- Aushebelung des Nachbarschutzes duch Grundstückszerlegung 12.06.05
Mein Nachbar hat im Jahr 2000 an meiner Grundstückgrenze von 32 m Länge einen Abstellraum und seinen bewohnten Bungalow durch ein Badanbau erweitert. Ich habe an dieser Grenze seit 1984 eine 9 m lange geteilte Garage. Die eine Hälfte ist ein Ferienzimmer. Jetzt hat der Nachbar noch eine 7,5 m lange Doppelgarage mit Genehmigungsfreistellung an dieser Grenze errichtet und mir den Ausblick aus den Zimmern meines Hauses der Ostseite völlig verbaut. Hiermit ist die 9 m zulässige Grenzbebauung erheblich überschritten worden. Es sind insgesamt an zwei Grenzen 24 m bebaut. Die Gebäude aus dem Jahr 2000 sind Schwarzbauten. Nun soll mit Segen der Baubehörden eine Grundstückszerlegung erfolgen. Dann werden die Schwarzbauten genehmigt. Nach meiner Auffassung wird der Nachbarschutz der Bauordnung hierbei ausgehebelt. Mir ist kein Gesetz bekannt, dass die Parzellierung von Grundstücken einschränkt. Der Nachbar kann dann an meiner Grundstücksgrenze 18 m und 3 m Höhe durchgehend bebauen.
Was ist zu tun? Ich gucke auf der Ostseite nur auf graue Wände, die Sicht ist völlig verbaut.
Mit freundlichen Grüßen
aus Sachsen-Anhalt
