folgende Umstände beschäftigen mich (und einige andere in unserem Baugebiet) schon längere Zeit:
Voraussetzungen: Neubaugebiet im Landkreis Oldenburg, Niedersachsen. Es liegt ein Bebauungsplan vor. Vorgesehen war Bebauung mit Einfamilienhaus und DH,
Festgelegt sind Firsthöhe 9,50 m, Eingeschossige Bauweise, Mindestgrundstücksgrößen 350 m² je Doppelhaushälfte, 600 m² je Einfamilienhaus.
Beginn der ersten Baumaßnahmen im Juni 2002, inzwischen ist ein großer Teil der Grundstücke bebaut.
Es hat sich gezeigt, dass ein erheblicher Teil der ursprünglich für Einfamilienhaus's vorgesehenen Grundstücke mit Doppelhäusern bebaut werden. (Bspw. : im hinteren Teil des Baugebiets vorgesehen: 8xEFH, tatsächlich gebaut: 4xEFH, 4xDH.)
Weiterhin wird ein erheblicher Teil der DH auf Grundstücken errichtet, die nicht die eigentlich erforderliche Größe aufweisen.
Problem:
1. Die erwartete recht lockere Bebauung kehrt sich zu einer verdichteten Bebauung - bei den DH meistens mit Carports auf Grenze stehend und direkt anschließendem Wohnhaus.
2. Die Anzahl der KFZ-Stellplätze an der Straße wurde auf Basis der ursprünglichen Planung ermittelt. De facto sind in dem Baugebiet jetzt erheblich mehr Wohneinheiten. Das geht so weit, das bei einem DH die Zufahrt zum zugehörigen Stellplatz auf dem Grundstück über einen straßenseitigen KFZ-Stellplatz führt.
3. Es wurde auf Basis der geplanten Wohneinheiten kein Spielplatz in dem Neubaugebiet vorgesehen, da in angrenzenden Baugebieten 2 Spielplätze vorhanden sind. Auf Basis der tatsächlichen Wohneinheiten hätte die Entscheidung evtl. anders fallen müssen.
4. Zu 4 Grundstücken (inkl. unserem) führt eine kleine Privatstraße, deren Grundstückspreis anteilig von den 4 Grundstückseigentümern bezahlt werden musste. Nun wurde auf unserem Nachbargrundstück ein DH errichtet, de facto sind es also 5 Anlieger. Nach meinem Verständnis hätten demnach auch die Kosten für die Privatstraße durch 5 geteilt werden müssen.
5. Das neben unserem Grundstück errichtete DH stellt für uns eine nicht unerhebliche (Wohn) Wertminderung dar, da 1. in absoluter Billigbauweise erstellt (Doppelhaushälfte's sind vermietet, Einfachstcarports, keine Gartenanlage) und 2. das DH natürlich näher an unserer Grundstücksgrenze steht als bei einem Einfamilienhaus zu erwarten gewesen wäre.
6. Es herrscht übrigens eine ziemliche Küngelei zwischen Grundstücksverkäufer (Immobilienunternehmen als Tochter einer ansässigen Bank), jener Bank sowie einem Bauträger (der zu dem Immobilienunternehmen eine innige Beziehung unterhält). Bspw. : Eigentlich Bauträgerfreie Grundstücke wurden nur unter der Maßgabe verkauft, mit jenem Bauträger zu bauen ...
Auch der ursprüngliche Besitzer des Baugebiets (ehem. Landwirt, Hof grenzt an das Baugebiet) ist ziemlich verärgert über die Bebauuungspraxis
Meine Fragen:
- Gibt es Mittel, um zumindest auf den noch nicht bebauten, für Einfamilienhaus vorgesehenen Grundstücken die Bebauung mit DH's zu verhindern?
- Ist es u.U. möglich, von dem Grundstücksverkäufer eine Neuberechnung der Privatstraßenanteile zu verlangen, inkl. Übernahme der anstehenden Kosten (neuer Grundbucheintrag etc.)
- Unter welchem Umständen werden DH als Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung genehmigt? Ich hörte, dass DH's mit gemeinsamen Dach als Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung genehmigt werden können, so wird wahrscheinlich auch die Vorgabe der Mindestgrundstücksgröße umgangen.
Danke fürs Lesen. Über ein paar fundierte Einschätzungen würde ich mich freuen.
Gruß
Frank
