wir haben für unser Grundstück in Nidderau/Hessen folgende Vorgaben:
- freistehendes Einfamilienhaus erlaubt
- Geschossigkeit 1,5
- GRZAbk. = 0,4
- GFZAbk. = 0,6
- Satteldach mit 39 Grad
- Traufhöhe 3,50 über Geländeoberkante
- Satteldachgauben erlaubt bis 1/3 der Trauflänge
- Drempel erlaubt
Gelpant sind ein Einfamilienhaus von 8,5 mal 11,5 m voll unterkellert.
Von der Traufhöhe 3,50 Meter weicht die Gemeinde auch auf Anfrage nicht ab, keine Chance.
Mein Problem: Wie ich auch rechne, ich komme bei der Traufhöhe (Geländeoberkante bis oberste Dachhaut) von 3,50 Meter maximal auf einen Kniestock von 40-50 cm. Und damit geht mir fast in jedem Zimmer viel Wohnfläche verloren da unterhalb der 2-Meter-Linie.
Jetzt meine Frage: Kann man die OK der Bodenplatte 'absenken' sodass man 2 Stufen a 17,5 cm in Haus 'hinabsteigt' oder macht man sowas nicht? Das würde mir DGAbk. erheblich was an Wohnraum bringen und den Drempel auf bis 80-90 cm erhöhen.
Hochwasser oder ähnliches habe ich dort (auf einem Hügel) nicht unbedingt zu befürchten und vorm Haus würde ich einen Wasserablauf mit an die Drainage hängen wollen.
Was meint ihr?
