wir wollen unseren eingeschossigen Flachdachbungalow um ein Vollgeschoss aufstocken. Die Garage grenzt unmittelbar an das jetzige Gebäude an, führt aber nicht direkt ins Haus. Bei der Überbauung muss die Garage überbaut werden. Ist es richtig, dass dann die Garagenfläche, die jetzt nicht zur Gfz zählt Aufgrund der Überbauung dann dazu zählt (somit also doppelt). Damit würden wir die Gfz insgesamt überschreiten und bekämen den Bau nicht genehmigt.
Über eine schnelle, fundierte Aussage, möglichst mit entsprechenden Entscheidungsnachweisen wäre ich sehr dankbar.

