Bauvorlageberechtigung Mecklenburg-Vorpommern: Voraussetzungen, Größen & Architektenkammer-Eintrag?
In diesem Forum sind Sie: Bauplanung / Baugenehmigung📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 17.01.2026
In Mecklenburg-Vorpommern (M-V) regelt die Landesbauordnung (LBO) die Bauvorlageberechtigung. Für kleinere Bauprojekte kann unter Umständen auf einen Architektenkammer-Eintrag verzichtet werden, wobei §67 der LBO M-V die relevanten Bestimmungen enthält. Im Gegensatz zu anderen Bundesländern gibt es in M-V keine generelle Vorlageberechtigung für Meister oder Techniker. Die Klärung mit dem zuständigen Bauamt wird empfohlen, insbesondere bei komplexen Fällen wie Anbauten mit Dachsanierungen.
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Bauvorlageberechtigung Mecklenburg-Vorpommern: Voraussetzungen, Größen & Architektenkammer-Eintrag?
in welcher Verordnung und an welcher Stelle dort ist festgelegt, bis zu welcher Größe eines Bauprojektes man als Entwurfsverfasser KEINEN EINTRAG in der Architektenkammer benötigt, um den Bauantrag einzureichen? Wie sind die genauen Daten für Mecklenburg-Vorpommern?
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GoogleAI-Analyse: Bauvorlageberechtigung in MV: Größe & Architektenkammer
Die Bauvorlageberechtigung in Mecklenburg-Vorpommern ist in der Landesbauordnung (LBauOAbk. M-V) geregelt.
Ob ein Eintrag in die Architektenkammer erforderlich ist, hängt von der Art und Größe des Bauvorhabens ab.
Generell gilt: Für kleinere Bauvorhaben, wie z.B. bestimmte Wohngebäude geringer Größe oder landwirtschaftliche Gebäude, kann eine Bauvorlageberechtigung auch ohne Architektenkammer-Eintrag vorliegen. Dies betrifft oft Ingenieure oder Handwerksmeister mit entsprechender Qualifikation.
Die genauen Regelungen und Größenbeschränkungen sind in § 63 der LBauO M-V (Bauvorlageberechtigung) zu finden.
👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie § 63 LBauO M-V und kontaktieren Sie die Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern für eine verbindliche Auskunft bezüglich Ihres konkreten Bauvorhabens.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Bauvorlageberechtigung
- Die Bauvorlageberechtigung ist die Befugnis, Bauanträge und dazugehörige Bauvorlagen bei der zuständigen Baubehörde einzureichen. Sie ist an bestimmte Qualifikationen gebunden und in der jeweiligen Landesbauordnung geregelt.
Verwandte Begriffe: Bauantrag, Entwurfsverfasser, Landesbauordnung. - Landesbauordnung (LBauO)
- Die Landesbauordnung ist ein Gesetz, das die baurechtlichen Bestimmungen eines Bundeslandes regelt. Sie enthält Vorschriften über die Zulässigkeit von Bauvorhaben, die Bauausführung und die Bauvorlageberechtigung.
Verwandte Begriffe: Baurecht, Bauordnung, Bauvorschriften. - Architektenkammer
- Die Architektenkammer ist eine berufsständische Körperschaft, die die Interessen der Architekten vertritt und die Einhaltung der Berufspflichten überwacht. In vielen Bundesländern ist ein Eintrag in die Architektenkammer Voraussetzung für die Bauvorlageberechtigung.
Verwandte Begriffe: Berufsstand, Architekt, Ingenieurkammer. - Bauantrag
- Der Bauantrag ist ein formelles Gesuch an die Baubehörde, die Genehmigung für ein Bauvorhaben zu erteilen. Er muss von einem bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser erstellt und eingereicht werden.
Verwandte Begriffe: Baugenehmigung, Bauvorhaben, Bauvorlagen. - Entwurfsverfasser
- Der Entwurfsverfasser ist die Person, die die Planung und Gestaltung eines Bauvorhabens übernimmt und die Bauvorlagen erstellt. Er muss über die notwendige Qualifikation und Bauvorlageberechtigung verfügen.
Verwandte Begriffe: Architekt, Ingenieur, Bauplaner. - Bauprojekt
- Ein Bauprojekt umfasst alle Tätigkeiten und Maßnahmen, die zur Errichtung, Änderung oder Instandhaltung eines Bauwerks erforderlich sind. Es beinhaltet die Planung, die Ausführung und die Überwachung des Bauvorhabens.
Verwandte Begriffe: Bauvorhaben, Baustelle, Bauausführung. - Qualifikation
- Die Qualifikation bezeichnet die fachlichen und persönlichen Voraussetzungen, die eine Person erfüllen muss, um eine bestimmte Tätigkeit ausüben zu dürfen. Im Baurecht ist die Qualifikation für die Bauvorlageberechtigung von Bedeutung.
Verwandte Begriffe: Ausbildung, Studium, Berufserfahrung.
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Was ist die Bauvorlageberechtigung?
Die Bauvorlageberechtigung erlaubt es einer Person, Bauanträge zu erstellen und einzureichen. Sie ist notwendig, um ein Bauprojekt offiziell bei der Baubehörde einzureichen. - Wo finde ich die genauen Regelungen zur Bauvorlageberechtigung in Mecklenburg-Vorpommern?
Die Regelungen sind in § 63 der Landesbauordnung (LBauO M-V) von Mecklenburg-Vorpommern festgelegt. Dort sind die Voraussetzungen und Einschränkungen detailliert beschrieben. - Benötige ich immer einen Architektenkammer-Eintrag für die Bauvorlageberechtigung?
Nein, nicht immer. Für bestimmte kleinere Bauvorhaben können auch andere qualifizierte Personen, wie Ingenieure oder Handwerksmeister, bauvorlageberechtigt sein. Die genauen Kriterien sind in der LBauO M-V definiert. - Was passiert, wenn ich ohne Bauvorlageberechtigung einen Bauantrag einreiche?
Der Bauantrag wird in der Regel von der Baubehörde abgelehnt, da er nicht den formalen Anforderungen entspricht. Es ist wichtig, dass der Entwurfsverfasser die notwendige Qualifikation besitzt. - Kann ich als Bauherr die Bauvorlageberechtigung selbst erwerben?
Nein, die Bauvorlageberechtigung ist an bestimmte berufliche Qualifikationen gebunden, wie z.B. ein Architektur- oder Ingenieurstudium oder eine Meisterausbildung im Handwerk. - Was ist der Unterschied zwischen einem Architekten und einem Ingenieur in Bezug auf die Bauvorlageberechtigung?
Architekten haben in der Regel eine umfassendere Ausbildung im Bereich der Gestaltung und Planung von Gebäuden, während Ingenieure sich auf die technischen Aspekte konzentrieren. Beide können unter bestimmten Voraussetzungen bauvorlageberechtigt sein. - Wo kann ich mich über die Anforderungen an die Bauvorlageberechtigung informieren?
Sie können sich bei der Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern, der Ingenieurkammer oder der zuständigen Baubehörde informieren. Diese Stellen können Ihnen detaillierte Auskünfte geben. - Welche Unterlagen sind für den Antrag auf Bauvorlageberechtigung erforderlich?
Die erforderlichen Unterlagen können je nach Qualifikation variieren. In der Regel sind Nachweise über die berufliche Qualifikation, wie z.B. Zeugnisse und Berufsurkunden, erforderlich.
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Bauvorlageberechtigung M-V: LBO-Grundlagen & Ausbildung
LBO
In der Landesbauordnung Ihres Bundeslandes ist dies geregelt. Unter den Paragrafen für Bauvorlageberechtigung.
Der Planer muss aber in (fasst) jedem Fall eine entsprechende Ausbildung (z.B. Dipl. Ing. Architektur od. Bauwesen, Bautechniker, Maurer- / Zimmerermeister (Maurermeister, Zimmerermeister) ...) haben -
Bauvorlage M-V: §67 LBO – Voraussetzungen für kleine Projekte
Franzi
Hallo Martin,
vielen Dank für Deine Info zu meiner Frage. Dadurch habe ich
die Webseitegefunden, die mir dann auch gleich den § 67 für die Bauvorlageberechtigung in MV vorwies. Dort, unter Absatz 3, steht allerdings nicht, dass man Dipl. -Ing.
o.ä. sein muss, um für kleine Projekte (Definition ist dort verankert) den Bauantrag vorzulegen. Leider nützt mir das in meinem speziellen Fall nichts, weil es sich bei meinem Bauprojekt um den Anbau eines Ferienhäuschens handelt - und ein Ferienhaus hat wohl leider das ganze Jahr Aufenthaltsqualitäten. Tja, trotzdem vielen Dank. -
Bauvorlage M-V: Ausnahme – Keine Meister-/Techniker-Regelung
-
Bauvorlage M-V: Architekt vs. Ingenieur – Unterschriftspflicht
Hallo Franzi habe ff in dem vom Vorgänger ...
Hallo Franzi,
habe ff. in dem vom Vorgänger genannten § gefunden
(1) Bauvorlagen für die Errichtung und Änderung von Gebäuden müssen von einem Entwurfsverfasser unterschrieben sein, der Bauvorlageberechtigt ist.
(2) Bauvorlageberechtigt ist, wer
1.
die Berufsbezeichnung "Architekt" führen darf,
2.
in die von der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern geführte Liste der Bauvorlageberechtigten Ingenieure eingetragen ist oder in einem anderen Land als Ingenieur Bauvorlageberechtigt ist,
3.
die Berufsbezeichnung "lnnenarchitekt" führen darf, für die mit der Berufsaufgabe des Innenarchitekten verbundenen baulichen Änderungen von Gebäuden, oder
4.
die Berufsbezeichnung "lngenieur" in den Fachrichtungen Architektur, Hochbau oder Bauingenieurwesen führen darf, mindestens zwei Jahre als Ingenieur tätig war und Bediensteter einer juristischen Person des öffentlichen Rechts ist, für die dienstliche Tätigkeit.
) Absatz 1 gilt nicht für
1.
freistehende Gebäude bis 50 m² Grundfläche und mit nicht mehr als zwei Geschossen,
2.
Gebäude ohne Aufenthaltsräume bis 100 m² Grundfläche und mit nicht mehr als zwei Geschossen,
3.
Behelfsbauten (§ 50 Abs. 1) und
4.
Bauvorlagen, die üblicherweise von Fachkräften mit anderer Ausbildung als nach Absatz 2 verfasst werden. -
Bauvorlage M-V: Anbau unter 50 m² – Dachsanierung relevant?
dazu noch eine knifflige Frage
Hallo allerseits,
ich bin mir bei meinem kleinen Bungalowanbau nicht richtig sicher, wie ich den Punkt 2 in Absatz 3 in Bezug darauf zu bewerten habe. Der Anbau des Bungalows ist kleiner als 50 m² in der Grundfläche, aber das gesamte Dach des eingeschossigen Häuschens soll erneuert werden, und dies ist ca. 73 m² groß. Der Ferien-Bungalow soll beheizt werden und hat damit wohl dauerhaft Aufenthaltsqualität. Muss ich nun also Bauvorlageberechtigt sein oder nicht?
Franzi -
Bauvorlage Hessen/M-V: Anfrage beim Bauamt empfohlen!
gute frage ... nächste frage
Hallo franziska,
das ist echt eine gute frage.
ich komme aus Hessen und darf z.B. nur bis 200 m² WFL einreichen.
zusätzliche Maßnahmen im bestand lassen die einem manchmal durchgehen oder absolut auf ihren 200 m² zu beharren.
ich würde einfach mal bei dem zuständigen Sachbearbeiter auf dem Bauamt anfragen. die sagen einem das im Regelfall schon.
MfG nau -
Bauvorlage M-V: Fachausbildung & Auslegung möglich!
Bauvorlageberechtigung erforderlich
Hallo,
streng nach der Rechtslage in M-V ist eine Bauvorlageberechtigung erforderlich. Ich gehe davon aus, dass Du eine fachspezifische Ausbildung hast. Wenn ja, sprich doch mal mit der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde (Landkreis). In vorliegendem Fall könnte auch eine Auslegung in Frage kommen.
Falls Du die LBauOAbk. M-V und weitere Vorschriften noch benötigs stehen nachfolgend zwei links.
Mit freundlichn Grüßen -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026
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Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Bauvorlageberechtigung Mecklenburg-Vorpommern: Voraussetzungen & Ausnahmen
💡 Kernaussagen: In Mecklenburg-Vorpommern (M-V) regelt die Landesbauordnung (LBOAbk.) die Bauvorlageberechtigung. Für kleinere Bauprojekte kann unter Umständen auf einen Architektenkammer-Eintrag verzichtet werden, wobei §67 der LBO M-V die relevanten Bestimmungen enthält. Im Gegensatz zu anderen Bundesländern gibt es in M-V keine generelle Vorlageberechtigung für Meister oder Techniker. Die Klärung mit dem zuständigen Bauamt wird empfohlen, insbesondere bei komplexen Fällen wie Anbauten mit Dachsanierungen.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Beachten Sie, dass M-V eine Ausnahme darstellt, da keine generelle Vorlageberechtigung für Meister/Techniker existiert, wie im Beitrag Bauvorlage M-V: Ausnahme – Keine Meister-/Techniker-Regelung erläutert wird.
✅ Zusatzinfo: Die Unterschriftspflicht für Bauvorlagen obliegt in der Regel einem Architekten oder einem bauvorlageberechtigten Ingenieur, wie im Beitrag Bauvorlage M-V: Architekt vs. Ingenieur – Unterschriftspflicht dargelegt.
🔧 Praktische Umsetzung: Bei Unsicherheiten bezüglich der Auslegung der Bauvorlagenrichtlinien, insbesondere bei Anbauten mit Dachsanierungen (siehe Bauvorlage M-V: Anbau unter 50 m² – Dachsanierung relevant?), empfiehlt es sich, direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter des Bauamts Rücksprache zu halten, wie im Beitrag Bauvorlage Hessen/M-V: Anfrage beim Bauamt empfohlen! vorgeschlagen.
👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie im Zweifelsfall die spezifischen Anforderungen für Ihr Bauprojekt direkt mit der unteren Bauaufsichtsbehörde (Landkreis), wie im Beitrag Bauvorlage M-V: Fachausbildung & Auslegung möglich! angeraten wird. Dies kann insbesondere bei vorliegender fachspezifischer Ausbildung zu einer individuellen Auslegung der Vorschriften führen.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
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