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Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig!
Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung!
Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).
Ob Sie einen Geräteschuppen auf Ihrem Gartenland in Schleswig-Holstein bauen dürfen, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Ich empfehle Ihnen, die Landesbauordnung (LBOAbk.) Schleswig-Holstein zu prüfen.
Wichtige Punkte sind:
Ich rate Ihnen, sich beim Bauamt Ihrer Gemeinde oder Stadt zu erkundigen. Dort erhalten Sie verbindliche Auskünfte und Informationen zu den erforderlichen Unterlagen für einen eventuellen Bauantrag.
👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die Genehmigungspflicht vor Baubeginn, um Bußgelder oder Rückbau zu vermeiden.
Einen echten Schuppen (Fertigteil-Blechhütte 2 x 2 m) können Sie sicher alleine aufstellen.
Nachtrag: diese komischen Buchstaben da ohne Sinn stammen nicht von mir. Lassen sich auch nicht ändern.? GP?
Bei der Größe des Schuppens bin ich mir noch unsicher. Ich denke er wird so zwischen 20 m² und 25 m² Grundfläche haben.
Verfahrensfrei heißt doch aber nicht genehmigungsfrei?
Kreis Storman, immer wieder schöne Beschreibungen und Erklärungen:
Na ja, bei 20 - 25 m² hat es sich dann eh erledigt.
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💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Genehmigungspflicht für einen Geräteschuppen auf Gartenland in Schleswig-Holstein. Entscheidend sind die Größe des Schuppens und die Bestimmungen der Landesbauordnung (LBOAbk.). Verfahrensfreiheit bedeutet nicht automatisch Genehmigungsfreiheit. Die genauen Definitionen sind wichtig für die Planung.
⚠️️ Wichtiger Hinweis: Beachten Sie, dass laut Genehmigungsfrei vs. Verfahrensfrei: Definition im Baurecht Verfahrensfreiheit nicht Genehmigungsfreiheit bedeutet. Informieren Sie sich genau bei Ihrer Gemeinde.
✅ Zusatzinfo: Gemäß LBO S-H: Verfahrensfreie Bauten bis 30 m³ sind Bauten bis zu 30 m³ umbautem Raum in Schleswig-Holstein verfahrensfrei. Dies ist ein wichtiger Anhaltspunkt für die Planung des Geräteschuppens.
👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die genaue Größe des geplanten Geräteschuppens. Prüfen Sie anschließend die aktuelle Landesbauordnung Schleswig-Holsteins (LBO S-H) und kontaktieren Sie im Zweifelsfall das Bauamt, um sicherzustellen, dass alle Vorschriften eingehalten werden. Beachten Sie auch den Beitrag Geräteschuppen Größe & Bauart: Was ist erlaubt? für weitere Überlegungen zur Bauart.
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