Nach Einreichung des Bauantrages im letzten Jahr, bekamen wir gestern die Ablehnung der Kreisverwaltung.
Diese umfasst folgende Punkte:
1. Dachgauben sind bis 1,30 m Breite zulässig
2. Dachüberstand ist vor der Baugrenze zulässig von ca. 0,80 m
3. Die Ziegeln sind nur in Rot und Braun zulässig
4. Die Erschießung ist nach Angabe der Verbandsgemeinde derzeit nicht gesichert.
Es handelt sich hier um ein Neubaugebiet, wo die Erschließung zurzeit noch in Arbeit ist (voraussichtliches Ende: 06/03).
Das angrenzende, alte Neubaugebiet hat Gauben jeder Art, sowie auch Anthrazitfarbene Ziegeln.
Nun noch zu unseren Plänen bzw. Zeichnungen:
- Die Dachgaube hat eine Breite von 2,50 m im Bad Bereich
- Der Dachüberstand ist nur zur Eingangsüberdachung 1,50 m breit
- Die Ziegeln sollten eine Anzhrazit Farbe bekommen
Was kann ich gegen solch eine Willkür tun? Zu mal es sich hier ja "nur" um reine optische Mängel handelt.
Gibt es irgendwelche Rechtsmittel bzw. Tipps, wie man dagegen angehen kann?
Vorab schon mal vielen Dank, für Eure Antworten.
Grüße
Michael
