Industriegelände ersteigert: Müllablagerungen, Schwarzbau & Baurecht – Was tun als Existenzgründer?
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung
Industriegelände ersteigert: Müllablagerungen, Schwarzbau & Baurecht – Was tun als Existenzgründer?
kurz zur Situation:
Ich bin Langzeitarbeitslos im Land Brandenburg und hatte die Idee eine Ich-Ag zu gründen. Mir fehlten immer die Voraussetzungen. Irgendwann, durch ein Inserat des Amtsgerichtes, ging ich mal zu einer Versteigerung, und erhielt dort auf ein absolut niedriges mindestgebot den Zuschlag für ein altes 5000 m² Industriegelände, bebaut mit 1Garage und ein Bürogebäude (in zugegeben sehr zerfallenem Zustand), dazu eine Menge Müllablagerungen, Autofraks etc. auf dem Grundstück, weshalb es auch so billig war. Inzwischen wurde von mir das Gelände zum Großteil in meiner Arbeitslosen-Freizeit beräumt, Geld für Müll und Sperrmüllabfuhr hatte ich einkalkuliert dazu einen etwa 300 m Zaun zur Einfriedung (der alte war teilweise von Nachbarn beräumt bzw. eingefallen), der mich fast nochmal den Grundstückspreis kostete. Seit einem halben Jahr habe ich dann das Haupt-Gebäude, ca. 150 m² Grundfläche, (eingefallenes Pappdach, und Seitenwand) wiedererrichtet, neue Balken gab es beim Abriss, Zement mit 20 %Rabatt, etc.. Jetzt wollte ich mein Gewerbe anmelden und bekam zur Antwort das ich zum Bauamt müsse.
Das habe ich schon nicht verstanden, denn ich habe ja nichts neugebaut, lediglich vorhandenes (alte Fotos vom Gericht sind vorhanden) umfassend saniert. Egal ich ging hin und mir wurde gesagt ich solle einen Bauantrag für das Bürogebäude stellen, einen Architekten mit der Aufmessung und Statikberechnung etc. beauftragen. Im übrigen hätte ich schon mit der Errichtung eines Zaunes einen Schwarzbau getätigt, (das ganze ist ein Industriegebiet und der Nachbar, der bei der Versteigerung anwesend war, bot unter der privaten Abmachung das ich einen 2 m hohen Zaun errichte nicht mit). Nach meiner Kostenschätzung würde mich der Bauantrag mit den Leistungen des Architekten entsprechend der Grundstücks/Gebäudefläche mindestens 8000 € kosten, was ich absolut nicht habe, (für die Behörden hatte ich maximal 500 € Gebühren veranschlagt). So, nun steh ich da. Inzwischen weiß ich, dass bei langem Leerstand die eben neue Baugenehmigungen fällig wwerden und ein Gebäude eben keinen Bestand hat, auch wenn es steht. Ich bin nun pleite das Gewerbe bekomme ich nicht ohne das Gebäude nutzen zu können. Mein Grundstück hat ja nun sicher auch nicht mehr den Müllwert, sondern wenn es neu bewertet würde würde mir das Amt sicher die Leistung kürzen oder Streichen, sodass ich am Ende gezwungen bin, in dem Ex-Bürogebäude zu leben, sicher dann Bauamtmäßig illegal. Aber verkaufen werde ich das Grundstück nicht, dann nutze ich es eben als großen Garten. Sicher könnt Ihr mir hier auch nicht weiterhelfen, war mein Fehler mich nicht im Baurecht auszukennen und nach Gutglauben gehandelt zu haben. Aber ihr sollt wissen, warum der Aufbau Ost hier nicht weitergeht ...
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Sicherheitshinweise
🔴 Kritisch: Ungeklärte Altlasten im Boden können zu erheblichen gesundheitlichen Risiken und hohen Sanierungskosten führen. Eine umfassende Bodenanalyse ist unerlässlich.
🔴 Kritisch: Die Statik des Gebäudes muss umgehend geprüft werden, um Einsturzgefahr auszuschließen.
🔴 Kritisch: Ein Schwarzbau kann zu hohen Bußgeldern und sogar zum Abriss des Gebäudes führen. Klären Sie die Baugenehmigungssituation schnellstmöglich.
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Ich verstehe, dass Sie als Existenzgründer ein Industriegelände ersteigert haben und nun mit verschiedenen Problemen konfrontiert sind. Die Situation ist komplex, und ich empfehle Ihnen, strukturiert vorzugehen.
🔴 Gefahr: Müllablagerungen auf dem Gelände können eine erhebliche Umweltbelastung darstellen und hohe Entsorgungskosten verursachen. Altlasten sind unbedingt zu prüfen.
- Baurechtliche Situation klären: Klären Sie mit dem Bauamt, welche Baugenehmigungen vorliegen und welche Auflagen erfüllt werden müssen. Ein Schwarzbau kann zu hohen Strafen und Rückbauverpflichtungen führen.
- Statikprüfung: Lassen Sie die Statik des Bürogebäudes von einem Fachmann überprüfen, insbesondere wenn das Pappdach und die Seitenwand beschädigt sind.
- Müllentsorgung: Holen Sie Angebote für die Entsorgung der Müllablagerungen und des Sperrmülls ein. Beachten Sie die gesetzlichen Vorschriften zur Müllentsorgung.
- Zaun/Einfriedung: Klären Sie mit den Nachbarn die Abmachung bezüglich des Zaunes und stellen Sie sicher, dass dieser den baurechtlichen Vorschriften entspricht.
Ich rate Ihnen, sich professionelle Unterstützung zu suchen, um die Risiken zu minimieren und die richtigen Entscheidungen zu treffen.
👉 Handlungsempfehlung: Kontaktieren Sie einen Anwalt für Baurecht und einen Architekten mit Erfahrung in der Sanierung von Gewerbeimmobilien. Lassen Sie ein Bodengutachten erstellen, um mögliche Altlasten zu identifizieren.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Baurecht
- Das Baurecht umfasst alle Gesetze und Verordnungen, die das Bauen regeln. Es legt fest, welche Voraussetzungen für die Errichtung, Änderung oder Nutzung von Gebäuden erfüllt sein müssen.
Verwandte Begriffe: Baugenehmigung, Bebauungsplan, Bauordnung. - Schwarzbau
- Ein Schwarzbau ist ein Gebäude, das ohne die erforderliche Baugenehmigung errichtet wurde. Er stellt einen Verstoß gegen das Baurecht dar und kann zu Bußgeldern und Abrissverfügungen führen.
Verwandte Begriffe: Baugenehmigung, Bauordnungswidrigkeit, Rückbau. - Altlasten
- Altlasten sind durch frühere industrielle oder gewerbliche Nutzung entstandene Boden- und Grundwasserverunreinigungen. Sie können eine Gefahr für die Umwelt und die Gesundheit darstellen und müssen saniert werden.
Verwandte Begriffe: Bodensanierung, Umweltbelastung, Kontamination. - Statik
- Die Statik ist die Lehre von der Standsicherheit von Bauwerken. Sie befasst sich mit der Berechnung der Kräfte und Spannungen, die auf ein Gebäude wirken, um sicherzustellen, dass es den Belastungen standhält.
Verwandte Begriffe: Tragwerk, Lasten, Festigkeit. - Baugenehmigung
- Die Baugenehmigung ist eine behördliche Genehmigung, die für die Errichtung, Änderung oder Nutzung von Gebäuden erforderlich ist. Sie stellt sicher, dass das Bauvorhaben den baurechtlichen Vorschriften entspricht.
Verwandte Begriffe: Bauantrag, Bauordnung, Genehmigungsverfahren. - Grundbuch
- Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, in dem alle Grundstücke und die damit verbundenen Rechte und Lasten verzeichnet sind. Es dient der Rechtssicherheit im Grundstücksverkehr.
Verwandte Begriffe: Eigentum, Belastung, Hypothek. - Versteigerung
- Eine Versteigerung ist eine öffentliche Veranstaltung, bei der ein Gegenstand oder eine Immobilie an den Meistbietenden verkauft wird. Sie wird oft von Gerichten oder Behörden durchgeführt.
Verwandte Begriffe: Zwangsversteigerung, Zuschlag, Mindestgebot.
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Was ist bei der Versteigerung eines Industriegeländes zu beachten?
Bei der Versteigerung eines Industriegeländes sollten Sie besonders auf Altlasten, Baurecht, bestehende Mietverhältnisse und den Zustand der Gebäude achten. Eine gründliche Vorabprüfung ist unerlässlich, um unliebsame Überraschungen zu vermeiden. Holen Sie sich vor dem Gebot professionellen Rat von einem Anwalt und einem Sachverständigen. - Welche Risiken birgt ein Schwarzbau?
Ein Schwarzbau birgt erhebliche Risiken, da er ohne Baugenehmigung errichtet wurde. Dies kann zu Bußgeldern, Nutzungsuntersagungen und sogar zum Abriss des Gebäudes führen. Klären Sie die Situation mit dem Bauamt und prüfen Sie, ob eine nachträgliche Genehmigung möglich ist. - Wie gehe ich mit Müllablagerungen auf dem Grundstück um?
Müllablagerungen auf einem Grundstück müssen fachgerecht entsorgt werden. Holen Sie Angebote von Entsorgungsunternehmen ein und beachten Sie die gesetzlichen Vorschriften zur Müllentsorgung. Bei größeren Mengen oder gefährlichen Abfällen ist eine spezielle Genehmigung erforderlich. - Was ist bei der Sanierung eines alten Bürogebäudes zu beachten?
Bei der Sanierung eines alten Bürogebäudes sollten Sie den Zustand der Bausubstanz, die Statik, den Brandschutz und die Energieeffizienz berücksichtigen. Lassen Sie ein Gutachten erstellen und planen Sie die Sanierung sorgfältig, um Kosten zu sparen und Risiken zu minimieren. - Welche Fördermöglichkeiten gibt es für Existenzgründer in Brandenburg?
In Brandenburg gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten für Existenzgründer, z.B. Zuschüsse, Kredite und Bürgschaften. Informieren Sie sich bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) und der Wirtschaftsförderung über die aktuellen Programme und Voraussetzungen. - Was bedeutet "Aufbau Ost" im Zusammenhang mit Immobilien?
"Aufbau Ost" bezieht sich auf Förderprogramme und Sonderregelungen, die nach der Wiedervereinigung zur Unterstützung der wirtschaftlichen Entwicklung in den neuen Bundesländern geschaffen wurden. Diese Programme können auch bei der Sanierung und Entwicklung von Immobilien in Anspruch genommen werden. - Wie finde ich einen geeigneten Architekten für mein Projekt?
Einen geeigneten Architekten finden Sie, indem Sie Referenzen prüfen, Angebote vergleichen und persönliche Gespräche führen. Achten Sie auf Erfahrung in der Sanierung von Gewerbeimmobilien und auf die Fähigkeit, Ihre Vorstellungen und Bedürfnisse umzusetzen. - Was ist eine Statikberechnung und warum ist sie wichtig?
Eine Statikberechnung ist der rechnerische Nachweis der Standsicherheit eines Gebäudes. Sie ist wichtig, um sicherzustellen, dass das Gebäude den Belastungen standhält und nicht einstürzt. Bei Umbauten oder Sanierungen ist eine Statikberechnung oft erforderlich.
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Welche baurechtlichen Aspekte sind beim Kauf eines Grundstücks zu beachten?
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Bauamt-Termin: Vorgehen bei Schwarzbau & Müllablagerungen
Spontan würde ich
einen Termin mit dem Leiter des Bauamtes machen und ihm die Situation, so wie hier auch, beschreiben. Dabei auch Gutachten etc. des Amtsgerichtes mitnehmen und vorher im Internet nochmal eure Bauordnung lesen. Hier schauen was alles Genehmigungsfrei ist bzw. was der Genehmigung bedarf. Eine Einfriedung des eigenen Grundstück sollte eigentlich Genehmigungsfrei sein, Reparatur bzw. Sanierung weitestgehend auch. Hast du eventuell den Pförtner gefragt (nichts gegen Pförtner, aber die müssen keinen Plan im Baurecht haben)! -
Gutachten-Check: Bürogebäude oder Ruine? – Baurecht klären!
Was stand denn im Gutachten des Gerichts?
War da die Rede von einem Bürogebäude oder nur von einer abzureißenden Ruine? Wenn es mit (sanierungsbedürftigem) Bürogebäude versteigert wurde, dann müsste es auch eigentlich noch Bestand haben.
Ich würd mich, wie mein Vorredner schon sagte, mal mit dem Bauamtsleiter zusammensetzen und die Situation beschreiben. Da das Gebäude ja schon existierte und eigentlich auch baulich nicht verändert wurde (denke ich mal), kann er dies eventuell als Bestandssanierung einstufen und damit die meisten Probleme beseitigen.
Achtung: nur Laienmeinung! -
Baugenehmigung: Neubau, Wiederaufbau oder Sanierung?
Zitat: ... Wiedererrichtet, ... eingefallen ... usw. Klingt eher ...
Zitat: ... Wiedererrichtet, ... eingefallen ... usw.
Klingt eher nach Baumaßnahmen die den Genehmigungsfreien Rahmen überschreiten ...
Wofür sollen Sie den Bauantrag stellen, nur für die einzelnen über die Genehmigungsfreiheit hinausgehenden Baumaßnahmen, für die Wiederaufnahme der verfallenen Nutzung, oder für einen (Fast) -Neubau eines Bürogebäudes?
Liegt ges Grundstück (teilweise) im Außenbereich oder gibt es andere baurechtliche Probleme (z.B. neuer Bebauungsplan, der was anderes festestzt)? -
Nutzungsänderung beantragen: Bürogebäude nach Nutzungsaufgabe
Neue Nutzung
Hallo und guten Morgen,
wenn das Gebäude abbruchreif, verfallen ... war, gehe ich davon aus, dass schon mehr als fünf Jahre die Immobilie nicht mehr genutzt wurde. Somit muss eine neue Nutzung bzw. eine Nutzungsänderung beantragt werden. So ist das zumindest bei uns in BW. Dem Bauamt geht es nicht um das Gebäude, das hat Bestandsschutz, denen geht es um die aufgegebene Nutzung. Oder wird das in Brandenburg anders gehandhabt?
Gruß aus Baden -
Gewerbeanmeldung ≠ Baugenehmigung: Nutzungsänderung erforderlich
Da steht was von..
GEWERBE anmelden!
Gewerbe evtl. ungleich Büronutzung.
Ergo Nutzungsänderungsantrag. -
Industriegelände-Kauf: Fallen vermeiden – Altlasten & Baurecht!
leider viele Fehler gemacht ...
Wenn man ein Grundstück mit Gebäuden kauft, so nimmt man Einsicht in die Bauunterlagen.
Wenn es besonders billig ist ist Vorsicht geboten.
Genehmigungen, Altlasten, Drittrechte, Substanzanalyse etc. sind Fallen die sogar einen solventen Bauherrn in den Ruin treiben.
Die Verwaltungsbehörden sind völlig unabhängig voneinander.
Eine Gewerbeanmeldung bedeutet keine Bau- oder Nutzungsgenehmigung (Baugenehmigung, Nutzungsgenehmigung) und keine Kreditgarantie.
Die Baubehörde geht streng nach deren Unterlagen vor die sie entweder hat oder glaubt zu brauchen.
Keine Bau- oder Nutzungsgenehmigung (Baugenehmigung, Nutzungsgenehmigung) bedeutet eben ein Verbot bzw. Anfordern von Baugenehmigungen.
Dazu braucht man einen Architekten der das nicht als 1 €-Job macht.
Die Baubehörde will auch Gebühren und Bauarbeiten kosten auch Geld.
Plötzlich sind alle Unterlagen auf dem Amt verschwunden und der gesamte Bau muss neu beantragt werden.
Das hat nichts mit dem Aufbau Ost zu tun, das ist notwendige Bürokratie.
Wahrscheinlich sind Sie noch nicht mal im Grundbuch eingetragen und jeder fragt was Sie eigentlich wollen.
Werden Sie das möglichst schnell wieder los sonst wird es noch teurer. -
Grundbuch & Leitungsrechte: Geländesicherung trotz Herausforderungen
Also ganz mit dem Klammerbeutel bin ich nicht ...
Also ganz mit dem Klammerbeutel bin ich nicht gepudert, sorry, aber im Grundbuch stehe ich natürlich, habe inzwischen auch mit dem Energieversorger die Leitungs/Wegerechte geregelt, auch diese wurden eingetragen und vergütet. Aufgeben werde ich mein erstes eigenes Gelände also gewiss nicht, eher lebe ich zukünftig selber dort, es ist schließlich Privat und ich habe noch nie in meinem Leben Schulden gemacht und habe das auch zukünftig nicht vor, also wer will es mir wegnehmen?
Im Gutachten wurde die gesamte Bebauung des Geländes dem Abriss zugeordnet, was für mich lediglich bedeutete dass sich die Sanierung für eine Firma offensichtlich nicht rechnet. Die eingestürtzten Dach /Mauerbereiche stammten ursächlich von einem Baum/Windbruchschaden und Wandalismusschäden.
Mit dem Zaun wurde mir im Bauamt gesagt, dass ein Zaun über 1,50 m im Außenbereich der Genehmigung bedarf. Dagegen hieß es vorher vom Gewerbeamt und dem Nachbar dass 2 m in diesem Industrie-Gebiet sogar üblich und erwünscht seien.
Zur Nutzung, ja, es lag mindestens 7 Jahre offiziell ungenutzt, da wohl die diversen Russenbanden die dort hausten nicht als Nutzer anzusehen sind.
Die gute Frau im Bauamt möchte den Zaun z.B. nach seinen offiziellen Erstellungskosten berechnen, also wenn eine Firma ihn errichtet hätte, Eigenleistung zählt gar nicht. Ich hatte aber nur mündlich mit der zuständigen Dame gesprochen, also auch kein Pförtner. Offiziell hat sie von mir noch kein Schreiben oder Adresse. Jetzt wurde mir schon von Bekannten geraten, beim Bauamt das Gebäude überhaupt nicht mehr zu erwähnen, die Tätigkeit erfordert ja hauptsächlich die Geländefläche, als Bürofläche einen Bauwagen+Toilettenwagen hingestellt und fertig. Was dann mit dem Gebäude geschiet? - klammer ich aus und nutz oder vergebe ich halt privat, oder lasse es offiziell als "Ruine" auf dem Gelände.
Es ginge sonst darum eine Neunutzung auch des Gebäudes zu beantragen, und genau dafür solle ich mir einen Planer besorgen, der das Gebäude aufnimmt, ausmisst Statik berechnet, allen Pipapo, und es würde dann wohl wie ein Neubau behandelt. Dabei hätte ich vor allem Probleme mit der geltenden Wärmeschutzverordnung, die hält es nimmer ein, ist mir aber auch egal denn ich heize mit Abfallholz, das ich in Mengen wie ich es brauche habe/bekomme.
Ist solch ein Planer = Architekt? Allein bei dem Wort Architekt, sorry an alle solche hier, habe ich schon Abneigung und denke dran wie mich mal zwei Anwälte bei meiner Scheidung abgezogen haben, sorry, aber für mich nur negativ belegt. Da kostet doch schon im Gegensatz zu jedem Handwerker deren Angebot Geld ... -
Energieeinsparverordnung: Befreiung bei unzumutbarem Aufwand
zur Energieeinsparverordnung: § 17, "Befreiungen": (Sinn-, nicht wortgemäß!) wenn ...
zur Energieeinsparverordnung: § 17, "Befreiungen": (Sinn-, nicht wortgemäß!) wenn besondere Härte vorliegt, unangemessener Aufwand, wenn die Kosten sich nicht gegenüber den Einsparungen rechnen, DANN müssen Sie gar nichts dämmen.
MfG: -
Abbruchhaus: Wohnen verboten – Nutzungsgenehmigung erforderlich!
Sie werden Feststellen ...
Sie werden feststellen, dass man in einem Abbruchhaus nicht wohnen darf, dass fehlender Wärmeschutz kein Freibrief für ungehemmte Rauchentwicklung ist und dass auch eine bestimmte Nutzung des Geländes einer Genehmigung bedarf.
Geordnete Liegenschaftsverhältnisse für die Kreditwürdigkeit wichtig ist.
Bei diesen vielen Unklarheiten werden Sie wegen der vielen Scheingefechte nicht zum arbeiten kommen.
Die größten Probleme werden die Baubehörden machen. -
Zaunhöhe im Außenbereich: Genehmigungspflicht beachten!
Zaun
Hallo,
Sie schreiben: "Mit dem Zaun wurde mir im Bauamt gesagt, dass ein Zaun über 1,50 m im Außenbereich der Genehmigung bedarf. Dagegen hieß es vorher vom Gewerbeamt und dem Nachbar dass 2 m in diesem Industrie-Gebiet sogar üblich und erwünscht seien. "
"Üblich und erwünscht" heißt aber nicht unbedingt genehmigungsfrei ...
Herzliche Grüße, -
Industriegebiet vs. Außenbereich: Bebauungsplan entscheidend!
Begriffsverwirrung
Industriegebiete i.S.d. § 1 (2) Baunutzungsverordnung sind eine Untermenge ausgewiesener Bauflächen nach § 5 (2) Nr. 1 Baugesetzbuch. Die Festlegung "Industriegebiet" erfolgt zwangsläufig in einem Bebauungsplan. Damit liegt kein Außenbereich mehr vor. Zum Außenbereich zählen nur Flächen, die weder im räumlichen Geltungsbereich eines Bebauungsplans noch innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile liegen. Liegt das Grundstück in einem festgesetzten Industriegebiet, kann man nicht entgegenhalten, dass im Außenbereich keine Einfriedung erlaubt ist. -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
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Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Industriegelände ersteigert: Baurecht, Schwarzbau & Müll – Was tun?
💡 Kernaussagen: Der Thread behandelt die Herausforderungen eines Existenzgründers nach der Ersteigerung eines Industriegeländes in Brandenburg. Zentrale Themen sind Baurecht, Umgang mit Schwarzbauten, Müllablagerungen und die Notwendigkeit von Genehmigungen. Die Diskussion beleuchtet die Komplexität der Situation und gibt Hinweise zu ersten Schritten und potenziellen Risiken. Es wird betont, wie wichtig es ist, sich frühzeitig mit dem Bauamt auseinanderzusetzen und Gutachten sorgfältig zu prüfen.
⚠️️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag Industriegelände-Kauf: Fallen vermeiden – Altlasten & Baurecht! wird auf die Risiken hingewiesen, die mit dem Kauf eines solchen Grundstücks verbunden sind, wie z.B. Altlasten und fehlende Genehmigungen. Diese können selbst solvente Bauherren in den Ruin treiben.
✅ Zusatzinfo: Der Beitrag Nutzungsänderung beantragen: Bürogebäude nach Nutzungsaufgabe erklärt, dass bei einer länger als fünf Jahre leerstehenden Immobilie eine Nutzungsänderung beantragt werden muss, da der Bestandsschutz nicht die aufgegebene Nutzung umfasst.
💰 Zusatzinfo: Im Bezug auf die Energieeinsparverordnung (EnEV) wird im Beitrag Energieeinsparverordnung: Befreiung bei unzumutbarem Aufwand auf § 17 verwiesen, welcher Befreiungen bei besonderer Härte oder unangemessenem Aufwand vorsieht. Dies kann relevant sein, wenn die Kosten für Dämmmaßnahmen sich nicht gegenüber den Einsparungen rechnen.
🔧 Zusatzinfo: Bezüglich der Einfriedung des Grundstücks wird im Beitrag Zaunhöhe im Außenbereich: Genehmigungspflicht beachten! darauf hingewiesen, dass ein Zaun über 1,50 m im Außenbereich genehmigungspflichtig sein kann, auch wenn er von Gewerbeamt und Nachbarn als üblich angesehen wird.
👉 Handlungsempfehlung: Es wird empfohlen, sich frühzeitig mit dem Bauamt in Verbindung zu setzen (siehe Bauamt-Termin: Vorgehen bei Schwarzbau & Müllablagerungen) und die Situation umfassend zu besprechen. Zudem sollte das Gutachten des Gerichts genau geprüft werden (siehe Gutachten-Check: Bürogebäude oder Ruine? – Baurecht klären!), um Klarheit über den Zustand des Gebäudes zu erhalten.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
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- … Industriegelände ersteigert: Baurecht & Müll …
- … Industriegelände ersteigert – Was nun? Müllablagerungen, Schwarzbau, Baurecht? & …
- … Industriegelände, Versteigerung, Baurecht, Schwarzbau, Müllablagerungen, Grundstück, Existenzgründung, Brandenburg …
- … Industriegelände ersteigert: Müllablagerungen, Schwarzbau & Baurecht – Was tun als Existenzgründer? …
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