Im Rathaus hat man mir dann gesagt ich müsse eine Bauvoranfrage stellen, nun habe ich nach 4 Monaten eine Ablehnung vom Landratsamt erhalten, mit der Begründung auf § 30 Baugesetzbuch gemäß Ziffer B 9.2 sei eine Einfriedung nur an Grundstücken möglich, die direkt an der Straße liegen. Und außerdem wäre ein Leitungsrecht im Grundbuch eingetragen.
Die angrenzenden Grundstücke sind auch nicht eingefriedet, sodass jeder von der Straße aus über mein Grundstück dackeln kann wie er mag und wer will das schon ...
Muss ich das so hinnehmen und ist ein Verbot einer Einfriedung so einfach hinzunehmen? Und wie ist das Leitungsrecht bei eingezäunten Grundstücke geregelt? Wer und wo bekomme ich (Frührentnerin und Schwerbehindert) eine bezahlbare fachliche Auskunft?
Wäre Euch dankbar mit einer aussagefähigen Antwort.
Gruß