arbeite gerade meinen Werkvertrag durch (NRW) und finde Ihn offengestanden ziemlich benachteiligend.
Wer kann mir sagen was am Inhalt verhandelbar ist bzw. links zu Informationssites geben.
z.B. - soll ich meine Auszahlungsansprüche gegen meine Bank abtreten.
- Habe kein Recht Teilbeträge einzuhalten (auch bei Mängel nicht!). (Schreibt das jeder rein? Und alle Bauherren akzeptieren das?). "Ausdrükl. untersagt Ratenminderugnen vorzunehmen". Das ist doch die einzige "Macht" die ich habe.
- ich finde alles wischi waschi formuliert, z.B. "Baud wird nach den anerkannten Regeln der Baukunst erstellt" Häää? Wo stehen die?
- Kein Ausgleich für endgültige Verzögerung der Fertigstellung. (Übrigens steht im Werkvertrag eh kein Datum bis wann er fertig sein muss. Ist doch nicht normal, oder?)
.- "für unbedeutende Risse oder unvermeidbare Mängel ... wird nicht gehaftet. Minderung oder Schadenersatz wg. solcher Mängel wird ausgeschlossen"
.- "Mängelrügen berechtigen nicht zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung"
- Bis zur volständigen Bezahlung erteile ich dem Generalunternehmer "Hausrecht"
Danke und Gruß
