wir haben in der Nähe von Brandenburg einen Holzschuppen (Grundfläche 2,7 m * 3,5 m, Seitenwandhöhe 2,1 m; Höhe insgesamt 3,9 m) als Grenzbebauung an eine ca. 1 m hohe Terrasse gebaut. Von der zuständigen Baubehörde wurde uns schriftlich mitgeteilt, dass der Schuppen so wie angezeigt, genehmigungsfrei wäre. Nach dem Aufbau des Schuppen haben wir von der "Unteren Bauaufsichtsbehörde" die Mitteilung bekommen, das der Schuppen abgerissen werden muss, da er die Brandschutzbedingung nicht erfüllt (der Nachbar hat in gleiche Höhe eine Schiebetür). Dieses gilt für die Holzwände und dem mit Teerpappe belegtem Spitzdach. Außerdem fühlt sich der Nachbar durch das Spritzwasser des Daches belästigt.
Frage:
- Wie kann ich mit vertretbaren Aufwand (es ist nur ein Holzschuppen) die Brandschutzbedingung erfüllen?
- Kann man etwas gegen das angebliche Spritzwasser des Daches machen?
- Wie kann es sein, das ich von der örtlichen Baubehörde eine Bestätigung bekomme, dass der Schuppen genehmigungsfrei ist, aber die "Unteren Bauaufsichtsbehörde" den Schuppen nun abreißen lassen will?
Über Antworten und Anregungen für die mich wichtigen Fragen, wäre ich Ihnen Dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
U. Voss