wir würden sehr gerne einen Bauplatz für eine Doppelhaushälfte im Wetteraukreis (Hessen) kaufen.
Der Grundstückseigentümer der beiden Grundstückshälften hat bei der zuständigen Stadt schon einen Bauantrag für die beiden Doppelhaushälfte gestellt und auch genehmigt bekommen, da er ursprünglich geplant hatte die 2. Doppelhaushälfte auch selber zu nutzen.
Nun möchte er aber eben nur eine Doppelhaushälfte selber nutzen und daher das Grundstück für die andere Doppelhaushälfte verkaufen, an welchem wir Interesse haben.
Der von ihm eingereichte Bauplan gefällt uns auch sehr gut, und da wir möchten das beide Doppelhaushälfte gleich aussehen, würden wir auch so gerne bauen und am liebsten die Baugenehmigung übernehmen.
Nun meine Fragen:
- Was müssen wir tun, damit die vorhandene Baugenehmigung des Eigentümers auf unseren Namen überschrieben wird, bzw. wir diese übernehmen können?
- Welche Kosten fallen dafür voraussichtlich an?
Das nächste Problem betrifft die Grunderwerbsteuer:
Verständlicherweise wollen wir zunächst einmal "nur" das Grundstück erwerben, um eben nur die Grunderwerbssteuer auf das Grundstück zu zahlen.
- Geht dies denn durch den o.g. Fall überhaupt? Oder ist hier das Problem da der Bauantrag für das Grundstück schon vorliegt, das man dies nicht trennen kann?
- Was müssen wir tun, damit wir nur die Grunderwerbssteuer auf das Grundstück zahlen, und nicht auf eine komplette geplante DHHAbk.?
- Kennt jemand einen Notar oder Rechtsanwalt, der dies schriftlich erläutern und eine (ggf.) Lösung anbieten kann? Sprich wer ist auf so was spezialisiert? Was würde eine solche fundierte schriftliche Aussage kosten?
Vielen Dank vorab,
bin um jeden Tipp dankbar!
Oliver
