in einer privaten Wohnanlage (6 Parteien, Baujahr 2000) schließt/öffnet die Tiefgarage mit einem el. Garagentor.
Nun sollen laut Wartungsdienst die 4 Seilscheiben /Seiltrommeln) nachträglich mit Schutzkästen, um ein Hineingreifen zu verhindern, versehen werden. Kosten: ca. € 700,00.
3 Fragen:
1) welche Vorschrift schreibt die nachträgliche Anbringung vor?
2) Gilt diese Vorschrift nur für Arbeitsstäten und/oder gewerbliche Tore?
3) Wer ist Herausgeber dieser Vorschriften (z.B. Bauamt?)?
Vielen Dank im Voraus für eine Antwort.
Beste Grüße: R Möller.