Bauträgerverordnung: Dachrinnen am Gemeinschaftseigentum – Wer zahlt die Fertigstellung?
BAU-Forum: Normen, Vorschriften, Verordnungen etc.

Bauträgerverordnung: Dachrinnen am Gemeinschaftseigentum – Wer zahlt die Fertigstellung?

Habe eine Eigentumswohnung vom Bauträger "wie gesehen" gekauft.
An der Gemeinschaftseigentum fehlen noch die Dachrinnen.

Es ist zwar sichtbar, dass die Dachrinnen noch fehlen. Aber da diese sich um Gemeinschaftseigentum handelt, ist der Bauträger
1. zur Fertigstellung dieser
2. auf eigene Kosten
verpflichtet?

Wo steht diese §§ in der Bauträger Verordnung oder sonst wo?

  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

    GoogleAI-Analyse

    Ich verstehe, dass Sie eine Eigentumswohnung vom Bauträger "wie gesehen" gekauft haben und nun feststellen, dass die Dachrinnen am Gemeinschaftseigentum fehlen. Grundsätzlich ist der Bauträger verpflichtet, das Gemeinschaftseigentum vollständig fertigzustellen.

    Da die Dachrinnen zum Gemeinschaftseigentum gehören, ist der Bauträger in der Pflicht, diese auf eigene Kosten anzubringen. Dies ergibt sich aus dem Bauträgervertrag und den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Bauträgerverordnung (MaBV) und dem Werkvertragsrecht im BGBAbk..

    Es ist irrelevant, dass der fehlende Zustand der Dachrinnen sichtbar war. Der Bauträger schuldet eine mangelfreie Leistung.

    👉 Handlungsempfehlung: Setzen Sie dem Bauträger schriftlich eine angemessene Frist zur Fertigstellung der Dachrinnen und berufen Sie sich dabei auf den Bauträgervertrag und die gesetzlichen Bestimmungen. Dokumentieren Sie den Mangel (fehlende Dachrinnen) mit Fotos. Sollte der Bauträger die Frist verstreichen lassen, ziehen Sie einen Anwalt für Bauträgerrecht hinzu.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Bauträger
    Ein Bauträger ist ein Unternehmen, das Bauprojekte plant, finanziert und durchführt. Er verkauft die fertiggestellten Immobilien an Erwerber. Der Bauträgervertrag regelt die Rechte und Pflichten von Bauträger und Erwerber.
    Verwandte Begriffe: Bauherr, Projektentwickler, Generalunternehmer
    Gemeinschaftseigentum
    Gemeinschaftseigentum umfasst alle Teile eines Gebäudes, die nicht im Sondereigentum stehen. Dazu gehören typischerweise das Dach, die Fassade, das Treppenhaus und tragende Wände. Die Instandhaltung und Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums obliegt der Wohnungseigentümergemeinschaft.
    Verwandte Begriffe: Sondereigentum, Teileigentum, Wohnungseigentumsgesetz (WEGAbk.)
    Sondereigentum
    Sondereigentum ist das Eigentum an einer einzelnen Wohnung oder einem Gewerberaum innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Der Sondereigentümer hat das Recht, seine Wohnung nach seinen Vorstellungen zu nutzen und zu gestalten, solange er die Rechte der anderen Wohnungseigentümer nicht beeinträchtigt.
    Verwandte Begriffe: Gemeinschaftseigentum, Teileigentum, Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
    Bauträgerverordnung (MaBV)
    Die Bauträgerverordnung (MaBV) dient dem Schutz der Erwerber von Immobilien vor unseriösen Bauträgern. Sie regelt unter anderem die Zahlungsmodalitäten und die Sicherung der Erwerberansprüche.
    Verwandte Begriffe: Makler- und Bauträgerverordnung, Erwerberschutz, Sicherungspflichten
    Werkvertrag
    Ein Werkvertrag ist ein Vertrag, bei dem sich ein Unternehmer verpflichtet, ein Werk herzustellen, und der Besteller verpflichtet sich, die vereinbarte Vergütung zu zahlen. Im Bauträgerrecht ist der Bauträgervertrag ein Werkvertrag.
    Verwandte Begriffe: Dienstvertrag, Kaufvertrag, BGB
    Mangel
    Ein Mangel liegt vor, wenn das Werk (z.B. die Wohnung) nicht die vereinbarte Beschaffenheit aufweist. Bei einem Mangel hat der Besteller (z.B. der Wohnungskäufer) verschiedene Rechte, wie z.B. Nacherfüllung, Minderung oder Schadensersatz.
    Verwandte Begriffe: Sachmangel, Rechtsmangel, Gewährleistung
    Nacherfüllung
    Nacherfüllung bedeutet, dass der Unternehmer (z.B. der Bauträger) verpflichtet ist, einen Mangel an seinem Werk zu beseitigen. Der Besteller (z.B. der Wohnungskäufer) kann wählen, ob der Unternehmer den Mangel selbst beseitigt oder ob er die Kosten für die Mängelbeseitigung von einem anderen Unternehmen erstattet verlangt.
    Verwandte Begriffe: Mängelbeseitigung, Gewährleistung, Schadensersatz

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist Gemeinschaftseigentum?
      Gemeinschaftseigentum umfasst alle Teile des Gebäudes, die nicht im Sondereigentum (z.B. der einzelnen Wohnungen) stehen. Dazu gehören typischerweise das Dach, das Treppenhaus, die Fassade und tragende Wände. Die Instandhaltung und Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums obliegt der Wohnungseigentümergemeinschaft.
    2. Was regelt die Bauträgerverordnung (MaBV)?
      Die Bauträgerverordnung (MaBV) dient dem Schutz der Erwerber von Immobilien vor unseriösen Bauträgern. Sie regelt unter anderem die Zahlungsmodalitäten und die Sicherung der Erwerberansprüche. Sie ist zwar nicht direkt für die Fertigstellungspflicht relevant, bildet aber den Rahmen für ein rechtssicheres Bauträgergeschäft.
    3. Was bedeutet "Kauf wie gesehen" im Bauträgerrecht?
      Auch wenn eine Immobilie "wie gesehen" gekauft wird, entbindet dies den Bauträger nicht von seiner Pflicht, das Gemeinschaftseigentum mangelfrei fertigzustellen. Die Klausel bezieht sich primär auf erkennbare Mängel im Sondereigentum.
    4. Welche Rechte habe ich bei Mängeln am Gemeinschaftseigentum?
      Bei Mängeln am Gemeinschaftseigentum haben Sie als Wohnungseigentümer einen Anspruch auf Nacherfüllung gegenüber dem Bauträger. Das bedeutet, der Bauträger muss den Mangel beseitigen. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, können Sie Schadensersatz fordern oder die Mängelbeseitigung selbst vornehmen und die Kosten vom Bauträger erstattet verlangen.
    5. Was ist eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung?
      Eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung hängt von der Art und dem Umfang des Mangels ab. Bei fehlenden Dachrinnen dürfte eine Frist von 2-4 Wochen angemessen sein. Es ist wichtig, die Frist schriftlich und nachweisbar zu setzen.
    6. Was ist der Unterschied zwischen Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum?
      Sondereigentum ist das Eigentum an einer einzelnen Wohnung oder einem Gewerberaum. Gemeinschaftseigentum ist das Eigentum an allen Teilen des Gebäudes, die nicht im Sondereigentum stehen, wie z.B. Dach, Fassade, Treppenhaus.
    7. Was passiert, wenn der Bauträger insolvent geht?
      Wenn der Bauträger insolvent geht, kann die Durchsetzung der Mängelansprüche schwierig werden. In diesem Fall ist es ratsam, sich an einen Insolvenzverwalter und einen Anwalt für Bauträgerrecht zu wenden. Möglicherweise bestehen noch Sicherheiten, die zur Mängelbeseitigung herangezogen werden können.
    8. Kann ich die anderen Wohnungseigentümer in die Pflicht nehmen?
      Da es sich um Gemeinschaftseigentum handelt, ist die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) grundsätzlich für die Durchsetzung der Mängelansprüche zuständig. Sie können die WEG auffordern, den Bauträger zur Mängelbeseitigung aufzufordern.

    🔗 Verwandte Themen

    • Mängel am Neubau: Rechte und Pflichten
      Überblick über die Rechte und Pflichten von Käufern und Bauträgern bei Mängeln an Neubauten.
    • Die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG): Aufgaben und Verantwortlichkeiten
      Erläuterung der Aufgaben und Verantwortlichkeiten der WEG bei der Verwaltung und Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums.
    • Bauträgervertrag: Worauf Sie achten sollten
      Wichtige Punkte, die beim Abschluss eines Bauträgervertrags beachtet werden sollten, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
    • Gewährleistung beim Hauskauf: Fristen und Ansprüche
      Informationen über die Gewährleistungsfristen und Ansprüche bei Mängeln am Haus oder der Wohnung.
    • Insolvenz des Bauträgers: Was tun?
      Ratgeber für Käufer, wenn der Bauträger während des Bauprojekts insolvent wird.
  2. Gemeinschaftseigentum: Käuferabnahme vs. Bauträgerpflichten

    sicher wird er
    hat aber mit Ihrer Käuferabnahme Sondereigentum nur mittelbar zu tun, da sie nach Kauf an den Regerinnen nur Ihre entsprechenden 1000stel besitzen. Sie können hier also keinen vollen Einbehalt geltend machen wie bei unfertigen Leistungen an ihrem Sondereigentum. Sie können die Leistungen aber als unfertig in das Protokoll der Käuferabnahme mit aufnehmen, dann sind Ihre Ansprüche zumindest schon mal aktenkundig. Wenn es noch mehr solche Schwierigkeitn gibt, lohnt sich vielleicht der Kontakt zu einem Anwalt.
  3. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Bauträgerverordnung: Dachrinnen am Gemeinschaftseigentum – Kostenklärung

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Frage, wer für die Fertigstellung und die Kosten der fehlenden Dachrinnen am Gemeinschaftseigentum einer Eigentumswohnung aufkommen muss, die vom Bauträger "wie gesehen" gekauft wurde. Es wird erörtert, inwiefern die Käuferabnahme Sondereigentum berührt und welche Ansprüche gegenüber dem Bauträger geltend gemacht werden können. Der Fokus liegt auf den Pflichten des Bauträgers bezüglich Gemeinschaftseigentum und den rechtlichen Grundlagen der Bauträgerverordnung.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag Gemeinschaftseigentum: Käuferabnahme vs. Bauträgerpflichten wird darauf hingewiesen, dass die Käuferabnahme Sondereigentum nur mittelbar betrifft und kein voller Einbehalt wie bei unfertigen Leistungen am Sondereigentum geltend gemacht werden kann. Es wird empfohlen, unfertige Leistungen im Protokoll der Käuferabnahme zu vermerken, um Ansprüche zu sichern.

    ✅ Zusatzinfo: Die Bauträgerverordnung regelt die Pflichten des Bauträgers bezüglich der Fertigstellung des Gemeinschaftseigentums. Fehlende Dachrinnen fallen in diesen Bereich, da sie zum Gemeinschaftseigentum gehören und für die ordnungsgemäße Entwässerung des Gebäudes notwendig sind. Der Bauträger ist grundsätzlich verpflichtet, das Gemeinschaftseigentum vollständig fertigzustellen.

    👉 Handlungsempfehlung: Es wird empfohlen, einen Anwalt für Bauträgerrecht oder Wohnungseigentumsrecht zu konsultieren, um die individuellen Ansprüche zu prüfen und durchzusetzen. Die Dokumentation der fehlenden Dachrinnen im Abnahmeprotokoll ist entscheidend. Klären Sie, ob die fehlenden Dachrinnen im Kaufvertrag oder in der Baubeschreibung explizit erwähnt wurden.

Antworten oder Benachrichtigung einstellen

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen etc. einstellen

  • ⚠️ Keine Rechts-, Steuer- oder Gutachterberatung - dies ist entsprechenden Berufsgruppen vorbehalten. Das Forum dient dem technischen Erfahrungsaustausch!
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Bauträgerverordnung, Gemeinschaftseigentum". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.

  1. BAU-Forum - Baufinanzierung - Zahlung nach Baufortschritt bei Eigentumswohnung: Was zählt zum Fortschritt?
  2. BAU-Forum - Neubau - Bauträgervertrag prüfen: Risiken erkennen & Pflichten verstehen – Was ändert sich?
  3. BAU-Forum - Normen, Vorschriften, Verordnungen etc. - 10807: Bauträgerverordnung: Dachrinnen am Gemeinschaftseigentum – Wer zahlt die Fertigstellung?
  4. BAU-Forum - Sonstige Themen - Kaufvertragsrecht im Bauwesen: Fachliteratur, Ratgeber & Rechtsmeinungen für Bauträgerverträge?
  5. BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Kaminofen/Pellet nachträglich in Eigentumswohnung: Genehmigung, Kosten & Kaminrohr-Anforderungen?
  6. BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Wärmepumpe im Doppelhaus: Kostenaufteilung nach WEG – Was ist fair?
  7. BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Solardach für WEG: Erfahrungen, Wirtschaftlichkeit & Empfehlungen für Eigentümergemeinschaften?
  8. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Gemeinschaftsvertrag: Einheitlicher Charakter von Wohnanlagen – Rechte, Pflichten & Änderungen?
  9. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Anbau Statik notwendig bei Gebäudeklasse 5? Prüfstatik, Tragwerksplanung, Kosten
  10. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Risse im Tragwerk: Ursachen, Baugrund, Statik & Gewährleistung – Was tun?

Interne Suche verfeinern: Weitere Suchbegriffe eingeben und mehr zu "Bauträgerverordnung, Gemeinschaftseigentum" finden

Geben Sie eigene Suchbegriffe ein, um die interne Suche zu verfeinern und noch mehr passende Fundstellen zu "Bauträgerverordnung, Gemeinschaftseigentum" oder verwandten Themen zu finden.

Interne Suche: Suchbegriffe eingeben und mehr zu "Bauträgerverordnung, Gemeinschaftseigentum" finden

Geben Sie Suchbegriffe ein, um die interne Suche zu nutzen und passende Fundstellen zu "Bauträgerverordnung, Gemeinschaftseigentum" oder verwandten Themen zu finden.

Externe Fundstellen und weiterführende Recherchen

Nachfolgende Suchlinks können Ihnen dabei helfen, ähnliche Fragestellungen zu erkunden:

Suche nach: Bauträgerverordnung: Dachrinnen am Gemeinschaftseigentum – Wer zahlt die Fertigstellung?
Google Bing AOL DuckDuckGo Ecosia Qwant Startpage Yahoo!

Suche nach: Bauträger: Dachrinnen fehlen – Wer ist zuständig?
Google Bing AOL DuckDuckGo Ecosia Qwant Startpage Yahoo!

Suche nach: Bauträgerverordnung, Gemeinschaftseigentum, Dachrinnen, Fertigstellung, Kosten, Eigentumswohnung, Bauträger
Google Bing AOL DuckDuckGo Ecosia Qwant Startpage Yahoo!

✍️ Antworten ▲ TOP ▲ ▼ ENDE ▼