für ein bereits genehmigtes Gebäude (größere Garage und darüber Anbstellräume) soll nun, nach einiger Überlegung, Gebäude Teil- unterkellert werden. Das Gesamtbauvorhaben wird nur unwesentlich berührt. Es entsteht einfach ein Treppenabgang zum Keller, und in diesem gibt es keine Aufenthaltsräume.
wir verhält sich dies auf die Baugenehmigung? Ist dies eine wesentliche Änderung die einen Nachtrags-Bauantrag benötigt oder reicht ggflf. die Anzeige?
Besten Dank schon mal für Antworten!