Grundwasserabsenkung Baugrundstück: Genehmigung, Kosten & Risiken bei Ablehnung?
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Grundwasserabsenkung Baugrundstück: Genehmigung, Kosten & Risiken bei Ablehnung?

Auf unserem Grundstück muss das Grundwasser abgesenkt werden. Hierfür ist eine Genehmigung der Umweltbehörde erforderlich, um das Baugrubenwasser ins Regen- oder Schmutzwassersiel einzuleiten. Regenwassesiel ist abgelehnt worden, da zwei chemische Werte des Wasser ungünstig waren. Nun also Schmutzwasser, was allerdings sehr viel teurer ist. Laut Berechnung des Tiefbauers sollen 30 m³/Stunde über 2 Monate abgepumpt werden, was insgesamt 40.000 m³ entsprechen würde! Zunächst hatte unser Bauunternehmer die Kosten eingeplant, allerdings nur für eine Abpumpdauer für 3 Wochen (bis Keller fertig). Die 2 Monate werden nun nötig, da der Statiker jetzt plötzlich meinte, die Pumpen müssten laufen bis die Erdgeschossdecke fertig ist und das sind eben ca. 2 Monate. Für uns eine Katastrophe, das wäre unser Ruin, da Bauunternehmer diese Kosten natürlich auch nicht tragen will. Er sgat, er habe noch nie soviel Wasser gesehen. Info: Bodengutachten lag Architekten, Statiker und Bauunternehmer vor. Dort wurde GW bei max. 1,1 m angegeben. Nun sagt Bauunternehmer aber, bei 2,5 m komme soviel Wasser, das haben er nicht kalkuliert. Was können wir tun? Wer hat hier die Fehler gemacht? Auf Keller verzichten? Gibt das Grundstück nicht her, außerdem muss ja dann alles neu geplant werden! Am liebtsten würden wir alles rückgängig machen und gar nicht mehr bauen ... hilft hier nur ein RA? Wieso fällt dem Statiker das plötzlich jetzt erst auf? Hätten wir das geahnt, hätten wir das Grundstück gar nicht gekauft (erste statische Berechnung lag vor Notartermin vor).
  • Name:
  • Helge
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

    Sicherheitshinweise

    🔴 Kritisch: Statische Risiken durch Grundwasserabsenkung unbedingt von einem zertifizierten Statiker prüfen lassen.

    🔴 Kritisch: Illegale Einleitung von Baugrubenwasser kann hohe Strafen nach sich ziehen. Umweltrechtlichen Rat einholen.

    GoogleAI-Analyse

    Ich verstehe, dass auf Ihrem Grundstück eine Grundwasserabsenkung erforderlich ist, für die eine Genehmigung der Umweltbehörde notwendig ist. Die Ablehnung der Einleitung des Baugrubenwassers ins Regenwassersiel aufgrund ungünstiger chemischer Werte stellt ein Problem dar.

    🔴 Gefahr: Eine nicht genehmigte oder unsachgemäße Grundwasserabsenkung kann zu erheblichen Problemen führen, darunter:

    • Statische Probleme: Absenkung des Grundwasserspiegels kann die Tragfähigkeit des Bodens beeinträchtigen und zu Setzungen oder Rissen im Gebäude führen.
    • Umweltrechtliche Konsequenzen: Illegale Einleitung von Baugrubenwasser kann zu hohen Strafen führen.
    • Erhöhte Kosten: Verzögerungen durch fehlende Genehmigungen oder notwendige Nachbesserungen können die Baukosten erheblich steigern.

    Ich empfehle Ihnen, folgende Schritte zu unternehmen:

    • Alternative Einleitungsmöglichkeiten prüfen: Gibt es andere Möglichkeiten zur Einleitung des Baugrubenwassers, z.B. in ein anderes Gewässer oder eine Kläranlage?
    • Wasseraufbereitung in Betracht ziehen: Kann das Baugrubenwasser durch Aufbereitung so gereinigt werden, dass es den Anforderungen für die Einleitung ins Regenwassersiel entspricht?
    • Kontakt zum Tiefbauer und Statiker: Besprechen Sie die Situation mit Ihrem Tiefbauer und Statiker, um die Auswirkungen auf die Statik des Gebäudes und die Bauausführung zu bewerten.

    👉 Handlungsempfehlung: Holen Sie sich umgehend rechtlichen Rat von einem Anwalt für Umweltrecht ein, um die rechtlichen Optionen zu prüfen und die Genehmigungsprobleme zu lösen. Klären Sie mit der Umweltbehörde, welche Anforderungen erfüllt werden müssen, um eine Genehmigung zu erhalten.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Grundwasserabsenkung
    Die temporäre Absenkung des Grundwasserspiegels, um Bauarbeiten in trockenen Bedingungen zu ermöglichen. Sie erfolgt durch das Abpumpen von Grundwasser aus dem Baugrund. Verwandte Begriffe: Baugrubenentwässerung, Drainage, Wasserhaltung.
    Baugrubenwasser
    Das Wasser, das sich in einer Baugrube sammelt. Es kann Grundwasser, Regenwasser oder Oberflächenwasser sein. Verwandte Begriffe: Drainagewasser, Schmutzwasser, Prozesswasser.
    Umweltbehörde
    Eine staatliche Behörde, die für den Schutz der Umwelt zuständig ist. Sie erteilt Genehmigungen für umweltrelevante Maßnahmen und überwacht die Einhaltung von Umweltauflagen. Verwandte Begriffe: Naturschutzbehörde, Wasserwirtschaftsamt, Immissionsschutzbehörde.
    Regenwassersiel
    Ein Kanal, der ausschließlich zur Ableitung von Regenwasser dient. Im Gegensatz zum Schmutzwassersiel wird hier kein Abwasser eingeleitet. Verwandte Begriffe: Regenwasserkanal, Oberflächenentwässerung, Versickerungsanlage.
    Schmutzwassersiel
    Ein Kanal, der zur Ableitung von Abwasser aus Haushalten und Gewerbebetrieben dient. Im Gegensatz zum Regenwassersiel wird hier kein Regenwasser eingeleitet. Verwandte Begriffe: Abwasserkanal, Mischwassersiel, Kläranlage.
    Statik
    Die Lehre von der Standsicherheit von Bauwerken. Sie befasst sich mit den Kräften, die auf ein Bauwerk wirken, und der Fähigkeit des Bauwerks, diesen Kräften standzuhalten. Verwandte Begriffe: Tragwerksplanung, Baustatik, Festigkeitslehre.
    Tiefbauer
    Ein Bauunternehmen, das sich auf Tiefbauarbeiten spezialisiert hat. Dazu gehören z.B. Erdarbeiten, Kanalbau, Straßenbau und die Errichtung von Fundamenten. Verwandte Begriffe: Bauunternehmer, Straßenbauer, Kanalbauer.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist Grundwasserabsenkung und warum ist sie notwendig?
      Grundwasserabsenkung ist die temporäre Absenkung des Grundwasserspiegels, um Bauarbeiten in trockenen Bedingungen zu ermöglichen. Sie ist notwendig, wenn der Grundwasserspiegel höher liegt als die geplante Baugrubensohle, um das Eindringen von Wasser in die Baugrube zu verhindern und die Stabilität des Bodens zu gewährleisten.
    2. Welche Genehmigungen sind für die Grundwasserabsenkung erforderlich?
      Für die Grundwasserabsenkung ist in der Regel eine Genehmigung der zuständigen Umweltbehörde erforderlich. Diese prüft, ob die Absenkung und die Einleitung des Baugrubenwassers die Umwelt nicht beeinträchtigen. Die genauen Anforderungen können je nach Bundesland und Kommune variieren.
    3. Was passiert, wenn die Genehmigung für die Grundwasserabsenkung abgelehnt wird?
      Wenn die Genehmigung abgelehnt wird, müssen alternative Lösungen gefunden werden, z.B. die Aufbereitung des Baugrubenwassers, die Einleitung in ein anderes Gewässer oder die Anpassung der Bauplanung. Eine illegale Grundwasserabsenkung kann zu hohen Strafen führen.
    4. Welche Kosten sind mit der Grundwasserabsenkung verbunden?
      Die Kosten für die Grundwasserabsenkung umfassen die Planung, die Genehmigungsgebühren, die Installation und den Betrieb der Pumpen, die Entsorgung oder Aufbereitung des Baugrubenwassers sowie die Überwachung des Grundwasserspiegels. Die genauen Kosten hängen von der Größe der Baugrube, der Dauer der Absenkung und den örtlichen Gegebenheiten ab.
    5. Wie lange dauert eine Grundwasserabsenkung?
      Die Dauer der Grundwasserabsenkung hängt von der Größe der Baugrube, der Wasserdurchlässigkeit des Bodens und dem Grundwasserzufluss ab. Sie kann von wenigen Wochen bis zu mehreren Monaten dauern.
    6. Welche Risiken sind mit der Grundwasserabsenkung verbunden?
      Mit der Grundwasserabsenkung sind Risiken wie die Beeinträchtigung der Statik benachbarter Gebäude, die Kontamination des Grundwassers und die Schädigung von Vegetation verbunden. Diese Risiken müssen durch geeignete Maßnahmen minimiert werden.
    7. Was ist Baugrubenwasser?
      Baugrubenwasser ist das Wasser, das sich in einer Baugrube sammelt. Es kann Grundwasser, Regenwasser oder Oberflächenwasser sein. Baugrubenwasser muss in der Regel abgepumpt und entsorgt oder aufbereitet werden.
    8. Was bedeutet es, wenn chemische Werte des Wassers ungünstig sind?
      Ungünstige chemische Werte bedeuten, dass das Wasser Schadstoffe oder Verunreinigungen enthält, die eine Einleitung in ein Gewässer oder die Kanalisation unzulässig machen. Dies kann z.B. durch hohe Konzentrationen von Schwermetallen, organischen Verbindungen oder anderen Schadstoffen verursacht werden.

    🔗 Verwandte Themen

    • Baugrunduntersuchung
      Die Untersuchung des Baugrunds auf seine Beschaffenheit und Tragfähigkeit.
    • Drainage
      Die Ableitung von Wasser aus dem Baugrund, um diesen trocken zu halten.
    • Baugenehmigung
      Die Genehmigung der Baubehörde für die Errichtung eines Bauwerks.
    • Grundwasserschutz
      Maßnahmen zum Schutz des Grundwassers vor Verunreinigungen.
    • Bodengutachten
      Ein Gutachten über die Eigenschaften des Bodens auf einem Baugrundstück.
  2. Grundwasserabsenkung: Baugrundgutachter zu Wasserwerten befragen

    Baugrundgutachter fragen
    welche Werte im Wasser waren "ungünstig"? Wurden diese durch Kontrollbeprobung bestätigt? Könne Sie den Keller ggf. fluten, bis EGAbk. fertig ist. Könne Sie das Wasser evtl. auf Nachbargrundstück versickern.
    Wenn es um so viel geht, sollte man die Wasserhaltung nicht vom Bauunternehmer oder Architekt konzipieren lassen; da ist Zusammenarbeit mit Gutachter und Statiker gefragt.
  3. Grundwasserabsenkung: Keller fluten – Statiker/Architekt fragen!

    Fragen Sie doch mal ...
    bei Statiker und Architekt an, ob es nicht möglich ist, rel. frühzeitig z.B. den Keller zu fluten (sicherheitstechnisch zulässig?) bzw. durch Auflast zu erreichen, dass die Grundwasserhaltung zumindest reduziert werden kann.
    • Laienmeinung -
    • Name:
  4. Grundwasserabsenkung: Abhilfemaßnahmen & Haftungsfragen prüfen

    ob wirklich alle stricke reißen?
    ich glaub's noch nicht  -  so wie beschrieben, gibt es noch genügend abhilfemaßnahmen.
    interessant wird wohl wieder die Haftungsfrage, dazu s.u.g. Link
    bis dahin sollte aber mit allen beteiligten  -  wissend, dass mancher mehr,
    mancher weniger im glashaus sitzt  -  e. Lösung gefunden werden können ...
    was mir merkwürdig vorkommt:
    ist e. temporäre dichtwand (z.B. spundwand) geplant?
    was sagt der Boden-Wasser-spezi dazu?
    (e so weitreichende Absenkung ist nicht überall zulässig ...)
    warum soll der bau bis Decke über eg 2 Monate dauern?
    wie genau war die "zeitschiene Gutachtenbeauftragung"?
    ansonsten:
    volle Zustimmung zu meinen vorschreibern und e. zerische These:
    erf. Dauer der Wasserhaltung beträgt 2 Wochen!
    aber auch für die 2 Wochen an hydrostatische nachweise denken  -  falls da ihr "Statiker"
    nicht von selber draufkommt 😉
  5. Grundwasserabsenkung: Kupferwert erhöht – Fluten möglich?

    Danke
    für die Hilfen. Fluten wurde auch vom Bodengutachter vorgeschlagen (aber saugt sich denn die Kellerwand nicht voll?), er hat allerdings die Mengen stark bezweifelt und auch gemeint, man könne es schaffen, das in 30 Tagen hinzubekommen. Ein Wert, der erhöht war, war Kupfer, den anderen muss ich noch erfragen. Eine Versickerung ist doch bei solchen Mengen gar nicht möglich oder? Eine Kontrollprobe wollen wir jetzt noch durchführen, uns wurde Bakterienleuchttest oder Algentest empfohlen. Einleitung ins Regenwassersiel wäre bei negativen Proben dann noch möglich. Fluten des Kellers wurde auch vom Statiker nicht so empfohlen, als letzte Lösung können man es ins Auge fassen. Er hat bei seinen Kalkulationen allerdings noch einen sehr großen Sicherheitszuschlag gerechnet, er meinte, es könne durchaus schon reichen, wenn Keller fertig gemauert und Decke drauf liegt. Sowohl von Statiker als auch vom Bodengutachter wurden ca. 110 Tonnen genannt, die als Gewicht gegen das von unten drückende Wasser da sein sollten. Ene Spundwand ist nicht vorgesehen. Bodenuntersuchung wurde in 10/2002 durchgeführt, also lange bevor Statiker und Bauunternehmer ins Spiel kamen. Was ist die Zerische These und was meinen Sie mit hydrostatischen Nachweisen? Davon hat bisher keiner was gesagt ... Wir sind jedenfalls total verunsichert und klar ist, eine Einleitung ins Schmutzsiel kommt nicht infrage (kostet € 2,16/ m³)! Wir haben Eindruck, Bauunternehmer will nicht mehr, da er sich wohl verkalkuliert hat. Jedenfalls will er uns partout vom Keller losbringen.
    Danke!
    • Name:
    • Helge
  6. Kellerbau: Wasserdruck – Gemauerte Wände vs. Betonwände?

    eigentlich klar ...
    wenn das Boden- / wassergutachten dem Architekten und dem Statiker bekannt war -
    dazu ist an anderer Stelle alles ausgeführt.
    Keller mauern und fluten ist nicht ideal  -  müsste man vielleicht mit dem
    steinhersteller Kontakt aufnehmen  -  oder die Wände betonieren ... ist eh sinnvoll!
    hydrostatik:
    ob die gemauerten Außenwände den Wasserdruck aushalten?
    ebenso: Nachweis "hydr. grundbruch" (aufbrechen der baugrubensohle) ...
    stat. nachweise zeigen lassen!
    meine Ketzerische These war "2 Wochen" ... 😉
    ich denke, jetzt sind einige Lösungswege aufgezeigt, die bei konsequenter Planung
    zum ziel führen sollten.
    vor kurzem wurde hier für pauschalanbieter der Begriff "wirtschaftlicher feind
    des Bauherrn" geschaffen  -  wenn der Fall so liegt, liegt es nahe, einen
    "wirtschaftlichen Freund", e. von Herstellerinteressen unabhängigen Fachmann, anzuheuern.
  7. Grundwasserabsenkung: Einleitung in Kanalnetz – Alternativen prüfen!

    ja das glaube ich auch
    das sich der Bauunternehmer hier vergalobiert hat (!)
    Mein Gott wie machen wir das wir kämpfen das ganze Jahr gegen Grundwasser ... "ahja" ganz einfach ist aber vermutlich eine regionale Kiste:
    a.) in Kanalnetze einleiten das sehen Sie bei uns nicht gerne ... meist ist das erst die letzte Möglichkeit wenn alle andere Stricke gerissen sind.
    b.) mal eine dumme Frage dort wo Sie bauen gibt's sicher bereits einige Häuser? ... sind Setzungen der Nachbarn zu befürchten bzw. wie wurde die Wasserhaltung bei den Nachbarn geregelt? (einfach mal nachfragen)
    c.) Gräben/Bäche/Weiher etc. gibt's doch überall da holt man sich die Wasserechtliche Genehmigung für's abpumpen und leitet
    das anfallende Grundwasser mittels Vorfluter dort rein (!)
    b.) Bodengutachten vorhanden (gut) ... da steht doch auch was über die Sickerfähigkeit des Boden ... bei uns ist der Grundwasserstrom vom Süden nach Norden sprich im Süden pumpe ich ab das Wasser ab und im Norden füge ich das über Schächte zu vorausgesetzt der Punkt c (aufwendiger) nicht möglich ist bzw. der Boden sickerfähig ist.
    d.) nicht beirren lassen das meiste Grundwasser steht unmittelbar am 1 Tag an denn da laufen die Pumpe auf Hochtouren um das vorhandene Wasser wegzubringen ... am zweiten Tag schlürfen die Pumpen bereits denn ab dann steht nur noch herangezogenes Grundwasser an ... man muss sich das als Kegel vorstellen. "ahja" die größte offene Wasserhaltung war bei mir 2.00 m Grundwasserabsenkung dann braucht man schon ein paar gescheite Pipo's 🙂
    e.) Wenn die Bodenplatte erstellt wird die Wasserhaltung nochmals geringer ... persönlich schalte ich bereits jetzt die eine oder andere Pumpe aus und lass das Grundwasser bis ca. UKAbk. Bodenplatte ansteigen ... Keller fertigstellen und einfüllen, Steine für's Erdgeschoss drauf ist der nächste Schritt dann zieh ich nochmals ein Pumpe und lass das Wasser nun auf ca. 20 cm über der Bodenplatte ansteigen.
    f.) "ahja" Schürmannbau lässt Grüßen ... 4 Flutöffnungen auf ca. 40 cm OK Bodenplatte bei einem Einfamilienhaus sollten schon sein beim verfüllen der Baugrube stell ich da eine Drainplatte davor.
    g.) und jetzt das wichtigste Pumpen kosten natürlich gescheit was an Stromkosten ... das heißt Time iss Money ... wenn wir sowa machen dann wird die Grundwasserhaltung vorbereitet und der Kran steht bereits ... Montag früh morgens wird die Baugrube ausgehoben und am Samstag sollte bei einem normalen Einfamilienhaus die Decke drauf sein (!) und so freut sich der Bauherr bzw. nur mit sowas bleibt man konkurenzfähig (!)
    MfG
  8. Grundwasserabsenkung: Innenwände zur Aufsteifung – Beton notwendig?

    fast zeitgleich geschrieben? 🙂
    ich geh schon davon aus das bei dem Wasserauftrieb die Innenwände statisch die Kiste zusätzlich aufsteifen müssen? ... da heißt wieder Beton und denn darf ich auch zur Not jederzeit fluten ... die nichtragenden kann ich ja später bzw. als Ziegel einbringen.
    MfG
    PS: ich habe schon eine Menge Einfamilienhaus fluten müssen
  9. Grundwasserabsenkung: Statik – Zusätzliche Bewehrung & Kosten

    Statik
    Statiker hat jetzt neue Berechnung angeführt: Bewehrung unten: as=8,29 cm²/m, oben: as=4,00 cm²/m, d.h. unten Q513 A + Q377 A zusätzlich, oben: Q513 A. Neu sind nun auch 2 zusätzliche Aussteifungsstürze. Alles leider Zusatzkosten ... aber wenn es hilft. Jetzt habe ich auch den anderen Wert, der erhöht ist: CSB. Wie gesagt, es gibt einen Teich auf Nachbars Grundstück, die Dame hat sich allerdings bislang quergestellt und die Einleitung versagt. Weil der Vorfluter ein empfindliches Ökosystem ist, wurde ja die Genehmigung für die Einleitung ins Regenwassersiel verweigert. Sickerfähigkeit des Bodens ist gut, sandiger Boden. Der Bauunternehmer hat uns jetzt zugesichert, für 3 Wochen kommt er für alle Kosten auf (allerdings nur für Einleitung ins Regenwassersiel) und bis dahin will er den Keller fertig haben. Sein Problem war die Angabe des Statikers, der mit einer Wassersäule von 1,9 m gerechnet hat. Allerdings steht das Wasser gar nicht so hoch an (Probeloch ist ja vorhanden). Und da er nach den Angaben des Statikers bauen muss, bekam er dann Fracksausen ... Jedenfalls sieht jetzt mein Plan so aus: 2. Wasserprobe bei unabhängigem Labor einholen. Wenn die positiv für uns, dann alle an einen Tisch (BU, Statiker, Bodenmensch und unabhängiger Architekt, den ich mir holen werde). Dann Vor-Ort-Besichtigung. Wenn 2. Wasserprobe auch negativ, weiß ich nicht mehr weiter ... dann bleibt wohl in der Tat nur, auf Keller zu verzichten. Ihre Antworten haben mir SEHR geholfen!
    • Name:
    • Helge
  10. Wasserprobe: Korrekte Probenahme für Analyse entscheidend!

    Wasserprobe
    muss richtig genommen werden.
    Sprechen Sie das mit dem Labor ab. Wenn Sie z.B. das Wasser unfiltriert nehmen und es auch im Labor nicht filtriert wird, haben Sie höhere Schwermetallgehalte duch die Trübstoffe. Bei Schöpfproben haben Sie höhere Gehalte an Kohlenwasserstoffen.
    Wenn die Werte dann erstmal dastehen, interessiert es niemanden mehr, ob sie z.B. durch falsche Probenahme zustande gekommen sind.
    Eine gewisse Schwankungsbreite ist auch innerhalb einer Probe drin; wenn das Labor z.B. bei einer geringfügigen Überschreitung aus derselben Probe nochmal bestimmt, kann ein geringerer (oder höherer Wert rauskommen.
  11. Grundwasser: Regionale Bauweise – Betonierter Keller notwendig?

    warum ...
    kann ich noch nichts von betonierten Kellerwänden zu lesen? 😉
    bei hohem gw macht man in ihrer Region keine betonschachteln? ☹
    das ist keine Frage der Philosophie  -  das ist eine Frage der statischen Notwendigkeit.
    ist der Statiker eigentlich von ihnen beauftragt? hört sich nicht so an ...
  12. Kellerwände: Statiker-Berechnung – Bewehrung ausreichend?

    Kellerwände
    Zunächst einmal: der Statiker ist von unseren Architekten beauftragt worden, also nur indirekt von uns. Er hat doch eine zusätzliche Bewehrung für die Kellerwände berechnet und noch zusätzlich die 2 Aussteifungsstürze. Reicht das nicht? Im Moment müssen wir aber erst mal sehen, die Einleitungsgenehmigung zu bekommen ...
    • Name:
    • Helge
  13. Kellerbau: Fertigkeller als schnelle Alternative prüfen!

    Fertigkeller?
    Also man kann auch den Keller mit Fertigelementen schnell bauen. Warum "Mauern"? . Unserer Stand in 3 Tagen inkl. Bodenplatte.
    Müsste jetzt der Statiker sagen obs damit geht. Und der Architekt wg. Dichtheit. Ist doch dann schon ein Unterschied ob nun knappe Woche oder 3 Wochen.
    Fällt mir nur so grad als Tipp ein.
    Aber nur Laie, kein Experte, keine Rechtsberatung.
  14. Wasserprobe: Tiefbauer-Fehler – Neue Probe erforderlich!

    Neue Infos
    Gestern habe ich erfahren, dass unser Tiefbauer die Wasserprobe entnommen hat, natürlich aus dem Probeloch, wo das Wasser bereits seit 3 Wochen stand und in dem er mit seiner Baggerschaufel rumgewühlt hat! Unglaublich und dabei hatte er mir vorher noch versichert, dass ein Fachmann vom Labor dabei ist. Das habe ich heute morgen der Umweltbehörde erzählt, die Dame hat sich schlappgelacht und meinte, so entnimmt man ja auch keine Wasserproben. Na ja, jedenfalls sollten wir jetzt eine Kontrollprobe entnehmen (aber richtig) und nur die beiden erhöhten Werte noch einmal testen. Hoffentlich nimmmt es noch ein gutes Ende, aber die Chancen auf bessere Werte sind jedenfalls gestiegen. Wenn man sich nicht um alles selber kümmert! Die erste Probe war fast umsonst, es ist zum Mäuse melken.
    • Name:
    • Helge
  15. Grundwasser: Weiße Wanne Pflicht bei hohem Grundwasserstand?

    nochmal zurück  -  warum keine Betonwände?
    wenn de Grundwasserstand so hoch ist, sollte doch eine weiße Wanne Pflicht sein! wie will der Architekt gemauerte Wände auf Bodenplatte dicht bekommen?
  16. Grundwasserabdichtung: Schwarze Wanne – Erfahrungen & Alternativen

    Betonwände?
    Grundsätzlich gibt es ja zwei Möglichkeiten der Abdichtung gegen drückendes Wasser: weiße und schwarze Wanne. Unser Bauunternehmer hat sich nun für schwarze Wanne entschieden, er hat bisher nur gute Erfahrungen bei hohen GW-Ständen gemacht. Demzufolge muss es doch auch möglich sein, die Wände auf der Bodenplatte dicht zu bekommen oder? Ich habe hierzu noch nicht explizit gefragt, aber Gegenfrage: funktioniert das gar nicht oder worauf ist dabei zu achten? Danke!
    • Name:
    • Helge
  17. Grundwasser: Weiße Wanne statt schwarzer Wanne empfohlen!

    wenn es ums Gewicht geht ...
    wir haben bei unserem Grundstück auch einen hohen Grundwasserstand und werden um eine Wasserhaltung auch nicht herumkommen. Es ist deswegen klar, dass wir den Keller mit einer sogenannten weißen Wanne bauen werden (von schwarzen wannen haben uns sowohl der Verkäufer (örtliche spk), unser Architekt sowie mehrere Bauunternehmer abgeraten, da diese wohl nicht so zuverlässig dicht sein sollen).
    Ebenso wie zunächst bei Ihrem Bau ist ein Grundwasserhaltung von drei Wochen geplant. Bei uns wird so Verfahren, dass der Keller in wasserdichtem Beton fertiggestellt wird, inklusive Decke und anschließend die (Kalksandstein) KS-Steine für die EGAbk.-Maueren auf dieser Decke abgestellt werden. Hierdurch lastet bereits das Gewicht der Steine auf dem Keller und die Wasserhaltung kann eingestellt werden, weil ein Schwimmen des Kellers nicht mehr möglich ist.
    Vielleicht ist das eine Möglichkeit, die auch Ihnen weiterhelfen könnte ...
    • Name:
    • Reg2023-FrauAnja
  18. Grundwasserabsenkung: Genehmigung – Auflagen & Bedingungen beachten!

    @Fr. Anja
    Das hört sich ja tatsächlich nach einem ähnlichen Fall an. was mich interessieren würde: wie ist bei Ihnen die Genehmigung für die Absenkung gelaufen? Wohin leiten Sie das Wasser ab? Mussten Sie auch eine Wasseranalyse durchführen? Wir haben am Freitag die Genehmigung für die Absenkung erhalten, allerdings mit Auflagen und Bedingungen von a) bis m)! da steht dann so was drin, dass wir auch Lehmboden wieder einfüllen müssen, wir müssen einen Trinkwassertank vorhalten, falls die Nachbarn durch unsere Maßnahme kein Trinkwasser mehr bekommen, wir müssen für die Bewässerung der Bäume in der Umgebung sorgen, von den zahlreichen verlangten Messungen mal ganz abgesehen ... also in meinen Augen ein Fall für die Bild-Zeitung, unglaublich! Wir werden jetzt wohl auf Keller verzichten, den Behörden sei Dank!
    • Name:
    • Helge
  19. Grundwasserabsenkung: Genehmigung – Nachbarn hatten ähnliche Probleme

    Genehmigung
    Hallo Helge,
    die Genehmigung für speziell unser Grundstück ist noch nicht gelaufen, wir machen uns allerdings über die Genehmigung nicht allzu viele Sorgen, da auch alle unsere Nachbarn, die mit Keller gebaut haben die gleichen Probleme hatten. Eine extra Analyse des Wassers ist meines Wissens nicht notwendig. Bei uns war es so, dass die Sparkasse die Grundstücke von der Stadt gekauft hat und wir dann wiederum von der Sparkasse. Die Spk hat viele Gutachten zum Zeitpunkt ihres Kaufes bereits eingeholt, da sie ja wissen musste was für ein Risiko sie zu tragen hat. Wir konnten bisher auf diese Gutachten zurückgreifen, die bei der Spk einsehbar sind.
    Im wesentlichen gab es bei uns drei Möglichkeiten der Einleitung:
    Das zentral gelegene Regenrückhaltebecken, das Abwasserkanalsystem und speziell für uns interessant, das unser Grundstück dran angrenzt, der Graben, der am Rand des Baugebiets entlangließt.
    Das Regenrückhaltebecken hat irgendwann das ganze Wasser nicht mehr aufnehmen können, weshalb es jetzt eigentlich nicht mehr genutzt wird ... was für uns den Nachteil hat, dass alle Welt in den Graben pumpt, der ansteigt und das Wasser landet dann sozuagen direkt in unserem Grundstück => ergo müssen wir dann mehr pumpen ... Wir versuchen also einen Zeitpunkt abzuwarten, wo mal keiner mit einem neuen Keller anfängt und wir dann nicht soviel pumpen müssen (Abrechnung erfolgt bei uns nach Zeit und cm³ Wasser). Von Trinkwassertank und Baumbewässerung ist uns auch bei keieinem unserer Nachbarn etwas bekannt ...
    Ich finde es wirklich schade, dass sie deswegen auf den Keller verzichten müssen ... denn den Platz belegt man dann leider in der Garage oder wertvollen Wohnraum im EGAbk. ...
    Ziemlich befremdlich, wie Ihre Behörden damit umgehen ...
    Ich drück' Ihnen die Daumen, dass sich vielleicht doch noch ein Weg findet!
    Viele Grüße
    • Name:
    • Reg2023-FrauAnja
  20. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026

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    Grundwasserabsenkung Baugrundstück: Genehmigung, Kosten & Risiken

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Herausforderungen der Grundwasserabsenkung auf einem Baugrundstück, insbesondere um die Genehmigung durch die Umweltbehörde, die damit verbundenen Kosten und die Risiken bei Ablehnung. Es werden verschiedene Lösungsansätze diskutiert, darunter das Fluten des Kellers, alternative Abdichtungsmethoden und die Bedeutung einer korrekten Wasserprobenahme. Die Notwendigkeit einer frühzeitigen Einbindung von Statikern und Baugrundgutachtern wird hervorgehoben.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Die korrekte Entnahme der Wasserprobe ist entscheidend für die Analyse. Details dazu im Beitrag Wasserprobe: Korrekte Probenahme für Analyse entscheidend!.

    ✅ Zusatzinfo: Bei hohem Grundwasserstand kann eine weiße Wanne eine zuverlässigere Abdichtungsmethode sein als eine schwarze Wanne, wie im Beitrag Grundwasser: Weiße Wanne statt schwarzer Wanne empfohlen! erläutert wird.

    💰 Zusatzinfo: Die Statik spielt eine entscheidende Rolle bei der Auslegung der Kellerwände, insbesondere bei hohem Grundwasserstand. Zusätzliche Bewehrung und Aussteifungsstürze können erforderlich sein, was zu Zusatzkosten führt, wie im Beitrag Grundwasserabsenkung: Statik – Zusätzliche Bewehrung & Kosten beschrieben.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie frühzeitig mit Statiker und Architekt, ob das Fluten des Kellers eine Option ist, um die Grundwasserhaltung zu reduzieren (siehe Grundwasserabsenkung: Keller fluten – Statiker/Architekt fragen!). Prüfen Sie alternative Einleitungsmöglichkeiten für das Baugrubenwasser, falls die Einleitung ins Regenwassersiel abgelehnt wurde.

    Die Diskussionsteilnehmer betonen die Wichtigkeit, alle Abhilfemaßnahmen auszuschöpfen und die Haftungsfrage zu klären (siehe Grundwasserabsenkung: Abhilfemaßnahmen & Haftungsfragen prüfen). Es wird auch empfohlen, die Boden- und Wasserverhältnisse durch einen Baugrundgutachter prüfen zu lassen und die Ergebnisse dem Architekten und Statiker zur Verfügung zu stellen. Die Genehmigung für die Grundwasserabsenkung kann mit Auflagen und Bedingungen verbunden sein, die es zu beachten gilt (siehe Grundwasserabsenkung: Genehmigung – Auflagen & Bedingungen beachten!).

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  10. BAU-Forum - Tiefbau und Spezialtiefbau - Keller als Wohnraum im Neubau: Grundwasser, Drainage & Raumklima bei Sandboden?

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