Ursprünglich wollte der Bauträger auch auf dem Nachbargrundstück einige Häuser bauen, die ebenfalls mit einer Tiefgarage unterkellert werden sollten. Wir hätten dann gemeinsam mit dieser Eigentümergemeinschaft die Tiefgarageneinfahrt nutzen sollen. Da die Baumaßnahmen auf dem Nachbargrundstück aber noch nicht aufgenommen wurden, wurde die Tiefgarage mehr oder weniger notdürftig mit einer Mauer zum Nachbargrundstück abgedichtet. Diese Mauer sollte ja später wieder entfernt werden.
Nun hat jedoch der Bauträger Insolvenz angemeldet. Der voraussichtliche neue Eigentümer des Grundstücks will dort KEINE Tiefgarage bauen. Der Insolvenzverwalter möchte nun gerne vertraglich regeln, wer für die Wartung und Instandhaltung der Tiefgarageneinfahrt verantwortlich ist und eventuell das betreffende Flurstück an die Eigentümergemeinschaft verkaufen.
Fragen:
1) Wer ist nach derzeitiger Lager dafür verantwortlich, dass die TG mit einer ordnungsgemäßen Wand abgeschlossen wird?
2) Wäre die Eigentümergemeinschaft, wenn sie die Instandhaltung und Wartung der TG-Einfahrt vertraglich übernimmt, auch für evtl. Folgeschäden verantwortlich, die ggf. wegen der nur notdürftig errichteten Wand entstehen?
3) Gibt es irgendeinen guten Grund, warum die Eigentümergemeinschaft das Flurstück kaufen sollte?
4) Könnten wir die Wartung und Instandhaltung schlichtweg ablehnen?
Vielen Dank im Voraus für Ihre hilfreichen Antworten!
