Ich habe einen Tischler beauftragt, ein neues größeres Fenster in meinen Dachgiebel einzubauen. Der Tischler war vor Ort und hat daraufhin einen Maurer beauftragt und das Fenster bestellt. Danach waren beide nochmals vor Ort und haben Einzelheiten besprochen. Der Maurer fragte mich nach dem Wandmaterial. Ich sagte ihm, dass es mutmaßlich Porenbetron sei, ich über den genauen Aufbau aber nichts wüsste. Nach Bauzeichnungen u.ä. wurde nicht gefragt.
Nun hat der Maurer angefangen die Wand aufzustämmen und zum Vorschein kam ein Balken, der die Giebelsparren zusammenhält und nicht, oder nur mit hohem Aufwand versetzt werden könnte (ein Zimmermann müsste hinzugezogen werden). Das bereits gelieferte Fenster passt also nicht in den herstellbaren Wandausschnitt und wird nun geändert. Dass wird natürlich Geld kosten, wenn auch vielleicht nicht so viel, wie den Balken zu wechseln.
Die Frage ist: Wer darf den Mehraufwand für die Änderung des Fensters bezahlen?
Danke im Voraus für hilfreiche Antworten.
Gruß, Katja