Wir haben in Thüringen die früher abgetrennte Hälfte des von uns seit zehn Jahre bewohnten Grundstückes erworben (ungenutztes Gartenland). Das Nachbargrundstück ist in etwa auf gleicher Höhe auch mal in zwei Flurstücke getrennt worden. Im Zuge der Kaufverhandlungen und nach freiroden des zugewachsenen Grundstückes, mussten wir feststellen, dass sechs große Fenster von unserem unmittelbaren Nachbarn in den letzten Jahren in die Grenzwand/Brandwand eingebaut wurden, nachweislich ohne Bauantrag, ohne Eintrag einer Baulast und ohne Zustimmung des Eigentümers. (der Eigentümer wohnt nicht in Thüringen und wir hatten angenommen, dass dies mit seiner Genehmigung geschehen ist!). Zusammen mit ihm haben wir, vor dem Kaufvertrag schon im Mai 2009, dieses beim Bauaufsichtsamt zur Anzeige gebracht, weil Gespräche mit dem Nachbarn nichts brachten. Das Bauamt hat nach Anhörung zwischenzeitlich auch festgestellt, dass " ... der Bestandschutz durch die baulichen Maßnahmen verwirkt wurde ... " und nach der Gesetzeslage " ... die Forderung der Schließung aller Fenster erhoben werden kann. "
Weiterhin hat unser Nachbar das schon immer gewerblich genutzte Objekt (Grenzbebauung seit ca. 1920) ohne Genehmigung und ohne Zustimmung der Nachbarn seit etwa 2002 für Wohnzwecke ausgebaut. Möglicherweise hat er zwischenzeitlich nachträglich einen Antrag gestellt, aber darüber wurde auch niemand in der Nachbarschaft informiert oder befragt.
Nachdem wir nun den Stein ins rollen gebracht hatten, bekamen wir vom gegnerischen Rechtsanwalt ein Schreiben, in dem wir binnen kürzester Frist aufgefordert wurden, sechs Baumstümpfe, welche seit ca. 30 Jahren direkt an der Mauer gewachsen sind zu entfernen und droht uns die Mauerschäden in Rechnung zu stellen. Diese Baume hat der Nachbar im Zuge des Fenstereinbaus selbst auf ca. 1 m Höhe vom Boden gefällt. Damit aber sein Schwarzbau nicht auffliegt hat er natürlich nicht den alten Eigentümer aufgefordert die Baumstümpfe zu entfernen. Er hatte auch nicht um Erlaubnis gefragt dieses zu tun oder ihn dazu aufgefordert! Der Nachbar hat dieses Grundstück 1995 zurückerworben (Enteignung) und hatte mehrmals die Gelegenheit die Beseitigung der Baume anzumahnen. Die Grenzbebauung liegt quer am Ende einer Senke, zum Teil ca. 3-4 m tiefer als unser Grundstück.
Da wir vorerst nur die Hälfte der Kaufsumme geleistet haben und wir deshalb noch nicht im Grundbuch stehen (die Auflassungsvormerkung kommt demnächst) hat das Bauamt unseren Antrag auf "behördliches Handeln" abgelehnt, mit der Begründung, dass wir " ... eigentumsrechtlich noch nicht gesicherte Nachbarn sind und damit kein berechtigtes Interesse an einem behördlichen Einschreiten nachweisen können. " (trotz notariellen Kaufvertrag und Vollmacht vom Eigentümer und dass wir das Grundstück schon nutzen dürfen!?) Da ist doch etwas faul!?
Nach dem ich nun seit einigen Monaten die Gesetzeslage und etliche Forenbeiträge studiert habe, mir einen teuren Anwalt nehmen musste und die gesetzliche Situation eigentlich eindeutig zu sein scheint, habe ich trotzdem noch einige fragen.
Der Amtsleiter im Bauamtsarchiv hat mir den Zugang zu den alten Akten des Nachbargrundstückes, welche die Grenzbebauung betreffen, verweigert mit der Begründung, dass ich "dafür die Genehmigung des Nachbarn bräuchte". Ich möchte die Katze nicht im Sack kaufen! Ich hatte den Nachbarn schon aufgefordert mir Kopien der Bauzeichnungen zur Grenzwand vorzulegen, um die Rechtmäßigkeit der Fenster zu belegen. Das hat er bisher vermieden!
- Darf das Bauamt mir die Einsicht verweigern?
- Muss bei dieser Art der Grenzbebauung (ca. 40 m Länge über zwei Flurstücke) die Nachbarschaft zur Nutzungsänderung angehört werden?
- Welche Auflagen hätten damit auferlegt werden mässen? (ca. 70 % der Dachfläche des Grnzgebäudes hat ein Dach aus Teerpappe!)
- Wenn der Bestandschutz verwirkt wurde, kann ich für die Schäden durch die Baumwurzeln zur Kasse gebeten werden. Hätte der Nachbar nicht schon vor 15 Jahren etwas dagegen unternehmen müssen? Was ist hier schwerwiegender?
- Unsere Mindestforderung wäre die Schließung der Brandwand. Was könnte man maximal erwarten? Ist eventuell sogar ein Rückbau denkbar? Dadurch dass ich die Akten nicht einsehen konnte weiß ich nicht, ob überhaupt etwas an dieser Bebauung rechtens ist. Die Vorbesitzer unseres Grundstückes haben immer woanders gelebt. (das Baujahr unseres Hauses ist 1884)
Ich wäre allen für jeden wichtigen Hinweis sehr dankbar. insbesondere über §§ in den einschlägigen Gesetzen.
vielen Dank im Voraus Familie T.


