in einem Bebauungsplan für mein Grundstück steht drin, dass die Wandhöhe an der Traufe zwischen Oberkante Untergeschossfußboden bis Schnittpunkt Außenwand mit Unterkante Sparren höchstens 5,80 m betragen darf.
Zudem steht dabei, dass die Kniestockhöhe maximal 1,50 m betragen darf.
Bedeutet das, dass ich nun zwei Stockwerke mit insgesamt 5,80 m Höhe plus zusätzlich ein Dachgeschoss mit 1,50 m Kniestockhöhe bauen darf, oder bedeutet das, dass die Kniestockhöhe in den 5,80 m beinhaltet ist und ich darüber nicht hinausbauen darf?
Besten Dank für Eure Hilfe!
Bundesland: Bayern

