habe ein altes Haus in Bayern gekauft mit 2 1/2 Wohnungen (60 m², 35q, 18 m²) + 1 laden (45 m², ). nach Einreichung einer Baugenehmigung wegen neuer Fenster und Dach muss ich jetzt einen Stellplatz ablösen, da nur ein plan von Ende 1950 existiert, indem die 1 1/2 kleineren Wohnungen nicht verzeichnet sind. Ich habe nur einen inoffiziellen plan von 1968.
laut der aktuellen Stellplatzverordnung hätte ich 2 Stellplätze für den laden und 2 für eine große Wohnung (im alten plan). da ich den laden als Wohnung umgestalten will hätte ich quasi 1 Stellplatz für die obere ungenehmigte Wohnung einen übrig. mit dem Argument, dass man damals bestimmt nicht 2 Stellplätze für den laden genommen hat zählen sie nur den einen.
frage: - verjährt irgendwann die ungenehmigte Wohnung und fällt somit unter den Bestandsschutz?
- fällt das Haus jetzt unter die neue oder die alte Stellplatzverordnung? -
was nutzt mir das, dass ich weiß, dass das lra jetzt die nicht genehmigte Wohnung beanstandet, aber diese Wohnungen schon selbst vor 20 Jahren für aussiedler gemietet haben?
- welcher alte bestandschutz würde wegfallen, wenn ich die Wohnungen nachträglich genehmigen lasse, (als sonderfall) kostet das was?
- hilft mir das Finanzamt auch weiter, wenn ein alter plan mit den ungenehmigten Wohnungen vorhanden ist?
danke blondiause
