Uns stellt sich die Frage, ob der Wintergarten nach der 1952 gültigen Bauordnung überhaupt genehmigungs- oder anzeigepflichtig (genehmigungspflichtig, anzeigepflichtig) gewesen ist.
Wenn dem so wäre stellt sich die weitere Frage, ob damit das Bauamt nachträglich den Wintergarten als genehmigt in die Bauakte aufnehmen muss.
Die generelle Frage ist also: Was passiert, wenn ich heute einen genehmigungsfreien Anbau errichte, der in späteren Jahren Aufgrund der Änderungen der Bauordnung illegal wird. Welche Möglichkeiten hat man dann?