Staffelgeschoss Definition: Rechtliche Anforderungen, begehbares Dach & LBO Kommentar
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Staffelgeschoss Definition: Rechtliche Anforderungen, begehbares Dach & LBO Kommentar

Hallo,
auf dem Bauamt Bad Oldesloe (Schleswig-Holstein) wurde mir gesagt, dass ein Staffelgeschoss mit einem darüber liegenden begehbarem Dachgeschoss (Abstellräume)
rechtlich kein Staffelgeschoss ist.
Sie nannten mir den Kommentar LBOAbk. 5.3, gegen diesen läuft ein Widerspruchverfahren.
Wer weiß darüber etwas?
  • Name:
  • Birte Schilling
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    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

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    Ein Staffelgeschoss ist baurechtlich oft unterschiedlich definiert. Entscheidend sind die jeweilige Landesbauordnung (LBOAbk.) und die Auslegung durch das zuständige Bauamt.

    Im Kern handelt es sich um ein Geschoss, das gegenüber den darunterliegenden Geschossen zurückgesetzt ist. Ob ein darüber liegendes begehbares Dachgeschoss (auch wenn es als Abstellraum genutzt wird) die Definition als Staffelgeschoss ausschließt, hängt von der konkreten Auslegung der LBO ab.

    Der Kommentar LBO 5.3 scheint hier eine Rolle zu spielen. Da gegen diesen ein Widerspruchsverfahren läuft, ist die Rechtslage unklar. Ich empfehle, die genauen Gründe für die Ablehnung schriftlich einzufordern und gegebenenfalls einen Anwalt für Baurecht zu konsultieren.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die genaue Definition des Staffelgeschosses in der für Sie gültigen Landesbauordnung (Schleswig-Holstein) und lassen Sie sich von einem Baurechtsexperten beraten.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Staffelgeschoss
    Ein Geschoss, das gegenüber den darunterliegenden Geschossen zurückgesetzt ist. Die genaue Definition variiert je nach Landesbauordnung. Es beeinflusst die Geschossflächenzahl und Baugenehmigung.
    Verwandte Begriffe: Dachgeschoss, Vollgeschoss, Geschossflächenzahl.
    Landesbauordnung (LBO)
    Das Baurecht eines Bundeslandes, das Vorschriften zu Baugestaltung, Abstandsflächen, Brandschutz und Energieeffizienz enthält. Jedes Bundesland hat eine eigene LBO.
    Verwandte Begriffe: Baurecht, Bebauungsplan, Baugenehmigung.
    Geschossflächenzahl (GFZAbk.)
    Eine Kennzahl, die das Verhältnis der Geschossfläche zur Grundstücksfläche angibt. Sie begrenzt die zulässige Bebauung eines Grundstücks.
    Verwandte Begriffe: Grundstücksfläche, Geschossfläche, Bebauungsplan.
    Bebauungsplan
    Ein verbindlicher Bauleitplan, der die Art und Weise der baulichen Nutzung von Grundstücken festlegt. Er enthält Festsetzungen über Art der Bebauung, GFZ und Bauweise.
    Verwandte Begriffe: Bauleitplanung, Baurecht, Landesbauordnung.
    Baugenehmigung
    Die behördliche Genehmigung für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung eines Gebäudes. Sie setzt die Einhaltung der baurechtlichen Vorschriften voraus.
    Verwandte Begriffe: Bauantrag, Baurecht, Landesbauordnung.
    Vollgeschoss
    Ein Geschoss, dessen Deckenoberkante im Mittel mehr als 1,40 m über der Geländeoberfläche liegt und das eine lichte Höhe von mindestens 2,30 m hat. Die genaue Definition ist in der LBO festgelegt.
    Verwandte Begriffe: Staffelgeschoss, Dachgeschoss, Geschossfläche.
    Dachgeschoss
    Das Geschoss eines Gebäudes, das sich unmittelbar unter dem Dach befindet. Seine Ausgestaltung und Nutzungsmöglichkeiten sind durch die Landesbauordnung und den Bebauungsplan geregelt.
    Verwandte Begriffe: Staffelgeschoss, Vollgeschoss, Dachneigung.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist ein Staffelgeschoss?
      Ein Staffelgeschoss ist ein Geschoss eines Gebäudes, das im Vergleich zu den darunterliegenden Geschossen eine geringere Grundfläche aufweist und somit zurückgesetzt ist. Es entsteht dadurch eine Art Terrassenfläche auf dem darunterliegenden Geschoss. Die genaue Definition kann je nach Landesbauordnung variieren.
    2. Warum ist die Definition eines Staffelgeschosses wichtig?
      Die Definition ist wichtig, weil sie Auswirkungen auf die Baugenehmigung, die Geschossflächenzahl (GFZ) und andere baurechtliche Aspekte hat. Ein als Staffelgeschoss definiertes Geschoss kann anders behandelt werden als ein Vollgeschoss oder ein Dachgeschoss.
    3. Was ist die Landesbauordnung (LBO)?
      Die Landesbauordnung ist ein Gesetz, das die baurechtlichen Bestimmungen eines Bundeslandes regelt. Sie enthält unter anderem Vorschriften über die Gestaltung von Gebäuden, die Abstandsflächen, den Brandschutz und die Energieeffizienz. Jedes Bundesland hat seine eigene LBO.
    4. Was bedeutet Geschossflächenzahl (GFZ)?
      Die Geschossflächenzahl (GFZ) gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche pro Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Sie ist ein wichtiger Faktor bei der Planung und Genehmigung von Bauvorhaben. Die GFZ wird im Bebauungsplan festgelegt.
    5. Was kann ich tun, wenn das Bauamt meine Auslegung eines Staffelgeschosses nicht akzeptiert?
      Wenn das Bauamt Ihre Auslegung nicht akzeptiert, sollten Sie zunächst die Gründe dafür schriftlich einfordern. Anschließend können Sie Widerspruch gegen die Entscheidung einlegen oder einen Anwalt für Baurecht konsultieren, um Ihre Rechte zu wahren.
    6. Spielt die Nutzung des Dachgeschosses eine Rolle bei der Definition eines Staffelgeschosses?
      Ja, die Nutzung des Dachgeschosses kann eine Rolle spielen. Wenn das Dachgeschoss als Aufenthaltsraum genutzt wird, kann dies dazu führen, dass das darüberliegende Geschoss nicht mehr als Staffelgeschoss gilt. Die genauen Bestimmungen sind jedoch in der jeweiligen Landesbauordnung festgelegt.
    7. Was ist ein Bebauungsplan?
      Ein Bebauungsplan ist ein verbindlicher Bauleitplan, der die Art und Weise der baulichen Nutzung von Grundstücken in einem bestimmten Gebiet festlegt. Er enthält unter anderem Festsetzungen über die Art der Bebauung, die Geschossflächenzahl und die Bauweise.

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  2. Staffelgeschoss: LBO-Definition vs. Kommentar – Was gilt?

    Foto von Bruno Stubenrauch, Dipl.-Ing. univ.

    Landesbauordnung
    In § 1 (2) der Landesbauordnung steht zum Staffelgeschoss nur:
    "Staffelgeschosse sind oberirdische Geschosse, wenn sie gegenüber mindestens einer Außenwand des jeweils darunterliegenden Geschosses um mindestens zwei Drittel ihrer Wandhöhe zurücktreten. "
    Den Kommentar kenne ich nicht. Kommentare sind mit Vorsicht zu genießen. Rechtssetzend ist allein die Verordnung. Kommentatoren  -  auch wenn sie ausgewiesene Fachleute sind  -  sind zur Rechtssetzung nicht bevollmächtigt. Deshalb sollte sich ein Kommentator nicht aus dem Fenster lehnen und es bei Erläuterungen und Anführen höchstrichterlicher Entscheidungen belassen. Eine Gemeinde muss ihre Entscheidungen auf Rechtsnormen aufbauen. Ein Kommentar allein genügt nicht.
  3. Staffelgeschoss vs. Vollgeschoss: Dachraum-Definition entscheidend?

    Landesbauordnung 2
    Ist die Frage nicht eher, ob der Dachraum ein eigenständiges Vollgeschoss ist?
    "Oberirdische Geschosse sind Geschosse, deren Deckenoberkante im Mittel mindestens 1,40 m über die festgelegte Geländeoberfläche hinausragt. " Das ist hier wohl der Fall.
    Nächste Frage: Ist dieser Dachraum ein Vollgeschoss?
    "Vollgeschosse sind oberirdische Geschosse, wenn sie über mindestens drei Viertel ihrer Grundfläche eine Höhe von mindestens 2,30 m haben ... Die Höhe der Geschosse wird von der Oberkante des Fußbodens bis zur Oberkante des Fußbodens der darüber liegenden Decke, bei Geschossen mit Dachflächen bis zur Oberkante der Dachhaut gemessen. "
    Das darunterliegende Geschoss ist das Staffelgeschoss. Soll der Dachraum ein Staffelgeschoss sein, müsste er nach Brunos zitierter Regelung zurückspringen.
    Schöne Grüße
  4. Staffelgeschoss: Hohlräume unter Dach – Keine Geschosse!

    LBO 3
    "Hohlräume zwischen der obersten Decke (Decke über Staffelgeschoss) und dem Dach, in denen Aufenthaltsräume nicht möglich sind, gelten nicht als Geschosse. "
    • Name:
    • M.P.
  5. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026

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    Staffelgeschoss Definition: Baurechtliche Aspekte und LBOAbk.-Interpretation

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Definition eines Staffelgeschosses im Kontext der Landesbauordnung (LBO) Schleswig-Holstein, insbesondere im Hinblick auf begehbare Dachgeschosse und die Auslegung von Kommentaren zur LBO. Entscheidend ist, ob der Dachraum als eigenständiges Vollgeschoss gilt und wie Hohlräume unter dem Dach bewertet werden. Die Definition in § 1 (2) der LBO legt den Fokus auf den Rücksprung gegenüber dem darunterliegenden Geschoss. Kommentare zur LBO sind mit Vorsicht zu genießen, da allein die Verordnung rechtssetzend ist.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Die Auslegung der LBO bezüglich Staffelgeschossen und Dachräumen kann von den Kommentaren abweichen, wie im Beitrag Staffelgeschoss: LBO-Definition vs. Kommentar – Was gilt? hervorgehoben wird. Es ist ratsam, sich direkt auf die Verordnung zu beziehen.

    📊 Zusatzinfo: Ein Geschoss gilt als oberirdisch, wenn dessen Deckenoberkante im Mittel mindestens 1,40 m über die festgelegte Geländeoberfläche hinausragt. Die Frage, ob ein Dachraum ein Vollgeschoss ist, hängt davon ab, ob er über mindestens drei Viertel seiner Grundfläche die erforderliche Höhe aufweist, wie im Beitrag Staffelgeschoss vs. Vollgeschoss: Dachraum-Definition entscheidend? erläutert wird.

    ✅ Zusatzinfo: Hohlräume zwischen der obersten Decke (Decke über Staffelgeschoss) und dem Dach, in denen Aufenthaltsräume nicht möglich sind, gelten nicht als Geschosse, wie im Beitrag Staffelgeschoss: Hohlräume unter Dach – Keine Geschosse! ausgeführt wird. Dies ist ein wichtiger Aspekt bei der Beurteilung, ob ein Staffelgeschoss vorliegt.

    👉 Handlungsempfehlung: Bei Unklarheiten bezüglich der Definition eines Staffelgeschosses und der Anwendung der LBO sollte man sich direkt an das zuständige Bauamt wenden und die spezifischen Gegebenheiten des Bauvorhabens darlegen. Es ist ratsam, die aktuelle Fassung der LBO und relevante Gerichtsurteile zu konsultieren, um eine fundierte Entscheidung treffen zu können.

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