Eins nur noch zum Thema "Eigentumswohnungen":
Was erwartet der Durchschnittsbürger bei dieser Bezeichnung? Ich behaupte mal, dass man dabei regelmäßig an eine Anlage mit Wohnungen in Privathand denkt, die zumindest zum guten Teil auch in Eigennutzung sind. Bei einem vermieteten Wohnblock (gleich welche Bewohner einziehen) würde man nicht von Eigentumswohnungen, sondern von Mietwohnungen sprechen.
Ansonsten denke ich, dass zu einer Vertiefung dieser Diskussion mehr Infos von Svenja nötig wären. Was hat der Architekt bei welcher Gelegenheit gesagt? Aufgefordert oder unaufgefordert? usw. usw.. Alles andere würde in Kaffeesatzleserei abgleiten, da wir über das genaue Vorgehen des Architekten nichts wissen.
Das ganze Thema nachbarschaftlichen Miteinanders finde ich eigentlich sehr interessant. Auf unserer Baustelle hat z.B. einer unserer Nachbarn gestern offensichtlich ungefragt Baustrom abgezapft. War wohl ein Versehen der Handwerker, aber wie leicht schafft man sich so gleich Feinde fürs Leben ... -
Debatte: Wo ist die Fragestellerin geblieben?
Ja wo ist eigentlich die Fragestellerin geblieben?
Haben wir sie jetzt mit unserer Debatte verschreckt? -
Nachbarschaftsrecht: Konfrontation statt Miteinander – Stromdiebstahl!
Das mit den nachbarbeziehungsrechtlichen Kisten ist immer so'ne Sache!
Mir fällt in den letzten Jahren immer stärker auf, dass untereinander ständig die Konfontationsschiene gefahren wird. Miteinander - gibt's das überhaupt noch? Ihr Beispiel: Da hat der Handwerker Ihres Nachbarn bei IhnenStrom angezapft. Manche zweifeln dadurch sofort die gute Nachbarschaft an. Was soll das? Soll der Handwerker denn nun nach Hause gehen, nur weil der Nachbar zu stur ist? Wir sprechen hier über Pfennigbeträge, die man später mit einer Flasche Bier beiweitem wieder gut machen kann. Aber es geht hier nicht um Geld, sondern um's Prinzip: Der hat einfach Strom genommen - ohne mich zu fragen! Ist ja grundsätzlich richtig, aber wem hat's geschadet. Ist das denn so schlimm. Leider mehren sich solche Fälle immer mehr. Ich habe da schon Dinge erlebt, die würden ein eigenes Forum erfordern, wenn ich sie alle beschreiben wollte. Die ganze Kiste, das Miteinander zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber wird allzu oft in eine Konfontationsgeschichte. Und warum, weil es ständig Missverständnisse gibt - und schuld ist immer der andere. Schauen Sie sich hier im Forum doch mal um. Mein Architekt hat gesagt ..., das hätte man mir sagen müssen ..., woher soll ich das denn wissen ..., ich glaube meinem gegenüber nicht mehr ... Das Anspruchsdenken wächst so machen über den Kopf. Fehler werden überall gemacht - und das muss man jedem Menschen zugestehen (... aber bitte nicht an meiner Baustelle oder in meiner Nachbarschaft!) Oh weh! -
Bauträger: Vernünftiges Miteinander statt Streit – Flexibilität!
Stimme voll und ganz zu!
So sehe ich das auch. Wegen 1,20 DM für Strom werde ich mich nicht künstlich aufregen, vor allem wenn mein zukünftiger Nachbar selber gar nichts dafür kann. Bei 3 Kästen nebeneinander kann man schon mal den falschen erwischen. Immerhin werden wir voraussichtlich die nächsten Jahrzehnte nebeinander leben.
Auch beim Umgang mit den Bauträgern denke ich, dass es immer auf ein vernünftiges Miteinander ankommt. Ich lasse ihn leben, bin nicht kleinlich und lasse am Rohbau die Schublehre zu Hause, dafür zeigt er ein erstaunliches Maß an Flexibilität (so konnten wir mitten in der Rohbauphase den Schornstein noch an eine andere Wand umrücken. Wenn es dem Bauträger Spaß macht mein Haus zu bauen, werde ich das bei der Ausführung auch bemerken. Und dafür bezahlt man dann auch ohne Magenschmerzen. -
Bauträger: Unachtsamkeit vs. Methode – Vertrauensverhältnis wichtig!
Zustimmung auch von mir
Es kommt immer auf das WIE und WARUM an. Klar, Fehler machen viele, und das ist auch menschlich. Wenn aus einer Unachtsamkeit aber Methode wird, dann gehe ich auf die Barrikaden. Das muss nicht sein.
Zu den Bauträgern: Ich bin mit Sicherheit auch nicht mit dem Millimetermaß durch die Gegend gelaufen, um alle Kleinigkeiten zu reklamieren. Anfangs klappte es auch ganz gut, ähnlich wie's bei Herrn Alde war. Bloß nach einiger Zeit ergaben sich immer mehr Schwierigkeiten, die klar der Bauleiter zu verantworten hatte, und das war - nachdem wir mitbekamen, dass es bei den Nachbarn ähnlich lief - einfach Methode und keine Unachtsamkeiten mehr. Da wurden bewusst Sachen verschleiert und unterschiedliche unrichtige Aussagen gegeben, immer wieder und wieder. Da war das Vertrauensverhältnis erheblich gestört. Wenn ich das Gefühl habe, jemand will mich verar ..., dann werde auch ich absolut pingelig und lass keinen Fehler mehr durchgehen. Denn es kostet mein Geld, und das nicht wenig.
Na, egal, bin halt reingefallen. Vielleicht daher meine etwas zu negative Meinung über Bauträger. -
Zwischenmenschlichkeit: Händedruck als Irritation – Berührungsängste!
Hand geben, fällt schon manchem sehr schwer
Sie haben völlig Recht, z.B. ein Händedruck führt oft schon zu Irritationen bei unseren Mitmenschen, wenn Sie dann zur Entspannung einer heiklen Diskussionsrunde jemanden am Arm fassen, kann das oft zu volliger Verwirrung führen. Das zeigt, wie weit wir uns von einnander schon entfernt haben. Bei anderen Völkern ist das noch anschaulich zu beobachten, wie Sie diese Instrumente der zwischenmenschlichen Gefühlsregulierung zum Abbau von Berührungsängsten durch solche Gesten noch beherrschen. Anscheinend haben wir kälteren Europäer (Nordbayern bis Süddänemark) da etwas in unserer Evolution Übersprungen.
Viele Grüße -
Bauleiter: Klärendes Gespräch statt Konfrontation – Herausforderung!
Ginge es denn nicht mit einen klärenden Gewitter!
Wenn Ihnen Ihr Bauleiter versucht dumm zu kommen, dann würde ich di Flucht nach vorne machen und ein klärendes Gespräch mit Ihm oder der Geschäftsleitung suchen. Es wird zwar eine harte Auseinandersetzung, die nicht nach 10 Minuten beendet sein wird, aber der Bauleiter wird Sie als fairen und auch harten Partner kennenlernen. Vielleicht ist das dann ja auch eine Herausforderung für ihn, vielleicht erläutert er Ihnen ja auch seine Gründe (Überlastung, Unwissenheit etc.). Werden Sie aber aus Trotz pingelig und gehen auf die Konfrontationsschiene, geht das doch auch nicht gut und es macht letztlich beiden keinen Spaß mehr. Verstehen Sie mich nicht falsch, aber ich will einfach dieses Forum nutzen, über Zwischenmenschlichkeit auf dem Bau nachzudenken (zu lassen). Konfrontation oder Kompromiss? Druck erzeugt Gegendruck, das muss man sich im Klaren sein. Die ständige Einstellung über seine eigenen Rechte zu debatieren führt - aus Menschenführungs-Gesichtspunkten nicht weiter. Es geht doch auch anders, oder? -
Bauträger: Überlastung als Entschuldigung für Verzögerungen unzulässig!
Überlastung ist immer so ein Problem
Eines der wenigen Argumente die ich für Verzögerungen nicht gelten lassen kann, ist Überlastung (abgesehen natürlich durch Krankheit von Mitarbeitern usw.). Die Arbeitslast z.B. durch zu viele Aufträge ist durch den Unternehmer hausgemacht, und da ich nur ein Haus bestellt habe, und nicht eine Vielzahl, ist mir mehr oder weniger egal was auf anderen Baustellen passiert. Die Bereitstellung der Arbeitskräfte ist eine der zentralen Pflichten, die der Bauträger mit dem Vertrag übernommen hat.
Ansonsten versuche ich alles im ruhigen Gespräch zu klären. Ich sage meinem Gegenüber klipp und klar, wo das Problem liegt und höre mir Gründe (oder Entschuldigung) an. Bisher haben wir (*klopfkrampfartigaufholz*) noch immer eine Lösung gefunden. Abgesehen davon kann ich mir zu viel Aufregung bei voller Berufstätigkeit und 1 jährigen Zwillingen zu Hause bei gleichzeitigem Hausbau sowieso nicht leisten. -
Bauträger: Vertrauensverlust durch Lügen – Nachbesserungspflicht!
Tja, das geht leider nicht mehr
Der Bauleiter ist nicht mehr Bauleiter, ein klärendes Gespräch mit der Geschäftsführerin (= Architektin) erbrachte wenig: "ich höre davon zum ersten Mal, und Sie sind der einzige, der solche Probleme hat", was klar gelogen war, denn alle unsere Nachbarn hatten ähnliche Probleme. Und an etwas weiter entfernt stehenden Doppelhaushälften des selben Unternehmens auch, wie ich jetzt gehört habe.
Man wollte (und will immer noch) uns einfach über den Tisch ziehen, und da ist doch das Band des Vertrauens doch schon lange durchschnitten worden, und zwar vom Bauträger. Wie soll ich jetzt noch gutmütig mit ihm umgehen, wenn ich genau weiß, dass er (sie) nicht offen mit mir ist? Sicher, einige Fehler beruhten zum Teil auf Unkenntnis der Architektin (was ich z.B. in Bezug der fehlenden Kellerdämmung und der Bodenplatte, des "getürkten" Niedrigenergiehaus (NEH)-Ausweises eigentlich nicht glauben kann). Und selbst wenn - ich habe den Eindruck, dass weiterhin bewusst versucht wird, zu vertuschen, abzuwiegeln, nur um der Nachbesserungspflicht nicht nachkommen zu müssen. Seit 3 Monaten warten wir darauf, dass der Wärmeausweis vom Bauträger nachgerechnet wird (hat er zugesagt), um eine Diskussionsgrundlage zu haben, inwieweit nun der Wärmeschutz nachgebessert werden muss. Nichts passiert, sie versucht immer nur, Zeit zu gewinnen. Den Fenstermängeln (Luft-undichter Einbau) wird nicht nachgegangen. Auch hier wurde ebenfalls versucht, zu vertuschen und abzuwiegeln ("die DINAbk. 4108 ist nur eine Empfehlung" = falsch. Warum immer wieder diese irreführenden Aussagen?). Und so geht es laufend weiter ...
Und Herr Plecker, sagen Sie jetzt nicht, ich übertreibe. Fragen Sie SI, der hat die Architektin kennengelernt.
Ich kann ab einem bestimmten Punkt nur noch weiterkommen, indem ich dem Bauträger Dampf mache, ohne wenn und aber. Nix mehr mit gutem reden, nichts mehr mit gegenseitigem Einvernehmen, nichts mehr mit Fairness. Denn die wurde und wird vom Bauträger schon lange mit Füssen getreten ... -
Bau: Pech gehabt – Glück beim weiteren Vorgehen wünschen!
Sie haben aber offensichtlich auch wirklich die A ... karte gezogen
Hallo Herr Aselmeyer,
ich denke gerade Ihren "Fall" wird man mit kaum einem anderen Bau vergleichen können. Da hätte ich auch jede Geduld verloren. Man kann Ihnen nur Glück beim weiteren Vorgehen wünschen. -
Ellenbogengesellschaft: Soziales Verhalten – Ursachen und Lösungen!
ellenbogengesellschaft
Tja, das Miteinanderumgehen ist ein echtes Problem. Wie auch soll in unserer Ellenbogengesellschaft das soziale Verhalten geübt werden?
Einfaches Beispiel für eine der Ursachen.
Zu meiner Schulzeit (Gott ist das lange hin, kommt mir jed. so vor) waren die Schüler im Unterricht immer im selben Klassenverband. Da musste man, ob man wollte oder nicht, sich mit seinem Gegenüber irgendwie arrangieren.
Und wie ist das heute? Da werden Leistungskurse gebraucht, ständig wechselnde Klassenverbände zusammengekippt und verrührt. Wie soll das soziales Verhalten bei herauskommen.
Dann noch meine heißgeliebten Verbraucherschützer. Die schlagen erstmal auf alles los, was irgendwie die Ruf des Leistungserbringers und nicht den des Leistungsempfängers hat.
Da wird wegen jeder Schraube, die 1 mm aus der Richtung sitzt geklagt und Mord und Totschlag praktiziert. Wo soll bei sowas das soziale Verhalten herkommen?
Und noch ein Schuss Polemik mehr: Antiautoritäre Erziehung. Wenn man mit einem Dreijährigen stundenlang diskutiert, ob das richtig ist, wenn er Sand durch die Gegend geworfen hat, obwohl es schon mal untersagt wurde, dann tut es mir leid. Dann hat mein Sohn wohl Pech gehabt, bei mir - und bei seiner Mutter - läuten da die Glocken anders. ABER - im KIGA wurde ausdrücklich das sehr soziale Verhalten unseres Sprößlings gelobt.
Fazit: Auch bei Streitereien, mehr miteinander als gegeneinander, denn Teamarbeit schafft Lösungen, das Forum hier beweist das sehr eindrucksvoll.
Grüße
si -
Bauherren: Besser miteinander klarkommen – Missverständnisse vermeiden!
Herr Aselmeyer, oder Werner!
Ich würde nie behaupten, Sie würden übertreiben. Ich habe Ihre Fälle ja allzu oft hier im Forum gelesen. Jetzt bin ich aber der Meinung, dass Sie an ein Exemplar geraten sind, die wirklich nicht mit sich reden lassen. Das ist aber nicht die Regel. Es geht in meiner Öffnung doch viel mehr darum, in Zukunft besser miteinander klar zu kommen und Missverständnisse nicht dazu zu benutzen, aufeinander los zu gehen und mit den Schwerter herumzufuchteln, sondern erst mal die Sache unbürokratisch anzugehen. Diese Form von Bereitschaft von Unternehmern und Bauherren ist doch nicht zuletzt Werbung sowohl fürs Unternehmen als auch für einen jeden selbst (als Bauherr und Mensch). Wieder ein Punkt, um solche schwarzen Schafe wie die des von Werner vom Markt zu verdrängen, oder! Also bitte, Werner, ich kann Ihre Resignation gut verstehen, fände es aber falsch, das Sie Ihre Meinung verallgemeinern und Sie durch Nachhintenschauen die Mühe nach Vorne zu schauen widersprechen! -
Bauherren: Überlastung des Bauträgers – Fragen im Vorfeld klären!
Herr oder Frau unbekannt!
Überlastung ist sehr wohl ein Problem, dass man nicht unterschätzen sollte. Auch ich als Bauherr kann sowas erkennen, wenn nur mal im Vorfeld drüber gesprochen wird. Klingt alles sehr außergewöhnlich, ich möchte die Verantwortlichkeit nicht auf den Bauherren abwälzen aber die Realität zeigt nun mal, dass auch solche Fragen von der Bauherrenseiten nicht von der Hand zu weisen sind. "Wie viele Häuser bauen Sie zurzeit, wie viele Bauleiter sind im Einsatz, haben Sie Referenzkunden, die auch gerade mit Ihnen Bauen? und und und" Banale Fragen und man kann so viele Rückschlüsse daraus ziehen. (Bitte nicht immer nur nach dem Preis schauen!) Nicht gleich auf die vertraglichen Pflichten hinweisen und mit dem Paragrafenschlüssel winken. Es geht so vieles in vernünftiger Zwischenmenschlicher Hinsicht. -
Baufirmen: Augen offen halten – Offen und fair miteinander umgehen!
HP, ich stimme Ihnen zu
ich verallgemeinere doch gar nicht und ich versuche doch auch, meine negativen Erfahrungen aus meinen Beiträgen herauszuhalten und sachliche Tipps zu geben.
Trotzdem: Ich werde ratsuchende Bauherren immer darauf hinweisen, dass sie die Augen offen halten müssen und lieber einmal zu viel als zu wenig bei ihren Baufirmen nachfragen (und natürlich offen und fair miteinander umgehen) sollen. Und was passieren KÖNNTE wenn sie es nicht tun ... (als worst-case, aber nicht verallgemeinernd)
Übrigens HP (oder Helmuth): Werner ist OK, oder WAAbk. ... 🙂 -
Bauträger: Belastung in Kalkulation berücksichtigen – Zeitplanung!
Hallo Herr Plecker!
Der Beitrag mit der Überlastung war von mir (war wohl zu schnell beim Absenden). Ich kann Ihnen da nicht so ganz folgen. Sicherlich kann ich als Bauherr viele Problemstellungen im Vorwege klären oder erahnen, aber die Belastung des Bauträgers sollte sich in dessen Kalkulation der Bauzeit niederschlagen, die beiden Parteien ein zügiges Bauen ohne zu hohen Zeitdruck bei anstehenden Entscheidungen ermöglicht. Ansonsten muss ich als nächstes darum bitten, die Urlaubsplanung seiner Mitarbeiter einzusehen usw. usf.
Gerade bei der Bauzeit geht es nämlich nicht nur um vertragliche Pflichten des Bauträgers, sondern z.B. auch um den laufenden Mietvertrag des Bauherren, laufende Kosten und eine vernünftige Zeitplanung des anstehenden Umzugsgeschehens.
Sicherlich sollte man nicht immer gleich mit dem Paragraphenschlüssel winken. Aber was macht denn der Bauträger, wenn ich meine Rechnung verspätet zahle? Er wird mich mit Fug und Recht in Verzug setzen. Welche Möglichkeiten hat also der Bauherr, wenn er seinen Bauträger zu termingerechter Fertigstellung anhalten will? -
Bau: Bürokratie vs. lockere Gespräche – Vertragliche Pflichten einhalten!
Wir reden aneinander vorbei!
Ich möchte doch gar nicht nur zwei Möglichkeiten stehen lassen. Zum einen die absolut bürokratische, wo alles nur mit Aufklärung von Rechten und Pflichten läuft und das noch alles schriftlich und zum anderen die lockere, wo alles nur in lockeren Gesprächen gelöst wird. Die vertraglichen Pflichten sind von allen Seiten unbedingt einzuhalten, ob mit gutem oder angespanntem Verhältnis.
Es geht doch vielmehr um den Weg von der Unterschrift unten rechts bis hin zur Schlüsselübergabe. Es kann doch vonb beiden Seiten mal vorkommen, dass jeder seinen "Zwischenpflichten" nicht rechtzeitig nachkommen kann oder man Fehler gemacht werden. Meist hat alles eine Ursache. Und über diese Ursachen kann man nachher sprechen (ich denke an das Gewitter) oder schon vorher. Mit diesem Gespräch soll keiner von seinen grundsätzlichen vertraglichen Pflichten entbunden werden, sondern nur der Ablauf "vermenschlicht" werden. Wenn es gar nicht mehr geht, wie beim Werner, dann sollte der Paragrafenschlüssel herausgeholt werden. Aber nicht gleich bei jeder Kleinigkeit. Es kann doch auch mal vorkommen, dass ein Architekt oder Bauleiter mal was übersieht. Hier im Forum liest man häuftig von Täuschung, Vera ... ung, Bertug ..., ist das immer so, nein! aber es wird immer sofort unterstellt und so läuft's dann auch zwischenmenschlich! -
Bau: Unterschiedliche Ausprägungen – Hochinteressantes Thema!
Wir sind schon grds. der gleichen Meinung, ...
Wir sind schon grds. der gleichen Meinung,, aber eben mit unterschiedlicher Ausprägung. Das ganze Thema ist hochinteressant, aber mir geht leider die Zeit aus. Ich werde später noch mal reinschauen.
Schönes Wochenende Alle miteinander! -
Bauleiter: Vergessen oder übersehen – Nicht gleich Täuschung!
Aber wer redet denn gleich von Täuschung
wenn der Bauleiter mal was vergessen oder übersehen hat?
Ich jedenfalls nicht. Und ich denke, die meisten Bauherren auch nicht. Oder? -
Bauherren: Unterschiedliche Charaktere – Individuelle Behandlung!
Ok, Werner.
Helmuth ist OK! Du meinst im Grunde doch das gleiche wie ich. DU stimmst mir ja auch zu. Es ist i.O. wenn Du nichts verallgemeinerst. Habe ich so verstanden, sorry! Weißt Du, ich habe alles das, was ich hier erzähle alles erlebt und der Erfolg gibt mir Recht. Zu mir kommen auch eine ganze Reihe von verschiedenen Charakteren und jeder möchte ganz besonders behandelt werden. Ist das ein Problem? Nein! Es gibt auch Bauherren, die manches nicht einsehen, was auf der Baustelle passiert, weil sie meinen, es besser zu wissen. Es kommt auch dort schon mal zu Diskussionen und auch ein Bauherr verliert schnell ein böses Wort, das mir eigentlich Anlass genug geben könnte, zurück zu beleidigen und so schaukelt sich alles hoch und das Ergebnis ist, das wir am Ende noch nicht weiter sind, jeder von jedem was falsches denkt und die Lösung nicht vernünftig durchdacht ist, so das der nächste Ärger schon vorprogrammiert ist. Nein - ich weise freundlich darauf hin, dass ich es nun eine Unverschämtheit finde, was der Bauherr da gerade gesagt hat. Und schnell sind die Wogen geglättet und jeder reißt sich zusammen. Da wird nicht über vertragliche Pflichten gesprochen. Und wenn, den Vertrag samt BBS habe ich bei jedem Baustellenbesuch im Auto und kann sofort darauf zurückgreifen. Und wenn wirklich mal was falsch gelaufen ist, dann muss ich dafür grade stehen, ohne wenn und aber. Vielleicht kommt man sich dann ja auch irgendwo entgegen und jeder ist zufrieden. Ich habe auch mal Situationen, an der ich überlastet bin und das merken die Bauherren auch, aber wichtig ist doch, dass das Gesamtkonzept stimmt und nicht nur die eine schlechte Situation, oder? -
Täuschung: Suchwort im Forum – Sinnverwandte Wörter häufig!
-
Architekt: Beschimpfungen und Schutz – Infos vor Verabschiedung!
Ich finde es sehr traurig hier beschimpft zu ...
Ich finde es sehr traurig hier beschimpft zu werden und zu sehen, wie der Architekt noch in Schutz genommen wird.
Hier noch ein paar Infos für alle, bevor ich mich hier verabschiede.
Der Architekt hat 2 Wochen nachdem er glücklich alle Hauser verkauft hatte mit dem Bau der Sozialwohnungen begonnen. Er hat auf Nachfrage von allen Anwohnern auch nie geläugnet, dass er je etwas anderes als Sozialwohnungen dort bauen wollte. Er meinte, wir hätten das eben nur alle! falsch verstanden.
Ich denke ein Architekt muss auch sowas wie einen Ehre haben und ehrlich Antworten.
Ich arbeite in einem Versandhandel. Wenn mich ein Kunde fragt, ob die Hose aus Deutschland kommt, sage ich auch nicht ja, wenn ich weiß, sie kommt aus China. Der Kunde kann dann selbst entscheiden, ob er nur eine deutsche Hose will, oder auch zufrieden ist mit der chinesischen. Hier im Forum würde er aber sofort als Rassist gesehen werden, wenn er die chinesische Hose nicht haben will - so wie es mir hier ergangen ist.
Ich habe bestimmt nie gesagt, dass Menschen in Sozialwohnungen schlechtere Menschen sind, als die in Eigentumswohnungen.
Fakt ist jedoch, dass das Haus mit Beginn der Bauarbeiten an den Sozialwohnungen um 100.000 gesunken ist. Was meinen Sie, wieviel es noch Wert ist, wenn die 2 Blocks, die noch an unseren Garten Grenzen sollen gebaut werden?
Wer denkt denn eigentlich mal an uns, die auf die Hochzeitsreise verzichtet haben, jeden Pfennig gespart haben, und ein Auto fahren, dass im Oktober nicht mehr durch den TÜV kommt, nur um uns den "Traum" vom Haus zu ermöglichen.
Wir fühlen uns mit dieser Wertminderung, als ob wir das Geld zum Klo runter gespült hätten.
Ich finde gemischte Wohngebiete richtig. Es sollen keine Gettos entstehen. Fakt ist aber: in diesem Wohngebiet gibt es schon 6 Blocks Sozialwohnungen und ein Aussiedlerheim. Plus die 4 Blocks vor und hinter unserem Haus. Ist das nicht auch bald wieder ein Getto, in dem einfach nur zwischendrinnen ein paar Reihenhäuser stehen um die Landschaft aufzulockern?
Fakt ist auch, dass Probleme von Sozialwohnugen bekannt sind. Die können sie doch nicht einfach wegreden.
Unabhängig davon, haben nur wenige in diesen Wohnungen eine geregelte Arbeit. Das hat zur Folge, dass es einfach immer laut ist. Wer morgens nicht früh aufstehen muss, kann eben länger feiern.
Das Wort Sonntag oder Feiertag oder Mittagsruhe kenne ich gar nicht mehr. Hier ist einfach alles immer gleich laut.
Die Nachbarn rufen ständig die Polizei, aber da habe ich keine Lust drauf. Ich möchte mich nicht ständig über Dinge ärgern, die ich selbstverständlich finde: nämlich, dass jeder sich an Regeln zu halten hat.
Den gemeinsamen Wohnhof können sie als eine Müllgrube bezeichnen. Es wird einfach alles fallengelassen. Bierflaschen stehen an den Hauswänden.
Ich denke, Eigentümer kümmertn sich oft eher um ihre Grünflächen und sonstiges, da sie daran interessiert sind, dass ihre Immobilie gut aussieht.
Wie dem auch sei, nach 2 Jahren, die ich hier wohne, glaube ich, dass ein Immobilie die gegenüber von Sozialwohnungen steht wirklich weniger Wert ist. Ich wünsche all meinen - so sozialen - Kritikern, dass sie diese Erfahrung nicht einmal selbst machen müssen. -
Weitsicht: Fehlt es an Weitsicht? Grundsatzdiskussion im Forum!
Wie?
Hallo Svenja! Es beschimpft Sie doch keiner. Es wurde Ihnen lediglich das Fehlen der nötigen Weitsicht veranschaulicht. Es keiner behauptet, Sie hätten gesagt, Sie würden was gegen sozial schwächere haben. Es war lediglich eine Frage, die Sie ja gar nicht zuvor beantwortet haben. Es ist nachher eine Grundsatzdiskussion geworden, wo vieles verallgemeinert diskutiert wurde. Wenn Ihnen Ihr Architekt wissentlich der Tatsache, selber die Sozialwohnungen zu bauen, was anderes erzählt hat, ist das nicht OK. Aber so wie es bisher schien, müssen wir doch soweit neutral die Sache beurteilen, dass auch dem Architekten "die Stange" gehalten wird. Leider ging aus Ihrer Fragestellung nichts eindeutig hervor, und deshalb musste diese Diskussion so verlaufen. Wenn Sie da was falsch verstanden haben oder wenn durch den verallgemeinernden Verlauf beschimpfende Äußerungen gefallen sind, möchte ich mich für meinen Teil bei Ihnen dafür entschuldigen - war aber wirklich nicht so gemeint. Schauen Sie, es kommt hier im Forum allzu oft vor, dass Personengruppen zu schnell und voreilig verurteilt werden, weil die Gegenseite die Formulierung der Frage so verfasst, dass dei Schuldfrage bereits in der Frage beantwortet wurde. Man muss da vorsichtig sein. Bei Ihnen war der Sachverhalt nicht ganz klar und deshalb sind auch Sie in den Kreis möglicher Schuldverursacher hinein genommen worden. OK? -
Architekt: Falsche Auskunft? Haftung bei Sozialwohnungsbau prüfen!
Ach so, das ist der gleiche Architekt?
Der Architekt Ihres Hauses ist der gleiche, der dann die Sozialwohnungen gebaut hat? Das wirft ein neues Licht auf die Sache. Dann hat er wohl wirklich absichtlich eine falsche Auskunft gegeben, dann könnte man ihn durchaus in die Haftung nehmen. Aber: Können Sie das hieb- und stichfest (hiebfest, stichfest) beweisen? Vor allem die Tatsache, dass er nie etwas anderes vorhatte, als die Sozialwohnungen zu bauen?
Ich fühle mit Ihnen und bin nach wie vor der Meinung, dass der Wertverlust real vorhanden ist. Aber nach Ihrer jetzigen ausführlicheren Schilderung drängt auch mir sich die Frage auf: Wenn schon so viele andere Sozialwohnungsblöcke in der Gegend existieren und die Bewohner sich so abstoßend betragen, wieso haben Sie dann dort überhaupt gebaut?
Klar, das hilft Ihnen jetzt auch nicht mehr weiter. Aber zum Trost muss ich Ihnen auch etwas sagen: Wir haben in einer teuren Wohngegend gebaut, und hier gibt's jede Menge Kinder, die hier überall herumtoben, mit dem entsprechenden Lärm. Seitdem kennen wir auch keinen Sonntag, Feiertag oder Mittagsruhe mehr. Denn die Mittagsruhe ist hier in Niedersachsen nicht mehr gesetzlich verankert. Es kann durchgehend jeder tun was er will, es ist auch immer gleich laut ... leider ... ist also nicht unbedingt ein Problem von Sozialwohnungen. Denn die gibt es hier in unmittelbarer Nähe nicht.
Also: Ich würd letztendlich zum Anwalt gehen, und mich erkundigen, ob man den Architekten in die Haftung nehmen kann. Aber beweisen müssen SIE seine absichtliche Falschaussage verbunden mit seinem Vorsatz, trotzdem Sozialwohnungen dort zu bauen. -
Wertverlust: Gründe unerheblich – Gegend beeinflusst Verkaufspreis!
Architekten sind doch alle gleich 🙂
Derselbe, Werner, nicht der gleiche 🙂 Sorry, ich konnte nicht widerstehen.
Auf die Gefahr hin, mal wieder als Rassist gebrandmarkt zu werden (sind Sozialhilfeempänger eine Rasse?): der Wertverlust ist definitiv da. Aus welchen Gründen auch immer ist dabei völlig unerheblich. Ich kann auch verstehen, dass man in so einer Gegend nicht leben will. Ich habe das nämlich auch mal kurz mitmachen müssen. Nie wieder!
Das Haus ist ja gekauft worden, bevor die neuen Häuser gebaut wurden bzw. der Zweck der neuen Bauten bekannt war. Wichtig: gekauft nicht gebaut! Und da spielt der Verkaufspreis und die Wertminderung eben eine große Rolle. -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 15.01.2026
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 15.01.2026
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Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig!
Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung!
Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Falsche Bebauungsauskunft beim Hauskauf: Wertminderung & Rechte
💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Frage, ob ein Architekt für eine falsche Bebauungsauskunft haftbar gemacht werden kann, insbesondere wenn anstelle von Eigentumswohnungen Sozialwohnungen gebaut wurden. Dabei werden Aspekte wie Wertminderung, Beweislast, Beratungspflicht des Architekten und die Bedeutung von Vorurteilen gegenüber Bewohnern von Sozialwohnungen diskutiert. Einigkeit besteht darin, dass eine Wertminderung wahrscheinlich ist, die Meinungen über die Verantwortlichkeit des Architekten gehen jedoch auseinander. Die Notwendigkeit von Weitsicht beim Hauskauf und die Bedeutung eines offenen Dialogs mit Bauträgern werden ebenfalls hervorgehoben.
⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut dem Beitrag Architekt: Falsche Auskunft? Haftung bei Sozialwohnungsbau prüfen! wirft es ein neues Licht auf die Sache, wenn der Architekt des Hauses der gleiche ist, der dann die Sozialwohnungen gebaut hat. In diesem Fall könnte man ihn durchaus in die Haftung nehmen, sofern man die absichtliche Falschauskunft hieb- und stichfest beweisen kann.
✅ Zusatzinfo: Im Beitrag Bebauungsplan: Eigenverantwortung bei Erkundigung vor Hauskauf! wird darauf hingewiesen, dass man sich vor dem Kauf selbst beim Bauamt über den Bebauungsplan erkundigen kann/muss. Allerdings gibt der Bebauungsplan laut Bebauungsplan: Keine Auskunft über Sozialschicht der Bewohner! keine Auskunft darüber, welcher Sozialschicht die Bewohner angehören dürfen.
🔴 Kritisch/Risiko: Der Beitrag Wertminderung: Befürchtungen beeinflussen Immobilienpreise negativ! betont, dass nicht der Bau der Sozialwohnungen an sich den Marktwert beeinflusst, sondern die Befürchtung potenzieller Kaufinteressenten, wer dort einziehen könnte. Dies führt zu einer Wertminderung, unabhängig von ethischen oder moralischen Grundsätzen, wie im Beitrag Wertverlust: Nachbarschaft von Sozialwohnungen senkt Immobilienpreise! bestätigt wird.
👉 Handlungsempfehlung: Es wird empfohlen, vor dem Hauskauf den Bebauungsplan einzusehen und sich umfassend über geplante Bauvorhaben zu informieren. Bei Verdacht auf Falschauskunft sollte man rechtlichen Rat einholen und prüfen, ob Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können. Wichtig ist auch ein offener und fairer Umgang mit Bauträgern, um Missverständnisse zu vermeiden, wie im Beitrag Baufirmen: Augen offen halten – Offen und fair miteinander umgehen! hervorgehoben wird.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
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