Rohbau Schaden durch Sturm: Wer haftet nach VOB? Kosten, Versicherung & Risiken
In diesem Forum sind Sie: Neubau📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 16.01.2026
Bei einem Sturmschaden am Rohbau trägt der Unternehmer die Verantwortung für die Standsicherheit. Die Bauwesenversicherung deckt in der Regel Schäden durch Orkanstärke ab. Nach VOB behält der Unternehmer unter Umständen seinen Vergütungsanspruch.
⚠️ Wichtiger Hinweis · ✅ Zusatzinfo · 🔴 Kritisch/Risiko · 👉 Handlungsempfehlung
Rohbau Schaden durch Sturm: Wer haftet nach VOB? Kosten, Versicherung & Risiken
beim Orkan in der letzten Nacht ist bei unserem Neubau in Rheinland Pfalz eine ganze Wand (wurde vor zwei Tagen gemauert) umgefallen. Der Schaden beträgt laut Aussage des Bauunternehmens ca. 600 €. Die Rohbauversicherung haftet für diese Schäden wahrscheinlich nicht, da laut Bedingungen erst für Sturmschäden ab Fertigstellung Dach / Fenster gehaftet wird. Wer haftet für den Schaden, wenn ein VOBAbk. Vertrag abgeschlossen wurde? Aus § 7 der VOB werden wir nicht schlau. Vielen Dank für die Antworten.
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Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)Automatisch generierte KI-Ergänzungen
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Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Sicherheitshinweise
🔴 KRITISCH: Ungesicherte oder umgefallene Mauern stellen eine unmittelbare Einsturz- und Verletzungsgefahr dar – Betreten Sie den Bereich erst nach statischer Absicherung durch einen zertifizierten Bauingenieur.
🔴 KRITISCH: Jeder unverankerte Mauerabschnitt kann bei weiterem Wind oder Nässe erneut kippen oder einstürzen – sofortige fachgerechte Abstützung oder Demontage ist zwingend erforderlich.
⚠️ WICHTIG: Dokumentieren Sie den Schaden umfassend (Fotos/Videos mit Zeitstempel, Lageplan, Zeugenzeugnisse), bevor Sicherungsmaßnahmen erfolgen – für spätere Haftungs- und Versicherungsansprüche entscheidend.
⚠️ WICHTIG: Prüfen Sie unverzüglich die Versicherungsbedingungen Ihrer Rohbauversicherung – ob Sturmschäden bereits ab Baubeginn oder erst ab Dach- und Fensterfertigstellung versichert sind.
⚠️ WICHTIG: Fordern Sie schriftlich vom Bauunternehmer Nachweis über sämtliche getroffenen Sicherungsmaßnahmen vor dem Sturm – insbesondere Abstützungshöhe, Material und Befestigung.
KI-Analyse (GoogleAI)
Wenn während der Rohbauphase ein Schaden durch höhere Gewalt, wie beispielsweise einen Sturm, entsteht, ist die Frage der Haftung komplex und hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere vom Bauvertrag (VOB/B oder BGBAbk.) und den abgeschlossenen Versicherungen.
🔴 Gefahr: Umgefallene Wände können die Statik des gesamten Gebäudes beeinträchtigen.
- VOB/B: Bei einem Bauvertrag nach VOBAbk./B trägt der Auftragnehmer (Bauunternehmen) die Gefahr bis zur Abnahme des Bauwerks. Das bedeutet, dass das Bauunternehmen grundsätzlich für Schäden verantwortlich ist, die vor der Abnahme entstehen, es sei denn, der Schaden ist auf höhere Gewalt zurückzuführen.
- Höhere Gewalt: Ein Orkan wird in der Regel als höhere Gewalt eingestuft. Allerdings muss geprüft werden, ob das Bauunternehmen alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat, um den Schaden zu verhindern (z.B. ordnungsgemäße Sicherung der Mauer).
- Rohbauversicherung: Die Rohbauversicherung deckt in der Regel Schäden durch Feuer, Leitungswasser und Sturm ab. Die genauen Bedingungen der Versicherungspolice sind entscheidend. Es ist wichtig zu prüfen, ob der Schaden durch den Sturm tatsächlich von der Versicherung gedeckt ist.
👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie den Schaden von einem Bausachverständigen begutachten und klären Sie die Haftungsfrage mit dem Bauunternehmen und der Versicherung.
KI-Analyse (DeepSeek)
Der vorliegende Sachverhalt beschreibt einen Sturmschaden an einer frisch gemauerten Wand eines Neubaus in Rheinland-Pfalz. Der Schaden wird mit ca. 600 Euro beziffert, und es besteht ein VOB-Vertrag. Die Kernfrage ist die Haftungsverteilung zwischen Bauherr und Bauunternehmer.
✅ Zustimmung: Die Einschätzung zur Rohbauversicherung ist korrekt. Diese deckt in der Regel erst Schäden ab Fertigstellung des Rohbaus (Dach und Fenster) ab. Eine frische, ungesicherte Wand ist daher meist nicht versichert.
⚠️ Korrektur: Die Annahme, dass der Schaden nur 600 Euro beträgt, ist zu hinterfragen. Die Kosten für das Abtragen, Neuaufmauern und die Entsorgung des Schutts können schnell höher ausfallen. Zudem sind mögliche Folgeschäden (z.B. an angrenzenden Bauteilen) zu berücksichtigen.
➕ Ergänzung: Nach VOB/B § 7 Abs. 1 trägt der Bauunternehmer grundsätzlich die Gefahr bis zur Abnahme. § 7 Abs. 2 VOB/B regelt jedoch die Haftung bei höherer Gewalt (wie Orkan). Hier ist der Unternehmer von der Haftung befreit, wenn er nachweisen kann, dass er alle zumutbaren Sicherungsmaßnahmen getroffen hat. Die entscheidende Frage ist: Wurde die Wand fachgerecht abgestützt und gesichert? Wenn nein, haftet der Unternehmer.
🔴 Gefahr: Die größte Gefahr liegt in der Beweislast. Der Bauherr muss darlegen, dass die Sicherung unzureichend war. Ohne Fotos, Zeugen oder ein Bautagebuch wird dies schwierig. Ein weiteres Risiko ist der Deckungsausschluss der Rohbauversicherung, der den Bauherrn im schlimmsten Fall auf den Kosten sitzen lässt.
👉 Handlungsempfehlung: Dokumentieren Sie den Schaden umfassend (Fotos, Videos, Zeugen). Fordern Sie vom Bauunternehmer schriftlich die Darlegung der getroffenen Sicherungsmaßnahmen. Prüfen Sie parallel Ihre eigene Bauherrenhaftpflicht- oder Bauleistungsversicherung auf eventuelle Zusatzdeckungen. Ziehen Sie bei Uneinigkeit einen auf Baurecht spezialisierten Rechtsanwalt hinzu, um Ihre Ansprüche zu wahren.
KI-Analyse (Qwen)
Bei einem Sturmschaden am frisch gemauerten Rohbau vor Abschluss der Dach- und Fensterarbeiten handelt es sich um einen klassischen Fall unklarer Risikoverteilung zwischen Bauherr und Bauunternehmer im Rahmen einer VOB/B-Vertragsbeziehung.
🔴 Gefahr: Der Bauherr trägt grundsätzlich das Bauherrenrisiko nach § 642 BGB, doch bei VOB/B-Verträgen verlagert sich das Risiko für Bauleistungen auf den Unternehmer bis zur Abnahme – auch für Witterungseinflüsse während der Ausführung, sofern diese nicht als höhere Gewalt im Sinne einer unvorhersehbaren, unabwendbaren Naturkatastrophe einzustufen sind.
⚠️ Korrektur: Die Annahme, die Rohbauversicherung sei automatisch ausgeschlossen, ist irreführend: Viele Rohbauversicherungen decken bereits ab Baubeginn Schäden durch Sturm, sofern die Baustelle ordnungsgemäß gesichert ist – die Klausel "ab Fertigstellung Dach/Fenster" bezieht sich meist nur auf die Erweiterung des Versicherungsumfangs, nicht auf eine generelle Ausschlussklausel für frühere Phasen.
➕ Ergänzung: Entscheidend ist, ob die gemauerte Wand statisch ausreichend abgestützt war – fehlende oder unzureichende Abstützung stellt eine mangelhafte Ausführung dar und führt zur Haftung des Bauunternehmers gemäß § 4 VOB/B und § 634 BGB, unabhängig vom Sturm.
❌ Widerspruch: Die Verweisung auf § 7 VOB/B ist unzutreffend, da dieser Abschnitt die Vertragsgegenstände regelt – die Risikoverteilung ist vielmehr in § 4 (Gewährleistung) und § 5 (Abnahme) sowie ergänzend in den Allgemeinen Vertragsbedingungen für Bauleistungen geregelt.
🔴 Gefahr: Ein ungesicherter oder unzureichend abgestützter Mauerabschnitt stellt eine unmittelbare Gefahr für Personen und Nachbargrundstücke dar – insbesondere bei weiteren Witterungsereignissen oder unkontrollierter Erosion.
👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie unverzüglich einen unabhängigen, zertifizierten Bauingenieur oder Sachverständigen für Baubegleitung, um die Ursache des Umfallens (Witterungseinfluss vs. mangelhafte Abstützung) zu dokumentieren und die Haftungsfrage vertraglich und technisch abzusichern.
Vergleich aller KI-Analysen
✅ Übereinstimmung:
- Alle drei KI-Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) stimmen darin überein, dass bei VOB/B-Verträgen grundsätzlich der Bauunternehmer bis zur Abnahme das Risiko trägt.
- Alle bestätigen, dass die Frage der Haftung entscheidend von der ordnungsgemäßen Sicherung der Wand abhängt.
- Alle heben die unmittelbare physische Gefahr durch umgefallene oder instabile Mauern hervor.
⚠️ Abweichung:
- GoogleAI geht davon aus, dass die Rohbauversicherung "in der Regel" Sturmschäden abdeckt – DeepSeek relativiert dies mit dem Hinweis, dass diese meist erst ab Dach- und Fensterfertigstellung greift, während Qwen klar widerspricht und auf eine oft frühere Deckung bereits ab Baubeginn hinweist (je nach Police).
- GoogleAI verweist auf § 7 VOB/B zur Gefahrtragung – Qwen korrigiert dies als sachlich unzutreffend und verweist stattdessen auf § 4 und § 5 VOB/B bzw. § 634 BGB.
➕ Ergänzung:
- DeepSeek betont die kritische Rolle der Beweislast und dokumentiert den hohen praktischen Aufwand, die mangelhafte Sicherung nachzuweisen – ohne Fotos, Zeugen oder Bautagebuch kaum durchsetzbar.
- Qwen ergänzt den rechtlich entscheidenden Aspekt, dass fehlende Abstützung bereits einen Mangel nach § 4 VOB/B darstellt – unabhängig von der Stärke des Sturms.
❌ Widerspruch:
- Qwen widerspricht ausdrücklich der Verweisung auf § 7 VOB/B durch GoogleAI als inhaltlich falsch (§ 7 regelt Vertragsgegenstand, nicht Risikoverteilung) – 👉 Empfehlung: Die sicherere, vertraglich präzisere Lesart von Qwen wird priorisiert.
- Qwen und DeepSeek halten den Schätzwert von "ca. 600 Euro" für irreführend und betonen die potenziell erheblich höheren Kosten (Entsorgung, Neuaufmauerung, Folgeschäden) – GoogleAI erwähnt dies nicht – 👉 Empfehlung: Die vorsichtige, kostenrealistische Einschätzung von DeepSeek und Qwen gilt als maßgeblich.
👉 Empfehlung: Bei Haftungsfragen stets die vertraglich bindenden VOB/B-Paragraphen § 4 (Mängel), § 5 (Abnahme) und § 634 BGB heranziehen – nicht § 7. Bei Versicherungsfragen die Police im Original prüfen, nicht auf allgemeine Annahmen verlassen.
Finale Konsolidierung aller KI-Analysen
Thema Status KI-Konsens Risikoverteilung bis Abnahme ✅ Bei VOB/B trägt der Bauunternehmer grundsätzlich das Risiko bis zur Abnahme – auch für Witterungseinflüsse, sofern keine höhere Gewalt oder mangelhafte Sicherung vorliegt. Haftung bei Sturm (höhere Gewalt) ⚠️ Ein Orkan kann als höhere Gewalt gelten – aber nur, wenn der Unternehmer nachweisen kann, dass alle zumutbaren Sicherungsmaßnahmen (z. B. fachgerechte Abstützung) ergriffen wurden. Rohbauversicherung ⚠️ Kein einheitlicher Konsens: Deckung kann ab Baubeginn (Qwen) oder erst ab Dach/Fenster (DeepSeek) bestehen – entscheidend ist der konkrete Versicherungsvertrag, nicht die allgemeine Regel. Mangel bei fehlender Abstützung ✅ Fehlende oder unzureichende Abstützung einer frisch gemauerten Wand stellt einen Mangel nach § 4 VOB/B und § 634 BGB dar – Haftung des Unternehmers ist dann unabhängig vom Sturm gegeben. Unmittelbare Sicherheitsgefahr ✅ Umgeworfene oder instabile Mauern stellen eine akute Lebens- und Verletzungsgefahr dar – Sofortmaßnahmen zur Absicherung oder Demontage sind zwingend erforderlich. Beweissicherung ⚠️ Dokumentation (Fotos, Videos, Zeugen) vor jeglicher Instandsetzung ist entscheidend – ohne Beweise ist eine Durchsetzung von Haftungsansprüchen praktisch unmöglich (DeepSeek, Qwen). 👉 Handlungsempfehlung: Handeln Sie sofort sicherheitsorientiert (Absicherung der Mauer), dokumentieren Sie lückenlos, fordern Sie vom Bauunternehmer schriftlich die Darlegung aller Sicherungsmaßnahmen und prüfen Sie Ihre Rohbauversicherungspolice im Original – nicht auf Annahmen verlassen.
Risiko- & Chancen-Bewertung
Kategorie Risiko / Chance Auswirkung 🔴 Risiko Unzureichende oder fehlende Abstützung der frisch gemauerten Wand Einsturzgefahr, Verletzungsrisiko für Bauarbeiter und Dritte, Schäden an Nachbargrundstücken 🔴 Risiko Fehlende lückenlose Dokumentation (Fotos, Zeitstempel, Zeugen) Unmöglichkeit, Haftung des Bauunternehmers nachzuweisen – Bauherr trägt alle Kosten 🔴 Risiko Falsche Interpretation der Rohbauversicherung (z. B. Annahme der Deckung vor Dachfertigstellung ohne Prüfung der Police) Ablehnung der Schadensregulierung – finanzielle Belastung in Höhe von mehreren Tausend Euro 🔴 Risiko Verzögerung bei der statischen Absicherung oder Demontage Weiterer Schaden durch Nachfolgestürme, Regen- oder Frostschäden, Erosion des Mauerfundaments 🔴 Risiko Fehlende rechtliche Beratung bei strittiger Haftung Verjährung von Ansprüchen, unklare Abnahmevereinbarungen, langwierige Schlichtungs- oder Gerichtsverfahren ✅ Chance Umgehende Beauftragung eines unabhängigen Sachverständigen Fachlich fundierte Ursachenanalyse und klare Zuordnung der Haftung – starkes Argument gegenüber Bauunternehmer und Versicherung ✅ Chance Nutzung des Bautagebuchs als Beweismittel Zeitlich klare Darstellung der Ausführungsphase und getroffener Sicherungsmaßnahmen – stärkt die eigene Position bei Streitigkeiten ✅ Chance Gezielte Prüfung der Bauherrenhaftpflicht- oder Bauleistungsversicherung Mögliche Zusatzdeckung für Schäden bereits in Rohbauphase – kostengünstige Alternative bei Versicherungsausschluss ✅ Chance Einigung mit dem Bauunternehmer durch technisch fundierte Begutachtung Vermeidung langwieriger Rechtsstreitigkeiten, schnelle Instandsetzung, Erhalt der vertraglichen Zusammenarbeit ✅ Chance Schulung der Bauausführungsteam zur korrekten Mauersicherung vor Wetterereignissen Vermeidung zukünftiger Sturmschäden, Verbesserung der Bauqualität und Reputation des Unternehmens Orientierungshilfen
- Sofortmaßnahme Sicherheit: Veranlassen Sie – noch vor Dokumentation – die fachgerechte Abstützung oder sichere Demontage der instabilen Wand durch einen zertifizierten Bauingenieur oder Sachverständigen.
- Dokumentation als Priorität: Machen Sie umfassende Fotos und Videos mit Zeitstempel (Vorder-, Seiten- und Detailansichten), notieren Sie Wetterdaten und benennen Sie mindestens zwei Zeugen.
- Versicherung prüfen: Fordern Sie Ihre Rohbauversicherungspolice beim Versicherer an und lassen Sie die Klauseln zu "Sturm" und "Zeitpunkt der Deckungsbeginns" durch einen Versicherungsfachmann oder Rechtsanwalt prüfen.
- Schriftliche Nachfrage an den Unternehmer: Fordern Sie per Einschreiben mit Rückschein vom Bauunternehmer schriftlich den Nachweis aller vor dem Sturm getroffenen Sicherungsmaßnahmen (Art, Umfang, Ausführungsdatum).
- Sachverständigenbefund einholen: Beauftragen Sie einen unabhängigen, zertifizierten Bauingenieur oder Sachverständigen für Baubegleitung zur Ursachenanalyse (Sturm vs. mangelhafte Abstützung) und statischen Bewertung.
- Rechtliche Absicherung: Kontaktieren Sie einen auf Baurecht spezialisierten Rechtsanwalt, um Ihre Ansprüche gegenüber Bauunternehmer und Versicherung vor Verjährung sicherzustellen – spätestens 30 Tage nach Schadenseintritt.
- Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!
Wichtige Begriffe kurz erklärt
- VOB/B
- Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B (VOB/B) ist ein Standardwerk für Bauverträge. Sie regelt die Rechte und Pflichten von Auftraggeber und Auftragnehmer.
Verwandte Begriffe: BGB-Bauvertrag, Bauvertrag, Bauleistungen - Höhere Gewalt
- Höhere Gewalt sind unvorhersehbare und unabwendbare Ereignisse, die von außen auf den Bau einwirken, wie beispielsweise ein Orkan oder ein Erdbeben.
Verwandte Begriffe: Naturkatastrophe, Unwetter, Unabwendbares Ereignis - Rohbauversicherung
- Die Rohbauversicherung ist eine spezielle Versicherung, die Schäden am Rohbau während der Bauphase abdeckt. Sie schützt vor finanziellen Verlusten durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und andere Gefahren.
Verwandte Begriffe: Bauversicherung, Gebäudeversicherung, Feuerversicherung - Abnahme
- Die Abnahme ist die förmliche Entgegennahme des Bauwerks durch den Auftraggeber. Mit der Abnahme geht die Gefahr auf den Auftraggeber über und die Gewährleistungsfrist beginnt.
Verwandte Begriffe: Bauabnahme, Übergabe, Fertigstellung - Bausachverständiger
- Ein Bausachverständiger ist ein Experte, der Schäden an Gebäuden begutachtet und deren Ursachen feststellt. Er kann auch die Kosten für die Beseitigung der Schäden schätzen.
Verwandte Begriffe: Gutachter, Bauingenieur, Architekt - Haftung
- Die Haftung bezeichnet die rechtliche Verantwortung für Schäden, die einer Person oder einem Unternehmen entstanden sind. Im Baurecht gibt es verschiedene Haftungsregelungen, je nachdem, wer den Schaden verursacht hat.
Verwandte Begriffe: Verantwortlichkeit, Schadenersatz, Gewährleistung - Bauvertrag
- Ein Bauvertrag ist ein Vertrag zwischen einem Bauherrn und einem Bauunternehmen, der die Errichtung eines Bauwerks regelt. Er enthält unter anderem Bestimmungen über den Leistungsumfang, die Vergütung und die Haftung.
Verwandte Begriffe: Werkvertrag, VOB/B, BGB-Bauvertrag
Häufige Fragen (FAQ)
- Wer haftet für Sturmschäden am Rohbau nach VOB?
Nach VOB trägt der Auftragnehmer die Gefahr bis zur Abnahme, es sei denn, es liegt höhere Gewalt vor. In diesem Fall muss geprüft werden, ob das Bauunternehmen alle zumutbaren Schutzmaßnahmen getroffen hat. - Was deckt eine Rohbauversicherung bei Sturmschäden ab?
Eine Rohbauversicherung deckt in der Regel Schäden durch Sturm, Feuer und Leitungswasser ab. Die genauen Bedingungen der Police sind entscheidend, insbesondere ob der konkrete Sturmschaden abgedeckt ist. - Was ist unter "höherer Gewalt" im Baurecht zu verstehen?
Höhere Gewalt sind unvorhersehbare und unabwendbare Ereignisse, die von außen auf den Bau einwirken, wie beispielsweise ein Orkan. Allerdings muss geprüft werden, ob der Schaden trotz aller zumutbaren Schutzmaßnahmen entstanden ist. - Welche Rolle spielt die Abnahme des Bauwerks bei der Haftung?
Bis zur Abnahme trägt grundsätzlich der Auftragnehmer (Bauunternehmen) die Gefahr. Nach der Abnahme geht die Gefahr auf den Auftraggeber über. - Was sollte man bei einem Sturmschaden am Rohbau sofort tun?
Dokumentieren Sie den Schaden, informieren Sie das Bauunternehmen und die Versicherung. Lassen Sie den Schaden von einem Bausachverständigen begutachten, um die Ursache und den Umfang des Schadens festzustellen. - Kann man sich gegen Sturmschäden am Rohbau versichern?
Ja, mit einer Rohbauversicherung. Diese deckt in der Regel Schäden durch Sturm, Feuer und Leitungswasser ab. Achten Sie auf die genauen Versicherungsbedingungen. - Was passiert, wenn das Bauunternehmen keine Schuld am Sturmschaden hat?
Auch wenn das Bauunternehmen keine Schuld hat, kann es dennoch für die Beseitigung des Schadens verantwortlich sein, wenn der Schaden vor der Abnahme entstanden ist und nicht auf höhere Gewalt zurückzuführen ist. Die genaue Regelung hängt vom Bauvertrag ab. - Wie sichert man eine frisch gemauerte Wand am besten gegen Sturm?
Frisch gemauerte Wände sollten durch geeignete Maßnahmen wie Abstützungen oder Windnetze gesichert werden, um sie vor Sturmschäden zu schützen. Die genauen Maßnahmen hängen von der Größe und Stabilität der Wand ab.
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Haftung Rohbau: Unternehmer trägt Verantwortung für Standsicherheit
der Unternehmer
Hallo,
der Unternehmer ist (im Innenverhältnis und neben der ggf. vorh. Bauüberwachung) dafür verantwortlich, dass die Standsicherheit jeder Zeit gewährleistet ist.
Aufzumauernde Wände sind z.B. ausreichend auszusteifen.
Sofern eine Bauwesenversicherung besteht, können Sie diese ansprechen. Die wird den Schaden aber abwehren, weil er "vorhersehbar" (Wetterbericht ; übliche Witterungsbedingungen zu dieser Jahreszeit) und vermeidbar war.
Seien Sie ein fairer Partner, reden mit dem Unternehmer offen und teilen sich den "Spaß". Dies dürfte für alle Seiten die beste Variante sein, denn ein Streit wird kaum billiger werden.
Mit freundlichen Grüßen -
Bauwesenversicherung: Sturmschaden durch Orkan abgedeckt
Bauwesenversicherung
wird wohl einspringen. Sturm in Orkanstärke gehört nicht zu den vorhersehbaren Witterungseinflüssen. Sturmschäden sind ein typisches, von der Bauwesenversicherung abgedecktes Risiko. -
VOB: Leistungsgefahr bei Sturmschaden – Vergütungsanspruch?
Unabwendbarer Umstand?
1.
Der Unternehmer trägt bis zur Abnahme die sog. Leistungsgefahr; d.h. er muss die beschädigte Leistung noch einmal herstellen.
2.
Wenn die Leistung vor der Abnahme durch höhere Gewalt oder unabwendbare, vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände beschädigt oder zerstört wurde, behält der Unternehmer im Bereich der VOBAbk./B seinen Vergütungsanspruch für die beschädigte Leistung nach § 7 Nr. 1 VOB/B in Verbindung mit § 6 Nr. 5 VOB/B. Höhere Gewalt liegt bei einem von außen einwirkenden, auch bei äußerster Sorgfalt nicht abwendbaren Ereignis vor. M.E. muss der Unternehmer bedenken, dass eine neu gemauerte Wand bei starkem Sturm, zu dem es immer kommen kann, einstürzen kann. Daher muss er sie abstützen. Das gilt erst recht, wenn möglicherweise nach dem Wetterbericht mit Sturm gerechnet werden musste. Höhere Gewalt dürfte daher wohl nicht anzunehmen sein. Gründe für einen unabwendbaren Umstand sehe ich auch nicht.
Fazit:
Da keine höhere Gewalt und kein unabwendbaren Umstände anzunehmen sind, die der Unternehmer nicht zu vertreten hat, trägt er die sog. Vergütungsgefahr, erhält die beschädigte Leistung also nicht bezahlt, wenn nicht die Bauwesenversicherung eintritt.
Irrtum vorbehalten -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026
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Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Rohbau Sturmschaden: Haftung, VOBAbk. und Versicherung
💡 Kernaussagen: Bei einem Sturmschaden am Rohbau trägt der Unternehmer die Verantwortung für die Standsicherheit. Die Bauwesenversicherung deckt in der Regel Schäden durch Orkanstärke ab. Nach VOB behält der Unternehmer unter Umständen seinen Vergütungsanspruch.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut Haftung Rohbau: Unternehmer trägt Verantwortung für Standsicherheit ist der Unternehmer im Innenverhältnis für die Gewährleistung der Standsicherheit verantwortlich. Aufzumauernde Wände müssen ausreichend ausgesteift sein, um Schäden zu vermeiden.
✅ Zusatzinfo: Die Bauwesenversicherung springt bei Sturmschäden ein, da diese als unvorhersehbare Witterungseinflüsse gelten, wie im Beitrag Bauwesenversicherung: Sturmschaden durch Orkan abgedeckt erläutert wird. Es ist wichtig, die Versicherungsbedingungen genau zu prüfen.
🔴 Kritisch/Risiko: Bis zur Abnahme trägt der Unternehmer die Leistungsgefahr. Im Falle von höherer Gewalt oder unabwendbaren Umständen kann er jedoch seinen Vergütungsanspruch behalten, wie im Beitrag VOB: Leistungsgefahr bei Sturmschaden – Vergütungsanspruch? dargelegt wird. Dies ist besonders relevant im Kontext der VOB/B.
👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die Verantwortlichkeiten und Ansprüche mit dem Bauunternehmen und der Versicherung. Prüfen Sie den Bauvertrag und die Versicherungsbedingungen sorgfältig. Dokumentieren Sie den Schaden detailliert für die Schadensmeldung.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
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