Wir sind schon eingezogen.
Es fehlt aber beim Balkon noch das Geländer; somit grds. nicht sicher.
Aber wir können die beiden Türen, die zum Balkon führen, abschließen.
Kann das Bauamt, wenn die zum Prüfen raus kommen, deshalb die Nutzung des Hauses untersagen? (Ich will das jetzt nicht nachfragen beim Amt ... will da keine Pferde scheu machen)
Haus steht in Niedersachsen.
Danke für Antworten.
MfG
