Wir planen, einen Teil eines ehemaligen landwirtschaftlichen Gebäudes abzureißen, und an gleicher Stelle ein Wohnhaus zu errichten. An einer Giebelseite soll der Neubau an eine bereits bestehende Wohneinheit anschließen, auf der anderen Seite an den restlichen Stall. Nun stellt sich mir die Frage, ob im Genehmigungsplan der komplette Grundriss des Bestands dargestellt werden muss, oder ob es reicht, wenn man die angrenzenden Bauteile andeutet.
Vielen Dank