ich habe Ende Oktober einen Bauantrag bei meinem Landkreis (in Niedersachsen) für ein Einfamilienhaus mit Garage abgegeben.
Gemeinde hat OK gegeben. Abwasser (Kläranlage genehmigt, Kompensationsmaßnahmen genehmigt)
Ergebnis gestern: trotzdem Abgelehnt, da zu Haus zu Groß.
Laut Sachberbeiter beim Bauamt:
- Niedersächsische Bauverordnung erlaubt nur max. 156 m² Wohnfläche
- Auf meiner Wohnraumberechnung habe ich 149 m² stehen, soweit OK, aber ein Bodenraum von ca. 70 m² wurde in der Wohnraumberechnung nicht berücksichtigt.
- Der Landkreis bezieht diesen aber ein.
Ergebnis: 149 m² + 70 m² = 219 m² => Zu groß
1. Was ist nun richtig? Ist das Gesetz so? Kann ich das (wo) nachlesen?
2. Kann man z.B. durch Umwandlung eines Hauswirtschaftsraumes in eine Werkstatt die Wohnfläche verringern? Problem: mein Hauswirtschaftraum befindet sich mittig.
3. Ein Zimmer im Erdgeschoss ist in der Zeichnung als Schlafzimmer deklariert. Es soll aber erstmal (für die nächsten 10 Jahre) ein Büro werden. Kann ich dies als Argument für die Reduzierung der Wohnraumberechnung verwenden? Zählt ein Büro anders als ein Schlafzimmer?
Ich möchte in einem persönlichen Gespräch mit dem Bearbeiter beim Bauamt diese Dinge besprechen und suche nun natürlich nach Argumenten. Am Telefon hat er mir als Ausweg nur die Verkleinerung meines Hauses genannt. Ich bin bereit von derzeit 14,49 m x 9,99 m auf 13,49 m x 9,9 m zu reduzieren. Das ist aber sicherlich immer noch zu Groß. Bei kleineren Abmessungen passt aber der komplette Entwurf des Hauses nicht mehr und alle Überlegungen/Schweiß/Nerfen wären für ...
Ich bin verzweifelt! Kann mir jemand Argumente bzw. kluge Vorgehensweisen nennen. Danke
Gruß
