Zivilcourage am Bau: Baumaterialien gefährden Passanten – Pflichten, Risiken & Versicherung?
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Zivilcourage am Bau: Baumaterialien gefährden Passanten – Pflichten, Risiken & Versicherung?
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Sicherheitshinweise
🔴 Gefahr: Unzureichend gesicherte Baumaterialien können zu schweren Verletzungen von Passanten führen (Stolpern, Herabfallen von Gegenständen).
🔴 Gefahr: Nicht standsicher gelagerte Paletten können umkippen und Personen verletzen.
GoogleAI-Analyse
Ich beurteile die Situation als potenziell gefährlich, da ungesicherte Baumaterialien in einer Fußgängerzone ein erhebliches Risiko für Passanten darstellen. 🔴
Die Verkehrssicherungspflicht liegt hier primär beim Bauleiter oder dem verantwortlichen Bauunternehmen. Diese Pflicht umfasst die Absicherung der Baustelle, um Gefahren für Dritte zu minimieren. Dazu gehört:
- Sichere Lagerung der Baumaterialien (z.B. durch Einzäunung oder Abdeckung)
- Ausreichende Beleuchtung bei Dunkelheit
- Aufstellung von Warnschildern
- Freihaltung von Fluchtwegen
Wenn diese Pflichten verletzt werden und es zu einem Schaden kommt, haftet der Bauleiter bzw. das Bauunternehmen für den entstandenen Schaden. Die Versicherung (Bauherrenhaftpflichtversicherung) kann in solchen Fällen einspringen, prüft aber zunächst die Schuldfrage.
👉 Handlungsempfehlung: Dokumentieren Sie solche Vorfälle (Fotos, Zeugen) und melden Sie diese dem Bauamt oder der Polizei. Bei akuter Gefahr sollten Sie umgehend die Polizei informieren.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Verkehrssicherungspflicht
- Die Verkehrssicherungspflicht ist die rechtliche Verpflichtung, Gefahrenquellen zu beseitigen oder vor ihnen zu warnen, um Schäden von Dritten abzuwenden. Im Baustellenkontext bedeutet dies, dass der Bauherr oder das Bauunternehmen dafür sorgen muss, dass die Baustelle keine Gefahr für Passanten oder Anwohner darstellt.
Verwandte Begriffe: Bauherrenhaftpflicht, Sorgfaltspflicht, Gefahrenabwehr. - Bauleiter
- Der Bauleiter ist die Person, die für die ordnungsgemäße Durchführung der Bauarbeiten verantwortlich ist. Er koordiniert die verschiedenen Gewerke, überwacht die Einhaltung der Bauvorschriften und sorgt für die Sicherheit auf der Baustelle.
Verwandte Begriffe: Architekt, Bauherr, Bauunternehmen. - Bauherrenhaftpflichtversicherung
- Die Bauherrenhaftpflichtversicherung schützt den Bauherrn vor Schadenersatzansprüchen Dritter, die durch Bauarbeiten entstehen. Sie deckt beispielsweise Schäden ab, die durch herabfallende Gegenstände oder mangelhafte Absicherung der Baustelle verursacht werden.
Verwandte Begriffe: Haftpflichtversicherung, Betriebshaftpflichtversicherung, Schadenersatz. - Baustelle
- Eine Baustelle ist ein Ort, an dem Bauarbeiten durchgeführt werden. Baustellen sind oft mit Gefahren verbunden, daher müssen sie entsprechend gesichert werden, um Unfälle zu vermeiden.
Verwandte Begriffe: Rohbau, Neubau, Umbau. - Schadenersatz
- Schadenersatz ist die finanzielle Entschädigung, die eine Person erhält, wenn sie durch das Verschulden einer anderen Person einen Schaden erlitten hat. Im Baustellenkontext kann Schadenersatz beispielsweise für Verletzungen oder Beschädigungen von Eigentum gefordert werden.
Verwandte Begriffe: Haftung, Schmerzensgeld, Versicherung. - Polizei
- Die Polizei ist eine staatliche Institution, die für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zuständig ist. Sie kann bei akuten Gefahrenlagen auf Baustellen einschreiten und Ordnungswidrigkeitsverfahren einleiten.
Verwandte Begriffe: Ordnungsamt, Bauamt, Strafverfolgung. - Versicherung
- Eine Versicherung ist ein Vertrag, bei dem ein Versicherer gegen Zahlung eines Beitrags das Risiko übernimmt, für einen bestimmten Schaden aufzukommen. Im Baustellenbereich sind Bauherrenhaftpflicht- und Betriebshaftpflichtversicherungen relevant.
Verwandte Begriffe: Police, Versicherungsnehmer, Versicherungsfall.
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Wer ist für die Sicherheit auf einer Baustelle verantwortlich?
Die Verantwortung liegt primär beim Bauleiter oder dem verantwortlichen Bauunternehmen. Diese müssen die Baustelle so absichern, dass keine Gefahren für Dritte entstehen. Dazu gehört die Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht, die korrekte Lagerung von Materialien und die Aufstellung von Warnschildern. - Was ist die Verkehrssicherungspflicht?
Die Verkehrssicherungspflicht ist die Pflicht, dafür zu sorgen, dass von einer Sache oder einem Zustand keine Gefahr für andere ausgeht. Im Baustellenbereich bedeutet dies, dass die Baustelle so gesichert sein muss, dass Passanten nicht zu Schaden kommen. - Welche Versicherung zahlt bei einem Unfall auf einer Baustelle?
In der Regel greift die Bauherrenhaftpflichtversicherung des Bauherrn oder die Betriebshaftpflichtversicherung des Bauunternehmens. Diese Versicherungen prüfen jedoch zunächst, wer für den Unfall verantwortlich ist und ob eine Pflichtverletzung vorliegt. - Was kann ich tun, wenn ich eine gefährliche Situation auf einer Baustelle beobachte?
Dokumentieren Sie die Situation (Fotos, Zeugen) und melden Sie diese dem Bauamt oder der Polizei. Bei akuter Gefahr sollten Sie umgehend die Polizei informieren. Sie können auch den Bauleiter oder das Bauunternehmen direkt ansprechen. - Welche Rolle spielt die Polizei bei Baustellenmängeln?
Die Polizei kann bei akuten Gefahrenlagen einschreiten und die Baustelle stilllegen, wenn die Sicherheit nicht gewährleistet ist. Sie kann auch Ordnungswidrigkeitsverfahren einleiten, wenn gegen die Verkehrssicherungspflicht verstoßen wurde. - Was sind die häufigsten Mängel bei der Baustellensicherung?
Häufige Mängel sind unzureichend gesicherte Baugruben, fehlende Absperrungen, mangelhafte Beleuchtung, ungesicherte Baumaterialien und fehlende Warnschilder. - Kann ich als Passant Schadenersatz fordern, wenn ich auf einer Baustelle zu Schaden komme?
Ja, wenn Sie aufgrund einer Pflichtverletzung des Bauherrn oder des Bauunternehmens zu Schaden kommen, haben Sie Anspruch auf Schadenersatz. Sie müssen jedoch nachweisen, dass die Pflichtverletzung ursächlich für Ihren Schaden war. - Was ist bei der Lagerung von Baumaterialien zu beachten?
Baumaterialien müssen so gelagert werden, dass sie standsicher sind und keine Gefahr für Passanten darstellen. Sie müssen vor Witterungseinflüssen geschützt und gegebenenfalls abgedeckt werden.
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Umfassende Informationen zu den Pflichten und Verantwortlichkeiten bei der Absicherung von Baustellen im öffentlichen Raum. - Haftung bei Bauunfällen
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Welche Maßnahmen sind erforderlich, um die Sicherheit von Arbeitern und Passanten auf Baustellen zu gewährleisten? - Rechte und Pflichten von Bauherren
Ein Überblick über die Rechte und Pflichten von Bauherren im Zusammenhang mit der Verkehrssicherungspflicht. - Meldung von Baustellenmängeln
Wie und wo können gefährliche Zustände auf Baustellen gemeldet werden?
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Eigenverantwortung am Bau: Haftung und Schuldfragen
Eigenverantwortung
ist das nächste passende Stichwort dazu. Hier sind ja immer andere schuld und jeder hat Recht. "Ich hatte Vorfahrt" stand an seinem Grabstein ...
Eigenartig, dass die Deutschen gegen nahezu alles versichert sind, bis auf eine Ausnahme: Pfusch an Bau, bzw. genauer Baurechtliche Prozesse ... -
Bauherren-Risiko: Keine Versicherung gegen Pfusch am Bau
Wie denn? So eine Versicherung gibt's einfach nicht
wegen des zu hohen Schadensrisikos eben. Hatte ich schon mal an anderer Stelle geschrieben. Eine Antwort (wohl nicht ganz ernst gemeint) darauf war - natürlich - dass das hohe Risiko dabei wohl eher die Bauherren wären, die gern prozessieren würden ...
Klar, wir Bauherren haben ja nichts anderes zu tun als immer nur zu reklamieren, Gelder zurückzuhalten, zu meckern, zu prozessieren, etc. ... Wenn das endlich mal aufhören würde, dann wäre am Bau sicher wieder alles im grünen Bereich ... 😉 -
Verkehrssicherungspflicht: Unzureichende Baustellenabsicherung melden!
Zur Eigenverantwortung
Klar, wäre sicher gut wenn jeder die Augen offener halten und bei sowas auch handeln würde, damit ein Schaden gar nicht erst entsteht. Dabei fällt mir gerade auch ein, dass es schon wieder in unserem Baugebiet eine Baustelle gibt, die nicht abgesichert ist (Haus ist gerade im Rohbau). Und auch vermutlich noch nicht mal ein Schild "Betreten verboten". Werde ich mir noch mal anschauen. Und dann? Polizei verständigen? -
ups, Name vergessen
Das war ich: -
Bau-Forum: Hilfe bei Problemen und Abwehr unberechtigter Reklamationen
Solche und Solche, WAAbk.
Selbst hier im Forum tauchen ja gelegentlich Beiträge auf, die einzig und allein auf "von feilschen" aus sind. Also selbst aus Kleinigkeiten Geld rausholen.
Die gewaltige Mehrheit hier im Forum hat aber ernste Probleme, bzw. werden hier davor gerettet, über den Tisch gezogen zu werden.
"Draußen" sieht es aber etwas anders aus. Gerade als Gutachter habe ich bei rund 50 % der Fälle mit völlig an den Haaren herbeigezogenen Reklamationen von Bauherren zu tun. Da kommen wir eben nur durch neutrale Beratung und Überwachung raus. -
Unverantwortlich: Baustellensicherung und Zivilcourage
Ja, Polizei
Sowas ist unverantwortlich! Wenn da was passiert, hat mal wieder keiner was gesehen (vgl. Gartenteich). -
Diebstahl auf Baustellen: Versicherungsschutz für Bauherren
Und den Bauherrn (Frau)
Damit es ihm nicht so ergeht, wie einigen Bauherren hier in der Gegend. In den letzten paar Wochen wurden einige Baustellen hier ausgeräumt. Sanitärartikel, Heizkörper etc. Schaden: zig-tausende. Glaube kaum, dass das eine Versicherung bezahlt, wenn diese Dinge nicht eingeschlossen waren. Gruß Stefan. -
Baustellensicherung: Polizei, Bauordnung und Berufsgenossenschaft informieren!
Polizei, Bauordnung und Berufsgenossenschaft verständigen!
Noch ein Beispiel. Bei uns im Ort wurde vor kurzem ein kleines Mädchen misshandelt und in einen Kellerschacht gesperrt. Die Medien haben darüber berichtet. Der Keller liegt in einem alten stillgelegten Fabrikgebäude das direkt an einer Ortsdurchfahrtsstraße steht und dort auch Tore und Türen hat, die mittlerweile offenstehen und somit jeder in dieses Haus rein kann - auch spielende Kinder und Penner. Jetzt las ich ca. 2 oder 3 Wochen vor dem Vorfall, in der Tagespresse einen Bericht, dass der Pressesprecher dazu auf Nachfrage so Stellung genommen hat, dass das Objekt gerade zwischen zwei Privatleuten verkauft wurde und es jedoch wohl noch nicht ganz klar sei, wer für die Sicherung zuständig sein wird - aber die Stadt sich darum kümmern wird, provesorisch eine Absperrung vorzunehmen und den Eigentümern eine - ich glaube - Ordnungsverfügung schreiben werden. Nach zwei Wochen ist nicht's passiert, außer das nun ein Kind misshandelt wurde. Ich bin der Meinung, dass hier der Sachverhalt "Gefahr in Verzug" vorgelegen hat und die Stadt somit fahrlässig zur Möglichkeit des Vorfalls beigetragen hat. Da kann man sich nicht auf Formalitäten zurückziehen und mal schauen was kommt und hoffen, dass nichts passiert. Jetzt ist was passiert. Fehlende Zivilcourage? Ich hätte darauf reagieren sollen und die Stadt anrufen sollen und darauf aufmerksam machen sollen. Daraus habe ich aber gelernt. Ich hoffe, dass die Staatsanwaltschaft das genauso sieht und durch entsprechende Schritte allen mal die Augen öffnet. Hier ist übrigens der Artikel, der ca. zwei Wochen vor dem Vorfall der Kindesmisshandlung erschien: Ausgabe KLEVE Datum 04.04.2001 Ressort LOKALAUSGABE Überschrift Die größte illegale Müllhalde Gochs Text Goch. Der Mann hat etwas gefunden. Hat tatsächlich etwas gefunden in dem Berg, in dem niemand sonst etwas suchen würde. Das Etwas verschwindet in der Tüte, der Mann sucht. Und sucht. Er hat noch viele Gerümpelberge zu durchsuchen in den ehemaligen Hartsteinwerken Goch. Denn dort stehen seit einigen Wochen alle Türen offen. Sicherungsmaßnahmen? Fehlanzeige. Nun will die Stadt Goch eingreifen. Das Tor steht offen. Lädt ein zum Erkundungsgang über die wohl größte illegale Sperrmüllhalde Gochs. Eine kleinere Auswahl von Kinderwagen und Autotüren ist um einen größeren Geröllhaufen drapiert. An dem Öfchen wärmt sich niemand mehr und die rote Couch bekommt ebenso nasse Füße wie der Korbsessel. Metertiefe Löcher gähnen im Betonboden, Decken und Flaschen deuten auf Besucher im Mittelgeschoss hin, Tauben wohnen in der zugigen Dachetage. Jemand hat eine Biertheke, ganz viele haben Flaschen vergessen. Drei Stühle um einen Tisch, auf Sand gebaut in einer hohen Halle- das Stillleben lässt erahnen, wie schön dieses Gebäude
sein könnte - wenn nicht die drei blauen Plastikfässer, eines noch gefüllt, in der Ecke drohen würden. Seit dem Frühjahr 2000 sollten hier schon eine Tankstelle, Autozubehör und eine TÜV-Prüfstelle stehen, das Gebäude sollte schon lange abgerissen sein. Die Abrissgenehmigung sei auch "erteilungsfähig", sagt Investor Andreas Nettekoven von der Terrana GmbH in Rheinbach. Allerdings, so Gochs Sprecher Hermann-Josef Kleinen, sei das Verfahren noch im Gange. Nettekoven aber glaubt, "in Bälde" mit dem Abriss beginnen zu können. "Da sind nur noch einige Eckpunkte abzustimmen", versichert er. Aus der Regionalleitung des TÜV ist zu hören, dass es Probleme mit dem Schornstein gebe, der belastet und deswegen nur Ziegel für Ziegel abzutragen sei. Im Februar 2002 aber soll das Bauvorhaben abgeschlossen sein, ist Nettekoven überzeugt. Und die Mieter? "Die haben ja unterschrieben", so Nettekoven. Nur eine Fläche von 400 Quadratmetern sei noch zu haben. Und wer ist bis dahin für die Sicherung der Anlagen zuständig? "Der Eigentümer - oder die Stadt Goch", sagt Nettekoven, der nur Investor ist und auf den das Grundstück noch nicht überschrieben ist. Den Eigentümer, einen Privatmann in Krefeld, will die Stadt nun anschreiben. Will ihm zum Zwecke der "Gefahrenabwehr", so Kleinen, eine Ordnungsrechtliche Verfügung schicken. Und ihn darin auffordern, das Gebäude zu sichern. Bis dahin werde die Stadt zumindest dafür sorgen, dass Passanten auf dem Bürgersteig nicht von Steinen getroffen werden. Mit einem Bauzaun. Der dann auch Besucher abhält. Solche, die etwas liegenlassen. Und solche, die etwas finden wollen.
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Baustellenabsicherung: Vorschriften und Versicherungsschutz im Schadensfall
Fakt ist doch,
dass es Vorschriften gibt, wie eine Baustelle ordnungsgemäß in Bezug auf Unfallgefahren abzusichern ist (z.B. Bauzaun gut, Flatterband schlecht). Bei Eintritt eines Schadensfalles - und das muss nicht mal etwas so Schlimmes sein, wie HP beschrieben hat - wird die getätigte Absicherung geprüft / hinterfragt. War sie nicht in Ordnung, zahlt keine Versicherung! Unter 'meiner Fuchtel' steht beispielsweise auch ein leerstehendes Gebäude, das wir gerne abreißen würden, die Genehmigung aber nicht erhalten. Die sicherheitshalber angebrachte Holzverschalung an sämtlichen Türen und Fenstern wurden bereits diverse Male zerstört, woraufhin sie halt wieder montiert wurde. Im übrigen brauche ich mind. 3 Hände zum AbzAbk.ählen der Fälle, wo wir in den letzten 5 Jahren nachts von der Polizei angerufen wurden mit der Aufforderung, zerstörte und demolierte Baustellenabsicherungen (Zäune, Bretter etc.) wieder aufzubauen. Es ist also beileibe nicht immer 'die Baustelle', die schlecht schafft! Meiner Erinnerung nach (mag täuschen ...) hatte ich diese Häufung von Vandalismus vor rund 15 Jahren einfach noch nicht auf meinen Baustellen! -
Kostendruck: Mangelnde Baustellenabsicherung durch Architekten?
Aber wem nützt es, wenn Sie keiner einhält..
... die Vorschriften. Ich weiß, es sind nun mal Dinge, die gerne auch aus Kostengründen wegelassen werden, weil der Angebotspreis mal wieder so knapp ist, dass es hinten und vorne kaum reicht. (Bitte nicht verallgemeinern). Auch sehe ich hin und wieder ein Manko darin, dass die ausdrücklichen Sicherungsmaßnahmen seitens der Architekten gar nicht erst ausgeschrieben werden oder im Leistungsverzeichnis auftauchen. Oder die Bauleiter sehen die fehlenden Absicherungen nicht - auch schon erlebt, das es sowas gibt (da wird dann geschaut, ob alle Handwerker da sind und mehr nicht). Gegen Vandlismus kann man sich leider nicht schützen - aber man kann damit rechnen. -
Baustellenabsicherung: Leistungsbeschreibung vs. Vorbedingungen
Das Kleingedruckte
Meistens steht die Baustellenabsicherung irgendwo in den ewig langen "Vorbedingungen". Nach meiner Ansicht sollte es ausdrücklich in der Leistungsbeschreibung als Position stehen. -
SiGeKo: Sicherheitskoordinator – Nutzen und Verwaltungsaufwand
Gute Idee..
... das mit den Vorbemerkungen (... übrigens heißt das genauso wenig Vorbemerkungen wie Drainage!) sowieso immer so eine lästige Sache. Insofern finde ich die Einführung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (Sicherheitskoordinator, Gesundheitsschutzkoordinator) (SiGeKo) gut. Es ist nur zu viel Verwaltungsaufwand und Kosten damit verbunden. Der kann darauf mitunter Einfluss nehmen. Da sind wir wieder beim Thema Fremdüberwachung - doch nicht von der Hand zu weisen! -
SiGeKo: Halbherzige Umsetzung und fehlende Baubeschreibung
Deswegen
ja auch in Anführungszeichen. Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (Sicherheitskoordinator, Gesundheitsschutzkoordinator) (SiGeKo) ist wieder genauso was halbgares wie Fertigstellungsbescheinigung. Angesetzt, aber nicht richtig zu Ende geführt.
Zu der Fremdüberwachung sollte dann aber auch gleich die Baubeschreibung und die Leistungsverzeichnisse gehören. An Leistungsverzeichnissen hatte ich schon Schrott in der Hand, da waren die schlechtesten Baubeschreibungen noch besser. Und wenn die nichts taugen, kann es nachher auch nicht vernünftig weitergehen. -
Baustellensicherung: Besondere Leistung nach VOB und UVV
LV Pos. 1! , da gehört es hin!
Die Absicherung der Baustelle (Sicherung!) ist ja als Besondere Leistung in der VOBAbk. enthalten! Natürlich auch als Bestandteil in den UVV der BG, also Unternehmerverantwortung. Und zu den Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (Sicherheitskoordinator, Gesundheitsschutzkoordinator) (SiGeKo)'s kann ich aus meiner Erfahrung nur sagen: 1 mal pro Monat gekommen und geguckt und nicht viel gesagt. Ein paar Tipps zum Abschließen des Bauzauns gegeben und das war es. Aber, aber, MB, eigentlich müssten Sie wissen, dass die Baustellenverordnung ganz klar sagt, dass der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (Sicherheitskoordinator, Gesundheitsschutzkoordinator) (SiGeKo) bereits bei der Planung mit einbezogen werden muss! D.h., unter Umständen hat er bereits bei der Baubeschreibung 'die Finger drin'. -
SiGeKo: Beliebt bei Handwerkern, unbeliebt bei Auftraggebern?
Da ist ja auch
Jedenfalls bei meinen Ausschreibungen. Deswegen sind die bei öffentlichen Auftraggebern zu unbeliebt, bei Handwerkern aber umso beliebter 🙂
Klar soll der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (Sicherheitskoordinator, Gesundheitsschutzkoordinator) (SiGeKo) ja von Anfang an drin sein. Nur überwacht der eben nicht die Qualität am Bau. -
SiGeKo: Schlechte Erfahrungen mit Sicherheitskoordinatoren
Jetzt gibt's nicht nur ...
Jetzt gibt's nicht nur schlechte Bauträger, schlechte Handwerker, schlechte Bauherren, schlechte Architekten - jetzt gibt's auch schlechte Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (Sicherheitskoordinator, Gesundheitsschutzkoordinator) (SiGeKo)'s. Und genauso einen haben Sie wohl gehabt, Frau Tussing. Aber lasst uns jetzt bitte keine Diskussion vom Zaun brechenüber Gute und Schlechte! Leider wird der Einsatz dieses Fremdüberwachers zur sehr auf bürokratische Aufgaben verlagert (Verlangen von Gerüstplänen etc.) Ich selber bin auch Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (Sicherheitskoordinator, Gesundheitsschutzkoordinator) (SiGeKo) und weis, wovon ich rede, obwohl ich das Prinzip schon für gut heiße. Habe gerade mit einem Freund von einer Bank telefoniert und die Frage gestellt, ob die Banken bei der Vorlage einer Kostenkalkulation darauf aufmerksam machen, wenn das Honorar für den Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (Sicherheitskoordinator, Gesundheitsschutzkoordinator) (SiGeKo) fehlt - was er mir verneint hat. Bei uns habe ich noch nie einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (Sicherheitskoordinator, Gesundheitsschutzkoordinator) (SiGeKo) auf einer Baustelle gesehen, bzw. viele Baustellen sehen so aus, als gäbe's da auch keinen. Arme Bauherren, wenn da mal was passiert! -
Eigenverantwortung: Schlüsselverlust und Bauschuttentsorgung auf Baustellen
Ein Punkt ...
Ein Punkt war da noch von Herrn Beisse eingeworfen: Eigenverantwortung! Riesenproblem - schon bei den einfachsten Dingen. Lasse in meine Bautürn immer gleichschließende Zylinder montieren, wovon jeder Handwerksbertrieb und Bauherr einen Schlüssel bekommen. Und dann geht es los. Der erste vergisst den Schlüssel. Leit sich beim zweiten den Schlüssel, Arbeitet Abend länger und schon hat der zweite keinen Schlüssel mehr. Am nächsten Tag weiß der zweite nichts mehr davon, dass er den Schlüssel hat und so weiter. Und zum Schluss weiß keiner mehr vom anderen Bescheid und dann steht die Bautür auf - weil sich keiner nach Feierabend dafür zuständig fühlt. Oder zweites Beispiel: In der Ausschreibung ist klar gesagt, dass der anfallende Bauschutt von jedem Handwerker zu beseitigen ist. Dem ersten interessierts nicht oder er weiß es nicht und kippt seinen Schutt vor das Haus. Eine Aufforderung für alle anderen Handwerker den Berg zu vergrößern - ist ja auch bequemer. Auch angebotene Lösungen, Container zur Verfügung zu stellen und zum Trennen aufzurufen - klappt nicht - muss man ja bei nachdenken - schon während der Arbeit, wenn der Schutt gemacht wird. -
SiGeKo-Verträge: Preisverfall und lukrative Angebote
Hallo, Herr Plecker ...
(Blinzelaugerüberwerf) haben Sie vielleicht Lust, in 2 bestehende Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (Sicherheitskoordinator, Gesundheitsschutzkoordinator) (SiGeKo)-Verträge einzubrechen ...? Den Preis müsste ich Ihnen allerdings diktieren; er dürfte aber üppig sein, da nach Auskunft meines AN die Preise für diese Leistungen total in den Keller gerutscht sind. MB: Meine LVAbk.'s beginnen auch mit der (!) Pos. 1! -
Baustellen-Motto: Jeder Gang mit leeren Händen ist ein doppelter Gang
Wie schon mein Meister sagte ...
Wie schon mein Meister sagte bei jedem Gang überlegen, was man mitnehmen könnte. Oder jeder Gang mit leeren Händen ist ein doppelter Gang.
Übrigens beginnen mein LVAbk.'s sogar manchmal mit Position 0 :-) Ist aber ein Programmierfehler *schäm* -
Zivilcourage: Dieb oder Fliesenleger nach Überstunden?
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Zivilcourage: Unbesetzte Baustelle – Diebstahlrisiko um 20:30 Uhr?
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📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 15.01.2026
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 15.01.2026
BauKI Hinweis:
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Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Zivilcourage am Bau: Pflichten, Risiken und Versicherung
💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Verkehrssicherungspflicht auf Baustellen, die Eigenverantwortung von Passanten und Bauherren sowie die Rolle von Versicherungen bei Schäden. Es wird betont, dass mangelnde Absicherung nicht nur rechtliche Konsequenzen hat, sondern auch die Sicherheit von Unbeteiligten gefährdet. Die Teilnehmer diskutieren über die Verantwortlichkeiten von Bauleitern, Architekten und Sicherheitskoordinatoren (SiGeKo) und die praktische Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf Diebstahlrisiken auf Baustellen und dem Versicherungsschutz für Bauherren.
⚠️️ Wichtiger Hinweis: Wie im Beitrag Baustellenabsicherung: Vorschriften und Versicherungsschutz im Schadensfall erwähnt, zahlt keine Versicherung, wenn die Baustelle nicht ordnungsgemäß abgesichert ist. Dies unterstreicht die Bedeutung der Einhaltung von Vorschriften zur Unfallverhütung.
💰 Zusatzinfo: Der Beitrag SiGeKo-Verträge: Preisverfall und lukrative Angebote deutet auf einen Preisverfall bei SiGeKo-Leistungen hin, was möglicherweise zu Einsparungen bei der Baustellenabsicherung führen könnte, aber auch die Qualität der Überwachung beeinträchtigen kann.
🔴 Risiko: Mehrere Beiträge, wie z.B. Verkehrssicherungspflicht: Unzureichende Baustellenabsicherung melden!, weisen auf das Risiko unzureichend gesicherter Baustellen hin, die eine Gefahr für Passanten darstellen. Es wird empfohlen, solche Mängel den zuständigen Behörden zu melden.
✅ Empfehlung: Es wird empfohlen, die Baustellenabsicherung explizit in der Leistungsbeschreibung aufzuführen, wie im Beitrag Baustellenabsicherung: Leistungsbeschreibung vs. Vorbedingungen vorgeschlagen, um sicherzustellen, dass alle notwendigen Maßnahmen berücksichtigt werden.
👉 Handlungsempfehlung: Bauherren sollten sich umfassend über ihre Verkehrssicherungspflicht informieren und sicherstellen, dass ihre Baustelle ordnungsgemäß abgesichert ist. Die Beiträge Baustellensicherung: Polizei, Bauordnung und Berufsgenossenschaft informieren! und Baustellensicherung: Besondere Leistung nach VOB und UVV bieten hierzu wertvolle Informationen und Anregungen.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
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- … Verkehrssicherungspflicht: Unzureichende Baustellenabsicherung melden! …
- … gerade auch ein, dass es schon wieder in unserem Baugebiet eine Baustelle gibt, die nicht abgesichert ist (Haus ist gerade im Rohbau). Und …
- … Unverantwortlich: Baustellensicherung und Zivilcourage …
- … Diebstahl auf Baustellen: Versicherungsschutz für Bauherren …
- … hier in der Gegend. In den letzten paar Wochen wurden einige Baustellen hier ausgeräumt. Sanitärartikel, Heizkörper etc. Schaden: zig-tausende. Glaube kaum, dass das …
- … Baustellensicherung: Polizei, Bauordnung und Berufsgenossenschaft informieren! …
- … Noch ein Beispiel. Bei uns im Ort wurde vor kurzem ein kleines Mädchen misshandelt und in einen Kellerschacht gesperrt. Die Medien haben darüber berichtet. Der Keller liegt in einem alten stillgelegten Fabrikgebäude das direkt an einer Ortsdurchfahrtsstraße steht und dort auch Tore und Türen hat, die mittlerweile offenstehen und somit jeder in dieses Haus rein kann - auch spielende Kinder und Penner. Jetzt las ich ca. 2 oder 3 Wochen vor dem Vorfall, in der Tagespresse einen Bericht, dass der Pressesprecher dazu auf Nachfrage so Stellung genommen hat, dass das Objekt gerade zwischen zwei Privatleuten verkauft wurde und es jedoch wohl noch nicht ganz klar sei, wer für die Sicherung zuständig sein wird - aber die Stadt sich darum kümmern wird, provesorisch eine Absperrung vorzunehmen und den Eigentümern eine - ich glaube - Ordnungsverfügung schreiben werden. Nach zwei Wochen ist nicht's passiert, außer das nun ein Kind misshandelt wurde. Ich bin der Meinung, dass hier der Sachverhalt Gefahr in Verzug vorgelegen hat und die Stadt somit fahrlässig zur Möglichkeit des Vorfalls beigetragen hat. Da kann man sich nicht auf Formalitäten zurückziehen und mal schauen was kommt und hoffen, dass nichts passiert. Jetzt ist was passiert. Fehlende Zivilcourage? Ich hätte darauf reagieren sollen und die Stadt anrufen sollen …
- … Baustellenabsicherung: Vorschriften und Versicherungsschutz im Schadensfall …
- … dass es Vorschriften gibt, wie eine Baustelle ordnungsgemäß in Bezug auf Unfallgefahren abzusichern ist (z.B. Bauzaun gut, …
- … von der Polizei angerufen wurden mit der Aufforderung, zerstörte und demolierte Baustellenabsicherungen (Zäune, Bretter etc.) wieder aufzubauen. Es ist also beileibe nicht …
- … immer 'die Baustelle', die schlecht schafft! Meiner Erinnerung nach (mag täuschen ...) hatte ich diese Häufung von Vandalismus vor rund 15 Jahren einfach noch nicht auf meinen Baustellen! …
- … Kostendruck: Mangelnde Baustellenabsicherung durch Architekten? …
- … Baustellenabsicherung: Leistungsbeschreibung vs. Vorbedingungen …
- … Meistens steht die Baustellenabsicherung irgendwo in den …
- … Baustellensicherung: Besondere Leistung nach VOBAbk. und UVV …
- … Die Absicherung der Baustelle (Sicherung!) ist ja als Besondere Leistung in der VOB …
- … war es. Aber, aber, MB, eigentlich müssten Sie wissen, dass die Baustellenverordnung ganz klar sagt, dass der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (Sicherheitskoordinator, Gesundheitsschutzkoordinator) …
- … noch nie einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (Sicherheitskoordinator, Gesundheitsschutzkoordinator) (SiGeKo) auf einer Baustelle gesehen, bzw. viele Baustellen sehen so aus, als gäbe's …
- … Eigenverantwortung: Schlüsselverlust und Bauschuttentsorgung auf Baustellen …
- … Baustellen-Motto: Jeder Gang mit leeren Händen ist ein doppelter Gang …
- … Zivilcourage: Dieb oder Fliesenleger nach Überstunden? …
- … Zivilcourage: Unbesetzte Baustelle – Diebstahlrisiko um 20:30 Uhr? …
- … ist. Er hätte ja einer sein können, oder? Jedenfalls war die Baustelle um 19.45 Uhr nicht mehr besetzt (als ich das erste Mal …
- … habe) wird's wohl nicht der Fliesenleger gewesen sein. Unklarheiten =>Zivilcourage! …
- … Zivilcourage am Bau: Pflichten, Risiken und Versicherung …
- … Diskussion dreht sich um die Verkehrssicherungspflicht auf Baustellen, die Eigenverantwortung von Passanten und Bauherren sowie die Rolle von Versicherungen bei Schäden. Es wird betont, dass mangelnde Absicherung nicht nur rechtliche Konsequenzen hat, sondern auch die Sicherheit von Unbeteiligten gefährdet. Die Teilnehmer diskutieren über die Verantwortlichkeiten von Bauleitern, Architekten und Sicherheitskoordinatoren (SiGeKo) und die praktische Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf Diebstahlrisiken auf Baustellen und dem Versicherungsschutz für Bauherren. …
- … Beitrag Baustellenabsicherung: Vorschriften und Versicherungsschutz im Schadensfall erwähnt, zahlt keine Versicherung, wenn die Baustelle nicht ordnungsgemäß abgesichert ist. Dies unterstreicht die Bedeutung der Einhaltung …
- … einen Preisverfall bei SiGeKo-Leistungen hin, was möglicherweise zu Einsparungen bei der Baustellenabsicherung führen könnte, aber auch die Qualität der Überwachung beeinträchtigen kann. …
- … Risiko: Mehrere Beiträge, wie z.B. Verkehrssicherungspflicht: Unzureichende Baustellenabsicherung melden!, weisen auf das Risiko unzureichend gesicherter Baustellen hin, die eine Gefahr für Passanten darstellen. Es wird …
- … ✅ Empfehlung: Es wird empfohlen, die Baustellenabsicherung explizit in der Leistungsbeschreibung aufzuführen, wie im Beitrag Baustellenabsicherung: …
- … sollten sich umfassend über ihre Verkehrssicherungspflicht informieren und sicherstellen, dass ihre Baustelle ordnungsgemäß abgesichert ist. Die Beiträge Baustellensicherung: Polizei, Bauordnung und Berufsgenossenschaft …
- … informieren! und Baustellensicherung: Besondere Leistung nach VOBAbk. und UVV bieten hierzu wertvolle Informationen …
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