- komplett renovierter/sanierter Altbau in einem Mehrfamilienhaus (6 Einheiten)
- Dachgeschoss wurde komplett in einen Wohnraum umgebaut, d.h. alter Dachstuhl abgerissen, neuer Dachstuhl aufgesetzt (höher + andere Neigung; Gaube)
- Fürth (Bayern)
- Umbau 2005
- diverse Gerichtsverfahren gegen de Bauträger anhängig
- Dienstaufsichtbeschwerde gegen die Bauaufsicht der Stadt gestartet, wegen mangelhafter Verfolgung der Brandschutzmängel
- Bauaufsicht, sieht in diesem Falle keine Nutzungsänderungen vorliegen und leitet daraus ab, dass keine erweiterten Genehmigungen/Prüfungen hinsichtlich der Brandschutzausführungen erforderlich sind
Frage:
Da aus unserer Sicht sehr wohl eine Nutzungsänderung des Gebäudes vorliegt (siehe oben: Umbau des kompletten Dachgeschosses in einen Wohnraum) würden wir gerne verstehen, wie der Begriff der Nutzungsänderung in Bayern genau geregelt ist. Könnt Ihr weiterhelfen?
(Sollte es gelingen, dies nachzuweisen so "brechen" sicherlich spannende Zeiten für Bauaufsicht und den Bauträger an)
Danke +
Gruß E.
