An der Gemeinschaftseigentum fehlen noch die Dachrinnen.
Es ist zwar sichtbar, dass die Dachrinnen noch fehlen. Aber da diese sich um Gemeinschaftseigentum handelt, ist der Bauträger
1. zur Fertigstellung dieser
2. auf eigene Kosten
verpflichtet?
Wo steht diese §§ in der Bauträger Verordnung oder sonst wo?