Freistellungsverfahren NRW: Drempeländerung vor Baubeginn – Vorgehen & Konsequenzen?
In diesem Forum sind Sie: Bauplanung / Baugenehmigung📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 17.01.2026
Eine nachträgliche Drempeländerung im Freistellungsverfahren NRW erfordert die Einreichung geänderter Baupläne. Die Einhaltung des Bebauungsplans und die korrekte Berechnung der Geschossigkeit sind entscheidend. Bei DG-Überstand greift die 3/4-Regelung. Eine falsche Berechnung kann zu Problemen mit dem Bauamt führen.
Freistellungsverfahren NRW: Drempeländerung vor Baubeginn – Vorgehen & Konsequenzen?
wir haben ein Bauvorhaben in NRW und auch bereits alle Unterlagen ans Bauamt eingereicht. Vom Bauamt haben wir infolge dessen die Bestätigung erhalten, dass wir im Freistellungsverfahren bauen dürfen.
Nun, kurz vor Baubeginn, ist uns aufgefallen, dass der Drempel zu niedrig ist und wir diesen um 37,5 cm anheben möchten. Dies liegt auch noch im Rahmen des Bebauungsplanes und den Formel für Geschossigkeit.
Nun ist das Dilemma groß: Wir müssten theoretisch alle Unterlagen neu erstellen lassen und an das Amt schicken (Entwurfspläne, amtl. Lageplan, Statik).
1. Ist dies wirklich notwendig oder gibt es auch noch andere Lösungen für das Problem?
2. Was wäre wenn wir einfach mit dem erhöhten Drempel bauen, wir liegen ja immer noch in allen Vorschriften? Was kann uns drohen?
3. Was wäre wenn man erst mitten im Bau feststellt, dass der Drempel zu niedrig geplant wurde, wie wäre hier die Vorgehensweise?
Hoffe auf einige Antworten. Vielen Dank!
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Sicherheitshinweise: Freistellungsverfahren NRW: Drempel ändern?
🔴 Kritisch: Eine Änderung des Drempels kann Auswirkungen auf die Statik des Gebäudes haben. Lassen Sie die Statik unbedingt von einem Fachmann überprüfen und anpassen.
GoogleAI-Analyse: Freistellungsverfahren NRW: Drempel ändern?
Ich verstehe, dass Sie im Freistellungsverfahren in NRW eine Drempeländerung vor Baubeginn planen. Da Sie bereits eine Bestätigung vom Bauamt haben, ist es wichtig, die Änderung korrekt zu behandeln.
🔴 Gefahr: Eine eigenmächtige Änderung des Drempels, die nicht den Vorgaben des Bebauungsplans entspricht, kann zum Widerruf der Freistellung und zu Baustopp führen.
Ich empfehle Ihnen, die Entwurfspläne und die Statikänderung umgehend beim Bauamt einzureichen. Erläutern Sie die Situation und fragen Sie nach, ob eine formlose Mitteilung ausreicht oder ob ein Änderungsantrag erforderlich ist. Die Formel zur Berechnung der Geschossigkeit im Bebauungsplan ist hierbei entscheidend.
👉 Handlungsempfehlung: Nehmen Sie direkt Kontakt mit dem Bauamt auf und klären Sie die Vorgehensweise ab, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Freistellungsverfahren
- Ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren, bei dem die Gemeinde auf eine umfassende Prüfung verzichtet, sofern alle öffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten werden.
Verwandte Begriffe: Baugenehmigung, Bauantrag, Genehmigungsfreistellung - Drempel
- Eine niedrige Wand auf einer Decke oder einem Fundament, die als Auflage für das Dach dient und die Geschossigkeit beeinflusst.
Verwandte Begriffe: Kniestock, Attika, Brüstung - Bebauungsplan
- Ein rechtsverbindlicher Plan, der die Art und Weise der baulichen Nutzung von Grundstücken regelt und Festsetzungen über u.a. die Geschossigkeit, Bauweise und überbaubare Flächen enthält.
Verwandte Begriffe: Flächennutzungsplan, Baulinie, Baugrenze - Geschossigkeit
- Die Anzahl der Vollgeschosse eines Gebäudes, die für die Berechnung der zulässigen Baumasse und die Einhaltung der Bauordnung relevant ist.
Verwandte Begriffe: Vollgeschoss, Untergeschoss, Dachgeschoss - Statik
- Die Lehre vom Gleichgewicht der Kräfte und die Berechnung der Tragfähigkeit von Bauwerken, um deren Stabilität und Sicherheit zu gewährleisten.
Verwandte Begriffe: Tragwerk, Lasten, Festigkeit - Bauamt
- Die Behörde, die für die Genehmigung von Bauvorhaben und die Überwachung der Einhaltung der Bauvorschriften zuständig ist.
Verwandte Begriffe: Baubehörde, Bauaufsicht, Genehmigungsbehörde - Änderungsantrag
- Ein Antrag auf Änderung einer bereits erteilten Baugenehmigung, wenn sich das Bauvorhaben wesentlich ändert.
Verwandte Begriffe: Bauantrag, Nachtragsgenehmigung, Tektur
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Was ist das Freistellungsverfahren in NRW?
Das Freistellungsverfahren in NRW ist ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren für bestimmte Bauvorhaben, bei denen die Gemeinde auf eine umfassende Prüfung verzichtet. Es setzt jedoch die Einhaltung aller öffentlich-rechtlichen Vorschriften voraus. - Was ist ein Drempel?
Ein Drempel ist eine niedrige Wand, die auf einer Decke oder einem Fundament errichtet wird und als Auflage für das Dach dient. Er beeinflusst die Geschossigkeit und die Wohnfläche eines Gebäudes. - Was bedeutet Geschossigkeit im Bebauungsplan?
Die Geschossigkeit im Bebauungsplan gibt an, wie viele Vollgeschosse ein Gebäude haben darf. Die Berechnungsgrundlage hierfür ist in der Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes festgelegt. - Was passiert, wenn der Drempel höher wird als im Bebauungsplan erlaubt?
Wenn der Drempel höher wird als im Bebauungsplan erlaubt, kann dies dazu führen, dass das Gebäude als ein Geschoss mehr zählt. Dies kann die Baugenehmigung gefährden oder einen Rückbau erforderlich machen. - Muss ich das Bauamt informieren, wenn ich den Drempel ändere?
Ja, Sie müssen das Bauamt informieren, wenn Sie den Drempel ändern, da dies eine wesentliche Änderung des Bauvorhabens darstellt. Klären Sie mit dem Bauamt, ob ein Änderungsantrag erforderlich ist. - Welche Unterlagen muss ich dem Bauamt vorlegen?
Sie müssen dem Bauamt geänderte Entwurfspläne, einen Lageplan und eine Statik vorlegen, die die Änderung des Drempels berücksichtigen. - Was passiert, wenn ich ohne Genehmigung baue?
Wenn Sie ohne Genehmigung bauen, riskieren Sie einen Baustopp, Bußgelder und im schlimmsten Fall den Rückbau des Gebäudes. - Kann ich die Änderung auch nach Baubeginn vornehmen?
Eine Änderung nach Baubeginn ist grundsätzlich möglich, aber mit zusätzlichen Risiken und Kosten verbunden. Es ist ratsam, die Änderung vor Baubeginn zu klären.
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Freistellungsverfahren NRW: Neue Baupläne einreichen
neue Unterlagen einreichen
Auch im Freistellungsverfahren muss nach den Bauplänen gebaut werden. Sofern die Änderung immer noch bebauungsplankonform ist reichen Sie einfach neue Freistellungsunterlagen ein, warten die 4-Wochenfrist ab und legen dann los. Gegen Gebühr erhalten Sie von der Gemeinde noch vor Ablauf der 4-Wochenfrist einen Bescheid, dass kein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll.
Was sagt denn der Entwurfsverfasser dazu? Es ist doch kein Problem, die Bauvorlagen zu ändern. Es kostet etwas zusätzliches Honorar, in der Regel nach Aufwand. Geht es nur ums Geld für die Änderung? -
Drempeländerung: Honorar, Lageplan & Statik – Kostenrisiko!
Das Problem sind natürlich die ganzen Kosten und ...
Das Problem sind natürlich die ganzen Kosten und die weitere Verzögerung.
Wir müssten unserem Architekten Honorar zahlen da alle Unterlagen wieder komplett neu berechnet und erstellt werden müssten. Zusätzlich muss ja auch der amtl. Lageplan neu erstellt werden, ebenso die Statik.
Dieser Aufwand scheint uns in keinem Verhältnis zu stehen, da letzten Endes nur eine Reihe Steine noch oben aufgemauert werden.
Von daher dachten wir uns Aufgrund dieser kleinen Änderung machen wir ohne erneute Einreichung weiter ... haben aber natürlich Angst vor aufkommenden Strafen. Wie wird das Bauvorhaben denn kontrolliert? -
Drempel Erhöhung: Bauamt fordert Planänderung & Statik!
Die
Erhöhung des Drempels um 37,5 cm ist keine kleine Änderung.
Ein ordentliches Bauunternehmen wird gar nicht erst abweichend zu den eingereichten Plänen bauen. Auch eine Unterschrift des Bauherren "mach mal, ich trage die Folgen" reicht da nicht aus.
Fazit:
Pläne ändern/Statik ändern/Wärmeschutznachweis/Lageplan ändern und neu einreichen. Evtl. lässt sich das Bauamt auch auf einen Austausch der Unterlagen ein, sodass es keine zeitliche Verzögerung gibt.
Kontrolle?
Da reicht schon ein Nachbar, den der höhere Drempel stört. -
Bauleiter-Pflicht: Bauausführung gemäß Freistellungsanzeige
Nachtrag
Der in der Freistellungsanzeige angegebene Bauleiter ist dafür verantwortlich, dass nach den eingereichten Plänen gebaut wird und muss dieses nach Abschluss der Bauarbeiten in der Fertigstellungsanzeige bestätigen. -
Drempel zu niedrig? Architektenplanung & Bebauungsplan prüfen!
Warum ist der Drempel denn zu niedrig?
"Zu niedrig" heißt ja, der Architekt hätte gegen Ihre Wünsche geplant. Ist das wirklich so oder war der Drempel bisher OK und es ist Ihnen nur noch nicht in den Sinn gekommen, ihn höher zu legen. Es kann ja auch gestalterische Gründe haben, dass der Drempel wie geplant einfach besser aussieht. Sind Sie sich überhaupt sicher, dass alle Bebauungsplan Anforderungen auch mit höherem Drempel eingehalten sind? Dazu müsste der Architekt ja schon mal neue Berechnungen anstellen, um das herauszufinden. -
Planungsfehler Drempel: Ärgerlich! Statikergespräch entscheidend
Wir sind immer von einem Drempel von knapp ...
Wir sind immer von einem Drempel von knapp unter 1,50 ausgegangen.
Die fertigen Pläne haben wir natürlich geprüft, aber den Drempel nicht mehr exakt.
Im Gespräch mit dem Statiker, der zurzeit an dem Vorhaben arbeitet, ist uns dieser Umstand aufgefallen.
Wir bleiben auch innerhalb des Rahmens, dass das DGAbk. kein Vollgeschoss wird.
Die Ganze Situation ist für uns natürlich extrem ärgerlich und wir möchten aus der Ganzen Geschichte ohne große Geldausgaben und Zeitverzögerungen rauskommen. -
Drempelhöhe: Aktuelle Planung nur knapp über 1 Meter
Nachtrag
Der Drempel ist bei der aktuellen Planung jedoch nur knapp über 1 m hoch. -
Bebauungsplan NRW: Drempelhöhe & Geschossigkeit prüfen!
Was ich als hoch einschätze
1 m Drempelhöhe ist doch schon recht stattlich.
1,50 m Drempelhöhe erscheint mir dagegen weit zu hoch, bzw. ist nach den meisten mir bekannten B-Plänen bei 1 geschossiger Bauweise unzulässig. Also mir kommen Zweifel, ob Sie mit der Geschossigkeit und Einhaltung Bebauungsplan-Festsetzungen da noch richtig liegen.
Aber prüfen kann es halt nur ein Experte. Und am besten geeignet dazu ist der planende Architekt. Was sagt der denn? -
Drempel 1,50m: Vollgeschoss vermeiden – Planung entscheidend!
Ich wollte es grad sagen ...
Ich wollte es grad sagen 1,50 m Drempel und kein Vollgeschoss. Dat ist mutig. Da muss schon richtig getrickst werden.
Aber eigentlich kann nur der Planer und die Planung weiteren Aufschluss geben -
Drempelhöhe: 2/3-Regelung bei DG-Überstand – Statiker-Info!
Nach heutigen Telefonaten mit unserem Statiker haben wir ...
Nach heutigen Telefonaten mit unserem Statiker haben wir erfahren, dass wir nun angeblich mit 1 m den Drempelhöhe voll ausgenutzt haben.
Da unser DGAbk. etwas über dem EGAbk. übersteht muss hier anscheinend die 2/3 Berechnung (normlerweise doch nur für Staffelgeschosse?) berücksichtigt werden. -
Drempelhöhe: 2/3-Regelung bei DG-Überstand – Statiker-Info!
Nach heutigen Telefonaten mit unserem Statiker haben wir ...
Nach heutigen Telefonaten mit unserem Statiker haben wir erfahren, dass wir nun angeblich mit 1 m den Drempelhöhe voll ausgenutzt haben.
Da unser DGAbk. etwas über dem EGAbk. übersteht muss hier anscheinend die 2/3 Berechnung (normlerweise doch nur für Staffelgeschosse?) berücksichtigt werden. -
Dachgeschoss: 3/4-Regel statt 2/3 – Entwurfsverfasser prüfen!
Nein
Für Geschosse mit geneigten Dachflächen gilt die 3/4-Regel.
Aber der Statiker muss Ihnen das auch nicht ausrechnen, das muss der Entwurfsverfasser machen. Es sei denn, der Statiker ist dies.
Aber erstaunlich ist für mich, wie sicher Sie sich doch waren, dass die Geschossigkeit eingehalten ist. Nach ein bisschen bohren ist nun doch nicht mehr alles so sicher? -
Drempelberechnung: 2/3 vs. 3/4 Regel – Satteldach-Neigung!
Das ist genau der Punkt. Nach 2/3 Berechnung ...
Das ist genau der Punkt.
Nach 2/3 Berechnung ist der Drempel ausgreizt mit knapp 1 m.
Bei 3/4 Regelung könnten wir den Drempel auf 1,375 setzten.
Wir haben ein einfaches Satteldach mit 30 ° Neigung. Die Grundfläche des DGAbk. ist etwas größer, als die des EGAbk., Aufgrund des angesprochenen Überstands an einer Seite. -
BauO NRW: Staffelgeschoss vs. DG-Überstand – 3/4 Regel!
Wenn
das DGAbk. ÜBER das EGAbk. vorspringt, ist das keinesfalls ein Sfaffelgeschoss.
Bei Staffelgeschoss muss das oberste Geschoss gegenüber dem darunterliegenden zurückspringen.
Insofern also klar 3/4 Regelung anzuwenden.
Guckst Du aus BauO-NRW:
Ein gegenüber den Außenwänden des Gebäudes zurückgesetztes oberstes Geschoss (Staffelgeschoss) ist nur dann ein Vollgeschoss, wenn es diese Höhe über mehr als zwei Drittel der Grundfläche des darunter liegenden Geschosses hat. Ein Geschoss mit geneigten Dachflächen ist ein Vollgeschoss, wenn es diese Höhe über mehr als drei Viertel seiner Grundfläche hat. Die Höhe der Geschosse wird von Oberkante Fußboden bis Oberkante Fußboden der darüber liegenden Decke, bei Geschossen mit Dachflächen bis Oberkante Dachhaut gemessen. -
Drempelberechnung: 2/3 Regel trotz BauO NRW – Ausnahme?
Genau eben dieser Auszug aus der BauO-NRW ist ...
Genau eben dieser Auszug aus der BauO-NRW ist uns sehr wohl bekannt.
Deshalb verwundert uns die Information, dass bei uns trotzdem die 2/3 Berechnung zugrunde gelegt werden muss.
Kann es sein, dass es hier einige Ausnahme gibt, bei denen dennoch die 2/3 Berechnung durchgeführt werden muss? Eben wie in unserem Fall.. -
Falsche Drempelberechnung: Regelung eindeutig – Bauamt kontaktieren!
Gibt
keine Ausnahme. Die Regelung ist eindeutig.
Hört sich nach Vera ... e an, weil da wer gepennt hat. -
Geschossigkeitsberechnung: Skizzen hochladen – Expertenrat!
Sie dürfen ...
Sie dürfen sich die Mühe machen, Ihre Geschossigkeitsberechnung mit Skizzen von EG und DGAbk., Schnitt mit Einzeichnung der 2,30 m-Linie, hier hochzuladen. Dann kann mal drüberschauen. -
Dank für Angebot: Geschossigkeitsberechnung prüfen lassen
Skizzen
Vielen Dank für das Angebot. -
Drempel erhöhen? Auskragung & DG-Fläche genau prüfen!
Auskragung muss genauer betrachtet werden.
Die Berechnung, die im Schnitt zu sehen ist, ist falsch.
Ihre Berechnung, dass der Drempel erhöht werden kann ist aber auch fragwürdig.
Nach dem Kommentar zur Bauordnung von Gädtke/Temme/Heintz soll man ggf. den auskragenden Dachteil bei der Ermittlung der Dachgeschossfußbodenfläche nicht mitberücksichtigen, sondern ermittlet die Flächen mit den darunter liegenden Wänden.
So ermittle ich den DGAbk.-Fußboden zu ca. 112 m²
75 % davon sind 83 m², die Planung sieht schon ca. 75 m² vor.
Wenn ich mir die Vermassung von den 6,85 m im Schnitt anschaue, meine ich zu erkennen, dass dort schon etwas getrickst wurde. Die Vermassung trifft gerade Oberkante Sparen, nicht Außenkante Dachhaut. Wenn man das genauer aufzeichnet werden aus den 6,85 m schnell 7,50 m. Damit wäre das DG hart an der Grenze zum Vollgeschoss.
Nach dem Kommenmtar darf man aber die Grundfläche des auskragenden DG ansetzen, wenn das Maß der baulichen Nutzung bei weitem nicht ausgenutzt ist, z.B. wenn das Haus auch zulässig wäre, wenn unter der Auskragung die EGAbk.-Wände stünden. Dies muss also der Entwurfsverfasser nochmal genau prüfen.
Sie sehen, dass Thema ist nicht ganz so simpel. Für mich als Entwurfsverfasser wäre diese Situation ein Grund, die Unterlagen nicht im Freistellungsverfahren, sondern als Bauantrag einzureichen, damit eine rechtsischere Baugenehmigung erwirkt wird. -
Drempelanpassung: Max. 11 cm Erhöhung – Bestand bleibt!
Vielen Dank
Nach genauerem betrachten sind wir hier zu dem Ergebnis gekommen, dass wir den Drempel max. noch um 11 cm erhöhen könnten.
In diesem Fall wird bei uns alles (leider gezwungenermaßen) alles beim Alten bleiben.
Vielen Dank für die zahlreichen Antworten und vielen Dank noch einmal speziell an Herrn Lott für die Hilfestellung. -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026
BauKI Hinweis:
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Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig!
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Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Freistellungsverfahren NRW: Drempeländerung vor Baubeginn – Vorgehen & Konsequenzen
💡 Kernaussagen: Eine nachträgliche Drempeländerung im Freistellungsverfahren NRW erfordert die Einreichung geänderter Baupläne. Die Einhaltung des Bebauungsplans und die korrekte Berechnung der Geschossigkeit sind entscheidend. Bei DGAbk.-Überstand greift die 3/4-Regelung. Eine falsche Berechnung kann zu Problemen mit dem Bauamt führen.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut Beitrag Drempel Erhöhung: Bauamt fordert Planänderung & Statik! ist eine Drempelerhöhung keine geringfügige Änderung und erfordert zwingend die Anpassung von Plänen, Statik und Wärmeschutznachweis.
✅ Empfehlung: Beitrag Geschossigkeitsberechnung: Skizzen hochladen – Expertenrat! bietet an, die Geschossigkeitsberechnung mit Skizzen zur Prüfung hochzuladen, um Klarheit zu gewinnen.
👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die korrekte Anwendung der 2/3- oder 3/4-Regelung mit dem Entwurfsverfasser und dem Bauamt ab. Beachten Sie Beitrag BauO NRW: Staffelgeschoss vs. DG-Überstand – 3/4 Regel! zur korrekten Auslegung der Bauordnung NRW.
Die Diskussion dreht sich um die Frage, ob eine nachträgliche Erhöhung des Drempels im Rahmen des Freistellungsverfahrens in NRW möglich ist und welche Konsequenzen dies hat. Dabei wird insbesondere auf die Einhaltung des Bebauungsplans, die korrekte Berechnung der Geschossigkeit und die möglichen Kosten durch Honorare für Architekt und Statiker eingegangen. Die Teilnehmer weisen darauf hin, dass eine Drempelerhöhung eine erhebliche Änderung darstellt, die eine Anpassung der Baupläne und der Statik erfordert.
Ein wichtiger Punkt ist die Klärung, ob die 2/3- oder die 3/4-Regelung bei der Berechnung der Geschossigkeit anzuwenden ist. Dies hängt davon ab, ob das Dachgeschoss (DG) gegenüber dem Erdgeschoss (EG) zurückspringt (Staffelgeschoss) oder nicht. Im vorliegenden Fall scheint es sich um einen DG-Überstand zu handeln, was die Anwendung der 3/4-Regelung nahelegt. Es wird empfohlen, die Berechnungsgrundlagen und die Einhaltung der Bebauungsplan-Festsetzungen von einem Experten prüfen zu lassen, um Fehler und mögliche Konsequenzen zu vermeiden. Die Beiträge Freistellungsverfahren NRW: Neue Baupläne einreichen und Drempel Erhöhung: Bauamt fordert Planänderung & Statik! unterstreichen die Notwendigkeit, bei Änderungen im Freistellungsverfahren neue Unterlagen einzureichen und die Statik anpassen zu lassen.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
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