Leider raubt mir das Bauamt in NRW , zurzeit, den Schlaf!
Denn es verlangt im Altbaubestand, ziemlich viele, Teils undurführbahre Sachen! Wenn das ein Neubau wäre, fände ich die Ansprüche, Gut und berechtigt! Aber im Altbau , sollte man doch schauen was machbar ist, und was nicht! Durch unnütze Vorschriften werden meine Ladenmieter, demnächst wohl zu Harz 4 Empfängern! Das kann ja nicht im Sinne der Stadt sein! Selbstständigkeit , zu verhindern!
Folgende Geschichte
ich habe ein älteres Mietshaus , in dem unten ein Laden ist. Die neuen Mieter wollten unbedingt ein Cafe Bistro eröffnen, Wir haben vereinbart, dass sie alle nötigen Anträge stellen und einen Architekten beauftragen! Die Kosten dafür, haben die Mieter selbst getragen, Das haben wir auch vertraglich vereinbart! Bei einer ersten Beratung , durch Architekt? oder Bauamt? haben sie die Auskunft bekommen, dass sie , nur eine Toilette benötigen! Aber jetzt wurde der Antrag abgelehnt ; da eine Toilette zu wenig sei! Die Leute haben renoviert haben eine Ladeneinrichtung bezahlt haben den Architekten finanziert und stehen mittlerweile kurz vor der Pleite! Sie können nicht eröffnen, die Miete nicht mehr zahlen!
ZU DEN Einzelheiten
Es ist ein Laden von ca. 80 m 2 der Gastraum hat ca. 45 m 2 mit ca. 15 bis 20 Sitzplätzen Es gibt, einen hinteren Raum , von ca. 25 m 2, in dem ein Billardtisch steht. Das Haus ist Baujahr circa um 1900 Wiederaufbau in den 50er Jahren die kleine Toilette befindet sich im Treppenhaus, im Erdgeschoss der Ladeneingang liegt hoch und hat 4 Stufen! Früher war dort ein Friseurladen Jetzt verlangt das Bauamt, Behindertengerechte Toiletten! Ich kann die kleine Toilette ja nicht größer machen! Ein Rollstuhl passt da nicht hinein, Eine Rampe an der Eingangtreppe des Ladens , für Rollstuhlfahrer, soll auch her , ich weiß allerdings nicht genau wie die Rampe beschaffen sein soll ob mobil oder fest? Das passt vermutlich vom Platz und Winkel einfach nicht auf den Bürgersteig und wäre auch viel zu steil! Es sollen 8000 € für Parkplätze bezahlt werden, meine Fragen Hätte das Bauamt , auch den Ermessensspielraum , zu sagen, ein WC reicht uns und wir verzichten auf die Parkplatzkosten? Oder würde es was bringen, wenn man den Gastraum verkleinert? Indem man auf den hinteren Billardraum verzichtet,? Wär dann , ein WC ausreichend? Müssen die teuren Parkplätze , wirklich zwingend sein?
Durch solche hohen Ansprüche wird ja auch jede Menge Selbstständige Berufstätigkeit verhindert!
Denn dass ist ja kein Einzelfall! Viele zum Teil, vorher länger, arbeitslose Menschen, streben ja eine selbstständige Tätigkeit an, um nicht mehr auf das Amt angewiesen zu sein solche Leute haben ja nicht 10 tausende von Euros zur Verfügung nur als ein Beispiel das Problem ;einen Gewerberaum zu mieten, haben ; wie ich gelesen habe, haben , z.B. auch Leute die sich als Heilpraktiker weitergebilden Sie haben, Probleme weil das Bauamt so hohe Ansprüche an die "PRAXISRÄUME" stellt , wie bei einem zugelassenen Arzt! FRAGE Gibt noch eine Chance, für meine Mieter , den Laden eröffnen zu können?
MfG

