Ist für die Baugenehmigung die Vorlage des schriftlichen Teils des Lageplans für den Bau einer Dachgaube zwingend notwendig? Hierbei muss erwähnt werden, dass bei identen Bauvorhaben baugleicher Reihen (end) Häuser in der Vergangenheit (2014) auf die Vorlage des schriftlichen Teils des Lageplans von Seiten der Baurechtsbehörde (BW) verzichtet wurde, wohingegen in unserem Fall die Einreichung dieser Unterlagen von Seiten des Amtes als zwingend erforderlich angesehen wurde.
Vielen Dank im Voraus für weiterführende Informationen.