Baumängel vor, während & nach Abnahme: Rechte, Vorgehen & Beweislast?

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📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 16.01.2026

Bei Baumängeln im Bereich Fliesenarbeiten ist die korrekte Vorgehensweise entscheidend. Die Verweigerung der Abnahme bei schwerwiegenden Mängeln, wie einer mangelhaften Abdichtung, kann sinnvoll sein. Es ist ratsam, den Hersteller der verwendeten Materialien zu kontaktieren, um eine unabhängige Einschätzung zu erhalten. Eine detaillierte Mängelanzeige ist unerlässlich, um die eigenen Rechte zu wahren.

⚠️ Wichtiger Hinweis · ✅ Zusatzinfo · 👉 Handlungsempfehlung

Baumängel vor, während & nach Abnahme: Rechte, Vorgehen & Beweislast?

Guten Morgen, Ihr Forumler.
Seit langem bin ich begeisterter Mitleser und habe schon viele Dinge für unser laufendes Bauvorhaben übernehmen können. Heute möchte ich selbst eine Frage stellen.
Mit einem Fliesenleger wurde ein VOBAbk.-Vertrag geschlossen. Am Ende der Arbeiten fiel mir auf, dass eine Leistung nicht so ausgeführt wurde, wie es vertraglich vereinbart ist. Daran ändern kann man nichts mehr, denn die Fliesen sind an der Wand, der Mangel ist nicht abstellbar. Der Mangel wurde gerügt, jedoch vom Fliesenleger bestritten. Da es sich um eine fehlende Abdichtungsmaßnahme handelt, strebe ich eine Gewährleistungsverlängerung an, die finanzielle Minderung ist nicht so wichtig.
Morgen ist Abnahme. Da mit der Abnahme auch eine Beweislastumkehr stattfindet, frage ich mich, was passiert, wenn ein im Vorfeld der Abnahme strittiger Punkt im Abnahmeprotokoll aufgelistet wird. Bleibt die Beweislast, dass ein Mangel vorhanden ist, trotz Abnahme beim Fliesenleger oder kehrt sich die Last immer um? Als Folge dessen müsste ich die Abnahme eigentlich verweigern, bis der Punkt im Vorfeld geklärt ist. Wie solle ich mich verhalten?
  • Name:
  • E. Nordmann
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

    Sicherheitshinweise: Baumängel: Rechte & Vorgehen nach VOBAbk.-Vertrag

    🔴 Gefahr: Unsachgemäße Fliesenarbeiten im Nassbereich können zu Wasserschäden und Schimmelbildung führen.

    KI-Analyse (GoogleAI): Baumängel: Rechte & Vorgehen nach VOB-Vertrag

    Ich empfehle Ihnen, bei Baumängeln im Zusammenhang mit Fliesenarbeiten folgende Schritte zu beachten:

    • Vor der Abnahme: Dokumentieren Sie alle Mängel detailliert (Fotos, Protokolle). Verweigern Sie die Abnahme bei wesentlichen Mängeln oder bestehen Sie auf einer schriftlichen Mängelrüge im Abnahmeprotokoll.
    • Während der Arbeiten: Zeigen Sie Mängel unverzüglich schriftlich an. Setzen Sie dem Fliesenleger eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung.
    • Nach der Abnahme: Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen. Die Beweislast liegt nach der Abnahme beim Bauherrn.

    🔴 Gefahr: Nicht fachgerecht ausgeführte Abdichtungsmaßnahmen können zu Feuchtigkeitsschäden und Schimmelbildung führen.

    👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie die Abdichtungsarbeiten von einem unabhängigen Sachverständigen prüfen, um Folgeschäden zu vermeiden.

    KI-Analyse (DeepSeek): Baumängel: Rechte & Vorgehen nach VOB-Vertrag

    Der vorliegende Sachverhalt betrifft einen VOB-Vertrag mit einem Fliesenleger, bei dem ein nicht behebbarer Mangel (fehlende Abdichtungsmaßnahme) vor der Abnahme festgestellt wurde. Der Bauherr steht vor der Entscheidung, ob er die Abnahme verweigern oder unter Vorbehalt durchführen soll. Die zentrale Frage ist die Beweislastumkehr nach § 640 BGBAbk. in Verbindung mit der VOB/B.

    ✅ Zustimmung: Die Annahme des Bauherrn ist korrekt, dass mit der Abnahme grundsätzlich eine Beweislastumkehr eintritt. Nach § 640 BGB trägt der Auftraggeber nach Abnahme die Beweislast für Mängel, die nicht im Abnahmeprotokoll vorbehalten wurden. Dies ist ein entscheidender Punkt für die rechtliche Position des Bauherrn.

    ⚠️ Korrektur: Die Annahme, dass die Beweislast bei strittigen Punkten im Abnahmeprotokoll automatisch beim Fliesenleger bleibt, ist nicht vollständig zutreffend. Nur wenn der Mangel im Abnahmeprotokoll ausdrücklich als Vorbehalt festgehalten wird, bleibt die Beweislast beim Auftragnehmer. Ein bloßer Streit vor Abnahme reicht nicht aus, um die Beweislastumkehr zu verhindern.

    ➕ Ergänzung: Bei einer fehlenden Abdichtungsmaßnahme handelt es sich um einen verdeckten Mangel, der oft erst später sichtbar wird. Der Bauherr sollte prüfen, ob der Mangel als "arglistig verschwiegen" eingestuft werden kann, da dann die Verjährungsfrist nach § 634a BGB bis zu 5 Jahre beträgt. Zudem ist die Gewährleistungsverlängerung nach VOB/B auf 5 Jahre für Bauwerke möglich, was hier relevant ist.

    🔴 Gefahr: Die größte Gefahr besteht darin, dass der Bauherr die Abnahme ohne schriftlichen Vorbehalt durchführt. Dann müsste er später die Beweislast für den Mangel tragen, was bei einer fehlenden Abdichtung zu erheblichen finanziellen Risiken führen kann. Eine Abnahmeverweigerung ist rechtlich möglich, aber nur bei wesentlichen Mängeln zulässig.

    👉 Handlungsempfehlung: Der Bauherr sollte die Abnahme morgen nicht verweigern, sondern unter ausdrücklichem schriftlichem Vorbehalt der bekannten Mängel durchführen. Das Abnahmeprotokoll muss den Mangel detailliert beschreiben und die Beweislastumkehr für diesen Punkt ausschließen. Zudem sollte er einen Bausachverständigen mit der Begutachtung der Abdichtungsmaßnahme beauftragen, um die Mangelhaftigkeit fachlich zu dokumentieren. Parallel ist eine schriftliche Fristsetzung zur Mängelbeseitigung an den Fliesenleger zu empfehlen, auch wenn der Mangel nicht behebbar ist, um die rechtlichen Ansprüche zu sichern.

    KI-Analyse (Qwen): Baumängel: Rechte & Vorgehen nach VOB-Vertrag

    Der Sachverhalt betrifft einen strittigen Baumangel im Fliesenlegervertrag nach VOB/B: eine fehlende, vertraglich vereinbarte Abdichtungsmaßnahme – ein gravierender Mangel mit erheblichen Folgerisiken für Feuchteschäden, Schimmelbildung und Bausubstanzschädigung.

    🔴 Gefahr: Eine fehlende Abdichtung im Nassbereich stellt eine unmittelbare, sicherheitsrelevante Mängelkategorie dar – sie kann zu langfristigem Wassereintritt, Bauschäden, gesundheitsgefährdendem Schimmelwachstum und Haftungsrisiken für den Bauherrn führen.

    ⚠️ Korrektur: Die Annahme, dass eine Gewährleistungsverlängerung allein durch Rüge ausreichend ist, ist falsch: Ohne wirksame Abnahmeverweigerung oder ausdrückliche Vorbehaltserklärung im Abnahmeprotokoll erfolgt die Beweislastumkehr gemäß § 4 Abs. 7 VOB/B – der Bauherr müsste dann selbst den Mangel nachweisen.

    ➕ Ergänzung: Ein im Abnahmeprotokoll ausdrücklich benannter, aber strittiger Mangel bleibt grundsätzlich beweisbar – jedoch nur, wenn die Vorbehaltsformulierung klar, konkret und schriftlich erfolgt (z. B.: "Abnahme unter ausdrücklichem Vorbehalt wegen fehlender Abdichtung nach Ziffer X der Leistungsbeschreibung").

    ❌ Widerspruch: Die Aussage "Darüber ändern kann man nichts mehr, denn die Fliesen sind an der Wand" ist rechtlich und technisch unzutreffend: Eine fachgerechte Nachbesserung ist bei fehlender Abdichtung grundsätzlich möglich – ggf. durch partielle Fliesenentfernung und nachträgliche Abdichtung gemäß DINAbk. 18195-2.

    ✅ Zustimmung: Die Einschätzung, dass die Abnahme verweigert oder unter Vorbehalt erfolgen sollte, ist vollständig korrekt und entspricht der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH, Urteil vom 22.02.2018 – VII ZR 222/16).

    👉 Handlungsempfehlung: Verweigern Sie die Abnahme bis zur Klärung – oder nehmen Sie ausschließlich unter ausdrücklichem, schriftlich fixiertem Vorbehalt vor; beauftragen Sie unverzüglich einen unabhängigen Bausachverständigen für eine fachliche Dokumentation des Mangels und eine Stellungnahme zur Nachbesserbarkeit; leiten Sie rechtlich begleitet eine formelle Mängelrüge mit Fristsetzung zur Nachbesserung ein.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    VOB-Vertrag
    Ein VOB-Vertrag ist ein standardisierter Vertrag für Bauleistungen, der die Rechte und Pflichten von Bauherr und Auftragnehmer regelt. Er besteht aus den Teilen A, B und C.
    Verwandte Begriffe: Bauvertrag, Werkvertrag, BGB-Vertrag
    Abnahme
    Die Abnahme ist die Erklärung des Bauherrn, dass die Bauleistung im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht wurde. Mit der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist und die Beweislast geht auf den Bauherrn über.
    Verwandte Begriffe: Bauabnahme, Teilabnahme, förmliche Abnahme
    Mängelanzeige
    Die Mängelanzeige ist die schriftliche Mitteilung des Bauherrn an den Auftragnehmer über festgestellte Mängel an der Bauleistung. Sie ist Voraussetzung für die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen.
    Verwandte Begriffe: Mängelrüge, Beanstandung, Reklamation
    Gewährleistung
    Die Gewährleistung ist die gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung des Auftragnehmers, Mängel an der Bauleistung innerhalb eines bestimmten Zeitraums (Gewährleistungsfrist) zu beseitigen.
    Verwandte Begriffe: Mängelhaftung, Garantie, Nachbesserung
    Minderung
    Die Minderung ist die Herabsetzung der vereinbarten Vergütung aufgrund von Mängeln an der Bauleistung. Sie ist ein Gewährleistungsanspruch des Bauherrn.
    Verwandte Begriffe: Preisminderung, Schadenersatz, Wertminderung
    Beweislastumkehr
    Die Beweislastumkehr bedeutet, dass nach der Abnahme der Bauherr beweisen muss, dass ein Mangel bereits bei der Abnahme vorhanden war oder seine Ursache zu diesem Zeitpunkt hatte.
    Verwandte Begriffe: Beweislast, Beweisführung, Sachverständigengutachten
    Abdichtungsmaßnahme
    Eine Abdichtungsmaßnahme dient dazu, Bauteile vor dem Eindringen von Feuchtigkeit zu schützen. Sie ist besonders wichtig in Nassbereichen wie Badezimmern und Duschen.
    Verwandte Begriffe: Bauwerksabdichtung, Feuchtigkeitssperre, Wasserdichtigkeit

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist ein VOB-Vertrag?
      Ein VOB-Vertrag (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) regelt die Rechte und Pflichten von Bauherr und Auftragnehmer bei Bauleistungen. Er bietet einen standardisierten Rahmen für Bauprojekte.
    2. Was bedeutet Abnahme?
      Die Abnahme ist die Bestätigung des Bauherrn, dass die Bauleistung vertragsgemäß erbracht wurde. Mit der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist.
    3. Was ist eine Mängelanzeige?
      Eine Mängelanzeige ist die schriftliche Mitteilung des Bauherrn an den Auftragnehmer über festgestellte Mängel. Sie ist Voraussetzung für die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen.
    4. Was bedeutet Gewährleistung?
      Die Gewährleistung ist die Verpflichtung des Auftragnehmers, Mängel an der Bauleistung innerhalb eines bestimmten Zeitraums (Gewährleistungsfrist) zu beseitigen.
    5. Was ist eine Minderung?
      Die Minderung ist die Herabsetzung der Vergütung aufgrund von Mängeln an der Bauleistung. Sie ist ein Gewährleistungsanspruch des Bauherrn.
    6. Was bedeutet Beweislastumkehr?
      Nach der Abnahme kehrt sich die Beweislast um. Das bedeutet, dass der Bauherr beweisen muss, dass der Mangel bereits bei der Abnahme vorhanden war oder seine Ursache zu diesem Zeitpunkt hatte.
    7. Wie dokumentiere ich Mängel richtig?
      Mängel sollten detailliert beschrieben und fotografisch dokumentiert werden. Erstellen Sie ein Mängelprotokoll mit Datum, Uhrzeit, Beschreibung des Mangels und ggf. Zeugen.
    8. Was tun, wenn der Fliesenleger die Mängel nicht beseitigt?
      Setzen Sie dem Fliesenleger eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung. Wenn er die Mängel nicht innerhalb der Frist beseitigt, können Sie einen anderen Handwerker mit der Mängelbeseitigung beauftragen und die Kosten dem ursprünglichen Fliesenleger in Rechnung stellen.

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    • Mängelprotokoll erstellen
      Anleitung zur korrekten Dokumentation von Baumängeln.
    • Rechte bei Baumängeln vor Abnahme
      Ihre Möglichkeiten, wenn Mängel vor der Bauabnahme auftreten.
    • Gewährleistungsansprüche durchsetzen
      So fordern Sie die Beseitigung von Mängeln nach der Abnahme ein.
    • Sachverständigengutachten bei Baumängeln
      Wann ein Gutachten sinnvoll ist und wie es Ihnen hilft.
    • VOB vs. BGB Bauvertrag
      Die Unterschiede und Vor- und Nachteile der Vertragsarten.
  2. Abnahme verweigern – Mangel führt zu Beweislastumkehr!

    Eine denkbare Möglichkeit
    Wenn der Fliesenleger den Mangel bestreitet, nehmen Sie nicht ab, was zu einem bestreiten der Schlussrechnung führt. Dann müsste der Flöiesenleger den Bereich öffnen um zu beweisen, dass kein Mangel vorliegt. Ist tatsächlich kein Mangel vorhanden, könnte er Ihnen die Kosten für die Bauteilöffnung extra in Rechnung stellen. Liegt der Mangel vor, haben Sie Recht. Es nutzt Ihnen nix, wenn Sie den Mangel ins Abnahmeprotokoll schreiben und der Fliesenleger ihn bestreitet. Im Abnahmeprotokoll nutzt der Mangel nur, wenn er einvernehmlich festgestellt wird und gleich dazugeschrieben wird, was die Lösung ist: Minderwert oder Gewährleistungsverlängerung oder ... Gruß aus Berlin
  3. Abnahme bei Mangel: Verweigerung vs. Nachbesserung!

    Bei solchem Mangel ...
    Werter Fragesteller

    1) die Abnahme verweigern, weil ein schwerwiegender Mangel vorliegt.

    2)
    nachbessern lassen, wenn irgendwie durchsetztbar. Bitte keine Gewährleitungsverlängerung. Was haben Sie denn davon. Nichts, weil Sie sich im Schadenfalle wieder mit dem Leger streiten ob Mangel oder nicht und Sie im Regen stehen, wenn die Firma pleite ist oder nicht reagiert. Denn dann haben Sie keine Einbehaltsmöglichkeit aus der ja längst bezahlten Schlussrechnung.

  4. Abdichtung mangelhaft: Schichtdicke unterschritten!

    Mmh, der Mangel
    bezieht sich auf die falsche Applikation der alternativen Dichtung. Der Hersteller vom Dichtschlamm schreibt 2-fachen Auftrag vor, der Fliesenleger hat bloß 1x aufgetragen, die notwendige Schichdicke daher unterschritten.
    • Name:
    • Nordmann
  5. Fliesenmangel: Hersteller zur Abdichtung befragen!

    Fliesenmangel, Alternative Abdichtung
    Unabhängig von der rechtlichen Würdigung, fragen Sie den Hersteller der Abdichtung, was er von der Sache hält. Wie groß ist die fehlerhafte Abdichtungsfläche? Betrifft es nur die Wand, oder auch den Fußbodenbereich?
  6. Abdichtungsmangel betrifft Wand- und Fußbodenbereich!

    Herr Volquardsen,
    das betrifft in Wand- und Fußbodenbereich in den Bädern und im Wäscheraum
    • Name:
    • Nordmann
  7. Abdichtung: Sind Fugenbänder vorhanden?

    Was ist denn ...
    Werter Fragesteller
    mit den Fugenbändern? Sind die da?
  8. ja, Bänder, Manschetten

    usw. sind verlegt worden
  9. Mangelhafte Abdichtung: Abnahmeverweigerung begründet!

    Foto von Helmuth Plecker

    Mangelhafte Abdichtung ...
    Mangelhafte Abdichtung würde ich als "erheblichen Mangel" einstufen und somit auch als ein Grund, die Abnahme zu verweigern. Jedoch sollten Sie die Mängelrüge auch so verfassen, dass Sie erklären, dass der Dichtanstrich nur einlagig und nicht entsprechend den Herstellervorschriften zweilagig eingebracht ist und somit die Schichtdicke unterschritten ist. Vermeiden Sie das Wort "mangelhaft". *** Keine Rechtsberatung ***
  10. Mangelbeseitigung unmöglich? Dilemma bei Abnahme!

    Lustig, und dann?
    Wenn ich morgen die Abnahme verweigere, was bleibt dem Fliesenleger nach Mängelrüge noch übrig? Meine ganzen Bäder demontieren, alle Fliesen abschlagen und nochmals von vorne? Dann müsste meine Familie und ich ausziehen ... Der Mangel ist faktisch gar nicht abstellbar, nur wird er aber bestritten. Habe übrigens den Hersteller angerufen. Habe nichts anderes erwartet, denn er verweist zur "Aufrechterhaltung der Bauzulassung" auf die vorgeschriebenen Schichtdicken.
    Gibt es vielleicht einen anderen Lösungsansatz für mein/sein Dilemma?
    • Name:
    • E. Nordmann
  11. Fliesenleger-Leistung: Abwägung trotz Expertenrat!

    Jetzt wird es richtig lustig
    Hallo Herr Nordmann,
    irgendwie ist das Ganze schon komisch. Erst befragen Sie das Forum zur Frage der Abnahme, alle Experten kommen zu dem Ergebnis das die Leistung Ihres Fliesenlegers, gemäß Ihrer Schilderung, nicht abnahmefähig ist, und nun beklagen Sie, dass Ihnen dieses nicht weiterhilft, bzw. die Umsetzung
    (Mängelbeseitigung) Probleme bereitet.
    Was bleibt also zu tun? Die eigene Abwägung. Nicht jeder Mangel, hier der fehlende zweite Auftrag der alternativen Abdichtung, zieht zwangsläufig einen Schaden nach sich. Mal so am Rande, nach Ihrer Schilderung hat der Fliesenleger mehrere Räume verfliest und offenbar überall den gleichen Fehler begangen. Die Arbeiten haben sicherlich ein paar Tage gedauert, wenn Sie den Fliesenleger rechtzeitig (unterstellt) auf den nur einmaligen Auftrag hingewiesen haben, wieso hat er dann nicht reagiert? Warum bestreitet er überhaupt die angebliche falsche oder ungenügende Ausführung?
    Versuchen Sie mit dem Fliesenleger zu vereinbaren, eine höhere Sicherheit einzubehalten. Absicherung durch eine Bankbürgschaft!
    Oder auch, bei eigener Übernahme der Risikos, Kürzung der Schlussrechnung um einen angemessenen Betrag.
  12. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026
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    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Baumängel bei Fliesenarbeiten: Rechte und Vorgehen

    💡 Kernaussagen: Bei Baumängeln im Bereich Fliesenarbeiten ist die korrekte Vorgehensweise entscheidend. Die Verweigerung der Abnahme bei schwerwiegenden Mängeln, wie einer mangelhaften Abdichtung, kann sinnvoll sein. Es ist ratsam, den Hersteller der verwendeten Materialien zu kontaktieren, um eine unabhängige Einschätzung zu erhalten. Eine detaillierte Mängelanzeige ist unerlässlich, um die eigenen Rechte zu wahren.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut Mangelhafte Abdichtung: Abnahmeverweigerung begründet! sollte die Mängelrüge präzise formuliert sein und die Abweichung von den Herstellervorschriften genau benennen.

    ✅ Zusatzinfo: Eine Gewährleistungsverlängerung ist nicht immer vorteilhaft, da im Schadensfall erneut Streitigkeiten entstehen können, wie im Beitrag Abnahme bei Mangel: Verweigerung vs. Nachbesserung! erläutert wird.

    👉 Handlungsempfehlung: Wägen Sie die Vor- und Nachteile einer Abnahmeverweigerung sorgfältig ab. Beachten Sie den Beitrag Abnahme verweigern – Mangel führt zu Beweislastumkehr!. Klären Sie, ob der Mangel behebbar ist oder ob eine Minderung des Werklohns die bessere Lösung darstellt. Ziehen Sie im Zweifelsfall einen Baurecht-Experten hinzu, um Ihre Rechte im Rahmen des VOBAbk.-Vertrags zu sichern.

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