folgende Situation ist bei uns aufgetreten:
- Schlüsselfertiger Kauf eines Neubaus vom Bauträger in Hamburg
- Baubeginn: April 09
- Vereinbarung der Ausführung eines Sonderwunsches per EMail-Bestätigung (ohne Kostennennung) im Juli 10
- Korrekte Ausführung und damit Abnahme des gesamten Objektes inkl. der Sonderwünsche im Dezember 10. Der Bauträger bestand darauf, dass die letzte Rate sowie die Sonderwünsche gem. separatem Vertrag vor Abnahme überwiesen sind (Bestätigung erforderlich!)
- Anscheinend war der o.g. Sonderwunsch NICHT Teil der Sonderwunschvereinbarung. Der streitbare Sonderwunsch war auch nicht separat im Sonderwunschvertrag ausgewiesen. Wir sind aber davon ausgegangen, dass er irgendwie da mit drin ist
- Nun erhalten wir im September 10 (also 7 Monate nach Abnahme und 11 Monate nach Vereinbarung) eine neue Rechnung über den Sonderwunsch!
Ich frage mich: muss ich das zahlen? Das sind für mich plötzliche hohe Kosten, die ich nicht erwartet habe. Für mich war das Haus mit Abnahme "übergeben wie gesehen" und damit sind alle nicht berechneten Sonderwünsche inklusive, oder? Kann ich etwas dafür, dass der Bauträger diesen Vorgang anscheinend verschlampt hat und nun erst gefunden hat? Wie ist wohl die rechtliche Basis, da der Bauträger die Eintreibung der Forderung androht? Dann könnte er ja ständig neue Rechnungen über nicht berechnete Steckdose o.ä. stellen.
Wie seht Ihr die Situation?
Herzlichen Dank im Voraus für Eure Hilfe!