nachfolgend eine Pressemitteilung des Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (Bauwesen, Wohnungswesen). Von der Broschüre bitte nicht zu viel erwarten, der eine oder andere Hinweis für den unbedarften Bauherren kann dort aber zu finden sein.
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Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (Bauwesen, Wohnungswesen)
Pressemitteilung Nr. 306/03
18. August 2003
Stolpe: Hilfestellung für private Bauherren
"Häufig wissen private Bauherren nicht, welche Leistungen sie für
welchen Preis erhalten können. Die Bau- und Leistungsbeschreibungen (Baubeschreibungen, Leistungsbeschreibungen) sind oft unklar und unübersichtlich, und diese Unklarheit kann Anlass zu Auseinandersetzungen zwischen Bauunternehmen und privaten Bauherren werden. " Dies sagte Bundesminister Dr. Manfred Stolpe, der am Montag die Mindestanforderungen an Bau- und Leistungsbeschreibungen (Baubeschreibungen, Leistungsbeschreibungen) für Ein- und Zweifamilienhäuser (Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser) präsentierte. Diese sollten dazu beitragen, mehr Markttransparenz zu schaffen und die Sicherheit privater Bauherren zu erhöhen.
Bau- und Leistungsbeschreibungen (Baubeschreibungen, Leistungsbeschreibungen) für Angebote von Wohnhäusern müssen demnach künftig stärker den Umfang der Leistungen bei der Planung und der Ausführung beschreiben. Auch Art und Qualität der Bauprodukte und der technische Ausstattungsgrad müssen eindeutig und übersichtlich dargestellt werden. "So haben die Bauherren die Möglichkeit, Angebote zu vergleichen", sagte Stolpe. Das Gefühl der Sicherheit und Transparenz könne außerdem einen Anstieg der Nachfrage zur Folge haben. "Das kommt auch der Bauwirtschaft zu Gute", so der Minister.
Die Mindestanforderungen können sowohl für Ein- als auch für
Zweifamilienhäuser verwendet werden - unabhängig von Bauart und
Ausbaustufe (mit oder ohne Keller, schlüsselfertig oder Ausbauhaus).
Damit wird der Vergleich von Hausangeboten verschiedener Anbieter - sowohl Generalunternehmer, Generalübernehmer oder Bauträger - unterstützt. Die Mindestanforderungen sind im Rahmen der "Initiative kostengünstig qualitätsbewusst Bauen" entwickelt worden, die seit 2001 läuft und derzeit von 24 Partnerverbänden unterstützt wird. Bei der Ausarbeitung waren unter anderem der Bauherren-Schutzbund e.V., die Bundesarchitektenkammer, der Bundesverband Deutscher Fertigbau e.V., der Verband privater Bauherren e.V. sowie die Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. beteiligt.
Die Mindestanforderungen an Bau- und Leistungsbeschreibungen (Baubeschreibungen, Leistungsbeschreibungen) können im Internet unter
Als Broschüre können sie unentgeltlich bezogen werden bei der:
Geschäftsstelle der "Initiative kostengünstig qualitätsbewusst Bauen" im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
Deichmanns Aue 31-37
53179 Bonn
Telefon: 01888-401-1342
Telefax: 01888-401-1219 oder 401-1519
E-Mail: gü[email protected]