Die Architektenleistung ist Bestandteil eines Werkliefervertrages mit dem Generalunternehmer. Mit dem Generalunternehmer wurde ein Festpreis vereinbart. Vertragsgegenstand ist das Angebot mit der, wie sich jetzt herausstellt, falschen Planung Frage: Wer muss nun die möglichen Mehrkosten bei Umplanung des Hauses tragen? Der Generalunternehmer meldet sich nicht - was kann ich tun? Email ist bereits geschrieben. In welcher Frist ist er verpflichtet sich zu melden. Was passiert wenn der Bau sich verzögert und dadurch enventuell Schaden (Bereitstellungszinsen etc.) bei uns entstehen?
Vielleicht hat jemand Ideen oder Antworten.