vielleicht kann jemand helfen. Wir haben einen Hausbauvertrag abgeschlossen und unterschrieben. In dem Vertrag ist eine Kellerraumerhöhung enthalten. Nach Abschluss des Vertrages hat der Architekt festgestellt, das die Kellertreppe, bedingt durch die Kellerraumerhöhung 2 Stufen mehr benötigt. Die Kellertreppe hatten wir als Extra gekauft, zusätzlich diese noch in WU Bauweise. Nun kommt der Hausbauer und will die Erhöhung nebst WU extra (mehr als 2.000 EUR) bezahlt haben. Ist das üblich das nach dem Vertrag nochmals die Hand aufhalten kann? Was denkt Ihr?
Viele Grüße
