Karlsruhe in meine Wohnung drei moderne thermoverglaste Balkontüren
und ein Fenster eingebaut. Meinem Wunsch nach "mehr Licht" bei der Besprechung
ist er in seinen Ausführungen nicht nachgekommen. Da andere Eigentümer
in der Eigentümergemeinschaft ebenfalls Fenster und Balkontüren
haben austauschen lassen, hat der Geschäftsführer der GmbH offensichtlich
pauschal und überall den kleinsten gemeinsamen Nenner für die Bestellung
der Fenster beim Fensterlieferanten gewählt. Nicht einmal die eigenen,
in der Auftragsbestätigung enthalten Maße hat er eingehalten.
Die Auftragsausführungen der GmbH enthalten keine Zeichnungen, sondern
lediglich die Außenrahmenabmessungen der neuen Türen und des neuen
Fensters.
Die Resultate verminderten Lichteinfalls:
1. Im Zimmer "Eltern" (Fenster) um 20 %, (Nordseite)
2. Im Zimmer "Wohnen" (Balkontür) um 32 %, (Südseite)
3. Im Zimmer "Küche" (Balkontür), um 12 %, (Südseite)
4. Im Zimmer "Kind" (Balkontür), um 5 %. (Nordseite)
Der verminderte Lichteinfall auf der Nordseite meiner Wohnung ist auf ein
erheblich keineres Fenster (7,5 cm in der Breite, 4,5 cm in der Höhe)
zustande gekommen. Wenn die eigenen, in der Auftragsbestätigung angegebenen
Maße eingehalten worden wären, dann wäre das Fenster nur
um 3 cm schmaler gewesen. Die Balkontüre ist um 5 % kleiner weil die Firma
die Türe um 3 cm kleiner geliefert hat als in der Auftragsbestätigung
angegeben.
Der verminderte Lichteinfall auf der Südseite ist überwiegend auf den neuen Aufbaurollladenkasten
zurückzuführen. Die Erneuerung des alten Rollladens wurde in der
Vorbesprechung meinerseits zugestimmt, dass jedoch der alte Vorbaurollladenkasten komplett abgerissen wird und dafür: 1. ein Loch/ Hohlraum in der Fassade
übrigbleibt 2. der Aufbaurollladenkasten vom Balkon aus als eine hässliche
Plastik-weiße Blende sichtbar ist und 2. der Aufbaurollladenkasten im
Bereich der Türbogenöffnungen zuliegen kommt und somit erheblich
Licht nimmt - das hatte mit der Geschäftsführer nicht genannt.
Hinzu kommt, dass ich eigentlich zur Süd- und Hofseite des Altbaus
gar keine Rollladen mehr wollte, weil es 1. sowieso sehr ruhig ist, 2. ich
im 2. OGAbk. wohne (keine Einbruchsgefahr) und 3. ein großer Balkon mit
Überdachung vor Witterung schützt. Der verminderte Lichteinfall
auf der Südseite schmerzt erheblich, weil gerade im Frühjahr und
im Spätsommer und Herbst die Sonne direkt in die Wohnung einfallen ist
und für Behaglichkeit und Wärme (Energieeinsparung) gesorgt hat.
Ich bin nach BGBAbk. §xyz vom Vertrag der Fenster/ Türen 1-3 zurückgetreten
und fordere die Rücknahme derselben. Für Türe 4 verlange ich
Minderung des Kaufpreises. Mittlerweile hat die GmbH Zahlungsklage eingereicht
und am 22.10.02 ist Gütetermin (= Versuch einer Einigung vor der richtigen
Verhandlung) vor dem Amtsgericht Karlsruhe.
Wie bewertet das Forum die Angelegenheit mit dem Lichteinfall?
Gibt es vergleichbare Streitigkeiten vor Gerichten? Wenn ja welche, wo kann ich diese einsehen?
II. Ein zweiter Umstand begleitet die Auseinandersetzung zwischen
mir und der GmbH: die Kunststofffenster der Fa. Finstral erfüllen auf
den Millimeter genau die gesetzlichen Mindestüberschläge, wenn
die Türen im Rahmen zentriert wären. Laut Auskunft des Institutes
für Fenstertechnik in Rosenheim sind Mindestüberschläge von
4,5 mm innen vorgeschrieben. Bei optimaler Zentrierung der Fenster und Türe
würden diese exakt eingehalten. Ich bemängele an dieser Stelle
nicht, dass die Zentrierung durch die GmbH nicht durchgeführt worden
ist, sondern dass bei sehr breiten Balkontüren aus Kunststoff wie
den unseren (Breite 1,10 m ) es mit den Jahren zum Aushängen und damit
zwangsläufig nicht mehr zur Einhaltung der Mindestüberschläge
kommt.
Fa. Finstral gibt keine Auskünfte über die Mindestüberschläge
ihrer Fenster und Türen. Diese sind unveränderlich festgeschrieben,
weil jede Fensterkonstruktion vom Institut für Fenstertechnik in Rosenheim
genehmigt werden muss. Ich solle über meinen Fachhändler Auskunft
beziehen, so ein unfreundlicher Herr der Fa. Finstral. Hat in diesem Gremium
jemand Zugang zu den Daten der Firma Finstra?
Mittlerweile bin ich fachkundig was Fenstertechnik anbetrifft (leider erst
jetzt). Ich weiß, dass gerade große Kunststofffenster mit
der Zeit aushängen. Der Geschäftsführer hat nicht darauf hingewiesen,
dass Holzfenster dafür geeigneter wären. Zusammen mit anderen
Eigentümern des Wohnhauses hatten wir uns gegen meinen Willen auf Kunststofffenster
geeinigt, das Argument mit dem Aushängen von großen Türen
hätte ich zum Anlass genommen, doch Holzfenster zu nehmen. Der
Geschäftsführer der GmbH witterte vermutlich "unnötigen" Aufwand
und verschwieg diese Tatsache.
Ich habe den Geschäftsführer wissen lassen, dass ich für
die Türe Nr. 4 keine dritte Nachbesserung innerhalb der 5 Jahre Gewährleistung
hinnehmen werde, wenn die Türe wiederholt die 4,5 mm Überschlag
an auch nur einer Stelle unterschreitet.
Wie bewertet das Forum die Angelegenheit mit den knappen Überschlägen?
Gibt es bereits geklärte Streitigkeiten dazu - mit Urteilen?
Zum Schluss möchte ich noch auf andere Umstände des Fenstertausches
hinweisen: alle Fenster und Türen sind krummbäuchig eingebaut,
so dass mit erheblichen Kraftaufwand die Flügel geschlossen werden
können. Die Türen "verbiegen" sichtbar beim Schließen. Zudem
ist eine Balkontüre auf Schutt und ohne Unterlegeklötze aufgesetzt
worden und sackt bereits ab. Darüber hinaus sind alle alten Rollladenführungen
(Aluminium-Schienen) abgerissen und erneuert worden, sodass die beiden Balkontüren
zur Südseite, die auf den Balkon führen, um 4 cm nach innen verlagert
worden mit der Folge, dass ungefliester Boden sichtbar geworden ist und
ausgesprochen hässlich wirkt.
Als weitere Anmerkung am Schluss kann ich mir nicht verkneifen darauf
hinzuweisen, dass die Türe und das Fenster zur Nordseite in einem
schönen alten Sandsteinbogen steht der Zwischenraum der herabgesetzten
Decken einen offenen Durchgang zur Außenluft hat. Das neue Fenster
und die neue Türe wurde "fachgerecht" an die Decke angeschlossen - hier
wurde allerdings die 2 cm dicke Pappdecke, die zur Erniedrigung der Raumhöhe
(Altbau) dient, als Wand definiert. Auf der Nordseite ist bei mir - und ebenso
bei anderen Eigentümern im Haus - die Schall- und Wärmedämmung (Schalldämmung, Wärmedämmung)
durch moderne Isolierglasfenster erheblich dahin.
Die neuen Fenster ragen
sogar weit weniger in den den Zwischendeckenraum hinein als die alten, so
dass sogar vermehrt Luftaustausch und Schalldurchgang stattfinden kann.
All das kümmert den Fensterbauer genauso wenig wie die Stadt Karlsruhe,
die diese Art von Fenstertausch im Rahmen eines Sanierungsprjektes stadtteilweit
mit 30 % fördert. Nach Aussagen der Stadt Karlsruhe sei es meine Aufgabe,
das ordnungsgemäße Ausführen zu überwachen. Naja, jetzt,
ein 3/4 Jahr später, könnte ich es auch. Die anderen Eigentümer
sind aber entweder sehr alt oder vermieten - was kümmert da schon dass
zum Fenster heraus geheizt wird und es laut ist. Die Kosten zahlen doch die
Mieter und alte Leute hören den Straßenlärm ja nur noch bedingt.
Im kommenden Winter mach dit Stadt Karlsruhe von allen Häuser, die jemals
am geförderten Fenstertausch teilgenommen habe, Infrarotbilder gemacht,
um festzustellen, ob es sich bei dem Fall in unserem Wohnhaus um einen generellen
Mangel und Schlamperein von Fensterbaufachbetrieben handelt oder um einen
Einzelfall. Sicherlich jedoch kümmert sich kein Fensterbaufachbetrieb
um das, was in den Zwischendecken passiert. Das habe ich von mehreren Betrieben
in Karlsruhe und von einem Architekten erfahren.
Siehe Bilder unter
Ekkard Gerlach, [email protected]
