nachdem mir im Vorgängerartikel schon einige gute Antworten gegeben wurden, möchte ich nun (nach haarscharf erfolgloser Suche im Forum) noch eine Frage zum Ursprung unseres potentiellen Problems loswerden:
Bislang aufgefundene Definition der Traufhöhe:
mittlere Höhe über natürlichem Boden (bzw. Straßenoberkannte) gemessen an der Oberkante der Traufrinne (bzw. von mir aus Schnittstelle Traufaußenwandseite mit Dachoberkannte).
1. Was ist denn nun eigentlich die Trauseite bei einem 6-eckigen Baukörper der im groben folgendes Aussehen hat (Giebelseiten laufen spitz zu - Ansicht von oben) ):
... --------------
... / ... \
... / ... \
... \ ... /
... \ ... /
... --------------
Normalerweise geben die '----'s die Traufseite an.
Was ist, wenn nun die spitz zulaufenden Giebel nicht wie oben im Winkel von ca. 75 Grad stehen, sondern das Ganze auf ca. 60 Grad ausgereizt wird?
Im Ergebnis gibt das einen beinahe linsenförmigen Hauskörper (hier 14*9). Zählen die spitz zulaufenden Giebelseiten dann womöglich als Traufseite (dann gäbe es bei einer Linse ja nur 2 Traufseiten)?
2. Alternative Variante (Ansicht von oben):
... -------------
.-- I ... I --
I ... I
I ... I
I ... I
Nun sind die beiden eingezogenen Teile der oberen Traufseite ja sicherlich mit einer deutlich erhöhten Traufe versehen - oder zählen sie immer noch wie unter 1. zum Giebel?
Eine Erläuterung noch: das Baufenster läuft nach oben spitz zu - keine Chance auf mehr Traufbreite ...
Danke im Voraus!
Bernd