Bauabrechnung zu hoch: Was tun? Prüffristen, Gutachter & Ihre Rechte bei Mehrkosten
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Bauabrechnung zu hoch: Was tun? Prüffristen, Gutachter & Ihre Rechte bei Mehrkosten
wir haben ein Einfamilienhaus mit einer örtlichen Baufirma gebaut, dazu muss man sagen, das der ehemalige Besitzer (unser Architekt) der Baufirma ein alter Bekannter der Familie ist (jetzt ist der Sohn Inhaber).
Der Architekt hat uns mehrere Vorschläge für ein Haus gemacht, sein Sohn daraufhin immer die Kostenschätzungen, die waren uns alle viel zu hoch. Daraufhin haben wir selber einen Grundriss gemalt, der wurde dann auch so übernommen und die Schätzkosten nach Berechnungsgrundlage des Sohnes lagen so bei 260 Tsd €, ohne Abzug der Eigenleistungen.
Ausgemacht war auch, das mein Papa als Hilfsarbeiter auf der Baustelle mit arbeitet (Handwerker) um Kosten zu sparen. Oberstes Ziel unseres Architekten war zu Anfang auch immer, Kosten zu sparen. Man muss fairnesshalber auch mal sagen, das er außer 2500 € für die Pläne jetzt nichts verlangt hat (eben wegen der familiären Verbundenheit).
Vereinbart war, dass die Baufirma uns die Mauern liefert, Holzbalkendecken, Dachstuhl und alles andere in Eigenregie.
Ende vom Lied war dann allerdings das wir mindestens drei Bauarbeiter da hatten, von denen einer nichts gemacht hat (Aussage der Nachbarn: Ist das der Sohn der Baufirma der sich hier mal umschauen soll?). Erst ca. 2 Monate später kam mein Papa drauf, das die Bauarbeiter nicht mal wussten das sie ihn mit einbeziehen sollen. Der Dritte Bauarbeiter ist dann auch gekündigt worden, weil selbst der Architekt fand, dass das jetzt nicht so weiter geht (das aber der Vater des Gekündigten einer der zwei verbleibenden Bauarbeiter wa, hat die Sache jetzt nicht wirklich beschleunigt ...). Stellenweise waren bis zu fünf Arbeiter da, meistens so 1,25 - 2 Stunden (mal ehrlich was kann man in der Zeit machen). Der Lkw täglich Material geholt hat (Kosten pro Hub, Kosten für Lkw und Kosten für Geräteführer).
Wir haben den Architekten und seinen feinen Sohn mehrmals darauf hingewiesen, dass das mit den Kosten so nicht geht, und wir bisher anhand der Kostenschätzungen, auch dem was im Bauantrag steht, maximal mit 280000 € gerechnet haben (AbzAbk.üglich Eigenleistungen).
Jetzt berufen sich die beiden halt immer darauf, das die Holzbalkendecke so wahnisnnig teuer und aufwendig ist.
DEsweiteren kam während der Bauphase Aufgrund der Heizung (Holz) auf, eine Kellertreppe zu bauen, ich habe mehrmals darauf hingewiesen, das ich Kosten sparen möchte und letztendlich nicht 10 Tsd € für diese ausgeben möchte. Das wurde immer verneint. Ende vom Lied ist, mittlerweile kostet diese Treppe schon 15 Tsd € und hat noch kein Geländer (Bauarbeiter haben 3 Tage (!) die Schalungen für die Außenwände aufgestellt, ist aber angeblich die günstigste Lösung gewesen)
Versprochen wurde uns eine nachträgliche Leistungsaufstellung (einzelne Bauschritte mit Kosten). Oh wunder oh wunder, diese hat ergeben, das die von Ihnen in Rechnung gestellten Stunden und Materialkosten genau passen!
Wir haben eine erste Aussage eines Gutachters, die besagt, das nach grober Durchsicht, die Preise um stellenweise mehr als 50 % über dem marktüblichen Durchschnitt liegen.
Frage ist, was nun? Was kann da auf mich zukommen?
Was ist mit dem Architekten, muss der mich über Mehrkosten nicht aufklären? Kann der jetzt für sEinen Sohn sprechen? Ich mein ich habe doch immerhin die Planung bezahlz (Honorar)? Einen schriftlichen Vertrag in irgendeiner Form gibt es nicht.
Hier noch ein paar Details:
Hausgröße: 9,5 x 9,5 (KG, EG, 1. OG, DGAbk.) = 160 m² + Keller
nur im Keller ist eine Betondecke, sonst Holzbalkendecken in eigener Regie.
Reinkosten für Aushub und die Mauern (ohne Decke) = 150 Tsd €? Das ist doch Wucher!
Noch was: MIr geht es wirklich nicht darum für geleistete Arbeit nicht zu bezahlen, wir wollten immer Handwerker aus der Region haben und das wir für Qualität zahlen, keine Frage! Aber muss ich mich komplett über den Tisch ziehen lassen?
Merci
-
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Sicherheitshinweise
🔴 Kritisch: Fehlende schriftliche Vereinbarungen bergen ein hohes Risiko für Streitigkeiten und finanzielle Verluste.
GoogleAI-Analyse
Ich verstehe, dass Sie eine zu hohe Bauabrechnung erhalten haben und unsicher sind, wie Sie vorgehen sollen. Da der Architekt und die Baufirma familiär verbunden sind, ist eine besonders sorgfältige Prüfung ratsam.
🔴 Gefahr: Unklare Vereinbarungen und fehlende Verträge können zu erheblichen Mehrkosten führen. Eine mündliche Absprache ist schwer nachweisbar.
Ich empfehle Ihnen folgende Schritte:
- Rechnung prüfen: Fordern Sie eine detaillierte Leistungsaufstellung an, die alle Bauschritte und Materialkosten transparent darstellt. Vergleichen Sie diese mit den ursprünglichen Kostenschätzungen und dem Bauvertrag (falls vorhanden).
- Gutachter beauftragen: Ein unabhängiger Bausachverständiger kann die Abrechnung auf Plausibilität und branchenübliche Preise prüfen. Dies ist besonders wichtig, wenn Eigenleistungen nicht korrekt berücksichtigt wurden.
- Rechtlichen Rat einholen: Ein Anwalt für Baurecht kann Ihre Rechte prüfen und Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche unterstützen.
👉 Handlungsempfehlung: Setzen Sie sich umgehend mit einem Bausachverständigen und einem Anwalt in Verbindung, um die Abrechnung prüfen zu lassen und Ihre Rechte zu wahren.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Kostenschätzung
- Eine Kostenschätzung ist eine erste Einschätzung der voraussichtlichen Baukosten. Sie dient als Grundlage für die Finanzplanung und kann im Laufe des Bauprojekts angepasst werden.
Verwandte Begriffe: Angebot, Bauvertrag, Leistungsverzeichnis - Leistungsverzeichnis
- Ein Leistungsverzeichnis beschreibt detailliert alle Bauleistungen, die für ein Bauprojekt erforderlich sind. Es dient als Grundlage für die Angebotserstellung und die Abrechnung.
Verwandte Begriffe: Bauvertrag, Kostenschätzung, Baubeschreibung - Bausachverständiger
- Ein Bausachverständiger ist ein Experte, der Bauleistungen beurteilen und Mängel feststellen kann. Er kann bei der Planung, Ausführung und Abrechnung von Bauprojekten beratend tätig sein.
Verwandte Begriffe: Gutachter, Architekt, Bauingenieur - Bauvertrag
- Ein Bauvertrag ist ein Vertrag zwischen Bauherr und Bauunternehmer, der die zu erbringenden Bauleistungen und die dafür zu zahlende Vergütung regelt. Er sollte alle wesentlichen Punkte des Bauprojekts enthalten.
Verwandte Begriffe: Leistungsverzeichnis, Kostenschätzung, VOBAbk. - VOB
- Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) ist ein Regelwerk, das die Vergabe und Ausführung von Bauleistungen in Deutschland regelt. Sie besteht aus drei Teilen: VOB/A (Vergabe), VOB/B (Vertragsbedingungen) und VOB/C (Technische Baubestimmungen).
Verwandte Begriffe: Bauvertrag, Leistungsverzeichnis, BGBAbk. - Mehrkosten
- Mehrkosten sind zusätzliche Kosten, die im Laufe eines Bauprojekts entstehen und über die ursprüngliche Kostenschätzung hinausgehen. Sie können durch unvorhergesehene Ereignisse, Planungsänderungen oder Mängel verursacht werden.
Verwandte Begriffe: Nachtrag, Bauvertrag, Kostenschätzung - Eigenleistung
- Eigenleistungen sind Arbeiten, die der Bauherr selbst oder durch Angehörige erbringt, um Baukosten zu sparen. Sie müssen im Bauvertrag vereinbart und detailliert dokumentiert werden.
Verwandte Begriffe: Muskelhypothek, Bauvertrag, Kosteneinsparung
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Was tun, wenn die Bauabrechnung höher ist als die Kostenschätzung?
Vergleichen Sie die Abrechnung mit der Kostenschätzung und dem Bauvertrag. Fordern Sie eine detaillierte Leistungsaufstellung an und beauftragen Sie gegebenenfalls einen Gutachter zur Prüfung. - Welche Rolle spielt ein Bauvertrag bei Mehrkosten?
Ein Bauvertrag legt die vereinbarten Leistungen und Preise fest. Mehrkosten müssen im Vertrag geregelt sein oder durch Nachträge vereinbart werden. Ohne Vertrag ist es schwierig, Mehrkosten abzuwehren. - Wie weise ich Eigenleistungen nach?
Führen Sie ein Bautagebuch mit detaillierten Aufzeichnungen über Ihre Eigenleistungen (Datum, Stunden, Art der Tätigkeit). Sammeln Sie Belege für Materialkosten, die Sie selbst getragen haben. - Was ist eine prüffähige Rechnung?
Eine prüffähige Rechnung enthält alle notwendigen Angaben, um die erbrachten Leistungen und die berechneten Preise nachvollziehen zu können. Dazu gehören detaillierte Leistungsbeschreibungen, Mengen- und Preisangaben sowie die verwendeten Berechnungsgrundlagen. - Kann ich die Zahlung der Rechnung verweigern, wenn sie fehlerhaft ist?
Sie können die Zahlung verweigern, wenn die Rechnung offensichtliche Fehler enthält oder nicht prüffähig ist. Teilen Sie dem Rechnungssteller die Gründe für die Zahlungsverweigerung schriftlich mit und fordern Sie eine korrigierte Rechnung an. - Was ist ein Bausachverständiger und wozu brauche ich ihn?
Ein Bausachverständiger ist ein Experte, der Bauleistungen beurteilen und Mängel feststellen kann. Er kann Ihnen helfen, die Abrechnung zu prüfen, Mängel zu dokumentieren und die Ursachen von Problemen zu ermitteln. - Welche Fristen muss ich bei der Prüfung einer Bauabrechnung beachten?
Prüfen Sie die Abrechnung so schnell wie möglich nach Erhalt. Die Verjährungsfristen für Ansprüche aus Bauverträgen betragen in der Regel fünf Jahre, aber es gibt auch kürzere Fristen für bestimmte Mängel. - Was bedeutet "VOB"?
VOB steht für Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen. Sie enthält allgemeine Vertragsbedingungen für Bauleistungen und wird häufig in Bauverträgen vereinbart.
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Baufortschritt prüfen – Sachverstand bei Baukosten entscheidend
wie weit ist der Baufortschritt?
grob über den breiten Daumen: 260000.-- reine Baukosten geht bei einfacher Ausstattung ... mit Eigenleistung sollte es erst recht gehen.
Hier brauchen Sie eigenen Sachverstand ... Wie weit ist der Baufortschritt?
Gruß -
Baukosten-Schätzung: Verputzen, Fußbodenheizung & Mehrkosten
Baufortschritt
Hallo,
wir sind jetzt am Verputzen, sobald die draußen sind legen wir die Fußbodenheizung (machen wir auch selber).
Derzeitige Schätzung ist unsererseits bei 300000 €, kann ich ja noch mit leben, aber wenn der Maurer jetzt seine Forderungen durchsetzt, sind wir halt bei 340-350 Tsd €. Ganz ehrlich für ein Einfamilienhaus, auch mit den ach so aufwendigen Holzbalkendecken schon ein bisschen sehr viel. -
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Kürzen Sie die Massen der berechtigten Positionen auf das tatsächlich erbrahcte Maß, unberechtigte Pos. (weil gar nicht vorhanden) streichen Sie. -
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Manchmal denk ich ...
beim Lesen der Anfragen, das Maximum müsste doch erreicht sein, ... aber es gibt immer noch eine Steigerung..
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... Klassische Arbeitsteilung: Der eine (Architekt) guckt, was zu holen ist, der andere (Sohn) schaut, was er davon bekommen kann.
Warum soll eine Holzbalkendecke (die ja bei der Kostenschätzung schon berücksichtigt sein sollte) so wahnsinnig teuer sein?
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Gruß -
Bau-Forum: Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Anfrage
das ist denn fake.
sowas rieche ich. So blond kann man gar nicht sein. -
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Was hat das mit Blond zu tun
Mal eine Frage:
Warum muss man immer davon ausgehen, das man beschissen wird?
OK mag sein, dass das was mit der Haarfarbe zu tun hat, aber mal ehrlich, der Kommentar bringt mich jetzt auch nicht weiter.
Letztendlich dachte ich, das ich hier mal eine kurze Aussage zu unserem Problem bekomme, war aber wohl falschgedacht. Hinterher sagen, wie dumm kann man den sein, hilft mir jetzt nicht wirklich weiter!
Dann mal vielen "Dank" für diese konstruktiven Hilfen -
Bauabrechnung prüfen: Fragen zur Situation für Bild notwendig
Beantworten Sie..
doch bitte mal meine Fragen oben ... damit ich mir ein Bild machen kann ... momentan sieht es wirklich nach "das kann doch gar nicht wahr sein" aus..
Gruß -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026
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Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Bauabrechnung prüfen: Rechte bei Mehrkosten & Prüffristen
💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um eine zu hohe Bauabrechnung, bei der Stundenlohn nachträglich auf Massenbasis umgestellt wurde. Eigenleistungen wurden erbracht, aber die Baufirma fordert nun deutlich höhere Kosten. Es wird empfohlen, die Abrechnung genau zu prüfen, unberechtigte Positionen zu streichen und einen Sachverständigen hinzuzuziehen.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag Bauabrechnung: Stundenlohn auf Massenbasis – Aufmaß prüfen! wird darauf hingewiesen, dass die nachträgliche Umstellung von Stundenlohn auf Massenbasis kritisch zu prüfen ist, insbesondere wenn die angegebenen Massen nicht den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen.
💰 Zusatzinfo: Die ursprüngliche Kostenschätzung lag bei 260.000 € für reine Baukosten bei einfacher Ausstattung. Die aktuelle Schätzung liegt bei 300.000 €, könnte aber auf 340-350.000 € steigen, was als sehr hoch empfunden wird. Die Bedeutung von Eigenleistungen für die Reduzierung der Baukosten wird hervorgehoben.
📊 Zusatzinfo: Die Frage nach der Vertragsgrundlage (Stundenlohn vs. Massen) ist entscheidend für die Bewertung der Bauabrechnung. Im Beitrag Bauabrechnung: Stundenlohn vs. Massen – Vertragsgrundlage klären wird die Wichtigkeit der Klärung der Abrechnungsgrundlage betont.
👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie die Bauabrechnung detailliert und kürzen Sie unberechtigte Positionen, wie im Beitrag Bauabrechnung kürzen: Unberechtigte Massenpositionen streichen empfohlen. Holen Sie sich bei Unklarheiten einen Gutachter, um die Abrechnung prüfen zu lassen und Ihre Rechte bei Mehrkosten geltend zu machen. Klären Sie die Vertragsgrundlage und fordern Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der Massen an.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Bauabrechnung, Mehrkosten, Architekt, Baufirma". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
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- … Prüfen Sie den Kaufvertrag und den Architektenvertrag auf Regelungen zur Haftung und Gewährleistung. …
- … die Mehrkosten zu übernehmen. …
- … Die Schlussrechnung ist die abschließende Abrechnung eines Bauprojekts, in der alle erbrachten Leistungen und entstandenen Kosten detailliert aufgeführt sind. Sie dient als Grundlage für die endgültige Bezahlung des Auftragnehmers und muss alle relevanten Belege und Nachweise enthalten.Verwandte Begriffe: Abrechnung, Rechnungsprüfung, Bauabrechnung. …
- … Architektenhaftung …
- … Die Architektenhaftung bezeichnet die rechtliche Verantwortung …
- … eines Architekten für Planungs- und Baufehler, die zu Schäden beim Bauherrn oder Dritten führen. Architekten haften für die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik …
- … Wann haftet ein Architekt für Fehler?Ein Architekt haftet für Fehler in seiner Planung, Bauleitung …
- … der Kaufvertrag in diesem Fall?Der Kaufvertrag ist relevant, da der Architekt auch das Grundstück verkauft hat. Dies kann eine besondere Vertrauensstellung begründen, …
- … Architektenvertrag prüfenÜberprüfen Sie die Vertragsbedingungen bezüglich Haftung und Leistungsumfang des Architekten. …
- … Architekt-GmbH: Wer baut das Haus wirklich? …
- … das Haus? Die Architekt-GmbH? …
- … Erdaushub: Gewerke vergeben, Architekt nicht Bauträger …
- … in unserem Fall baut die Architekt-GmbH …
- … Erdaushub-Mehrmassen: Architekt haftet für Geländeänderung? …
- … höhenmäßige Änderung des Geländes um +70 cm, dies sollte auch der Architekt gemerkt haben. …
- … Mehraushub: Keine Schadenersatzansprüche gegen Architekten …
- … sich um Sowieso-Kosten und keine vom Architekten zu vertretenden Mehrkosten. Schadenersatzansprüche in Höhe des Mehraushubs gibt es nicht. Ich hoffe, ich bleibe von Bauherren verschont, die mir monatelang zwecks guten Arbeitsklimas freundlich ins Gesicht lächeln, um dann nach getaner Arbeit meine Schlussrechnung mit halbseidenen Forderungen aufzurechnen. …
- … Erdaushub-Kosten: Architekt für Deponie verantwortlich? …
- … Architekten zu vertreten? …
- … Erdmassen auf dem Grundstück nach dem Aushub der Baustraße sind unnötige Mehrkosten. …
- … Grundstücksanpassung: Architekt haftet für Erschließungskosten? …
- … sich ja jetzt so an als hätte der Architekt dem armen Bauherrn einen Hügel auf sein Grundstück geschüttet, den dieser abtragen und entsorgen muss. In Wirklichkeit wurde das Grundstück an die Erschließungsstraße angepasst und genau so wurde das Grundstück gekauft. Wäre die Anpassung nicht erfolgt, würde es bestimmt heißen: Architekt-GmbH hat Erschließungsstraße falsch gebaut, ich muss auffüllen, kann ich …
- … dem Architekten (natürlich erst wenn er fertig ist, ich will ja dass er brav arbeitet) die Auffüllung von der Schlussrechnung abziehen? …
- … Architekt-Fehler: Anspruch bei grober Erdaushub-Verrechnung? …
- … Warum habe ich keinen Anspruch gegen einen Architekt, der sich dermaßen grob verrechnet, bzw. vergessen hat, dass vor kurzem …
- … Eigentlich bezahle ich einen Architekt und einen Bauleiter, damit solche groben Sachen nicht passieren, sonst hätte …
- … Der Bauleiter ist übrigens vom Architekten beauftragt (früher Angestellter des Architekten). …
- … Architekten-Fehler: Toleranzen bei Kostenschätzung zulässig? …
- … Wenn der Architekt die Kosten und Massen in seiner Eigenschaft als Architekt und …
- … Bauträger gemacht hat, steht ihm das Recht des Fehlers zu. Auch Architekten verrechnen sich mal ;-). …
- … dem Architekten mehr oder weniger hohe Toleranzen zuzubilligen. Oder schenken Sie ihm im Gegenzug das Geld, wenn er mal zu teuer geschätzt hat? ;-(((. …
- … Architekt-Haftung: Grober Fehler bei Erdaushub-Planung? …
- … baut nicht die Architekt-GmbH mein Haus. Diese ist lediglich Grundstücksverkäufer und für die Erschließung des Gebietes zuständig. Ausführend tätig sind von uns beauftragte dritte Firmen, deren Ausführungen m.E. auch unabhängig vom Architekt und/oder Bauleiter geprüft werden können. …
- … noch nicht in den Kopf, dass dem Architekt das Recht des (groben) Fehlers bei der Planung zusteht (50 % Abweichung beim Aushub in meinem Fall). Aber mag ja alles sein. …
- … Ich finde aber Sie nehmen hier im Forum sehr einseitig Partei für Ihren Berufstand. Einerseits sagen Sie, wer ohne Architekt/Bauleiter baut, ist selber schuld, andererseits sagen Sie, wer sich …
- … den Architekt/Bauleiter leistet und der verrechnet sich, ist auch selber schuld. …
- … Architekt vs. Bauträger: Kostenermittlung vs. Festpreis …
- … 1) Ein Architekt gibt - im Gegensatz zu Bauträger/Generalunternehmer/Generalübernehmer - keinen Festpreis …
- … berechnet sein können, aber immer eine Schwankungsbreite haben MÜSSEN. Denn der Architekt ist nicht in der Lage, vorher zu WISSEN, was die Firmen …
- … Dafür sind dem Architekt (oder sollten zumindest sein) die gewünschten Standards wichtig, ebenso die Ausführungsqualität. …
- … 3) Ist zu prüfen, wie hoch die Mehrkosten wirklich sind: …
- … c) wie hoch sind die - evtl. - Mehrkosten am Ende des Baus. Wenn der Architekt unterm Strich eine Null …
- … zugegebenermaßen provokante - Frage: Wenn Sie aus den - evtl. - Mehrkosten einen Schaden gegen den Architekt herleiten wollen, wollen Sie ihm dann …
- … 4) Ihr Architekt ist nicht neutral, zumindest beim Thema Aushub. Dies war Ihnen anscheinend …
- … - vorsichtig ausgedrückt - naiv, hier auf ein unabhängiges Handeln des Architekt zu hoffen. …
- … Architekt als Erschließer: Interessenkonflikt im Erdaushub-Fall? …
- … - klar ist dies Forum Architekt-lastig …
- … - Ihr Architekt ist in DIESEM Punkt ein Grenzfall, da er selber wirtschaftlicher Vertragspartener als Erschließer (und auch als Grundstücksverkäufer? , habe ich gerade nicht in Erinnerung) ist. …
- … Ein offenes Grspräch, mit der Bitte, die anderen, kommenden Position nochmals kostenlos zu überprüfen wäre glaube ich das Beste. Dann weiß der Architekt, dass sie sauer sind, geben ihm aber Gelegenheit, sich …
- … völlig klar. Es ist in unserem Fall nur so, dass der Architekt uns mit einem Kostenanschlag (der schon durch konkrete Firmenangebote unterlegt war) …
- … die Firmen kennen den Architekt, wissen, dass nachverhandelt wird und schlagen x% drauf, die dann gnädig …
- … Erdaushub-Mehrkosten: Architekt haftet für Schadenersatz? …
- … alternat/10434.php,/forum/architektur/11262.php,/forum/architektur/10678.php,/forum/architektur/10655.php,/forum/architektur/10552.php,/forum/architektur/10133.php,/forum …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Rechnungsprüfung Elektriker: Massen erhöht – Betrugsverdacht? Vorgehen & Konsequenzen
- … sich der Leistungsumfang ändert oder unvorhergesehene Umstände auftreten.Verwandte Begriffe: Bauvertrag, Leistungsänderung, Mehrkosten …
- … Verantwortung für die Planung und Durchführung des Projekts.Verwandte Begriffe: Auftraggeber, Bauunternehmen, Architekt …
- … Was bedeutet Massenprüfung im Kontext von Bauabrechnungen?Die Massenprüfung ist die Überprüfung der in der Rechnung angegebenen …
- … Die Rolle des Architekten bei der RechnungsprüfungWie Architekten Bauherren bei der Prüfung von …
- … Bauherren-Sicht: Architekt als Kontrolleur der Kostenvoranschläge …
- … Er hat den Architekten beauftragt, damit unter anderem die Kostenvoranschläge auch eingehalten werden. Ich denke, das ist im vorliegenden Fall sein Hauptinteresse (nicht der Betrug). …
- … Wenn der Architekt das auch noch gutheißt, bedeutet das für den Bauherrn zunächst, …
- … dass der Architekt einen Fehler (von wem auch immer) vertuschen will und er als Bauherr soll ihn auch noch bezahlen. Daher auch der Vorwurf der gemeinsamen Sache mit dem Unternehmer. …
- … Urteil: Architekt haftet bei Fehlern in der Rechnungsprüfung! …
- … Pflicht des Architekten zur Rechnungsprüfung …
- … Zu den Grundleistungen eines mit der Bauüberwachung beauftragten Architekten gehört die umfassende Rechnungsprüfung. Diese hat in sachlicher und …
- … Lässt der Architekt eine ohne jegliche Spezifizierung der erbrachten Leistungen von einem bauausführenden Unternehmen …
- … Rechnungsprüfung: Architekt zwischen Bauherrenschutz und Ehrlichkeit …
- … Nach der gültigen Rechtsprechung hat der Architekt dabei nur Fehler zu Lasten seines Auftraggebers zu korrigieren, nicht aber …
- … Rechnungsprüfung: Architekt haftet gegenüber dem Bauherrn …
- … sich keine Rechte herleiten. Das gilt namentlich für den Prüfvermerk des Architekten. Die Bestätigung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit der der Rechnung …
- … Der Architekt ist nur berechtigt, die in der Rechnung gestellten Forderungen des Bauunternehmers …
- … kann es sein, dass deshalb bei vielen Handwerkern eine Aversion gegen Architekten vorhanden ist? …
- … Architektenseitig steckt mannatürlich in einer Zwickmühle, denn man müsste eigentlich die Interessen des Bauherrn vertreten, andererseits will man womöglich mit den Handwerkern auch später zusammenarbeiten ... …
- … Architekt: Sachwalter des Bauherrn, kein Schiedsrichter! …
- … Architekt? schiedsrichter …
- … es der weltverbessernden Grundeinstellung mancher sendungsbewussten Architekten widerstrebt - sie bleiben die sachwalter des Bauherrn uns sonst gar nichts! sie sind weder schiedsrichter noch ist ihre Prüfung gottgleicher richterspruch. …
- … die falsche Abrechnung wird nach guter Sitte mit einer Schlusserklärung des Unternehmers fixiert! im übrigen gibt es es auch den Fall der Falschprüfung durch den Architekten! wer kennt nicht die großzügigen Massenberechnungen! was finden Rechnungsprüfer …
- … und liebe Architekten! die aktuelle Rechtsprechung zur Honorarschlussrechnung entlässt euch nicht aus der …
- … Rechnungsprüfung: Architekt darf Unternehmer nicht helfen! …
- … das auch OK. Denn der Architekt ist nicht der Moralapostel des Bauherren. Wenn dieser keinen Charakter hat, ist es nicht Sache des Architekten, ihm diesbezüglich auf die Sprünge zu helfen. Der Architekt …
- … Freilich ist fraglich, was der Bauherr aus einem solchen Pflichtverstoß des Architekten rechtlich herleiten kann. Denn der Handwerker kann seinen Fehler jederzeit …
- … bemerken und korrigieren, auch ohne dass ihn der Architekt direkt darauf hinweist ... …
- … ganz zu schweigen von der guten Architektensitte der Schlussprüfungserklärung bzw. Anerkennung der Prüfung der Schlussrechnung durch …
- … als bester Bauleiter auch niemals dahinterkommen werden. der Schuh passt dem Architekt nicht, weil ihm der Einblick fehlt! …
- … dagegen sollten Architekten immer …
- … Moralischen gleichstand zwischen AGAbk. und AN zu erwirken. diesen Zahn des architektonischen Sendungsbewusstseins sollten alle Architekten sich mal ziehen lassen! Moral …
- … im Entwurf und in der Planung - da ärgert mich das Architektenvolk am meisten, denn: …
- … mich doch eindeutig aus, oder? nachfordern ist nicht!? und als sorgsamer Architekt machst du da den definitiven Deckel drauf! …
- … Rechnungsprüfung: Architekt informiert Unternehmer – erlaubt? …
- … wie gehabt. Architekt fällt Differenz auf. Jetzt ruft er aber den Unternehmer an und macht ihn darauf aufmerksam. Unternehmer stellt neue Rechnung, das alte Papier wird weggeschmissen und keiner kann dem Architekt an die Karre fahren. Und Bauherr bekommts nicht mit. Ich …
- … Schlussrechnung: Architekt und Bauherr müssen Vertragssumme beachten …
- … in der az was nicht ansetzt ist das grobe Dummheit des Architekten samt Bauherrn wenn beide meinen das wird nicht mehr abgerechnet. …
- … und bitte nichts durcheinandermischen, auch wenn das die inspiration des Architekten im entwurflichen fördert! in den Leistungsphase 6 (lph 6) bis …
- … oder meinst du der bauspediteur (nachträger) bekommt freundliche Hinweise? und der Architekt steht immer gewehr beim Fuß des bh wenn er von ihm …
- … wird aber offenbar nur der Vergleich zu dem sein, was der Architekt gem. DINAbk. 276 zu erbringen hatte oder max. Kontrolle der Abschlagsrechnungen. …
- … Rechnungsprüfung: Architekt im Sinne des Bauherrn – Logik? …
- … Der Bauherr zahlt den Architekten damit er die Rechnungen prüft, wozu er selbst nicht in …
- … Architekt: Berufspflichten und Gewissen bei Rechnungsprüfung …
- … die Bautheologie ist im kommen - drum tragen alle Architekten schon seit Jahren schwarz ... …
- … Rechnungsprüfung: Architekt im Sinne des Bauherrn – Laienmeinung …
- … Problem. Es kann nicht Sache des von BH beauftragten und BEZAHLTEN Architekten sein, dem Bauunternehmer auf die Sprünge zu helfen. Empfehlenswerte Alternative …
- … Nach Korrektur durch Architekt sieht diese Rechnung wie folgt aus: …
- … Rechnungsprüfung: Architektenkammer als ergiebige Adresse? …
- … Rechnungsprüfung: Schiedsverfahren mit der Architektenkammer …
- … OT: Architekt wettert gegen eigene Truppen …
- … Rechnungsprüfung: Architekt vertritt Interessen des Auftraggebers …
- … vor Gericht. Spruch des richters: der Architekt hat die Interessen des ag zu vertreten und somit die Summen nicht nach oben zu korrigieren. …
- … Beim Architekten gibt es zwar eine Bindung an dessen Honorarschlussrechnung. Auch …
- … Erteilt ein Architekt nach der HOAIAbk. eine Schlussrechnung, so liegt darin regelmäßig die Erklärung, …
- … 242 BGBAbk. dar. Es müssen in jedem Einzelfall die Interessen des Architekten und die des Auftraggebers umfassend geprüft und gegeneinander abgewogen werden …
- … Notabene: Nicht stets ! Bindend ist die Schlussrechnung des Architekten im Wesentlichen nur, wenn sich der Bauherr darauf einrichten konnte, …
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